Viele Versicherungen helfen dabei, weniger Steuern zu zahlen. Einige holen viel Geld bei der Steuererklärung zurück, andere hingegen haben nur selten einen Effekt. Wir erklären die Regeln für die unterschiedlichen Versicherungen und wo die Ausgaben einzutragen sind.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Diese Versicherungen kannst du absetzen
- FAQ: Versicherungen absetzen
- Rentenversicherungen sind Sonderausgaben
- Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind vollständig absetzbar
- Weitere Vorsorgeaufwendungen zahlen sich seltener aus
- Berufliche Versicherungen sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben
Kurz & knapp
- Mit Rentenversicherungsbeiträgen kannst du viel Geld sparen
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge kannst du in voller Höhe absetzen
- Weitere Versicherungsbeiträge bringen wegen eines Höchstbetrags nur wenigen Steuerzahlern einen Steuervorteil
- WISO Steuer hilft dir, die unterschiedlichen Versicherungen in die Steuererklärung einzutragen
Diese Versicherungen kannst du absetzen
Versicherungsbeiträge zählen normalerweise zu den privaten Ausgaben und sind nur teilweise steuerlich absetzbar. Vor allem die Ausgaben für die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung senken deine Steuer deutlich, denn sie sind steuerlich gesehen Vorsorgeaufwendungen und gehören zu deinen Sonderausgaben.
Weitere Versicherungen kannst du zwar grundsätzlich von der Steuer absetzen, führen aber weniger häufig zu einem Anstieg bei deiner Erstattung. Denn das Finanzamt teilt die Versicherungen in 4 Kategorien ein, die sich unterschiedlich auf deine Steuer auswirken:
- Altersvorsorge (Basisversorgung)
- Riester-Rentenversicherung
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen (zum Beispiel Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung)
Die Versicherungen aus den Kategorien 1 bis 3 bieten häufig hohe Steuerersparnisse. Allerdings gilt für die Kategorien 3 und 4 ein Höchstbetrag, der bestimmt, wie viel du absetzen kannst:
Das Finanzamt berücksichtigt die Beiträge für die Basiskrankenversicherung und die Pflegeversicherung in voller Höhe, auch wenn sie den Höchstbetrag überschreiten – egal, zu welcher Personengruppe du gehörst.
Nicht abziehbare Versicherungen
Sachversicherungen und Kapitalanlageprodukte kannst du nicht absetzen. Dazu gehören:
Versicherungen, die der Sicherung deiner Einnahmen dienen (wie die Wohngebäudeversicherung eines Vermieters oder Kfz-Versicherung bei Selbstständigen), bringen dir unter bestimmten Voraussetzungen Geld zurück.
Versicherungen in die Steuererklärung eintragen
Es gibt 2 Stellen in der Steuererklärung, an die deine Versicherungsbeiträge gehören:
- Anlage AV: Daten zum Riester-Vertrag
- Anlage Vorsorgeaufwand: Alle anderen Versicherungen
Am einfachsten erledigst du es mit WISO Steuer. Dort trägst du alles im Abschnitt Allgemeine Ausgaben ein. Du kannst sogar sämtliche Daten aus deiner Lohnsteuerbescheinigung (auch die zu deiner Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) automatisch eintragen lassen. Das spart nicht nur Geld – sondern auch jede Menge Zeit.
FAQ: Versicherungen absetzen
In welcher Höhe kann ich Versicherungen von der Steuer absetzen?
Wie setze ich Versicherungen von der Steuer ab?
Welcher Höchstbetrag gilt für Versicherungen?
- 1.900 Euro pro Person für Angestellte, Beamte und Rentner
- 2.800 Euro pro Person für Selbstständige
Für Altersvorsorgeaufwendungen wie den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung gibt es einen eigenen, deutlich höheren Höchstbetrag. Dieser wird jährlich erhöht. 2024 beträgt er:
- 27.566 Euro für Ledige
- 55.132 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare
Wann lohnt es sich, Versicherungen in der Steuererklärung anzugeben?
