Polizist? Steuererklärung schnell gemacht

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So vielfältig wie deine Arbeit ist auch deine Steuererklärung. Mit WISO Steuer bekommst du viele Tipps und holst dir die maximale Rückerstattung.

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So sparen Polizisten mit WISO Steuer

Erstattung für deine Fahrtkosten

Muss ich als Polizist eine Steuererklärung machen?

Bist du ledig mit Steuerklasse I oder hast mit deinem Ehepartner die Steuerklassenkombination IV/IV, besteht für dich keine Pflicht die Steuererklärung abzugeben. Aber: Du kannst sie freiwillig abgeben. Und das lohnt sich richtig! In den meisten Fällen erwartet dich eine Steuererstattung. Wie viel du bekommst? Das kannst du dir kostenlos bei WISO Steuer ausrechnen lassen.

Pauschale oder tatsächliche Kosten?

Grundsätzlich kannst du auch als Polizist den Arbeitnehmer-Pauschbetrag nutzen. Er beträgt 1.200 Euro. Ab 2023 steigt er auf 1.230 Euro. Das Beste: Die Pauschale zieht WISO Steuer automatisch ab. Hast du mehr Ausgaben gehabt, rechnet das Programm stattdessen mit deinen tatsächlichen Kosten. Du sparst mit jedem Euro mehr!

Gewerkschaftsbeiträge zurückholen
Polizei-Uniform & Ausrüstung

Warum brauche ich WISO Steuer?

Steuererklärung mit dem Alleskönner: WISO Steuer füllt deine Steuererklärung automatisch aus und gibt dir viele Tipps, wie du noch mehr herausholst. Ändert sich deine Lebenslage? Kein Problem! Egal ob Heirat, extra Einkommensquellen oder Eintritt in die Rente – mit WISO Steuer ist alles möglich.

Du möchtest WISO Steuer ausprobieren?

Du kannst WISO Steuer in aller Ruhe testen. Ganz unverbindlich und solange du möchtest. Nach der Freischaltung kannst du auch die Formularvorschau, den Ausdruck und die Abgabe der Steuererklärung per ELSTER nutzen.

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Welche Kosten kann ich als Polizist von der Steuer absetzen?

Polizisten haben oft viele Kosten, um den Job zu bekommen, auszuüben oder die Fähigkeiten im Beruf zu verbessern. Und immer dann, wenn der Dienstherr diese nicht übernimmt, gehören sie in deine Steuererklärung. Die selbst übernommenen Ausgaben kannst du als Werbungskosten von der Steuer absetzen – und dir so einen hübschen Steuervorteil sichern.


Folgende Kosten gehören zu den häufigsten Ausgaben, die Polizisten in ihrer Steuererklärung angeben können:

Fahrtkosten zur Polizeiwache

Für den Weg zwischen Wohnung und Wache kannst du die Pendlerpauschale ansetzen. Sie beträgt 0,30 Euro pro Kilometer. Wichtig: Die Entfernungspauschale gibt es nur für die einfache Strecke. Also nicht für deinen Hin- und Rückweg. Musst du einen längeren Arbeitsweg als 20 Kilometer zurücklegen, kannst du dir sogar noch mehr Steuern zurückholen. Denn ab dem 21. Kilometer beträgt die Pendlerpauschale 0,38 Euro je Entfernungskilometer.


Und das Beste: Die Pauschale gilt für alle Verkehrsmittel – egal ob du mit dem Auto, Zug, Fahrrad oder zu Fuß zu deiner Arbeit kommst. Selbst wenn du einer Fahrgemeinschaft angehörst und gar nicht selbst fährst, kannst du damit Steuern sparen.

Dienstreisen

Dienstreisen sind Fahrten, die du nicht zu deiner regulären Wache gemacht hast. Das kann die Fahrt zu einem Lehrgang sein oder auch eine vorübergehende Abordnung an eine andere Wache oder Dienststelle.


Für deine Steuererklärung bedeutet das, dass du mehr Kosten angeben kannst. Denn bei Dienstreisen mit dem privaten Pkw gibt es 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer – also für den Hin- und den Rückweg.


Tipp: Zusätzlich können Polizisten den sogenannten Verpflegungsmehraufwand absetzen. Zumindest für die Tage, an denen du länger als 8 Stunden von zu Hause und deinem festen Dienstort unterwegs bist. Zum Beispiel bei Lehrgängen, aber auch bei längeren Einsätzen.


