Einnahmen-Überschuss-Rechnung
EÜR einfach gemacht
Schnell, einfach, digital – mit WISO Steuer erledigst du deine EÜR im Handumdrehen. Dein Vorteil: Einmal bezahlen, alle Steuererklärungen für ein Jahr abhaken.
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Alle Infos zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Was ist eine EÜR?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Gewinnermittlung. Damit teilst du dem Finanzamt mit, wie viel du als Unternehmer im letzten Jahr mit deiner Tätigkeit verdient hast.
Wie die EÜR funktioniert, steckt schon im Namen: Du ziehst deine Ausgaben von den Einnahmen ab. Zusammengefasst funktioniert die Berechnung so:
Gesamte Betriebseinnahmen (inklusive eingenommener Umsatzsteuer) - gesamte Betriebsausgaben (inklusive gezahlter Vorsteuer) = Gewinn
Übrigens: Auch, wenn du bei null oder einem Verlust rauskommst, braucht das Finanzamt die EÜR von dir.
Wer kann eine EÜR erstellen?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist die einfachere Gewinnermittlung im Vergleich zur Bilanz. Aber nicht jeder darf es sich einfach machen. Für dich ist die EÜR eine Option, wenn du:
- Selbstständiger oder Freiberufler bist
- Gewerbetreibender bist, mit maximal 80.000 Euro Gewinn und 800.000 Euro Umsatz (bis 2023: 60.000 Euro bzw. 600.000 Euro)
- Land- und Forstwirt bist, mit maximal 25.000 Euro Nutzflächenwert und 80.000 Euro (bis 2023: 60.000 Euro) Gewinn im Jahr
Nur weil du es kannst, heißt es lange noch nicht, dass du musst. Wenn du lieber Bilanzen aufstellst , ist das natürlich möglich.
Aufgepasst: Hast du ein Unternehmen mit der Rechtsform OHG, KG, GmbH, AG oder einer Mischform, kannst du keine EÜR abgeben, sondern bist verpflichtet zu bilanzieren.
EÜR: Einfach und digital
Seit dem Steuerjahr 2017 ist eine formlose Abgabe der EÜR in Papierform nicht mehr zulässig. Stattdessen musst du die EÜR mit der Einkommensteuererklärung abgeben.
Zudem bist du verpflichtet, die EÜR digital abzugeben. Das Gute: Mit dem Steuer-Versand von WISO Steuer sparst du dir den komplizierten Prozess, ein ELSTER-Zertifikat zu beantragen.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung über WISO Steuer
- Lege einfach eine neue Steuererklärung an. Jetzt trägst du alle wichtigen Daten wie zum Beispiel deine Steuernummer ein.
- Wähle unter Thema hinzufügen > Weitere Einkunftsarten > Selbstständige die Art deines Unternehmens aus, Gewerbebetrieb oder freiberufliche Tätigkeit. Hier legst du deinen Betrieb an.
- Jetzt kannst du deine EÜR erstellen. Dazu trägst du einfach Einnahmen und Ausgaben ein. Den Rest übernimmt WISO Steuer für dich!
Welche Formulare gehören zur EÜR?
Zur EÜR gehören folgende Formulare:
- Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
- Anlage AVEÜR (Anlageverzeichnis/Ausweis Umlaufvermögen)
- Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
- Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
Es sind also einige Formulare, die ausgefüllt werden müssen. Mit WISO Steuer sparst du dir aber viel Tipparbeit: Dank intelligenter Funktionen werden die relevanten Daten automatisch in die entsprechenden Formulare übertragen.
Welche Angaben gehören in eine EÜR?
Die EÜR erfasst Einnahmen und Ausgaben deines Betriebs. Aber natürlich auch weitere Angaben. Es geht los mit Informationen zum Betrieb. Dann kommen auch schon deine Einnahmen und Ausgaben. Nach der Gewinnermittlung kannst du bei Bedarf noch Angaben zu Rücklagen und Entnahmen machen.
Betriebseinnahmen
Vereinfacht gesagt sind Betriebseinnahmen alles, was du dabei im Steuerjahr an Geld oder geldähnlichen Werten erhältst. Typische Beispiele für Betriebseinnahmen:
- Umsatzerlöse: Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen. Dazu zählt auch eingenommene Umsatzsteuer von Kunden oder erstattete Vorsteuer vom Finanzamt.