Wo trage ich Versicherungen in der Steuererklärung ein?
Was gilt für Kranken- und Pflegeversicherungen?
Krankenzusatzversicherungen sind nur absetzbar, wenn du mit den Beiträgen zur Basiskranken- und Pflegeversicherung den Höchstbetrag von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro noch nicht ausgeschöpft hast.
Welche privaten Versicherungen sind absetzbar?
Tatsächlich ist das aber nur möglich, wenn du mit den Beiträgen zur Basiskranken- und Pflegeversicherung den Höchstbetrag von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro noch nicht ausgeschöpft hast. Und dann auch nur in dem noch verbliebenen Spielraum.
Kann ich die Pkw-Versicherung absetzen?
Ist die Haftpflichtversicherung absetzbar?
Eine Berufshaftpflichtversicherung kann als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben in voller Höhe abgezogen werden.
Wann kann ich Hausrat- und Wohngebäudeversicherung absetzen?
Was gilt für die Rechtsschutzversicherung?
Besteht deine Rechtsschutzversicherung aus mehreren Komponenten mit weiteren Schutzbereichen, benötigst du den Prämienanteil für den Arbeitsrechtsschutz. Diesen Anteil von der Gesamtprämie kannst du bei den beruflichen Ausgaben ansetzen.
Kann ich die Tierhalter-Haftpflicht absetzen?
Versicherungen einfach absetzen mit WISO Steuer
Rentenversicherungen sind Sonderausgaben
Altersvorsorgeaufwendungen, die der Staat als Basisversorgung betrachtet, können seit 2023 zu 100 Prozent abgesetzt werden. 2022 nur zu 94 Prozent und davor noch weniger.
Inzwischen geht das vollständig bis zu einem jährlich steigenden Höchstbetrag. 2023 beträgt dieser 26.528 Euro für Ledige und 53.056 Euro für Ehepaare, die ihre Steuererklärung gemeinsam abgeben. Im Jahr 2024 liegen die Höchstbeträge bei 27.566 Euro beziehungsweise 55.132 Euro. Das bedeutet: Viele können ihre kompletten Rentenversicherungsbeiträge absetzen.
Zur Basisversorgung gehören folgende Beiträge:
Nur deine selbst bezahlten Beiträge kannst du als Sonderausgaben abziehen, nicht aber den steuerfreien Arbeitgeberbeitrag.
Einzahlungen in den Riester-Vertrag
Als zusätzlichen Baustein der Altersvorsorge besparen viele einen Riester-Vertrag. Zum einen gibt es hierfür staatliche Zulagen, zum anderen einen Sonderausgabenabzug bis zu 2.100 Euro.
Trägst du deine Riester-Beiträge in deiner Steuererklärung ein, berechnet das Finanzamt, ob die Zulage oder ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug für dich günstiger ist. Im Steuerbescheid verrechnet es den Steuervorteil mit der Zulage. Vor allem für Besserverdiener und Personen ohne Kinder ist der Abzug als Sonderausgabe vorteilhafter als die Zulage.
Die Beiträge zu einem Riester-Vertrag zählen nicht zu den oben beschriebenen Vorsorgeaufwendungen.
Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind vollständig absetzbar
Egal, ob gesetzlich oder privat: Die Beiträge für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung gibst du in deiner Steuererklärung an. Dazu zählen die Beiträge für:
Die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung sind in unbegrenzter Höhe absetzbar. Die Basiskrankenversicherung deckt die Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Nicht zum Basisschutz gehört der Anspruch auf Krankengeld. Deshalb kürzt das Finanzamt bei Pflichtversicherten den Krankenversicherungsbeitrag pauschal um 4 Prozent.
