Anlage G: Einkünfte aus Gewerbebetrieb

So füllst du die Formulare richtig aus

Der Traum vieler Menschen ist es, der eigene Chef zu sein. Doch damit gehen auch viele Zusatzaufgaben einher. Das gilt auch für die Steuererklärung. Wer einen Gewerbebetrieb hat, muss die Anlage G ausfüllen. Wie sieht die aus? Was gehört rein? Wir helfen weiter.

Kurz & knapp

  • Die Anlage G ist ein Formular für Gewerbetreibende
  • Sie wird mit dem Rest der Einkommensteuererklärung elektronisch abgegeben
  • WISO Steuer hilft beim richtigen Ausfüllen und gibt viele Tipps, um Geld zu sparen

Wer muss die Anlage G abgeben?

Die Anlage G füllen Gewerbetreibende aus. So bekommt das Finanzamt einen Überblick über die verschiedenen Betriebe und wie hoch der Gewinn jedes einzelnen ist. Das Formular wird zusammen mit der Steuererklärung abgegeben.

Falls du mehrere Betriebe hast, musst du nicht zwingend mehrere Anlagen G abgeben. Das Formular ist so aufgebaut, dass du für jeden Betrieb eine eigene Zeile hast. Ab dem dritten Betrieb wird summiert.

Information zum Thema

Ausnahmefall: Eheleute

Wenn du und dein Ehepartner beide einen eigenen Gewerbebetrieb führt, dann füllt jeder von euch eine eigene Anlage G aus.

Die Gewinnermittlung gehört immer dazu

Die Anlage G ist eine Übersicht für das Finanzamt. Deswegen musst du zusätzlich für jeden Gewerbebetrieb eine Gewinnermittlung einreichen – zum Beispiel die Anlage EÜR. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ziehst du von deinen Einnahmen die Ausgaben ab. Was am Ende übrig bleibt, ist dein Gewinn.

Wo finde ich die Anlage G?

Du findest die Anlage G in WISO Steuer unter dem Thema Selbständige > Gewerbebetriebe. Falls du es nicht angezeigt bekommst, klick zuerst auf Thema hinzufügen.

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Anlage G ganz bequem online ausfüllen

Bei sogenannten Gewinneinkünften kommst du mit den Papierformularen nicht weit. Das Finanzamt nimmt sie nur noch elektronisch entgegen. Mit WISO Steuer landet deine Steuererklärung mit nur einem Klick auf dem richtigen Schreibtisch.
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So füllst du die Anlage G richtig aus

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Formulare für 2021. Es kann sein, dass die Vor- und Folgejahre ein wenig abweichen.

Allgemeine Angaben

Zeile 1 bis 3

Nachname, Vorname und Steuernummer. Damit ist deine persönliche Steuernummer gemeint, nicht die Betriebssteuernummer.

Gewinn

Gemeint ist immer das, was unterm Strich bei deinem Betrieb herausgekommen ist. Also das Plus oder Minus am Ende des Jahres.

Zeile 4 bis 5

Gewinn als Einzelunternehmer. Du trägst eine Bezeichnung für den Betrieb und den Gewinn ein.

Zeile 6

Gewinn aus weiteren Betrieben. Ab dem dritten Betrieb, wo du Einzelunternehmer bist, will das Finanzamt nur noch eine Summe. Egal, ob es 3, 10 oder 20 Betriebe sind.

Zeile 7

Gewinn laut gesonderter Feststellung. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du einen Betrieb mit deinen Geschwistern führst. Dann gebt ihr gemeinsam eine Feststellungserklärung ab. In deiner Einkommensteuererklärung brauchst du dann nur noch deinen Anteil am Gewinn einzugeben. Vergiss dabei nicht, das zuständige Finanzamt und die Steuernummer anzugeben, über die die Feststellungserklärung abgegeben wurde.

Zeile 8 bis 11

Gewinn als Mitunternehmer. Du gibst die Bezeichnung der Gesellschaft, das zuständige Finanzamt und die entsprechende Betriebssteuernummer an.

Zeile 12

Gewinn als Mitunternehmer in Fällen von geringer Bedeutung.

Zeile 13

Gewinne aus Gesellschaften, Gemeinschaften und ähnlichen Modellen im Sinne des § 15b EStG (Einkommensteuergesetz).

Zeile 14

Einkünfte, für die das Teileinkünfteverfahren gilt. Hierbei musst du 60 Prozent deiner Kapitaleinkünfte versteuern. Der Steuersatz richtet sich nach deinem restlichen Einkommen und wird persönlich festgelegt. 40 Prozent der Kapitaleinkünfte bleiben also steuerfrei.

Wichtig ist, dass die Zahl, die du in dieser Zeile einträgst, nicht bereits in den Zeilen 4 bis 12 oder 48 der Anlage G enthalten ist. Gegebenenfalls musst du sie also noch abziehen.

Zeile 15

In den 4 bis 12 und 48 enthaltenen positiven Einkünften laut § 2 Abs. 4 UmwStG (Umwandlungssteuergesetz).

