Grundsteuer
Das musst du bei der Grundsteuer beachten
Wie hoch ist die Grundsteuer? Wie bemisst sich die Grundsteuer? Wann bin ich als Immobilienbesitzer zur Abgabe einer Grundsteuererklärung verpflichtet? Wir zeigen dir, worauf du achten musst.
Grundsteuer
Das musst du bei der Grundsteuer beachten
Wie hoch ist die Grundsteuer? Wie bemisst sich die Grundsteuer? Wann bin ich als Immobilienbesitzer zur Abgabe einer Grundsteuererklärung verpflichtet? Wir zeigen dir, worauf du achten musst.
Grundsteuer
Das musst du bei der Grundsteuer beachten
Wie hoch ist die Grundsteuer? Wie bemisst sich die Grundsteuer? Wann bin ich als Immobilienbesitzer zur Abgabe einer Grundsteuererklärung verpflichtet? Wir zeigen dir, worauf du achten musst.
In vielen Fällen wird die Grundsteuer-Erklärung zur Pflicht
Alle Infos zur Grundsteuer und ihrer Berechnung
Häufige Fragen zur Grundsteuer und deren Berechnung
Die Grundsteuer zahlst du vierteljährlich an deine Kommune (Gemeinde/Stadt). Die Zahlungstermine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Zur Zahlung erhältst du Post von der Gemeinde und kannst die Steuer dann beispielsweise per SEPA-Lastschriftverfahren begleichen.
Eine jährliche Zahlung ist ebenfalls möglich, wenn du einen entsprechenden Antrag stellst. Zahlungszeitpunkt ist dann immer der 01. Juli.
Die Grundsteuer kann sich erhöhen, wenn die Kommunen einen höheren Hebesatz festlegen. Wie oft sich die Steuer erhöht, unterscheidet sich also von Kommune zu Kommune.
Grundsätzlich gilt der Hebesatz für ein Kalenderjahr. Die Kommune kann den Hebesatz aber auch gleich für mehrere Jahre festlegen.
Da die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen darstellt, kommt es immer wieder zu Konsolidierungen der kommunalen Haushalte über die Erhöhung der Grundsteuer.
Vermieter können die Grundsteuer als Nebenkosten auf die Mieter umlegen und sich so die Grundsteuer „sparen“.
Stehen bei einer vermieteten Immobilie eine oder mehrere Wohnungen leer, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Erlass der Grundsteuer beantragt werden. Nutzt du die Immobilie selbst für deine gewerbliche Tätigkeit, kommt ebenfalls ein Erlass in Betracht
Aber Vorsicht: Der Erlass beträgt maximal 50 Prozent. Selbst wenn Grundsteuer erlassen wird, zahlst du also immer noch mindestens 50 Prozent der Grundsteuer.
Ein Musterschreiben für den Antrag auf Grundsteuererlass kannst du dir hier herunterladen.
Wenn du die Immobile selbst bewohnst, kannst du die Grundsteuer grundsätzlich nicht von der Steuer absetzen. Du kannst aber in bestimmten Fällen trotzdem Steuern sparen. Die Grundsteuer kann zu einem gewissen Prozentsatz abgesetzt werden, wenn du beispielsweise ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer in deiner Wohnung hast. Die Grundsteuer, die auf die Fläche des Arbeitszimmers anfällt, gehört dann zu deinen Werbungskosten. Uns somit kannst du dir Geld vom Staat zurückholen. Deine Werbungskosten kannst du kinderleicht in WISO Steuer eintragen.
Zahlst du als Vermieter die Grundsteuer selbst, darfst du den entsprechenden Betrag als Werbungskosten bei deinen Einnahmen aus Vermietung ansetzen. Als Vermieter hast du die Möglichkeit, die Grundsteuer auf die Mieter umzulegen. Dann zählt die vom Mieter gezahlte Grundsteuer als steuerpflichtige Einnahme.