- Mieteinnahmen: Wenn das Unternehmen Immobilien besitzt und diese vermietet.
- Zinserträge: Einnahmen aus Kapitalanlagen des Unternehmens.
- Lizenzeinnahmen: Gebühren, die von Dritten für die Nutzung von Patenten, Marken oder Urheberrechten gezahlt werden.
- Subventionen und Fördermittel: Gelder, die von staatlichen Stellen zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit gewährt werden.
- Einnahmen aus der Veräußerung von Anlagevermögen, beispielsweise Maschinen oder Geschäftsausstattung.
Betriebsausgaben
Einfach ausgedrückt sind Betriebsausgaben das Geld, das ausgegeben werden muss, um das Geschäft am Laufen zu halten. Betriebsausgaben sind also alle Kosten, die dir durch deine geschäftliche Tätigkeit entstehen. Hier sind einige Beispiele für typische Betriebsausgaben:
- Mietkosten: Wenn du Räume für deine Geschäftstätigkeit mietest, zählt die Miete zu den Betriebsausgaben.
- Materialkosten: Die Kosten für Rohstoffe oder Waren, die für die Produktion oder Dienstleistungen benötigt werden, sind ebenfalls Betriebsausgaben. Zum Beispiel braucht ein Restaurant Lebensmittel, um Gerichte zubereiten zu können
- Personalkosten: Gehälter, Löhne und Sozialabgaben für Mitarbeiter gehören zu den Betriebsausgaben, weil dein Personal für die Ausführung der Geschäftsaktivitäten benötigt wird.
- Büromaterial und Betriebsmittel: Alles von Papier und Druckertinte bis hin zu Werkzeugen und Maschinen, die im täglichen Geschäftsbetrieb verwendet werden, sind notwendige Ausgaben.
- Marketing und Werbung: Kosten für Werbemaßnahmen wie Anzeigen, Flyer, Websitegestaltung und Online-Marketing sind wichtig, um Nachfrage zu generieren und Verkäufe zu fördern.
- Gezahlte Umsatzsteuer: An das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer oder gezahlte Umsatzsteuer auf den Einkauf von Gegenständen oder Material für dein Unternehmen.
- Abschreibungen: Wenn ein Unternehmen in langlebige und teure Anlagegüter investiert, etwa Fahrzeuge oder Maschinen, werden diese Kosten über die Lebensdauer der Güter verteilt und jährlich als Abschreibung verbucht.
- Versicherungen: Geschäftsversicherungen, die dein Unternehmen schützen, sind auch Betriebsausgaben.
- Reisekosten: Ausgaben für Geschäftsreisen, inklusive Flugtickets, Hotelübernachtungen und Verpflegung, sind ebenfalls zu berücksichtigen.
68 Milliarden Euro
vom Finanzamt zurückgeholt in 2023
Alle 10 Sekunden
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Anwender nutzen den Steuer‑Abruf
Grundsätzliches zum Schluss
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird immer für ein Jahr erstellt, also für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Eine EÜR von beispielsweise dem 1.Juni bis zum 31.Mai ist deshalb grundsätzlich möglich.
Bei Land- und Forstwirten ist ausnahmsweise ein abweichender Zeitraum festgelegt. Ebenso für im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende mit Genehmigung vom Finanzamt.
Zufluss-Abfluss-Prinzip
Verbindlichkeiten oder Forderungen werden bei einer EÜR nicht berücksichtigt. Es geht hier schließlich nicht darum, dass jede Zahlung dem richtigen Zeitraum zugeordnet wird, wie bei der Bilanz. Daher ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung viel einfacher: Du schaust nur, welche Zahlungen tatsächlich im Jahr stattgefunden haben. Das nennt sich Zufluss-Abfluss-Prinzip.
Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel: Unter anderem bei regelmäßig wiederkehrenden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Das sind beispielsweise Miete, Stromabschläge etc. Diese Einnahmen bzw. Ausgaben werden in einem Zeitraum von jeweils 10 Tagen vor und nach dem 31. Dezember dem Jahr zugeordnet, in das sie wirtschaftlich gehören. Voraussetzung ist aber, dass die Zahlung innerhalb dieser 20 Tage auch fällig war.