Zeile 16

Wenn du die Begünstigung nicht entnommener Gewinne nach § 34a EStG beantragst, dann musst du hier angeben, wie viele Anlagen 34a du einreichen wirst.

Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG

§ 35 EStG ist eine Sonderform der Besteuerung für Personen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb. Dabei wird ein Teil der Gewerbesteuer bereits bei der Einkommensteuer angerechnet. So wirst du ein wenig entlastet.

Zeile 17 bis 22

Du trägst ein, auf welchen Betrieb (Zeile 4 bis 13) sich die Steuerermäßigung bezieht. Das Finanzamt braucht dann noch den (anteiligen) Gewerbesteuer-Messbetrag, der auf den Gewinn entfällt, sowie die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer, die sich nach dem Gewerbesteuer-Messbetrag richtet.

Zeile 23

Summe der betriebsbezogenen ermittelten Höchstbeträge aus mittelbaren Beteiligungen. Der Wert darf nicht in den Zeilen 17 bis 22 enthalten sein.

Zeile 24 bis 30

Diese Zeilen kommen in den offiziellen Formularen vom Bundesministerium der Finanzen nicht vor.

Veräußerungsgewinn

Die Zeilen 31 bis 46 beziehen sich auf den Gewinn aus der Veräußerung, also dem Verkauf, beziehungsweise Aufgabe eines ganzen Betriebs, eines Teilbetriebs und/oder eines ganzen Mitunternehmeranteils. Wichtig ist, dass du den Gewinn vor Abzug jeglicher Freibeträge einträgst.

Zeile 31 bis 35

Hier machst du Angaben zu deinem Veräußerungsgewinn, wenn du dafür den Freibetrag wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahres beantragst. Der Freibetrag richtet sich nach § 16 Abs. 4 EStG (Einkommensteuergesetz). Zudem möchte das Finanzamt vom Gesamtbetrag noch zwei weitere Teilbeträge wissen:

  • Für welchen Anteil gilt das Teileinkünfteverfahren?
  • Für welchen Anteil wird der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG (außerordentliche Einkünfte) beantragt?

Zeile 36 bis 41

Diese Zeilen sind relevant für dich, wenn du für den Veräußerungsgewinn keinen Freibetrag beantragst beziehungsweise er dir nicht gewährt wird. Wie auch in den vorherigen Zeilen sind zwei weitere Werte wichtig:

  • Für welchen Anteil gilt das Teileinkünfteverfahren?
  • Für welchen Anteil wird der ermäßigte Steuersatz beantragt?

Zeile 42 bis 43

Falls du einen Veräußerungsverlust hattest, gibst du ihn in dieser Zeile an. Dazu gehört auch der Anteil, der unter das Teileinkünfteverfahren fällt.

Zeile 44 bis 45

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Du trägst den steuerpflichtigen Teil am Verkaufs ein.

Zeile 46

Wenn der Käufer eine Gesellschaft ist, an der du beteiligt bist oder ein Angehöriger beteiligt ist, musst du ein Kreuz setzen.

Sonstiges

Zeile 47 bis 49

Hier kommen folgende Daten rein:

  • in den Zeilen 4 bis 13 enthaltene begünstige sonstige Gewinne
  • zuzurechnendes Einkommen der Organgesellschaft (mit Namen der Gesellschaft, zuständigem Finanzamt und Steuernummer)
  • Übertragung der Anteile an Kapitalgesellschaften und Bezugsrechten

Zeile 50 bis 55

Gewerbliche Tierzucht oder Tierhaltung, gewerbliche Termingeschäfte und Verluste aus Beteiligungen. Du trägst folgende Daten ein:

  • Verluste, die du bislang nicht mit einberechnet hast
  • ungekürzte Gewinne, die bereits in anderen Zeilen enthalten sind
  • verrechnete Verluste aus den Vorjahren
  • Begrenzung nicht ausgeglichener negativer Einkünfte aus den Vorjahren nach § 10d Abs. 1 EStG

Zeile 56

Bezieht sich auf deine Angaben in den Zeilen 4 bis 6. Wie viele Anlagen Zinsschranke reichst du zusätzlich zur Anlage G ein?

FAQ: Anlage G

Wenn du Gewerbetreibender bist, dann musst du die Anlage G ausfüllen.
Die Anlage G ist nur eine Übersicht, also trägst du dort nur das ein, was du unterm Strich mit deinem Betrieb verdient hast. In der Anlage EÜR wird ganz genau abgefragt, wie hoch deine Einnahmen und deine Ausgaben waren. Also, wie sich du zu dem Ergebnis aus der Anlage G gekommen bist.
Anlage G ist für Gewerbetreibende. Anlage S für Freiberufler und Selbstständige.
Das Finanzamt nimmt die Anlage G nur noch elektronischer Form an. Für die Abgabe nutzt du am besten den Steuer-Versand.
Auch bei einem Kleingewerbe füllst du die Anlage G aus.
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Quelle: BMF