Schulgeld, Krankenversicherung und Co. – wer Kinder hat, hat auch hohe Ausgaben. Wie gut, dass es vom Staat Entlastung in Form von Steuervorteilen gibt. Die Angaben gehören in die Anlage Kind. Doch was genau gibt man dort ein? Welche Kosten lassen sich von der Steuer absetzen?
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Die Anlage Kind gehört zur Einkommensteuererklärung
- Für jedes deiner Kinder füllst du eine eigene Anlage aus
- In den Formularen werden alle Informationen rund um deine Kinder abgefragt
- Mit WISO Steuer kannst du vieles in der Anlage Kind automatisch ausfüllen lassen
Anlage Kind – wer, wie, was und warum?
Du hast ein Kind oder vielleicht auch mehrere? Dann gibst du bei der Steuererklärung die Anlage Kind ab. Das gilt, solange du Unterhaltspflicht hast, also in der Regel bis zum Ende des 18. beziehungsweise 25. Lebensjahres deines Kindes. Nur wenn du die Anlage Kind einreichst, kannst du auch diverse Steuervorteile genießen. Dazu gehören:
- Kinderfreibetrag
- Kinderbetreuungskosten
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Ausbildungsfreibetrag
Für jedes Kind ein eigenes Formular
Ganz wichtig: Du musst für jedes deiner Kinder eine eigene Anlage Kind abgeben. Es reicht nicht aus, dass du das Formular nur ein Mal ausfüllst.
Wie gebe ich die Anlage Kind ab?
Am einfachsten geht es elektronisch. Nutze den Steuer-Versand um deine Steuererklärung mit einem Klick an das richtige Finanzamt zu senden. Hast du die Funktion einmal freigeschaltet, kannst du sie auch für die kommenden Jahre verwenden. Das macht es noch einfacher!
Kindergeld vs. Kinderfreibetrag
Kindergeld und Kinderfreibetrag sind zwei verschiedene Formen der finanziellen Unterstützung durch den Staat. Während dir das Kindergeld monatlich als eine Art Abschlagszahlung überwiesen wird, wird der Kinderfreibetrag im Rahmen der Steuererklärung von deinem Einkommen abgezogen. Ausgezahlt wird es dir also nicht. Wie hoch sind die beiden Beträge denn eigentlich?
Leider bekommst du nicht beides auf einmal. Deswegen muss geprüft werden, was für dich vorteilhafter ist. Das Gute: Bei WISO Steuer läuft die Prüfung im Hintergrund ab. Du musst nicht nachrechnen. Was auch immer für dich besser in der Berechnung ausfällt, wird automatisch berücksichtigt.
Wo finde ich die Anlage Kind?
Die Anlage Kind findest du im Bereich Persönliches > Kinder. Alle Eintragungen, die du dort machst, werden in die korrekten Zeilen der Anlage übernommen. Übrigens: WISO Steuer ist für dich auf dem PC, Tablet, Smartphone oder im Browser verfügbar.
Wo kann ich die Anlage Kind herunterladen?
Wir haben alle Formulare für deine Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung für dich gesammelt und zum Download bereitgestellt. Du findest sie hier:
Anlage Kind ganz bequem online ausfüllen
Wie fülle ich die Anlage Kind aus?
Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Formulare für 2021. Es kann sein, dass die Vor- und Folgejahre ein wenig abweichen.
Allgemeine Angaben
Zeile 1-3
Allgemeine Angaben zu den Steuerpflichtigen. Hier gibst du deinen Vor- und Nachnamen, sowie deine Steuernummer ein.
Angaben zum Kind
Zeile 4-6
Allgemeine Angaben zum Kind. Es geht um den Vor- und Nachnamen, die Steuer-Identifikationsnummer und das Geburtsdatum. In den meisten Fällen gibt es noch keine eigene Steuernummer für das Kind, deswegen wird sie auch nicht abgefragt.
Zeile 6-9
Um den Anspruch auf Kindergeld zu berechnen, braucht das Finanzamt Informationen zur zuständigen Familienkasse, dem Wohnsitz im Inland und gegebenenfalls dem Wohnsitz im Ausland. Bei WISO Steuer wird dir der Anspruch auf das Kindergeld inklusive Kinderbonus automatisch ausgerechnet. Das erspart dir viel Rechnerei.