Wenn du dein Grundstück veränderst und beispielsweise ein Gebäude baust oder abreißt, kann sich die Grundsteuer ändern. Gleiches gilt auch, wenn du dein Grundstück aufteilst und einen Teil davon verkaufst.
Dein Grundbesitz ist nach der Änderung ggf. mehr oder weniger wert. Dadurch muss das Finanzamt einen neuen Grundsteuerwert ermitteln. Ändert sich der Grundsteuerwert, ändert sich auch deine Grundsteuer.
Unbebaute Grundstücke werden immer häufiger zu Spekulationsobjekten. Viele Grundstücke werden von Investoren nur gekauft, um die Wertsteigerung abzuwarten und sie später wieder mit großem Gewinn zu verkaufen. Der Investor selbst hat keine Absicht, das Grundstück zu nutzen.
Die neue Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke soll die Antwort auf diese Spekulationsgeschäfte sein. Die Kommunen haben mit der Grundsteuer C die Möglichkeit, einen höheren Hebesatz auf entsprechende Grundstücke festzulegen. Mit dem höheren Hebesatz erhöht sich auch die Grundsteuer für diese Spekulationsgrundstücke.
Die Grundsteuer muss immer der Eigentümer bezahlen. Wird ein Grundstück verkauft, zahlt derjenige, der zum 1. Januar eines Jahres Eigentümer war. Die Grundsteuer bleibt die gleiche, da sie an das Objekt gebunden ist. Dass es einen neuen Eigentümer gibt, wirkt sich somit nicht auf die Höhe der Grundsteuer aus.
Einen Verkauf meldet der Notar an das Finanzamt. Damit ist dann der neue Eigentümer verpflichtet, die Grundsteuer-Erklärung abzugeben.
Es kann aber auch sein, dass das Finanzamt hier tatsächlich nur die Eigentumsverhältnisse zum Stichtag am 01.01.2022 gelten lässt. Damit wäre der bisherige Eigentümer verpflichtet, für ein längst verkauftes Grundstück eine Grundsteuer-Erklärung abzugeben. Im Zweifel solltest du einfach bei deinem zuständigen Finanzamt nachfragen.
Mit der Grundsteuer wird dein Eigentum an einer Immobilie besteuert. Du zahlst die Grundsteuer jedes Jahr – entweder quartalsweise oder einmal jährlich. Die Grunderwerbsteuer hingegen wird nur einmal fällig, und zwar dann, wenn du ein neues Grundstück gekauft hast.
In beiden Fällen wird der Grundsteuerwert im Rahmen des Bundesmodells anhand des sogenannten Ertragswertverfahrens berechnet. Die Rechnungen ähneln sich sehr, aber es gibt doch Unterschiede: Während bei einem Einfamilienhaus der gesamte Grund und Boden in die Berechnung einbezogen wird, zählt bei Wohnungseigentum neben der Fläche der Wohnung nur der Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
Einfamilienhäuser und Wohneigentum zählen zu den Wohngrundstücken. Für diese gilt die Steuermesszahl von 0,31 Promille und der Hebesatz der Grundsteuer B.
Wer zukünftig wie viel Grundsteuer zahlen muss, lässt sich jetzt noch nicht sagen. Zunächst muss die Neubewertung der Grundstücke durch die Finanzämter abgewartet werden. Diese startet mit der Abgabe der Grundsteuer-Erklärung ab 01.07.2022. Auch müssen die Gemeinden erst noch die neuen Hebesätze, die ab 2025 gelten werden, festlegen. Erst dann lässt sich verlässlich sagen, ob du mehr oder weniger Grundsteuer als bisher zahlen musst.
Alle Infos direkt ins Postfach
Ab Juli 2022 kannst du mit WISO Grundsteuer deine Grundsteuer-Erklärung abgeben. Wir senden dir alle Infos zum Produkt und zur Grundsteuer per Mail. Melde dich hier kostenlos an:
Grundsteuer berechnen: Beispiele
Warum ist die Grundsteuer für die Kommunen wichtig?
