Abfindung Fünftelregelung Title

Abfindung richtig versteuern

Mit der Fünftel-Regelung Steuern sparen

Wer seinen Job wegen Kündigung vom Arbeitgeber verliert, bekommt häufig eine Abfindung. Allerdings muss diese versteuert werden. Doch es gibt Tipps, wie möglichst viel Bares im eigenen Portemonnaie bleibt. Wir erklären, wie das funktioniert.

Kurz & knapp

  • Eine Abfindung ist eine Sonderzahlung, wenn das Arbeitsverhältnis endet
  • Sie ist zwar sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig
  • Versteuert wird sie mit deinem persönlichen Steuersatz
  • Um Steuern zu sparen, kannst du die Fünftel-Regelung nutzen

Wie wird eine Abfindung versteuert?

Wer seinen Job auf Grund einer Kündigung vom Arbeitgeber verliert, bekommt in vielen Fällen eine Abfindung. Du hast eine Abfindung mit deinem Chef ausgehandelt? Zwar musst du darauf keine Beiträge zu den Sozialversicherungen zahlen, doch sie wird als Arbeitslohn versteuert. Wie hoch die Steuer ist, hängt von deinem gesamten Einkommen des Jahres ab. Denn: Es kommt dein persönlicher Steuersatz zum Einsatz. Der liegt zwischen 14 und 45 Prozent.

Dabei wirkt sich hier die sogenannte Steuerprogression aus: Je höher dein Einkommen ist, desto höher ist auch dein Steuersatz. Und da eine Abfindung dein Einkommen schlagartig erhöht, musst du mehr Steuern zahlen – auch auf deine restlichen Einnahmen.

Etwas Abmilderung schafft die sogenannte Fünftel-Regelung. Sie sorgt dafür, dass du weniger Steuern zahlst. Wichtig ist, dass deine Abfindung eine Einmalzahlung ist und aus einem der folgenden Gründe stattgefunden hat:

  • Du hast eine (betriebsbedingte) Kündigung bekommen
  • Du hast einen Aufhebungsvertrag unterschrieben
  • Dein Arbeitsverhältnis wurde durch einen gerichtlichen Vergleich beendet
  • Dein Arbeitsplatz fällt aufgrund einer Betriebseinschränkung oder -schließung weg
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Keine Ratenzahlung

Eine ermäßigte Besteuerung mit der Fünftel-Regelung erfordert eine Zusammenballung von Einkünften in einem Jahr. Solltest du die Abfindung in mehreren Raten ausgezahlt bekommen, entfällt meist der Steuervorteil. Alles Wichtige erfährst du weiter unten im Beitrag.

Kann eine Abfindung auch steuerfrei bleiben?

Eine Abfindung ist grundsätzlich steuerpflichtig und zählt zu den außerordentlichen Einkünften. Sozialversicherungsbeiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen auf die Abfindung jedoch nicht an.

Abfindung in die Steuererklärung eintragen

Alle notwendigen Angaben zur Abfindung findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung. Aber in der Regel möchte das Finanzamt auch die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zur Prüfung zugeschickt bekommen.

Hat dein Arbeitgeber die Fünftel-Regelung bereits bei der Lohnsteuer angewendet, steht die Abfindung auf deiner Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 10. Du musst dann eine Steuererklärung abgeben, damit das Finanzamt die korrekte Berechnung prüfen kann.

Hat dein Arbeitgeber die Fünftel-Regelung nicht angewandt, steht der Betrag der Abfindung in Zeile 19. Die Abfindung wurde wie normaler Lohn versteuert. Dann lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung, um die Fünftel-Regelung zu beantragen. So kannst du zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen.

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Ab 2025 Fünftel-Regelung nur noch über die Steuererklärung

Ab 2025 kannst du die Steuervorteile der Fünftel-Regelung nicht mehr direkt über deinen Arbeitgeber nutzen. Stattdessen musst du diese immer beim Finanzamt über deine Steuererklärung beantragen.

Das macht die Sache für deinen Arbeitgeber einfacher. Bedeutet aber für dich, dass du ein bisschen mehr aufpassen musst, um bei der Steuer nichts zu verschenken. Vergiss also nicht, nach einer Abfindung die Fünftel-Regelung in der Steuererklärung zu beantragen, damit du weniger Steuern zahlst.

Steuervorteil: Abfindung mit Fünftel-Regelung

Steuerlich zählt eine Abfindung zu den sogenannten außerordentlichen Einkünften. Deshalb ist dafür eine Steuerermäßigung möglich: die sogenannte Fünftel-Regelung.