Keine besondere Aufzeichnungspflicht
Wenn du deinen Gewinn mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelst, bist du nicht zur Buchführung verpflichtet. Aber wie musst du Einnahmen und Ausgaben dann dokumentieren?
Eine bestimmte Form zur Aufzeichnung ist bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Trotzdem solltest du deine geschäftlichen Vorgänge so dokumentieren, dass sie vollständig sind und du deinen Gewinn korrekt berechnen kannst. Das geht am besten mit Rechnungen und Belegen – sowohl für die Umsätze als auch für die Ausgaben. Im Zweifel möchte das Finanzamt nachvollziehen können, wie du deinen Gewinn ermittelt hast. Wenn es feststellt, dass Zahlungen oder Belege fehlen, kann das Finanzamt deinen Gewinn schätzen. Dadurch kann eine Steuernachzahlung auf dich zukommen.
Obwohl keine spezielle Aufzeichnungsform gefordert wird, musst du am Ende des Jahres die gesetzlich vorgeschriebenen Steuer-Anlagen ausfüllen. Eine gute Dokumentation hilft dir also, diese Pflicht zu erfüllen.
FAQ: Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- WISO Steuer nutzen: Öffne WISO Steuer und lege eine neue Steuererklärung an. Wähle das Thema Weitere Einkunftsarten > Selbstständige > Gewerbebetrieb oder freiberufliche Tätigkeit aus.
- Einnahmen und Ausgaben erfassen: Trage deine Betriebseinnahmen und -ausgaben in die entsprechenden Felder ein. Am einfachsten geht das mit der App Steuer-Scan.
- Fragen beantworten: WISO Steuer überträgt deine Daten automatisch in die notwendigen Formulare (Anlage EÜR, Anlage AVEÜR, Anlage G, Anlage S).
- Eingaben prüfen: WISO Steuer prüft deine Eingaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit und gibt dir hilfreiche Tipps zur Korrektur von Fehlern.
- Elektronische Abgabe: Über die integrierte ELSTER-Schnittstelle kannst du deine EÜR direkt und sicher an das Finanzamt übermitteln.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung müssen Freiberufler und Selbstständige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind, abgeben. Auch Gewerbetreibende, wenn diese nicht über die Freibeträge für die Buchführungspflicht hinausgehen, also einen Jahresumsatz von weniger als 800.000 Euro (bis 2023: 600.000 Euro) und einen Jahresgewinn von weniger als 80.000 Euro (bis 2023: 60.000 Euro) erzielen.
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird der steuerpflichtige Gewinn versteuert, der sich als Differenz zwischen den betrieblichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Kalenderjahres ergibt.
In die EÜR gehören alle betrieblichen Einnahmen und Ausgaben.
Das Finanzamt nimmt die EÜR nur in elektronischer Form zusammen mit der Einkommensteuererklärung an. Das geht beispielsweise mit dem Steuer-Versand von Buhl ganz einfach ohne Elster-Zertifikat.
Ja. Wenn du mehrere Unternehmen hast, musst du für jedes einzelne Unternehmen eine eigene Anlage EÜR abgeben.
Beides ist möglich. Es kommt darauf an, ob dir das Unternehmen alleine gehört oder du Miteigentümer bist:
- Allein (bzw. mit deinem Ehepartner): EÜR + Einkommensteuererklärung
- Mit anderen (zum Beispiel deinen Geschwistern): EÜR + Feststellungserklärung
Kleinunternehmer sind in der Regel von der doppelten Buchführung befreit, solange sie bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten (aktuell unter 800.000 Euro Jahresumsatz und 80.000 Euro Jahresgewinn in Deutschland; bis 2023: unter 600.000 Euro bzw. 60.000 Euro). Da die EÜR die einfache Methode der Gewinnermittlung ist, eignet sie sich besonders gut für Kleinunternehmer, die keine komplizierte Buchführung benötigen.
Steuererklärung einfach per App
So machst du deine Steuererklärung mobil: Mit WISO Steuer kannst du nach Belieben von der App zur Online- oder Desktop-Version wechseln.
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