Nebenkosten in der Steuererklärung
Geld zurück für deine Nebenkostenabrechnung
Foto machen, automatisch eintragen – so einfach ist es mit WISO Steuer. Nimm deine Abrechnung zur Hand und finde heraus, wie viel du zurückbekommst.

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Nebenkosten in der Steuererklärung
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Kurz & knapp
- Als Mieter kannst du Kosten für den Handwerker, Reinigung und andere Arbeiten rund ums Haus absetzen
- 20 Prozent der Kosten aus deiner Nebenkosten-Abrechnung werden anerkannt
- Trage deine Abrechnung in WISO Steuer ein und finde kostenlos heraus, wie viel Geld du vom Finanzamt zurückbekommst
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Diese Nebenkosten kannst du von der Steuer absetzen
Als Mieter kannst du bestimmte Kosten für Arbeiten rund um Haus und Garten anteilig von der Steuer absetzen. Eine Steuerermäßigung bringen die Arbeits- und Fahrtkosten, nicht aber die Materialkosten.
Das Finanzamt unterscheidet zwischen folgenden Arbeiten:
- Handwerkerleistungen: 20 Prozent der Kosten, bis zu 1.200 Euro pro Jahr (Beispiele: Renovierung, Wartung)
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 Prozent der Kosten, bis zu 4.000 Euro pro Jahr (Beispiel: Reinigungsarbeiten im Treppenhaus)
- Arbeiten auf Minijob-Basis: 20 Prozent der Lohnkosten, bis zu 510 Euro pro Jahr (Beispiel: Haushaltshilfen für Reinigungs- und Gartenarbeiten)
Diese Kosten sind nicht absetzbar
Zu den Posten in der Nebenkostenabrechnung, die du nicht von der Steuer absetzen kannst, zählen:
- Verbrauchskosten für Wasser, Strom, Heizung und Müll
- Mitgliedsbeiträge für Mietervereine
- Grundsteuer
Zahlst du Pauschalen an deinen Vermieter für eventuelle Schönheitsreparaturen? Auch sie können deine Steuern leider nicht senken (BFH, VI R 18/10). Einen Steuervorteil erhältst du nur, wenn die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Du kannst also nur tatsächlich angefallene Handwerkerkosten absetzen.
Noch keine Abrechnung vom Vermieter – und jetzt?
Wenn sich die Kosten wahrscheinlich nicht wesentlich verändert haben, kannst du auch die Daten aus der Nebenkostenabrechnung des vorherigen Jahres eintragen. Achte darauf, in der Steuererklärung zu vermerken, dass du die Werte auf Basis der Vorjahresabrechnung geschätzt hast.
Kommt die Nebenkostenabrechnung regelmäßig sehr spät im Jahr, kannst du sie einfach in deiner nächsten Steuererklärung angeben.
Beispiel: Du erstellst deine Steuererklärung für das Jahr 2023, hast jedoch deine Nebenkostenabrechnung für deine Wohnung im Jahr 2023 liegt noch nicht erhalten. Da du annimmst, dass sich deine Nebenkosten ähnlich wie im Vorjahr sind, kannst du die Werte aus der Nebenkostenabrechnung für 2022 verwenden und in deiner Steuererklärung für 2023 angeben.
Welche Betriebskostenabrechnung kann ich für die Steuererklärung nutzen?
Mieter zahlen die Nebenkosten in der Regel im Voraus an den Vermieter. Oft passiert es, dass die Nebenkostenabrechnung erst kommt, wenn du die Steuererklärung bereits beim Finanzamt einreichen musst. Dann hast du als Mieter 3 Möglichkeiten, die Ausgaben in der Steuererklärung zu berücksichtigen:
1. Abzug im Jahr der Vorauszahlungen oder Abrechnung
Du kannst die Nebenkosten in regelmäßige und einmalige Kosten aufteilen und absetzen:
- Regelmäßig wiederkehrende Kosten: Kosten für die Gartenpflege, den Hausmeister oder die Reinigung des Treppenhauses kannst du in dem Jahr absetzen, in dem du die Vorauszahlung zusammen mit der Miete zahlst.
Als Nachweis dient der Mietvertrag, in dem der genaue Betrag unter den monatlich zu zahlenden Nebenkosten aufgeführt ist. - Einmalige Kosten: Diese Kosten ziehst du in dem Jahr ab, in dem die Abrechnung kommt.
2. Dein Steuerbescheid ist noch nicht da
Die Nebenkostenabrechnung ist endlich da. Doch du hast die Steuerklärung bereits abgegeben? Solange du deinen Steuerbescheid noch nicht erhalten hast, kannst du die Kosten einfach beim Finanzamt nachträglich formlos einreichen.
3. Dein Steuerbescheid ist schon da
Der Steuerbescheid ist angekommen und prompt kommt die Nebenkostenabrechnung? Schau auf das Datum des Steuerbescheids – du kannst innerhalb eines Monats nach Erhalt Einspruch einlegen und deine Kosten absetzen.