Für mehr als 8 Stunden gibt es pauschal 14 Euro. Für ganze Tage mit Übernachtung sogar 28 Euro. Stellt dein Dienstherr aber Verpflegung, muss der pauschale Betrag gekürzt werden. Für ein Frühstück um 20 Prozent und für ein Mittag- oder Abendessen um jeweils 40 Prozent.

Beiträge zur Polizeigewerkschaft

Bist du Mitglied in einer Interessenvertretung für Beamte oder Angestellte? Die jährlichen Beiträge zur Polizei-Gewerkschaft gehören auf jeden Fall in deine Steuererklärung. Wenn das Finanzamt dazu einen Beleg sehen möchte, reicht in der Regel sogar ein Kontoauszug oder die jährliche Mitgliedsbescheinigung.

Arbeitsmittel und Büromaterial

Im Rahmen deiner Werbungskosten kannst du auch Arbeitsmittel absetzen. Grundsätzlich gilt: Alle Gegenstände, die du brauchst, um deine Aufgabe als Polizist zu erledigen und du für den Polizeidienst nutzt, gehören zu den Arbeitsmitteln. Hast du keine großen Ausgaben getätigt, kannst du dir die Arbeitsmittelpauschale von 110 Euro absetzen.


Doch sammelst du Belege, ist dieser Betrag meist im Nu überschritten. Denn gerade als Polizist brauchst du häufig einige Arbeitsmittel. Dazu zählen üblicherweise:


  • Laptop, PC und Drucker für Homeoffice oder Fortbildung
  • Smartphone für ständige Erreichbarkeit
  • Spezielle Softwarelösungen oder berufsbezogene Apps für den Polizeidienst
  • Ausrüstungsgegenstände

Bei teuren Anschaffungen gilt: liegt der jeweilige Kaufpreis des Gerätes unter 952 Euro brutto (mit Umsatzsteuer), kannst du dir diese Ausgaben direkt im Jahr des Kaufes voll als Werbungskosten anrechnen lassen. Höhere Kosten musst du auf mehrere Jahre verteilen und abschreiben.


Tipp: Grundsätzlich gilt, dass eine private Mitbenutzung von Geräten okay ist. Allerdings nur, wenn ein Gegenstand auch wirklich für den Beruf genutzt wird. Für die Steuererklärung gilt dann, dass der private Anteil rausgerechnet werden muss. Beispielsweise erkennt das Finanzamt in der Regel 50 Prozent der Kosten für einen privaten Laptop an, wenn sich aus der Berufsbeschreibung ergibt, dass man solche Geräte für den Job benötigt.

Polizeiuniform und Schutzkleidung

Polizisten können Arbeitskleidung von der Steuer absetzen. Dazu zählen vor allem Kosten für Polizeiuniformen, Dienstkleidung, Schutzhelme, Schutzwesten, Protektoren, Handschuhe, Stiefel und ähnliche Arbeitskleidung, die für die Ausübung des Polizeidienstes erforderlich sind.


Aber nicht nur der Kaufpreis oder deine Zuzahlung bei dem Dienstherrn für deine Berufskleidung ist steuerlich absetzbar, sondern auch die Ausgaben für Reparatur und Reinigung. Hast du selbst gewaschen, kannst du dir besondere Pauschalen der Verbraucherverbände für jeden Waschmaschinen – und Trocknergang ansetzen. Gerade hier unterstützt dich WISO Steuer besonders gut durch eine spezielle Funktion. Für die Reinigung in der Wäscherei zählst du einfach die Quittungsbeträge zusammen.

Fortbildungskosten und Fachliteratur

Immer auf dem Laufenden bleiben – vor allem im Job. Das lohnt sich gleich doppelt. Denn du kannst privat getragene Fortbildungskosten absetzen. Vorausgesetzt, dass es einen beruflichen Zusammenhang gibt. Den musst du auf Nachfrage vom Finanzamt glaubhaft nachweisen können.


Typische Fortbildungskosten sind zum Beispiel: Ausgaben für berufsbezogene Weiterbildungen, Lehrgänge, Schulungen oder Seminare, die der Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse dienen. Nicht nur die Seminargebühren kannst du angeben, sondern auch Fahrtkosten und Übernachtungskosten.


Aber auch Ausgaben für Fachliteratur kannst du von der Steuer absetzen. Dazu zählen Kosten für den Kauf von Fachbüchern, Zeitschriften und anderen Publikationen, die berufsbezogen sind und zu deiner beruflichen Weiterbildung dienen.

Polizist im Homeoffice

Nicht immer besteht der Job als Polizist aus Streifendienst. Auch in der Verwaltung gibt es viele Jobs. Für jeden Tag, an dem du von zu Hause arbeitest, kannst du die sogenannte Homeoffice-Pauschale nutzen. Ab 2023 beträgt diese 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro.