Neue Grundsteuer berechnen: Was ändert sich ab 2025?
Grundsteuermodelle der Bundesländer im Vergleich
Die Grundsteuer in Baden-Württemberg wird künftig nach dem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt. Dieses basiert auf der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Der mit diesen Werten ermittelte Bodenwert wird mit der Steuermesszahl multipliziert. Diese beträgt für Wohngebäude 0,91 Promille, für andere Grundstücke 1,3 Promille. Auf den so berechneten Grundsteuerwert wendet die Kommune anschließend ihren Hebesatz an. Zusätzlich kommt die Grundsteuer C zum Einsatz.
Das Land muss für die neue Grundsteuer-Berechnung rund 5,6 Millionen Grundstücke in ganz Baden-Württemberg neu bewerten.
Bayern will die Grundsteuer künftig allein nach der Grundstücksgröße, Gebäude sowie der Nutzung berechnen. Bei dem sogenannten „reinen Flächenmodell“ werden für Grundstücksflächen 4 Cent pro Quadratmeter und für Gebäudeflächen 50 Cent pro Quadratmeter angesetzt.
Die sich daraus ergebenden Beträge werden mit der Grundsteuermesszahl multipliziert. Diese beträgt für Wohnflächen 70 Prozent, für andere Gebäudeflächen (zum Beispiel Büros) und für den Grund und Boden 100 Prozent. Als Ergebnis erhält man den Grundsteuermessbetrag, auf den die Gemeinde dann noch ihren Hebesatz anwendet.
In Bayern werden rund 6 Millionen Grundstücke von der neuen Grundsteuer betroffen sein.
Berlin wird ab 2025 das oben beschriebene Grundsteuermodell des Bundes anwenden.
Von der Neuberechnung der Grundsteuer sind in Berlin rund 800.000 Grundstücke betroffen.
In Brandenburg wird das Bundesmodell gelten.
In Brandenburg gibt es ca. 1,8 Millionen Grundstücke, die neu bewertet werden müssen.
Bremen hat sich für die Umsetzung des Bundesmodells in Bremen und Bremerhaven entschieden. Insgesamt müssen in Bremen ca. 240.000 Grundstücke neu bewertet werden.
Hamburg hat sich für ein eigenes Bewertungsmodell entschieden. Bei dem sogenannten Wohnlagemodell fließt die Lage des Grundstücks in die Grundsteuer-Berechnung ein.
Wie in Bayern werden 4 Cent pro Quadratmeter für Grundstücksflächen und 50 Cent pro Quadratmeter für Gebäudeflächen angesetzt. Die beiden Werte werden miteinander multipliziert. Die sich daraus ergebenden Beträge werden wiederum mit der Grundsteuermesszahl multipliziert. Diese beträgt für Wohnflächen in guten Lagen 70 Prozent, für Wohnflächen in normalen Lagen reduziert sich diese Steuermesszahl noch einmal um 25 Prozent auf 52,5 Prozent Bei anderen Gebäudeflächen (etwa Büros) und für den Grund und Boden liegt die Steuermesszahl bei 100 Prozent. Daraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag, auf den die Gemeinde anschließend ihren Hebesatz anwendet..
Für Sozialbauten und Baudenkmäler gibt es Ermäßigungen. Ebenso führt Hamburg die Grundsteuer C ein.
Von der Neuberechnung der Grundsteuer sind in Hamburg über 400.000 Grundstücke betroffen.
Für die Grundsteuerberechnung hat Hessen das „Flächen-Faktor-Verfahren“ eingeführt. Wie in Bayern und Hamburg gibt es feste Werte für die jeweiligen Flächen: für Grundstücksflächen werden 4 Cent pro Quadratmeter und für Gebäudeflächen 50 Cent pro Quadratmeter angesetzt. Die sich daraus ergebenden Beträge werden mit der Grundsteuermesszahl multipliziert. Diese beträgt für Wohnflächen 70 Prozent, für andere Gebäudeflächen (etwa Büros) und für den Grund und Boden 100 Prozent. Auf das Rechenergebnis wendet das Finanzamt einen Faktor an, den es aus dem Bodenrichtwert des Grundstücks und dem durchschnittlichen Bodenwert der Gemeinde bildet. Das ist dann der hessische Grundsteuermessbetrag, auf den die Kommunen – wie gehabt – ihren Hebesatz anwenden.