Wichtig: Genaue Aufschlüsselung
Normalerweise verlangt das Finanzamt eine Rechnung über die Dienstleistungen. Das bedeutet aber einen erheblichen Aufwand für den Hausverwalter. Daher drückt das Finanzamt hier ein Auge zu – die Vorlage der Nebenkostenabrechnung reicht in diesem Fall aus.
Die Abrechnung muss allerdings die konkreten Kosten in aufgeschlüsselter Form enthalten. Folgende 3 Angaben müssen aus deiner Nebenkostenabrechnung hervorgehen:
- Art der Dienstleistung
- Höhe der Kosten, die du gezahlt hast
- Bestätigung, dass Zahlungen nicht bar geleistet wurden
Dein Vermieter ist verpflichtet, die Lohnkostenanteile getrennt auszuweisen. Jedoch halten sich nicht alle Vermieter daran. Ist deine Abrechnung nicht aufgeschlüsselt, kannst du deinen Vermieter oder Verwalter auffordern, eine separate Bescheinigung über diese Kosten zu erstellen. Nutze dafür unsere kostenlose Vorlage: Musterbescheinigung herunterladen
Übrigens: Für die Erstellung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke darf dein Vermieter oder Hausverwalter eine Gebühr verlangen.
Weitere Spar-Möglichkeiten als Mieter
Nicht nur mit deiner Nebenkostenabrechnung kannst du als Mieter bei der Steuer Geld sparen. Diese Kosten rund um dein Zuhause kannst du absetzen:
- Arbeitszimmer: Nutzt du einen Raum in deiner Wohnung oder deinem Haus ausschließlich und regelmäßig für berufliche Zwecke, kannst du die Kosten dafür absetzen. In deiner Steuererklärung gibst du sie als Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer an. Dazu gehören beispielsweise anteilige Nebenkosten wie Strom und Heizung. Klappt das nicht, kannst du immerhin noch von der Homeoffice-Pauschale in Höhe von 6 Euro pro Tag profitieren – bis zu 1.260 Euro im Jahr sind möglich.
- Umzugskosten: Bist du wegen deines Jobs umgezogen? Dann kannst du die Umzugskosten bei der Steuer absetzen, ebenfalls bei den Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit. Dazu gehören zum Beispiel Transportkosten, Kosten für den Umzugsdienst und Maklergebühren.
- Doppelte Haushaltsführung: Musst du aus beruflichen Gründen deine Wohnung anmieten und hast parallel noch einen anderen Wohnsitz, handelt es sich um einen doppelten Haushalt. Die damit verbundenen Kosten kannst du als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dazu zählen zum Beispiel deine Miete, Nebenkosten und Fahrtkosten zwischen den Haushalten.
FAQ: Nebenkosten von der Steuer absetzen
Als Mieter kannst du bestimmte Arbeits- und Fahrtkosten, jedoch keine Materialkosten, von der Steuer absetzen:
- Handwerkerleistungen: 20 Prozent der Kosten bis zu 1.200 Euro pro Jahr
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 Prozent der Kosten bis zu 4.000 Euro pro Jahr
- Arbeiten auf Minijob-Basis: 20 Prozent der Lohnkosten bis zu 510 Euro pro Jahr
Nicht abziehbare Ausgaben sind: Wasser, Strom, Heizung, Müll, Grundsteuer, Mitgliedsbeiträge für Mietervereine und Pauschalen für eventuelle Schönheitsreparaturen.
Die Nebenkostenabrechnung wird meist im Voraus gezahlt. Wenn du die Abrechnung für das entsprechende Jahr bereits erhalten hast, setzt du diese in deiner Steuererklärung an.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten in der Steuererklärung zu berücksichtigen:
- Im Jahr der Vorauszahlungen oder Abrechnung: Regelmäßige Kosten wie Gartenpflege gibst du im Jahr der Vorauszahlung an; einmalige Kosten wie Reparaturen trägst du im Jahr der Abrechnung ein.
- Steuerbescheid noch nicht da: Du kannst die Kosten nachträglich einreichen, sobald die Abrechnung vorliegt.
- Steuerbescheid schon da: Lege innerhalb eines Monats Einspruch ein, um die Nebenkostenabrechnung nachträglich berücksichtigen zu lassen.
Du kannst auch die Vorjahresbeträge in deiner Steuererklärung angeben. Falls die Nebenkostenabrechnung immer sehr spät im Jahr kommt, solltest du dich für diese Lösung entscheiden. Die aktuellen Daten trägst du dann einfach in der Steuererklärung für das nächste Jahr nach.
Normalerweise reicht die Nebenkostenabrechnung aus, wenn sie die konkreten Kosten aufschlüsselt, einschließlich Art der Dienstleistung, Höhe der Kosten und Bestätigung, dass Zahlungen nicht bar erfolgten. Belege musst du erst auf Nachfrage des Finanzamts einreichen.