Anspruch auf Kindergeld
Kindschaftsverhältnis
Zeile 10
Kindschaftsverhältnis zu den Steuerpflichtigen. Abgefragt wird, ob das Kind von dir (und deinem gemeinsam veranlagten Partner) dein eigenes ist oder in welchem Verwandtschaftsverhältnis ihr zueinander steht. Es gibt folgende Auswahlmöglichkeiten:
- leibliches Kind beziehungsweise Adoptivkind
- Pflegekind
- Enkelkind beziehungsweise Stiefkind
Zeile 11-15
Bist du vom Vater oder der Mutter deines Kindes getrennt, dann wird in diesem Abschnitt nach den Informationen zum anderen Elternteil gefragt. Dazu zählen der Name, das Geburtsdatum, die Dauer des Kindschaftsverhältnisses und, wenn möglich, die letzte bekannte Adresse.
Angaben für ein volljähriges Kind
Zeile 16-19
Unter Umständen gibt es auch nach Erreichen des 18. Lebensjahres noch Kindergeld. Deswegen müssen in diesen Zeilen der Anlage Kind Angaben zu den Berücksichtigungsgründen für volljährige Kinder gemacht werden. Dazu zählen:
- eine Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung
- eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten (zum Beispiel zwischen 2 Ausbildungsabschnitten)
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (gemäß dem Jugendfreiwilligendienstegesetz)
- eine Berufsausbildung konnte mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortgesetzt werden
- ohne Beschäftigung und bei einer Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet
- wegen einer Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, konnte das Kind sich nicht selbst finanziell versorgen
Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes
Zeile 20-24
Ist nur auszufüllen, wenn du auch etwas in Zeile 16 eingetragen hast. Hat dein Kind bereits eine Erstausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen? War dein Kind erwerbstätig? Dann trägst du den Zeitraum der Arbeit und die wöchentlichen Arbeitsstunden ein.
Beiträge zur inländischen Kranken- und Pflegeversicherung
Vorausgesetzt wird, dass für das Kind Anspruch auf Kindergeld besteht. Ansonsten trägst du die Beiträge zur inländischen Kranken- und Pflegeversicherung in die Anlage Vorsorgeaufwand ein.
Zeile 31-34
Warst du der Versicherungsnehmer und hast Beiträge zur Krankenkasse für dein Kind bezahlt, dann gibst du die Informationen hier an. Das gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Eingetragen werden die Basisbeiträge, Erstattungen und Beiträge für Zusatzversicherungen oder Wahlleistungen.
Zeile 35-40
Diese Zeilen sind relevant, wenn dein Kind selbst Versicherungsnehmer war, aber du die Kosten getragen hast. Es wird kein Unterschied zwischen gesetzlichen und privaten Versicherungen gemacht. Neben den Basisbeiträgen, Erstattungen und Beiträgen für Zusatz- und Wahlleistungen, wird auch abgefragt, aus welchen Beiträgen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt.
Beiträge zur ausländischen Kranken- und Pflegeversicherung
Voraussetzung ist, dass du Anspruch auf Kindergeld hast. Wenn kein Anspruch besteht, gehören die Beiträge zur ausländischen Kranken- und Pflegeversicherung in die Anlage Vorsorgeaufwand.
Zeile 41-42
Hier ist es egal, ob du oder dein Kind der Versicherungsnehmer ist. Wichtig ist, dass du die Beiträge zur ausländischen Kranken- und Pflegeversicherung für dein Kind bezahlt hast. Du trägst nicht nur die geleisteten Beiträge (abzüglich aller Erstattungen und steuerfreier Zuschüsse) ein. Außerdem musst du nochmal angeben, aus welchen Beiträgen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt.
Übertragung des Kinderfreibetrags/des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Zeile 43-45
Grundsätzlich bekommt jeder Elternteil den eigenen, hälftigen Anteil des Kinderfreibetrags und Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Auf Antrag kann aber auch einem Elternteil der volle Freibetrag zugerechnet werden. Dazu zählen folgende Gründe:
- der Unterhaltsverpflichtung wird nicht zu mindestens 75 Prozent nachgekommen
- mangels Leistungsfähigkeit besteht keine Unterhaltspflicht
- das minderjährige Kind war bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet
Zeile 46-47
Ist nur auszufüllen, wenn es sich um dein Groß- oder Stiefkind handelt. Wenn du für das Kind unterhaltspflichtig bist und es in deinen Haushalt aufgenommen hast, kannst du den Kinderfreibetrag und Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf beantragen.