Hast du eine private Krankenversicherung, ist auch nur der Basis-Krankenschutz voll abzugsfähig. Er entspricht dem Basisschutz der gesetzlichen Krankenkassen. Enthält dein Vertrag Wahlleistungen, zum Beispiel Chefarztbehandlung oder eine Zahnzusatzversicherung, zählen diese Beitragsanteile nicht zum Basisschutz. Die Aufteilung übernimmt deine Krankenkasse. In der Regel bekommst du bis zum Februar des Folgejahres eine Aufstellung.
Falls du mit deinen Beiträgen den Höchstbetrag von 1.900 Euro für Vorsorgeaufwendungen noch nicht überschreitest, kannst du den Kürzungsbetrag bei gesetzlichen Krankenkassen oder den Wahlleistungen bei einer privaten Krankenversicherung bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen ansetzen.
Tipp: Sparen mit Vorauszahlungen bei der Krankenversicherung
Bist du privat krankenversichert oder überweist als freiwillig gesetzlich Versicherter deine Beiträge selbst an die Krankenversicherung, statt sie durch den Arbeitgeber abziehen zu lassen?
Dann solltest du bei deiner Krankenkasse nachfragen, ob du Beiträge für die Folgejahre vorauszahlen kannst. Einige Versicherer gewähren hierfür einen Beitragsrabatt, hinzu kommt eine Steuerersparnis.
Der Gesetzgeber erlaubt dir, die jährlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge plus Vorauszahlungen bis zur 3-fachen Höhe der regulären Beiträge in der Steuererklärung abzusetzen. In einem Jahr kannst du also bis zum 4-fachen Jahresbeitrag der Basiskrankenversicherung absetzen. So kannst du in diesem Steuerjahr also richtig viel Geld sparen. Und in den Folgejahren ist es möglich, den Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen für andere Versicherungen zu nutzen.
Damit das Finanzamt die kompletten Vorauszahlungen bereits im Steuerjahr 2024 berücksichtigt, musst du sie bis spätestens zum 21. Dezember 2024 leisten.
Das Steuersparmodell können vor allem privat krankenversicherte Beamte und Selbstständige nutzen. Die Vorauszahlung bietet sich insbesondere dann an, wenn in einem Jahr dein Steuersatz aufgrund hoher Einkünfte sehr hoch ist.
Ein freiwillig gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer müsste mit seinem Arbeitgeber und seiner Krankenkasse vereinbaren, dass er selbst die Krankenversicherungsbeiträge überweist. Nach der Umstellung auf Selbstzahler könnte auch er mit Vorauszahlungen für mehrere Jahre diesen Steuer-Tipp anwenden.
Beispiel 1: Keine Vorauszahlungen
Du bist als Arbeitnehmer privat krankenversichert. Die Beträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung betragen 2024 bis 2027 jeweils 5.000 Euro. Für weitere Versicherungsbeiträge (zum Beispiel Wahlleistungen) zahlst du jährlich 3.000 Euro.
Der Höchstbetrag von 1.900 Euro ist mit den Beträgen zur Basiskranken- und Pflegeversicherung von 5.000 Euro bereits erreicht. Die Wahlleistungen und weitere Versicherungsbeiträge zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und bleiben daher unberücksichtigt.
2024 bis 2027 kannst du also insgesamt 20.000 Euro als Sonderausgaben abziehen und 12.000 Euro laufen ins Leere.
Beispiel 2: Vorauszahlungen geleistet
Du leistet 2024 Vorauszahlungen für 2025 bis 2027: Der Höchstbetrag von 1.900 Euro ist 2024 mit den Beträgen zur Basiskrankenversicherung von 20.000 Euro bereits erreicht. Diese 20.000 Euro werden auch bei der Steuer berücksichtigt. Deine weiteren Versicherungsbeiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen bleiben 2024 zunächst außen vor. Aber 2025 bis 2027 werden sie dann mit dem Höchstbetrag von jeweils 1.900 Euro abgezogen.