Bei der Berechnung wird die Abfindung rechnerisch auf 5 Jahre verteilt – auf diese Weise wird die Steuerprogression gebremst. So steigt der Steuersatz in der Regel geringer an, verglichen mit einer Versteuerung ohne Fünftel-Regelung. Und so funktioniert sie:

  1. Das Finanzamt teilt die Abfindung durch 5 und addiert 1/5 davon zum Jahreseinkommen. Anschließend berechnet es die Steuer darauf.
  2. Gleichzeitig berechnet das Finanzamt die Steuer für das Jahreseinkommen ohne die Abfindung.
  3. Die Differenz zwischen diesen beiden Berechnungen wird mit 5 multipliziert und ergibt so die neue Steuer, die für deine Abfindung anfällt.
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Nur ein Mal in der Steuererklärung angeben

Rechnerisch wird zwar auf 5 Jahre verteilt, aber das heißt nicht, dass deine Abfindung auch in 5 Steuererklärungen ihren Platz findet. Das passiert nur 1 Mal – und zwar in dem Steuerjahr, in welchem dir die Abfindung ausgezahlt wurde.

Beispiel: Besteuerung mit der Fünftel-Regelung

Angenommen, du wirst im Jahr 2023 entlassen und erhältst eine Abfindung in Höhe von 22.000 Euro. Nach Abzug aller Ausgaben beträgt dein normaler Arbeitslohn 55.000 Euro.

  • Ohne die Abfindung zahlst du 13.244 Euro Steuern.
  • Mit der Abfindung, also 77.000 Euro, zahlst du Steuern in Höhe von 22.941,05 Euro.

Mit Fünftel-Regelung sieht es wie folgt aus:

  1. Dein normaler Arbeitslohn (55.000 Euro) wird um ein Fünftel der Abfindung (4.400 Euro), erhöht. Darauf müsstest du 14.997 Euro Steuern zahlen.
  2. Die Differenz zwischen 14.997 Euro und 13.244 Euro beträgt 1.753 Euro.
  3. Diese Differenz wird nun mit 5 multipliziert, was zu einer zusätzlichen Steuer von 8.765 Euro auf die Abfindung führt.
  4. Die Gesamtsteuer beträgt dann nur 22.009 Euro (13.244 Euro + 8.765 Euro).

Durch die Anwendung der Fünftel-Regelung sparst du also 932,05 Euro an Steuern.

Was sind die Voraussetzungen?

Damit das Finanzamt die Steuerermäßigung durch die Fünftel-Regelung gewährt, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • „Echte“ Abfindung: Die Zahlung muss als Entschädigung für den Wegfall zukünftiger Verdienstmöglichkeiten gezahlt worden sein. Zahlt dir dein Arbeitgeber zum Beispiel Überstunden aus, zählt das nicht als Abfindung.
  • Entlassung: Die Kündigung muss durch den Arbeitgeber veranlasst worden sein. Kündigst du dein Arbeitsverhältnis selbst, steht dir auch keine Abfindung zu.
  • Einmalzahlung: Die Abfindung solltest du auf einmal ausbezahlt bekommen. Wird die Abfindung auf mehrere Jahre verteilt, kann die Fünftel-Regelung nicht angewendet werden – der Steuervorteil geht damit also verloren.
  • Zusammenballung der Einkünfte: Der steuerliche Bonus durch die Fünftel-Regelung ist nur möglich, wenn du wegen der Zahlung ein insgesamt höheres Einkommen im Jahr hast, als wenn du dein Arbeitsverhältnis bei deinem normalen Lohn fortgesetzt hättest.

Zusammenballung der Einkünfte

Du erhältst12 den Steuervorteil für deine Abfindung grundsätzlich nur, wenn du sie komplett in einem Jahr bekommst. Mehrere Zahlungen über Jahre hinweg sind nur sehr eingeschränkt möglich. Das Finanzamt akzeptiert höchstens 10 Prozent in einem späteren Jahr.

Zusatzleistungen vom Arbeitgeber, die weniger als 50 Prozent deiner Abfindung betragen, schaden deiner Steuervergünstigung nicht. Dazu gehören folgende Extras:

  • Zuschuss zur Berufsberatung nach Kündigung
  • Weiterbenutzung des Firmenwagens
  • Übernahme von Versicherungsbeiträgen
  • Arbeitslosengeld-Zuschüsse
  • Jubiläumsboni
  • Beiträge zur Altersvorsorge

Beispiel: Dir wurde gekündigt, dein Arbeitsverhältnis läuft noch bis Juni 2024. Einen neuen Job hast du bereits ab Juli 2024. Deine Entschädigung aus dem alten Arbeitsverhältnis beträgt 15.000 Euro.

  • Jahr 2023
    Arbeitslohn (50.000 Euro – 1.230 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag) = 48.770 Euro
  • Jahr 2024
    Arbeitslohn aus bisherigem Dienstverhältnis = 25.000 Euro
    Arbeitslohn aus neuem Dienstverhältnis = 25.000 Euro
    abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro) = 48.770 Euro
    Entschädigung = 15.000 Euro
    Summe= 63.770 Euro

Die Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro übersteigt nicht den Betrag der entgehenden Einnahmen von 25.000 Euro. Da du aber aus dem alten und neuen Dienstverhältnis hohe Einkünfte hast, kommt es mit der Entschädigung zu einer Zusammenballung der Einkünfte.