Zeile 48
Diese Zeile ist nur relevant, wenn dein leibliches Kind bei den Groß- oder Stiefeltern lebt. Du stimmst damit zu, dass der Kinderfreibetrag und Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf die Groß- beziehungsweise Stiefeltern übertragen wird.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Zeile 49-54
Du ziehst dein Kind alleine groß? Dann wird dir von deinem Einkommen in der Steuererklärung der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende abgezogen. Dafür musst du in der Anlage Kind folgende Informationen angeben:
- Wann war das Kind in deinem Haushalt gemeldet?
- In welchem Zeitraum hast du Kindergeld ausgezahlt bekommen?
- Hast du eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person gehabt beziehungsweise war eine andere volljährige Person in deinem Haushalt gemeldet?
Anhand deiner Angaben wird geprüft, ob du den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommst oder nicht.
Nichtverheiratete Paare
Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes
Zeile 61-64
Es geht hier um den Ausbildungsfreibetrag. Unter folgenden Voraussetzungen werden dir 924 Euro zusätzlich vom Einkommen abgezogen:
- Dein Kind ist volljährig
- Du hast Anspruch auf Kindergeld
- Dein Kind ist zur Ausbildung auswärtig untergebracht
Du trägst in diesem Fall den Zeitraum und die Anschrift der auswärtigen Unterbringung ein. Falls du vom anderen Elternteil getrennt lebst, gibst du an, wie viel Prozent des Ausbildungsfreibetrags bei dir angerechnet werden.
Schulgeld (Privatschule oder Schule in freier Trägerschaft)
Zeile 65-67
Du gibst das bezahlte Schuldgeld an. Abgezogen werden Ausgaben für die Beherbergung und Betreuung deines Kindes. Von der Summe werden 30 Prozent in der Berechnung berücksichtigt. Insgesamt dürfen es maximal 5.000 Euro sein.
Übertragung des Behinderten- und/oder Hinterbliebenenpauschbetrags
Zeile 68-70
Eigentlich steht deinem Kind der Behindertenpauschbetrag zu. Du kannst aber beantragen, dass der Pauschbetrag auf dich übertragen wird, damit du weniger Steuern zahlen musst. Dafür gibst du an, seit wann und bis wann der Behindertenausweis gültig ist, sowie den amtlich festgestellten Grad der Behinderung und eventuelle Merkzeichen.
Zeile 71
Auch den Hinterbliebenenpauschbetrag kannst du von deinem Kind auf dich übertragen lassen. Dafür trägst du in dieser Zeile ein Ja ein.
Zeile 72
Ist nur auszufüllen, wenn du mit dem anderen Elternteil nicht zusammen veranlagst. Du gibst an, welcher Prozentsatz des Behinderten- beziehungsweise Hinterbliebenenpauschbetrags auf dich entfällt.
Übertragung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale
Zeile 73-74
Liegt bei deinem Kind eine Behinderung vor, dann hat es Anspruch auf eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale in Höhe von 900 Euro. Als Elternteil kannst du diese Pauschale auf dich übertragen lassen. Voraussetzungen dafür sind:
- Grad der Behinderung von mindestens 80
- Grad der Behinderung von mindestens 70 und Merkzeichen „G“
- Merkzeichen „aG“, „Bl“, „TBl“ und / oder „H“)
- Pflegegrad 4 oder 5
Mehr zum Thema findest du unter:
Zeile 75
Nur wenn du mit dem anderen Elternteil nicht zusammen veranlagt wirst, dann trägst du hier ein, welcher Prozentsatz der Fahrtkostenpauschale bei dir angerechnet wird.
Kinderbetreuungskosten
Zeile 76-80
Du hast für die Kinderbetreuung (zum Beispiel im Kindergarten, bei der Tagesmutter) Geld ausgegeben? Zwei Drittel deiner Ausgaben, maximal 4.000 Euro können dir angerechnet werden. Du machst in der Anlage Kind Angaben zum Namen und zur Anschrift des Dienstleisters, dem Zeitraum der Betreuung und deinen Gesamtausgaben. Falls du von deinem Arbeitgeber Geld erstattet bekommen hast, musst du das auch eintragen.
Zeile 81-82
Diese Zeilen füllst du nur dann aus, wenn du nicht mit dem anderen Elternteil zusammen veranlagst. Du gibst den Anteil der Kinderbetreuungskosten an, die du selbst bezahlt hast. Außerdem trägst du den Prozentsatz des Höchstbetrags (4.000 Euro) ein, der auf dich fällt.