Steuererklärung 2025
Alle Tipps für die Steuer 2025
2025 steht die Steuererklärung 2024 an. Mit WISO Steuer kannst du schon heute loslegen und kommst schneller an dein Geld.
Steuererklärung 2025
Alle Tipps für die Steuer 2025
2025 steht die Steuererklärung 2024 an. Mit WISO Steuer kannst du schon heute loslegen und kommst schneller an dein Geld.
Steuererklärung 2025
Alle Tipps für die Steuer 2025
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Das ist wichtig für die Steuererklärung 2025
Vertrau dem Testsieger
Das kannst du jetzt schon für die
Steuererklärung 2025 tun
Die Steuererklärung 2025 ist ab November 2025 bei WISO Steuer verfügbar. Ab dem 1. Januar 2026 kannst du sie abgeben. Spätestens am 31. Juli 2026 muss deine Steuererklärung beim Finanzamt sein
Mit diesen Tipps bist du in Rekordzeit fertig:
Rechnungen elektronisch sortieren
Rechnungen und Belege brauchst du, um die Ausgaben in der Steuererklärung einzutragen oder sie dem Finanzamt vorzulegen, wenn es Nachfragen gibt. Natürlich bekommt man sie über das Jahr verteilt, Nebenkostenabrechnung oder Lohnsteuerbescheinigung – kommen erst im Jahr darauf.
WISO Steuer hilft dir, deine Nachweise zu organisieren: Fotografiere deine Rechnungen einfach mit dem Smartphone, und sie werden automatisch in deinem Benutzerkonto abgelegt. So hast du beim Erstellen der Steuererklärung für 2025 alle notwendigen Dokumente in WISO Steuer griffbereit und sparst Zeit und Aufwand.
Steuererklärung der Vorjahre machen
Dein Vorteil: Du kannst gleichzeitig die Steuerjahre 2022, 2023 und 2024 rückwirkend abgeben – also freiwillig nachreichen. Mit WISO Steuer erhältst du im Durchschnitt 1.674 Euro pro Jahr zurück.
Tipp: Starte mit dem ältesten Steuerjahr. Dadurch kannst du die Datenübernahme von WISO Steuer nutzen und musst viele Informationen nur einmal eingeben. So sparst du Zeit und machst es dir auch für die Steuererklärung 2025 einfacher.
Das sagen unsere Kunden zu WISO Steuer
R. Doven
Mega App. Super einfach erklärt und echt für jeden verständlich. Nicht so kompliziert wie über Elster. Nur zu empfehlen.
T. Bleeck
Einfach sehr gut! Einfach zu bedienen und innerhalb weniger Minuten ist die Steuererklärung fertig. Besser geht es nicht.
A. Cuadrado
Gute Führung durch die Steuererklärung, sehr übersichtlich, gute Hilfestellung und Tipps.
S. Saul
Ich bin super zufrieden mit der Software und der dazugehörigen Hilfe die man bekommt, Steuerberatung über die Software ist Top auch der Support ist super. Kann ich nur weiterempfehlen.
Änderungen für die Steuer 2025
Keine Sorge: WISO Steuer kennt alle Steuerregeln. So kannst du sicher sein, dass dein Ergebnis richtig ist.
Du willst dich vorab informieren, was dich für die Steuererklärung 2025 erwartet? Wir haben es für dich zusammengefasst:
Das ist für alle neu in 2025
- 12.096 Euro steuerfrei verdienen: Auf diesen Betrag soll der sogenannte Grundfreibetrag erhöht werden. Wenn dein Einkommen im Jahr 2025 darunter liegt, zahlst du keine Einkommensteuer, und dein Arbeitgeber behält auch keine Lohnsteuer ein.
- Nettoeinkommen soll nicht schrumpfen: Der ab 2025 geltende Steuertarif wurde so angepasst, dass die Steuerlast nicht automatisch steigt, wenn die Einkommenserhöhung nur die Inflation ausgleicht. Das nennt man Schutz vor kalter Progression.
- Reichensteuer:Keinen Inflationsausgleich gibt es aber beim sogenannten Reichensteuersatz, der höchsten Tarifstufe mit 45 Prozent.
- Höhere Soli-Grenzen: Zusätzlich werden die Grenzen angehoben, ab wann der Solidaritätszuschlag gezahlt werden muss, sodass mehr Menschen davon befreit werden. Zahlen müssen ihn Alleinstehende mit einer Einkommensteuer über 19.950 Euro (zusammenveranlagte Partner: 39.900 Euro).
