Auf Gewinne aus Aktiengeschäften muss man Steuern zahlen. Aber: Ein Teil kann steuerfrei bleiben. Wie das geht, welche Steuern bei Aktien anfallen und worauf Anleger bei der Steuererklärung achten müssen, erklären wir hier.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Steuern zahlen musst du für laufende Gewinne wie Dividenden und auf Gewinne aus dem Aktienverkauf
- Mit Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag bleibt ein Teil der Gewinne steuerfrei
- Verluste und Gewinne bei verschiedenen Banken verrechnen kannst du nur über die Steuererklärung
- WISO Steuer prüft automatisch, ob sich für dich niedrigere Steuern ergeben
Wann muss ich Steuern auf Aktiengewinne zahlen?
Werden irgendwo Erträge erwirtschaftet, möchte auch der Staat einen Teil vom Kuchen – in Form von Steuern. Deshalb müssen Anleger seit 2009 ihre laufenden Gewinne und Gewinne aus Verkauf versteuern. Dazu gehören zum Beispiel Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und Gewinne aus Verkäufen von Wertpapieren.
Steuern darauf musst du zahlen, wenn:
Wie viel Steuern muss ich zahlen?
Investierst du in Aktien bei einer deutschen Depotbank, musst dich über Versteuerung nicht kümmern. Das übernimmt die Bank und führt die Abgeltungssteuer direkt ans Finanzamt ab.
Wann sind Aktien steuerfrei?
Deine Gewinne musst du zwar versteuern, doch es gibt einen Vorteil für dich. Als Kapitalanleger solltest du unbedingt den Sparer-Pauschbetrag nutzen. So bleibt ein Teil deiner Rendite steuerfrei, und zwar bis 1.000 Euro (bis 2022: 801 Euro) pro Jahr bei Singles. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag. Für alle Erträge, die über dem Pauschbetrag liegen, musst du die Abgeltungssteuer sowie Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen.
Hat ein Ehepartner im Steuerjahr höhere Einnahmen aus Aktien, während sie bei dem anderen Partner unter 1.000 Euro liegen, wird der anteilige freie Pauschbetrag auf diesen Ehepartner übertragen.
Um von diesem Freibetrag zu profitieren, musst du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank einrichten. Dadurch wird die Abgeltungssteuer direkt mit dem Pauschbetrag verrechnet. So führt die Bank nicht versehentlich die Abgeltungssteuer ab, obwohl deine Kapitalerträge noch weit unter der Freibetragsgrenze liegen.
Achtung: Der Freistellungsauftrag gilt nicht rückwirkend. Hast du deiner Bank keinen Freistellungsauftrag erteilt, solltest du den Freibetrag noch über die Steuererklärung beantragen.
Aufpassen bei mehreren Banken
Höherer Freibetrag ab 2023
Der Freibetrag war lange Zeit auf gleichem Niveau. Doch ab 2023 erhöht sich der Freibetrag auf 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Ehepaare.
Bei bis 2009 gekauften Aktien gelten andere Regeln
Hast du Aktien vor 2009 gekauft, sind das sogenannte Alt-Bestände. Dafür gilt die damalige Rechtslage mit der Spekulationsfrist von 12 Monaten. Da diese Frist längst abgelaufen ist, kannst du diese Aktien mit Gewinn verkaufen und musst darauf keine Steuern zahlen. Wichtig: Für Aktien aus dem Alt-Bestand gilt das „First-in-first-out-Prinzip“. Das bedeutet, die zuerst gekauften Aktien, werden auch wieder zuerst verkauft.
Beispiel: Du hast Aktien von einem Unternehmen erworben:
- 2007: 230 Stück
- 2011: 270 Stück
Damit hattest du 500 Aktien in deinem Depot, von denen du 2021 rund 300 Stück verkauft hast. Die Gewinne der ersten 230 Stück bleiben steuerfrei, da du diese vor 2009 erworben hat. Auf den Gewinn aus den übrigen 70 Aktien musst du Abgeltungssteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer zahlen. Dafür kannst du allerdings noch den Sparer-Pauschbetrag anrechnen und muss ggf. gar keine Steuer auf den Gewinn zahlen.
Was gilt bei ausländischen Aktiendepots?