2024 bis 2027 kannst du also insgesamt 25.700 Euro abziehen und nur 6.300 Euro wirken sich steuerlich nicht aus.
Durch die Vorauszahlungen kannst du für 2025 bis 2027 insgesamt 5.700 Euro höhere Ausgaben abziehen. Bei einem Steuersatz von 42 Prozent bringt das einen Steuervorteil von rund 2.400 Euro.
Erstattungen der Krankenversicherung
Privat Krankenversicherte können eine Beitragsrückerstattung bekommen, wenn sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Eine Beitragserstattung musst du in der Steuererklärung angeben. Sie wird in dem Jahr von deinen Sonderausgaben abgezogen.
Solltest du Arztrechnungen selbst bezahlt haben und hast auf die Kostenerstattung durch die Krankenversicherung verzichtet, kannst du diese nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzen.
Eine Selbstbeteiligung, um einen günstigeren Beitrag zu bekommen, ist aus steuerlicher Sicht nachteilig, weil du weniger Sonderausgaben absetzen kannst.
Auch bei gesetzlichen Krankenkassen ist es möglich, einen Wahltarif mit Selbstbehalt abzuschließen. Eine Prämienzahlung der Kasse gilt aber auch hier als Beitragserstattung, die du dann von den gezahlten Krankenversicherungsbeiträgen in dem Jahr abziehen musst.
Bonuszahlung als Kostenerstattung
Wenn du selbst Geld für Gesundheitsmaßnahmen ausgegeben hast (zum Beispiel Beiträge für ein Fitnessstudio) und dafür einen Bonus von der Krankenkasse erhältst, zählt das als Kostenerstattung und nicht als Beitragsrückerstattung. Der Bonus muss also nicht von deinen Beiträgen zur Krankenversicherung abgezogen werden.
Ein pauschaler Bonus bis 150 Euro gilt als Kostenerstattung. Unabhängig, ob du dafür eigene Ausgaben hattest oder nicht. Nur wenn der Betrag höher ist, muss er grundsätzlich als Beitragsrückerstattung in der Steuererklärung eingetragen werden. Allerdings sollen die Krankenkassen solche Beträge automatisch an die Finanzämter übermitteln. Wenn du nachweisen kannst, dass die Kasse nur die von dir bezahlten Kosten erstattet hat, dann werden deine Sonderausgaben nicht gekürzt – selbst bei einem Bonus über 150 Euro.
Übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeitäge für Kinder
Die Übernahme von Versicherungsbeiträgen kann sich steuerlich lohnen, wenn dein Kind so wenig verdient, dass es keine oder kaum Steuern zahlt. Ein Sonderausgabenabzug wirkt sich dann bei ihm nicht aus.
Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die du für dein unterhaltsberechtigtes Kind zahlst, kannst du immer als Sonderausgaben in deiner eigenen Steuererklärung absetzen. Das ist der Fall, wenn:
Dabei zählen neben Bar- auch Sachleistungen ans Kind, also die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung. Du musst nicht direkt den Beitrag an die Kasse zahlen, auch eine Kostenerstattung ans Kind ist möglich.
Die Beiträge zur Basisabsicherung trägst du dann in die Anlage Kind ein. In WISO Steuer machst du diese Angaben im Bereich Persönliches > Kinder > Übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Ist das Kind bei dir mitversichert, aber du hast keinen Anspruch mehr auf Kindergeld, gehören die von dir gezahlten Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand. In WISO Steuer geht das unter: Allgemeine Ausgaben > Kranken- und Pflegeversicherungen.
Hast du keinen Kindergeldanspruch, dein Kind ist Versicherungsnehmer und du übernimmst die Versicherungsbeiträge, kannst du die Aufwendungen nicht als Sonderausgaben absetzen. Aber: Du kannst die übernommenen Beiträge zur Basisabsicherung als außergewöhnliche Belastungen absetzen und in der Anlage Unterhalt eintragen. In WISO Steuer gibst du sie ein unter: Allgemeine Ausgaben > Unterhalt an Bedürftige.