Insgesamt muss das Land Hessen für rund 3 Millionen Grundstücke die Grundsteuer berechnen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt, das Bundesmodell umzusetzen.
Von der Neuberechnung der Grundsteuer werden in Mecklenburg-Vorpommern rund 1,2 Millionen Grundstücke betroffen sein.
Niedersachsen hat sich für das „Flächen-Lage-Modell“ entschieden, das große Ähnlichkeiten zum hessischen Landesmodell hat. In Niedersachsen beginnt die Rechnung jedoch mit dem Lage-Faktor, der aus dem Bodenrichtwert des Grundstücks und dem durchschnittlichen Bodenwert der Gemeinde gebildet wird.
Wie in Bayern, Hamburg und Hessen gibt es feste Werte für die jeweiligen Flächen: Für Grundstücksflächen werden 4 Cent pro Quadratmeter und für Gebäudeflächen 50 Cent pro Quadratmeter angesetzt. Bereits hier kommt der Lage-Faktor ins Spiel. Erst danach wird die Grundsteuermesszahl angewendet (70 Prozent für Wohngrundstücke, 100 Prozent für andere Grundstücke), um den Grundsteuermessbetrag zu ermitteln – auf den die Kommune wieder ihren Hebesatz anwenden kann.
Rund 3,5 Millionen niedersächsische Grundstücke werden bis 2025 neu bewertwet.
Nordrhein-Westfalen setzt das Bundesmodell um. Die Grundsteuer ist für Nordrhein-Westfalen eine der wichtigsten Einnahmequellen. Das Bundesland gehört zu den Ländern mit den höchsten Grundsteuersätzen.
Rheinland-Pfalz setzt das Bundesmodell um.
Betroffen von der Neuberechnung sind rund 2,4 Millionen Grundstücke in Rheinland-Pfalz.
Das Saarland wendet grundsätzlich das Bundesmodell an. Lediglich bei den Steuermesszahlen hat das Bundesland abweichende Werte beschlossen. So gilt bei Wohngrundstücken eine Steuermesszahl von 0,34 Promille (Bundesmodell: 0,31 Promille), bei unbebauten Grundstücken, Geschäftsgrundstücken und anderen Grundstücken 0,64 Promille (Bundesmodell: 0,34 Promille).
Das Saarland möchte mit der Modifizierung der zu erwartenden deutlichen Mehrbelastung durch das Bundesmodell für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke entgegenwirken.
Sachsen setzt im Großen und Ganzen das Bundesmodell um, es gelten jedoch abweichende Steuermesszahlen – wie im Saarland. Für Wohngrundstücke und unbebaute Grundstücke werden als Steuermesszahl 0,36 Promille angesetzt, für Geschäftsgrundstücke 0,72 Promille.
Der Freistaat umfasst rund 2,5 Millionen Grundstücke, die für die Reform neu berechnet werden müssen.
Sachsen-Anhalt hat sich für das Bundesmodell entschieden.
Die Grundsteuer ist eine wichtige Steuer für Sachsen-Anhalt. Jährlich nimmt das Land rund 260 Millionen Euro über die Steuer ein.
Das nördlichste Bundesland Deutschlands wird ab 2025 das Bundesmodell umsetzen.
In Schleswig-Holstein müssen rund 1,3 Millionen Grundstücke neubewertet werden.
Thüringen setzt für die Neuberechnung der Grundsteuer auf das Bundesmodell.
Rund 1,5 Millionen Grundstücke werden in Thüringen von der Neubewertung betroffen sein.