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Sonderbetriebsvermögen: Was ist daran so besonders?

Wie sich Betriebsvermögen und Sonderbetriebsvermögen unterscheiden

In einem Unternehmen werden oft Gegenstände benötigt, damit die Arbeit erledigt werden kann. Die Frage ist immer: Wem gehören diese Gegenstände? Ist das bei einer Personengesellschaft nicht das Unternehmen selbst, sondern eine Privatperson, gehört der Gegenstand ins Sonderbetriebsvermögen. Was genau hat es damit auf sich?

Kurz & knapp

  • Das Sonderbetriebsvermögen gibt es nur bei Personengesellschaften
  • Das Wirtschaftsgut gehört dann nur Einzelnen
  • In deiner eigenen Steuererklärung trägst du das Sonderbetriebsvermögen nicht ein, es gehört in die Gewinnermittlung der Gesellschaft

Was ist das Sonderbetriebsvermögen?

Als Betriebsvermögen zählt alles das, was dem Betrieb gehört und Wert hat. Gemeint sind beispielsweise Maschinen, Immobilien und ähnliche Dinge. Sie werden auch als Wirtschaftsgüter bezeichnet.

Wenn das Wirtschaftsgut aber nicht direkt zum Betrieb gehört, sondern im Besitz eines Unternehmers ist und im Betrieb genutzt wird, spricht man vom Sonderbetriebsvermögen.

Beispiel Selbstständige

Beispiel: Sonderbetriebsvermögen

Stefanie gehört eine Immobilie. Sie macht dich mit einem Freund selbstständig und sie nutzen Stefanies Räumlichkeiten als gemeinsames Büro. Stefanie bekommt dafür Miete. In diesem Fall zählt die Immobilie zum Sonderbetriebsvermögen des Unternehmens.

Trennung zwischen Betriebsvermögen und Sonderbetriebsvermögen

Welchem Unternehmer was genau gehört, ist für das Finanzamt sehr wichtig. Denn daran wird festgemacht, wer wie viel Steuern zu zahlen hat. Deswegen muss eine klare Trennung zwischen dem Betriebsvermögen und Sonderbetriebsvermögen bestehen.

Nur bei Personengesellschaften

Nur bei Personengesellschaften ist ein Sonderbetriebsvermögen möglich. Denn bei dieser Rechtsform eines Unternehmens schließen sich mindestens 2 Personen zusammen. In Deutschland gibt es 4 verschiedene Rechtsformen von Unternehmen, die zu den Personengesellschaften zählen:

  1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  2. Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  3. Kommanditgesellschaft (KG)
  4. Partnergesellschaft (PartG)

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Was hat das Sonderbetriebsvermögen mit der Steuer zu tun?

Hast du der Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut zur Verfügung gestellt, bekommst du dafür in der Regel auch Geld. Diese Einnahmen gehören dir allein. Sie werden auch Sonderbetriebseinnahmen genannt.

Wegen dieser Sonderbetriebseinnahmen kann es sein, dass du mehr Steuern zahlen musst als die anderen Beteiligten deines Unternehmens. Denn: Steuern werden anhand des Gewinns berechnet. Durch die Sonderbetriebseinnahmen hast du einen höheren Gewinn gemacht. Und je mehr Geld du bekommst, desto mehr Steuern musst du zahlen.

Einnahmen mit Ausgaben ausgleichen

Auf der anderen Seite kannst du Sonderbetriebsausgaben zum Ausgleich angeben. Das sind Kosten für das Unternehmen, die nur du selbst hattest. Vermietest du Räumlichkeiten an deine Personengesellschaft, können das beispielsweise Heizkosten und die Gebäudeversicherung sein.

Durch die Sonderbetriebsausgaben senkst du deinen Gewinn. Somit sparst du dir Steuern.

Sonderbetriebsvermögen in die Steuererklärung eintragen

In deiner eigenen Steuererklärung trägst du das Sonderbetriebsvermögen nicht ein. Denn: Nur bei Personengesellschaften gibt es das Sonderbetriebsvermögen.

Das Sonderbetriebsvermögen gehört zu der Gewinnermittlung des Unternehmens. Dafür geben alle Beteiligten der Firma gemeinsam eine Sonderform der Einkommensteuererklärung ab – eine Feststellungserklärung. Dort werden alle Wirtschaftsgüter, die zum Sonderbetriebsvermögen zählen, eingetragen.

Was hat die Feststellungserklärung mit der Einkommensteuererklärung zu tun?

In der Feststellungserklärung wird der gesamte Gewinn beziehungsweise Verlust der Firma ausgerechnet. Diese Summe wird dann auf die Beteiligten verteilt.

Falls du Sonderbetriebsvermögen, -einnahmen oder –ausgaben hast (die nur dich und nicht alle Beteiligten betreffen), werden sie mit deinem Anteil am Gewinn verrechnet. Dein persönliches Endergebnis wird in deiner privaten Einkommenssteuererklärung mitberücksichtigt.

FAQ: Sonderbetriebsvermögen

Ja. Es ist dein Privatvermögen, dass du der Personengesellschaft zur Nutzung zur Verfügung stellst.
Dein Grundstück zählt zum Sonderbetriebsvermögen, wenn du Beteiligter einer Personengesellschaft bist und es der Betrieb es im täglichen Geschäft nutzt.
Es gehört einzelnen Beteiligten einer Personengesellschaft.

Quelle: § 15 EStG (Einkommensteuergesetz)