Liegt der Mittelpunkt deiner Tätigkeit sogar bei dir daheim und du hast ein eigenes Arbeitszimmer eingerichtet? Dann geht unter Umständen sogar noch mehr bei der Steuererklärung. Denn du kannst alle anteiligen Kosten an der Wohnung oder deines Hauses als Aufwand für ein sogenanntes häusliches Arbeitszimmer ansetzen.


Auch wenn du einen längeren Lehrgang oder eine Fortbildung machst und im häuslichen Arbeitszimmer arbeitest, weil es beim Dienstherrn dafür kein Büro gibt, kannst du künftig die Kosten absetzen. Ähnlich wie bei der Homeoffice-Pauschale sind hier sogar bis zu 1.260 Euro drin.

Telefon und Internet

Als Polizist musst du meist dauerhaft erreichbar sein. Auch für Lehrgänge oder andere Schreibtischarbeiten benötigst du den häuslichen Anschluss. Gut für deine Steuer! Denn sobald du deinen Anschluss zu Hause auch für den Beruf nutzt, kannst du die Internet- und Telefonkosten absetzen.


Du hast die Wahl: Entweder du gibst die tatsächlichen Kosten an oder nutzt eine pauschale Regelung. Oftmals gestaltet sich jedoch der Ansatz der tatsächlichen Kosten schwierig. Grund ist die korrekte Aufteilung zwischen Beruf und privat. Daher gibt es die sogenannte 20/20-Regelung. Benötigst du privates Handy oder Internet für den Beruf, kannst du 20 Prozent der monatlichen Gebühren bei der Steuererklärung angeben. Maximal allerdings 20 Euro pro Monat – also bis zu 240 Euro pro Jahr.

Bewerbungskosten

Du willst dich als Polizist bewerben? Oder bist du bereits im Staatsdienst, willst dich aber intern auf eine andere Stelle bewerben? Dann kannst du deine Bewerbungskosten steuerlich absetzen. Dazu zählen Kosten für:

  • Passfotos
  • Beglaubigung von Zeugnissen
  • Fachliteratur rund um Bewerbungstipps
  • Fahrten zu Bewerbungsgesprächen (30 Cent pro Kilometer)

Hast du keine Belege mehr, gibt es Pauschalen: Für jede online durchgeführte Bewerbung trägst du 2,50 Euro ein. Für eine Bewerbung per Post und mit Bewerbungsmappe sind pauschal sogar 8,50 Euro drin.

Umzugskosten

Vor allem Polizeibeamte am Beginn der Karriere müssen flexibel bleiben. Denn dann wirst du manchmal an eine weiter entferne Dienststelle versetzt – und musst mit Sack und Pack umziehen. Gibt es berufliche Gründe für den Umzug und du sparst dir pro Tag mindestens 1 Stunde Fahrtzeit, erkennt das Finanzamt deine Umzugskosten an. Berufliche Gründe sind beispielsweise:

  • Versetzung auf eine neue Dienststelle
  • Standortwechsel deines Arbeitgebers
  • Bezug oder Räumung einer Dienstwohnung

Als Polizist kannst du alle Kosten absetzen, die durch den Umzug entstanden sind. Dazu zählen Transportkosten, Reisekosten und Ausgaben für einen Makler. Aber auch doppelte Mietzahlungen, die aufgrund der Kündigungsfrist entstehen.


Ohne Nachweis kannst du die Umzugskostenpauschale nutzen. Bist du allein umgezogen, beträgt sie 886 Euro. Hattest du Partner und Kind, sind pro Person zusätzlich 590 Euro drin.

Doppelte Haushaltsführung

Hast du als Polizeibeamter aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung, kannst du dir viele Ausgaben über die Steuererklärung zurückholen. Für den steuerlichen Abzug musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:


  • du hast aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort
  • du hast an deinem Wohnort eine Hauptwohnung, also deinen Lebensmittelpunkt
  • deine Dienststelle ist mindestens eine Stunde schneller von deiner Zweitwohnung erreichbar als von deiner Hauptwohnung

Liegt all das bei dir vor, kannst du diese Kosten absetzen: Monatliche Miete und Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom) deiner Zweitwohnung, Miete für einen Stellplatz, Kosten für die Reinigung von Keller und Treppenhaus, GEZ-Gebühren, Zweitwohnungssteuer, Verpflegungsmehraufwendungen, Umzugskosten, Renovierungskosten, Maklerprovision, Möbel, Erstausstattung für die Zweitwohnung (zum Beispiel Geschirr und Bettwäsche) und wöchentliche Heimfahrten zum Hauptwohnsitz.