- Bonuszahlungen der Krankenkasse: Ab sofort werden Bonuszahlungen deiner Krankenkasse bis zu 150 Euro pro Jahr und versicherter Person als Erstattung von Gesundheitskosten angesehen – nicht als Beitragserstattung. Du kannst also weiterhin deine Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe absetzen, ohne dass der erhaltene Bonus diese Summe mindert. Es erfolgt keine Minderung deiner Sonderausgaben. Dies gilt auch dann, wenn du mehr als 150 Euro an Bonuszahlung erhältst, solange du nachweisen kannst, dass es sich dabei tatsächlich um eine Kostenerstattung für Gesundheitsmaßnahmen und nicht um eine Rückerstattung von Beiträgen handelt.
Steueränderungen für Familien 2025
- Mehr Geld für Kinder bekommen: Der Kinderfreibetrag für 2025 steigt auf 6.672 Euro. Beim Kindergeld gibt es 5 Euro mehr, also 255 Euro im Monat.
- Mehr Geld für Unterhalt absetzen: Bis zu einem Höchstbetrag sind Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Der Betrag ist an den Grundfreibetrag gekoppelt und liegt im Jahr 2025 also bei 12.096 Euro.
- Neue Steuerregeln für Alleinerziehende: Im Trennungsjahr kann der Entlastungsbetrag anteilig als Freibetrag beantragt werden. Beispiel: Trennung am 31. Juli = 6 Monate Entlastungsbetrag. Wer heiratet, kann den Entlastungsbetrag bis zum Eheschluss anteilig nutzen, wenn das Kind weiterhin allein betreut wird und der neue Partner nicht im selben Haushalt wohnt. Verwitwete: Im Sterbejahr und im Folgejahr gilt der Splittingtarif. Der Entlastungsbetrag kann als Freibetrag eingetragen werden und gilt ab dem Sterbemonat des Partners. Ab dem dritten Jahr gilt dann Steuerklasse II.
- Mehr Kinderbetreuungskosten absetzen: Ab 2025 steigt der abziehbare Anteil von 67 Prozent auf 80 Prozent. Gleichzeitig erhöht sich der Höchstbetrag von 4.000 auf 4.800 Euro pro Jahr. Absetzbar sind unter anderem Ausgaben für Kindergarten, Kinderkrippe oder eine Tagesmutter.
Änderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab 2025
- Änderung der Fünftelregelung bei Abfindungen: Bisher konnte die Steuerermäßigung für Abfindungen bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt werden. Ab 2025 kannst du diese Steuerermäßigung jedoch nur noch über deine Einkommensteuererklärung berücksichtigen lassen.
- Mindestlohn steigt um 41 Cent: Ab dem 1. Januar 2025 gilt ein neuer gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde – ein Anstieg um 41 Cent gegenüber dem Vorjahr. Für Minijobber erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze dadurch von 538 Euro auf 556 Euro. Der Übergangsbereich beim Midijob erstreckt sich von 556,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich.
- Lohnsteuerfreibetrag frühestens ab November beantragen: Wenn du willst, dass das Finanzamt für 2026 einen Lohnsteuerfreibetrag einträgt, kannst du das frühestens ab dem 1. November 2025 beantragen, statt wie bisher ab dem 1. Oktober. Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist weiterhin bis zum 30. November des betreffenden Jahres möglich.
Neuerungen für Kapitalanleger
- Vorabpauschale im Januar: Wenn du thesaurierende Fonds besitzt, musst du im Januar 2025 vorab Abgeltungssteuer auf deren „fiktive Erträge“ (Vorabpauschale) für 2024 zahlen – auch ohne tatsächliche Ausschüttung. Diese gezahlte Steuer wird aber beim späteren Verkauf der Fondsanteile berücksichtigt und verringert dann deine Steuerlast.
- Verluste bei Termingeschäften: Ab sofort kannst du Verluste aus Termingeschäften (zum Beispiel aus verfallenen Optionen) unbegrenzt mit allen anderen Kapitalerträgen verrechnen. Die bisherige Verlustgrenze von 20.000 Euro entfällt. Dies gilt rückwirkend für alle offenen Fälle, auch bestehende Verlustvorträge können jetzt voll genutzt werden. Die Banken benötigen eventuell noch etwas Zeit für die technische Umsetzung, spätestens bis Anfang 2026 soll dies jedoch erfolgen.
Neuerungen für Unternehmer und Selbstständige
- Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung bei geringer Steuer: Unternehmer, deren Umsatzsteuer für das Vorjahr nicht mehr als 2.000 Euro betragen hat, müssen künftig keine vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen mehr abgeben. Bisher lag die Grenze bei 1.000 Euro.