Fünftel-Regelung: Rechner online und kostenlos

Wie hoch fällt die Steuer auf deine Abfindung aus? Das kannst du kostenlos mit WISO Steuer herausfinden! Den intuitiven Abfindung-Rechner findest du im 3-Punkte-Menü unter den Steuer-Rechnern. Hier trägst du einfach alle relevanten Daten wie die Höhe deiner Abfindung und deine Steuerklasse ein – schon zeigt dir der Abfindungs-Rechner an, mit welchen Steuern du zu rechnen hast.

Weitere Steuer-Spar-Potenziale mit der Abfindung

Neben der Fünftel-Regelung gibt es noch weitere Möglichkeiten, wie du trotz Abfindung Steuern sparen kannst:

1. Umwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge

Eine Möglichkeit, die Steuerlast auf deine Abfindung zu reduzieren, besteht darin, einen Teil oder die gesamte Abfindung in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) umzuwandeln. Dadurch musst du weniger oder gar nichts von deiner Abfindung versteuern.

2. Auszahlung im neuen Jahr

Auch der Auszahlungszeitpunkt der Abfindung kann dir beim Sparen helfen. Und zwar, wenn dein Arbeitsverhältnis zum Ende eines Jahres endet und dir die Abfindung erst im neuen Jahr ausbezahlt wird.

Wenn du nicht direkt einen neuen Job antrittst, hast du somit geringere Einkünfte im Folgejahr. Dadurch fällt auch die darauf ermittelte Steuerlast niedriger aus, weil du den steuerfreien Grundfreibetrag nutzen kannst.

3. Ausgaben vorziehen

Eine andere Möglichkeit, die Steuer zu reduzieren ist, deine Ausgaben clever zu verteilen. Ziehst du deine Kosten ins Jahr der Abfindung vor, kannst du damit die Bemessungsgrundlage für die Steuer senken. Falls du im Folgejahr ohne diesen Job deutlich niedrigere Einkünfte hättest, würden sich die Kosten deutlich weniger steuermindernd auswirken.

Mögliche Maßnahmen wären zum Beispiel zusätzliche Zahlungen in die gesetzliche Altersvorsorge oder in Rürup-Versicherungen, sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei privaten Krankenversicherungen können beispielsweise, je nach Anbieter, bis zu 3 Jahresbeiträge im Voraus gezahlt werden.

4. Veranlagungsart ändern

Bist du verheiratet, kannst du durch die optimale Wahl der Veranlagung deine Steuerlast positiv beeinflussen. Ehepartner dürfen zwischen der Einzel- und Zusammenveranlagung wählen – also ob sie die Steuererklärung zusammen oder getrennt abgeben.

WISO Steuer schlägt dir dabei die günstigere Veranlagungsart vor. Zudem lohnt es sich, verschiedene Szenarien durchzurechnen und miteinander zu vergleichen. Beispielsweise mit oder ohne Arbeitslosengeld, Altersvorsorgeaufwendungen und andere Ausgaben. Das Programm zeigt dir nach jeder Eingabe an, wie hoch deine Erstattung beziehungsweise Nachzahlung ausfällt.

FAQ: Abfindung & Fünftel-Regelung

Ja, wenn du eine Abfindung erhalten hast, musst du in der Regel eine Steuererklärung abgeben. Das liegt daran, dass Abfindungen als Teil deines Lohns gelten. Durch die Abgabe einer Steuererklärung kann das Finanzamt prüfen, ob die Abfindung korrekt versteuert wurde und ob gegebenenfalls die Anwendung der Fünftel-Regelung oder andere steuerliche Vergünstigungen zu einer Steuererstattung führen.
Das Finanzamt wendet die Fünftel-Regelung automatisch an, wenn die Abfindung in deiner Lohnsteuerbescheinigung gesondert aufgeführt ist (Zeile 10 oder 19). Du musst die Fünftel-Regelung dann nicht extra beantragen. Das Finanzamt prüft nach Abgabe deiner Steuererklärung die korrekte Versteuerung und fordert beispielsweise die Abfindungs-Vereinbarung an.
e geringer dein Einkommen ist, desto besser ist die Besteuerung mit der Fünftel-Regelung für dich. Du willst einen Vergleich machen? Dann nutze WISO Steuer. Dort kannst du die Steuer für deine Abfindung mit Regelbesteuerung und Fünftel-Regelung berechnen.
Eine komplette Steuerfreiheit von Abfindungen ist nicht möglich. Denn Abfindungen gelten als Bestandteil des zu versteuernden Einkommens und unterliegen damit der Einkommensteuer. Allerdings gibt es mit der Fünftel-Regelung die Möglichkeit, die Steuerlast auf deine Abfindung zu reduzieren.
Die Höhe der Steuern auf deine Abfindung hängt von deinem persönlichen Steuersatz und deinem Gesamteinkommen ab. Um die Steuerlast zu senken, kann die Fünftel-Regelung angewendet werden. Zunächst wird die Abfindung rechnerisch über 5 Jahre verteilt und eine Steuerlast für die Abfindung ermittelt, die die Steuerprogression abmildert. Eine genaue Prozentangabe ist ohne Berücksichtigung dieser individuellen Faktoren nicht möglich.

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