Für die doppelte Haushaltsführung sind pro Monat bis zu 1.000 Euro drin. Diese Monatsgrenze solltest du aber nicht allzu streng betrachten. Denn Monate mit höheren Ausgaben gleichen Monate mit weniger Ausgaben aus. Wichtig ist deswegen der Jahreshöchstbetrag von 12.000 Euro, den du im Blick behalten solltest.

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Alle Fragen zur Steuererklärung für Polizisten

Alle Ausgaben, die du als Polizist hattest, um deinen Job zu bekommen, auszuüben oder deine Fähigkeiten im Beruf zu verbessern, kannst du von der Steuer absetzen. Das sind zum Beispiel Fahrten zur Polizeiwache, Arbeitsmittel, Kauf und Reinigung der Uniform, Fortbildungen und noch viel mehr.

Bei der Pendlerpauschale zählen nur die tatsächlich durchgeführten Fahrten. Warst du in Urlaub oder krank, ziehst du diese Tage ab.


Es gilt immer die kürzeste Straßenverbindung, auch wenn du mit dem öffentlichen Nahverkehr unterwegs bist. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Fährst du regelmäßig eine längere Strecke, weil sie zeitlich einfach schneller ist? Zum Beispiel weil du so eine Dauer-Baustelle umfährst oder damit eine Strecke meidest, auf der es sich täglich staut? Dann darfst du auch diesen längeren Weg bei der Steuer angeben. Aber du musst dich gegebenenfalls auf Rückfragen vom Finanzamt einstellen. Hilfreich ist auf jeden Fall ein entsprechender Ausdruck von Online-Karten, der die Zeitersparnis beim Umweg bestätigt.


Waren deine Fahrtkosten mit dem Nah- oder Fernverkehrsticket höher? Dann kannst du auf die Pendlerpauschale verzichten und stattdessen deine Fahrtkosten in voller Höhe von der Steuer absetzen. Beachte hierbei, dass du die Tickets bereithalten musst, um diese höheren Kosten bei Rückfragen dem Finanzamt nachzuweisen.


Übrigens gilt die Pendlerpauschale immer bei Fahrten zur sogenannten ersten Tätigkeitsstätte. Das ist der Arbeitsplatz oder die Dienststelle, der du zugeordnet bist. Das kann deine Wache sein, dein Kommissariat oder jede andere Einrichtung deines Dienstherrn. Dabei gilt, was in deinem Arbeitsvertrag steht oder per dienstrechtlicher Weisung festgelegt ist.

Nur, wenn du die Dienstreise mit deinem privaten Pkw unternommen hast, kannst du die Fahrtkosten mit dem Kilometersatz (0,30 Euro pro Kilometer) absetzen. Warst du mit einem Dienstfahrzeug unterwegs, gilt das leider nicht. Die Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen kannst du natürlich trotzdem eintragen

Für Uniformteile oder Kleidung mit gut sichtbarem Logo des Arbeitgebers erhältst du einen Steuervorteil. Private Kleidung gehört nicht dazu. Gemeint ist damit jedes Kleidungsstück, dass du auch privat tragen kannst.


Wird private Kleidung während des Dienstes oder der Arbeit beschädigt oder außergewöhnlich stark verschmutzt, kannst du dafür die Reparatur- oder Reinigungskosten absetzen. Ist das Kleidungsstück nicht mehr zu retten, kannst du den sogenannten Restwert absetzen. Achtung: Den Preis für die Neuanschaffung eines ähnlichen Kleidungsstücks kannst du leider nicht angeben.

Ja, die Mitgliedsbeiträge zur Gewerkschaft können bei Polizisten als Werbungskosten abgesetzt werden.

Polizisten sollten für die Steuererklärung Belege aufbewahren, die einen Zusammenhang mit den beruflichen Ausgaben haben. Dazu gehören beispielsweise Fortbildungsnachweise, Quittungen für Arbeitsmittel und Belege für Arbeitskleidung.

Nein, du musst Schichtzulagen nicht extra in der Steuererklärung angeben, da sie bereits in deiner Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind. Unser Tipp: Nutze den Steuer-Abruf, damit alle Infos aus deiner Lohnsteuerbescheinigung automatisch in die Steuererklärung eingetragen werden. Dazu gehören natürlich auch die Schichtzulagen.

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Gute Führung durch die Steuererklärung, sehr übersichtlich, gute Hilfestellung und Tipps.

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