Bei einer deutschen Depotbank kümmert sich die Bank um die Steuer und führt sie direkt ans Finanzamt ab. Hast du Aktien bei Banken mit Sitz im Ausland, sieht das etwas anders aus. Denn in deiner Steuererklärung musst du Gewinne aus ausländischen Aktien immer angeben. Hier versteht das Finanzamt keinen Spaß: Ignorierst du das, droht Steuerhinterziehung.
Auf Dividenden oder Verkauf aus Aktien wird die Steuer an der Quelle erhoben. Bei ausländischen Aktien erhebt daher das jeweilige Land die Steuer. Dabei unterscheidet sich der Steuersatz von Land zu Land. Damit Erträge aber nicht doppelt besteuert werden, also im Ausland und im Inland, hat Deutschland mit vielen Ländern ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Damit wird für den Quellensteuersatz eine bestimmte Höchstgrenze vereinbart. Meist liegt sie bei 15 Prozent.
Oft lässt sich die Quellensteuer auch auf die Abgeltungssteuer anrechnen. Das kannst du das mit deiner Steuererklärung erledigen. Den anrechenbaren Betrag findest du in der Jahressteuerbescheinigung.
Wichtig: Deine Aktiengeschäfte musst du gegenüber dem Finanzamt nachweisen können, hebe daher alle wichtigen Dokumente wie deine Kauf- und Verkaufsorder auf. Mit der App Steuer-Scan bringst du Ordnung in deine Belege. Einfach ein Foto machen und die App lädt alles direkt in deine Steuererklärung. So kann nichts verloren gehen.
Wie trage ich Aktien in die Steuererklärung ein?
Gewinne aus Aktien gehören in der Steuererklärung in die Anlage KAP. In WISO Steuer ist das der Abschnitt:
Thema hinzufügen > Weitere Einkunftsarten > Sparer und Vermieter > Zinsen und Kapitalerträge
Was gilt bei ETF & Krypto?
Alles zu ETFs und Krypto haben wir hier zusammengefasst:
Was passiert mit Aktien, bei denen ich Verlust mache?
Verluste aus Aktien können bei der Steuer nur sehr eingeschränkt verrechnet werden. Und zwar nur mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen, nicht aber mit anderen Kapitalanlagen oder anderen Einkünften.
Verrechnet wird immer zuerst intern bei den Banken durch sogenannte Verlustverrechnungstöpfe. Das sind getrennte Töpfe für „Aktien“ und „Sonstiges“. So stellen die Banken sicher, dass Verluste aus Aktien nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden. Können Verluste in einem Jahr nicht ausgeglichen werden, macht die Bank selbst einen Verlustvortrag in die Folgejahre.
Beispiel: Bankinterne Verrechnung von Verlusten
Depot bei der Bank A
Kein Freistellungsauftrag
- Gewinne aus Aktienverkäufen: 15.000 Euro
- Verluste aus Aktienverkäufen: 3.500 Euro
Ergebnis:
Gewinne aus Aktienverkäufen: 15.000 Euro
-Verluste aus Aktienverkäufen: 3.500 Euro
—
Ausweis Kapitalerträge in der Jahressteuerbescheinigung /
Bemessungsgrundlage für Kapitalertragssteuer: 12.500 Euro
Mehrere Banken: Verluste bankübergreifend verrechnen
Hast du Aktien-Depots bei mehreren Banken, kann eine Bank eine bankübergreifende Verrechnung nicht selbst vornehmen. Das geht nur über deine Steuererklärung. Hast du also bei einer Bank einen Gewinn gemacht und bei der der anderen einen Verlust, kannst du die Verrechnung nur über die Steuererklärung machen. Das Finanzamt zieht dann den Verlust von deinem Gewinn ab. Auf diese Weise verkleinert sich der Gewinn, auf den du die Steuer zahlen musst. Hast du zu viele Steuern bezahlt, erhältst du eine Rückerstattung.
Dafür brauchst du eine Verlustbescheinigung, die du bei der Bank mit den Verlusten anfordern kannst. Behalte aber die Frist im Auge: Die Bescheinigung kannst du bis zum 15. Dezember eines Jahres anfordern.
Mehr Verluste als Gewinne
Hast du mehr Verluste als Gewinne gemacht und konntest daher nicht alles verrechnen, verpufft der restliche Verlustbetrag nicht. Das Finanzamt stellt für dich eine Verlustbescheinigung für diesen Restbetrag aus. So kannst du diesen Betrag einfach in Folgejahren über die Steuererklärung mit Gewinnen verrechnen – solange du einen Gewinn zum Verrechnen hast.