Normalerweise gilt für Unterhaltsleistungen ein Höchstbetrag in Höhe des Grundfreibetrags. Übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge kommen noch hinzu. Eine zumutbare Belastung wird nicht angerechnet, aber eigene Einkünfte des Kindes schon.
Zusatz- und Auslandskrankenversicherung: Höchstbetrag beachten
Während du den Basistarif deiner Krankenversicherung in voller Höhe absetzen kannst, gilt das nicht für die Beiträge für abgeschlossene Zusatzleistungen wie:
- Ambulante Krankenzusatzversicherung
- Auslandskrankenversicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Brillenversicherung
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Private Pflegezusatzversicherung
Hier musst du nämlich folgende Höchstbeträge beachten:
- 1.900 Euro pro Person: für Angestellte, Beamte und Rentner, die steuerfreie Zuschüsse zu ihrer Krankenversicherung oder Beihilfe zu den Krankheitskosten erhalten und auch für beitragsfrei mitversicherte Familienmitglieder
- 2.800 Euro pro Person: für Selbstständige
Warst du einen Teil des Jahres selbstständig, und einen Teil angestellt? Dann gilt nur der niedrigere Höchstbetrag von 1.900 Euro.
Der Höchstbetrag gilt nicht pro Versicherung – sondern für alle zusammen, außer für Altersvorsorgeaufwendungen. Wenn du mit deiner Basiskranken- und Pflegeversicherung bereits die 1.900 Euro erreichst, profitierst du von weiteren Versicherungsbeiträgen steuerlich nicht mehr. Wenn der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist, kannst du im verbleibenden Spielraum weitere Versicherungsbeiträge absetzen.
Die Zusatzversicherungen laufen aber in der Praxis häufig steuerlich ins Leere. Du musst aber nicht selbst ausrechnen, ob du die Grenze erreicht hast oder nicht. Gib einfach alle absetzbaren Versicherungsbeiträge in deiner Steuererklärung an, so bist du immer auf der sicheren Seite.
Weitere Vorsorgeaufwendungen zahlen sich seltener aus
Video: Diese Regeln gelten bei Versicherungen & Steuern
Neben Kranken- und Pflegeversicherungen und Beiträgen zur Altersvorsorge gibt es noch andere Versicherungen. Mit Haftpflicht und Co. kannst du auch Steuern sparen. Erfahre in unserem Video, welche Versicherungen die Steuer senken und was du noch absetzen kannst.
Weitere Versicherungen aus der oben genannten Kategorie 4 sind grundsätzlich als Sonderausgaben absetzbar. Doch wegen der Höchstbetragsregelung (1.900 Euro bzw. 2.800 Euro) profitieren nur wenige Steuerzahler mit sehr geringen Krankenversicherungsbeiträgen davon.
Zu den weiteren Versicherungen zählen:
Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung
Zumindest theoretisch kannst du eine Privat-Haftpflichtversicherung, Tierhalter-Haftpflichtversicherung und die Kfz-Haftpflichtversicherung als Sonderausgaben absetzen.
Deckt die Versicherung berufliche Risiken ab, kannst du sie in voller Höhe absetzen. Bei Arbeitnehmern gehört eine Berufshaftpflichtversicherung zu den Werbungskosten, bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden zu den Betriebsausgaben.
Unfallversicherung ist steuerlich absetzbar
Folgende Beiträge zählen zu Unfallversicherungen und können im Rahmen des Höchstbetrags für Versicherungsbeiträge abgesetzt werden:
Sichert die Unfallversicherung jedoch ausschließlich berufsbedingte beziehungsweise betriebliche Risiken ab? Dann sind die Beiträge als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Vorteil: Die Beiträge sind hier nicht durch Höchstbeträge gedeckelt, sondern unbegrenzt absetzbar.