- Neue Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer: Für 2025 kannst du die Kleinunternehmer-Regelung wählen, wenn:
- Dein Umsatz im Jahr 2024 unter 25.000 Euro lag
- Dein Umsatz im Jahr 2025 voraussichtlich unter 100.000 Euro bleib
- Kleinunternehmer-Regelung jetzt EU-weit möglich: Bisher galt die Kleinunternehmer-Regelung nur für Umsätze, die in Deutschland erzielt werden. Ab 2025 können Kleinunternehmer diese Regelung auch nutzen, wenn sie Umsätze in anderen EU-Ländern machen. Damit das möglich ist, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Der Gesamtumsatz innerhalb der EU darf im Vorjahr und im laufenden Jahr jeweils nicht mehr als 100.000 Euro betragen
- Es muss eine spezielle Kleinunternehmer-Identifikationsnummer beantragt werden
- Neue Frist für Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung: Du musst den Verzicht bis spätestens Ende Februar des übernächsten Jahres nach dem Besteuerungszeitraum erklären. Beispiel: Für das Jahr 2025 kannst du bis zum 28. Februar 2027 den Verzicht erklären.
- Keine Einkommensteuer auch bei größeren PV-Anlagen: Bei Anlagen, die ab 2025 angeschafft werden, wird die zulässige Bruttoleistung für alle Gebäudearten einheitlich auf 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit erhöht. Die Gesamtleistungsgrenze von 100 kWp pro steuerpflichtige Person bleibt bei mehreren betriebenen Anlagen weiterhin bestehen.
- Verschärfte Regelungen für Dienstwagen mit Hybrid-Antrieb: Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Kriterien für die steuerliche Begünstigung von Plug-in-Hybrid-Dienstwagen. Für die reduzierte Versteuerung der privaten Nutzung muss das Fahrzeug entweder:
- einen maximalen CO₂-Ausstoß von 50 Gramm pro Kilometer aufweisen oder
- eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern (ab 2025) bzw. 60 Kilometern (bei Anschaffung bis Ende 2024) erreichen.
Steueränderungen für Erben
- Höhere Pauschale für Erbfallkosten: Ab 2025 steigt sie von 10.300 Euro auf 15.000 Euro. Das heißt, als Erbe kannst du künftig ohne Nachweise 15.000 Euro von der Erbschaft steuerfrei abziehen. Falls deine tatsächlichen Kosten höher sind, kannst du diese weiterhin einzeln berücksichtigen und verzichtest auf die Pauschale.
- Stundung von Erbschaftsteuer bei Wohnimmobilien: Wer ein Haus oder eine Wohnung erbt oder geschenkt bekommt, kann die Erbschaft- oder Schenkungsteuer nun auch dann bis zu 10 Jahre aufschieben, wenn die Immobilie erst danach vermietet oder selbst genutzt wird. Im Erbfall ist die Stundung sogar zinslos. Das gilt für alle Arten von Wohnimmobilien. Für Immobilien außerhalb der EU ist die Stundung nur möglich, wenn ein Informationsaustausch mit dem Land besteht.
Steueränderungen für Immobilieneigentümer und Mieter
- Grundsteuerreform tritt in Kraft: Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer. Die Berechnung bleibt jedoch kompliziert, vor allem, weil bis Dezember 2024 viele Gemeinden ihre Hebesätze noch nicht final festgelegt haben. Ab 2025 gibt es jedoch eine wichtige Neuerung: Liegt der festgesetzte Grundsteuerwert deines Grundstücks mindestens 40 Prozent über dem tatsächlichen Marktwert, kannst du eine Korrektur beantragen. Allerdings musst du den niedrigeren Wert nachweisen, zum Beispiel mit einem Sachverständigengutachten.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Für alle haushaltsnahen Dienstleistungen – also auch Pflege- und Betreuungsleistungen – gelten ab 2025 die gleichen Regeln: Der Steuerbonus wird nur gewährt, wenn eine Rechnung vorliegt. Die Zahlung muss direkt über die Bank erfolgen. Bisher war dies im Gesetz nicht eindeutig geregelt.
Alle Fragen auf einen Blick
Das Finanzamt gibt den Startschuss am 1. Januar 2026. Schon im November 2025 kannst du mit WISO Steuer loslegen, um zu den Ersten zu gehören.
Am einfachsten und schnellsten geht das mit einem Steuerprogramm wie WISO Steuer. Hier wird die Steuererklärung automatisch ausgefüllt.
WISO Steuer für 2025 kostet 45,99 Euro. Aber es geht auch günstiger: Mit dem Steuer-Spar-Vertrag sparst du 10 Euro – und das jedes Jahr!
Ab 2025 sorgen folgende Neuerungen dafür, dass du weniger Steuern zahlen musst:
- Anpassung des Steuertarifs
- Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrags
- Erhöhung des Kindergelds
- Anhebung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag
- Grundfreibetrag: 12.096 Euro (+ 312 Euro)
- Kinderfreibetrag: 6.672 Euro (+ 60 Euro)
- Kindergeld: 255 Euro (+ 5 Euro)
Zudem wurden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs angepasst, um die kalte Progression abzufedern. Auch die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag wurde angehoben.
Steuererklärung einfach per App
So machst du deine Steuererklärung mobil: Mit WISO Steuer kannst du nach Belieben von der App zur Online- oder Desktop-Version wechseln.
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