Bei bis 2009 gekauften Aktien gilt: Verluste daraus kannst du nicht mehr verrechnen, denn die Gewinne solcher Altaktien sind steuerfrei. Deshalb darf sich auch ein Verlust steuerlich nicht auswirken.
Beispiel: Bankübergreifende Verlustverrechnung
- bei Bank A: 3.000 Euro Verlust
- bei Bank B: 2.000 Euro Gewinn
Sie beantragt bis zum 15.12. bei der Bank mit den Verlusten eine Verlustbescheinigung. In diesem Fall verrechnet das Finanzamt (nicht die Bank) die Gewinne und Verluste und erstattet die bislang einbehaltene Abgeltungssteuer. Achtung: Den Verlustverrechnungstopf für Aktien setzt Bank A auf null zurück.
Möchte Stefanie den restlichen Verlust von 1.000 Euro noch verrechnen, kann sie das im nächsten Jahr mit Gewinnen aus Aktienverkäufen über die Steuererklärung erreichen.
Was passiert mit wertlosen Aktien?
Ob Aktien wertlos sind, entscheidet die Bank und bucht sie aus dem Depot aus. Doch was kannst du als Anleger mit diesen Verlusten tun? Seit 2020 gilt: Verluste aus der Ausbuchung wertloser Aktien werden anerkannt. Genauso wie zum Beispiel bei Verlusten aus Aktienverkauf, darfst du sie mit deinen Gewinnen verrechnen. Allerdings nur bis 20.000 Euro pro Jahr. Ein Verlustvortrag in folgende Jahre gilt hier auch.
Warum sollten Anleger eine Steuererklärung machen? 5 gute Gründe
Eine Steuererklärung ist oft keine Pflicht, weil sich in der Regel deine Bank um die Abgeltungssteuer kümmern. Aber in vielen Fällen ist es sinnvoll eine abzugeben, da so Steuern eingespart werden können. Hier haben wir 5 Gründe zusammengestellt:
1. Auslandsaktien
Dafür fällt die Quellensteuer an, die Höhe variiert dabei je nach Land. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen gibt es aber einen Richtsteuersatz, der in der Regel bei 15 Prozent liegt. In der Steuererklärung können Anleger die nationale Steuer und die Steuer aus dem DBA verrechnen und sich so die zu viel gezahlte Quellensteuer zurückholen.
2. Verluste verrechnen
Verluste aus Aktienverkäufen darfst du nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen. Hast du Aktien-Depots bei mehreren Banken, kannst du eine bankübergreifende Verlustverrechnung nur über die Steuererklärung machen.
3. NV-Bescheinigung
Liegen deine gesamten Einkünfte im Jahr unter dem Grundfreibetrag, werden keine Steuern fällig. In diesem Fall kannst du beim Finanzamt die sogenannte Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Behält die Bank die Abgeltungsteuer ein und führt sie ans Finanzamt ab, kannst du diese über die Steuererklärung zurückholen.
4. Sparer-Pauschbetrag & Freistellungsauftrag
Stellst du bei deiner Bank den Freistellungsauftrag, profitierst du vom Sparer-Pauschbetrag (auch Sparer-Freibetrag genannt). So bleibt ein Teil deiner Kapitaleinkünfte steuerfrei. Hast den Antrag nicht erteilt, kannst du den Sparer-Pauschbetrag noch nachträglich bei der Steuererklärung beantragen. Hierfür setzt du ein Kreuz in der Anlage Kap bei „Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge“.
Mehrere Banken: Wenn du bei einer Bank den Betrag übersteigst, während du bei anderen Banken noch einen Spielraum hast, kannst du die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer über die Steuererklärung zurückholen.
5. Günstigerprüfung
Außerdem kann es sich lohnen in der Steuererklärung die Günstigerprüfung für Kapitalerträge zu beantragen. Für die Besteuerung wird dann dein persönlicher Steuersatz verwendet, wenn dieser günstiger als die 25 Prozent Abgeltungsteuer ist. Tipp: WISO Steuer prüft, ob die Günstigerprüfung in deinem Fall sinnvoll ist und beantragt sie automatisch. Jetzt einfach ausprobieren!
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