Berufliche Versicherungen sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben
Deckt deine Versicherung berufliche Risiken ab? Dann kannst du die Beiträge ebenfalls in der Steuererklärung angeben. Vorteil: In diesem Fall sind das sogar Werbungskosten. Du kannst die Beiträge also ohne Höchstbetrag absetzen.
Bist du selbstständig oder Gewerbetreibender, kannst du die Beiträge als Betriebsausgaben absetzen. Dann reduzieren die Kosten deinen Gewinn – und somit auch die Steuern, die darauf anfallen.
Zu diesen Versicherungen können folgende gehören:
Handelt es sich um eine Unfallversicherung, die teilweise auch deinen Beruf abdeckt? Dann kannst du nur den beruflichen Anteil des Gesamtbetrags als Werbungskosten absetzen. Hierfür kannst du den genauen beruflichen Anteil bei deiner Versicherungsgesellschaft erfragen. Oder du teilst den Beitrag pauschal jeweils zur Hälfte in private und berufliche Versicherungen. Dann kannst du 50 Prozent als Werbungskosten absetzen, der Rest gehört zu den Sonderausgaben.
Arbeitsrechtsschutz ist steuerlich absetzbar
Eine Rechtsschutzversicherung ist grundsätzlich nicht absetzbar. Anders schaut es aber aus, wenn der Vertrag Arbeitsrechtsschutz beinhaltet. Wenn du dich damit gegen Kündigungen schützen willst, kannst du die Versicherungsprämie als Werbungskosten absetzen.
Sollte deine Rechtsschutzversicherung aus mehreren Komponenten mit weiteren Schutzbereichen bestehen, benötigst du den Prämienanteil für den Arbeitsrechtsschutz. Du solltest deine Versicherungsgesellschaft anschreiben und sie darum bitten, dir den entsprechenden Anteil schriftlich mitzuteilen.
Nehmen wir an, in dem Schreiben teilt sie dir mit, dass laut ihrer Schadensstatistik 40 Prozent einer Familienrechtsschutzversicherung auf Arbeitsrechtsschutz entfällt. Dann kannst du 40 Prozent des Gesamtbeitrags bei den Werbungskosten ansetzen.
Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bei Arbeitszimmer teilweise absetzbar
Arbeitest du überwiegend von zu Hause und hast ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer? Dann kannst du deine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung in der Steuererklärung angeben. Das Arbeitszimmer muss dabei der Mittelpunkt deiner Arbeit sein.
Absetzbar sind die Versicherungsbeiträge zu dem Teil, der auf dein Arbeitszimmer fällt. Dabei unterstützt dich WISO Steuer. Trag einfach deine gesamten Kosten ein und das Programm rechnet dir den absetzbaren Anteil aus.
Die Berechnung könnte zum Beispiel so aussehen:
Du wohnst in einer Wohnung mit einer Wohnfläche von 100 m². Einen 20 m² großen Raum nutzt du als Arbeitszimmer. Es macht also 1/5 deiner gesamten Wohnfläche aus. Ergebnis: Du kannst 1/5 der Jahresbeiträge für die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung als Arbeitszimmerkosten bei den Werbungskosten absetzen. Das gilt analog auch für Selbstständige, die den entsprechenden Anteil als Betriebsausgaben ansetzen.
Vermieter, die die Wohngebäudeversicherung für ihre vermietete Immobilie finanziell übernehmen und nicht auf die Mieter umlegen, können sie als Werbungskosten absetzen.
Bist du Freiberufler oder Gewerbetreibender? Dann kannst du die Beiträge, die du für eine Immobilie als Unternehmenssitz zahlst, ebenfalls von der Steuer absetzen. Und zwar in voller Höhe als Betriebsausgaben.
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Quelle: § 10 EStG (Einkommensteuergesetz)