Auch im Rentenalter kommt man um die Steuererklärung nicht herum. Oftmals besteht sogar die Pflicht, sie abzugeben. Zur Steuererklärung gehört dann auch die Anlage R. Was genau man dort einträgt und warum, erklären wir hier.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Die Anlage R ist ein Formular der Einkommensteuererklärung
- Darin geht es um Einkünfte aus deiner Rente, sowie damit zusammenhängenden Ausgaben
- Mit WISO Steuer lässt du sie automatisch ausfüllen
Wer muss die Anlage R ausfüllen?
Das „R“ in Anlage R steht für Renten. Wenn du eines der folgenden Renteneinkommen hast, musst du das Formular für deine Steuererklärung ausfüllen:
Andere Renteneinkünfte?
Wo finde ich die Anlage R?
Die Anlage R findest du im Bereich Rentner > Renten (Bezugsmitteilungen und Bescheide). Alle Eintragungen, die du dort machst, werden in die korrekten Zeilen der Anlage übernommen.
Falls dir der Bereich nicht angezeigt wird, klickst du auf Thema hinzufügen, um ihn einblenden zu lassen.
Anlage R zum Download
Anlage R ganz bequem online ausfüllen
Für jeden Ehepartner eine eigene Anlage R
Du bist verheiratet? Dein Ehepartner bekommt auch eine Rente? Dann musst du darauf achten, dass du die Anlage R zweimal ausfüllst. Für jeden Ehepartner muss eine eigene abgegeben werden.
Wie kann ich die Anlage R abgeben?
Das geht schnell und einfach mit dem Steuer-Versand. So geht die Anlage R zusammen mit deiner Steuererklärung auf elektronischem Weg an das zuständige Finanzamt. Du sparst dir den Ausdruck und den Gang zur Post. Mit dem Steuer-Versand darfst du auch die Unterlagen deines Ehepartners abgeben.
Wie wird die Rente besteuert?
Die Steuer ist manchmal ein undurchsichtiges Thema. Wie wird die Rente besteuert? Das kommt zunächst darauf an, ob du mit deinem Einkommen über dem sogenannten Grundfreibetrag liegst. Erst wenn du die 11.784 Euro überschreitest, musst du den darüber liegenden Betrag versteuern.
Jetzt kommt es darauf an, welche Form der Rente du bekommst:
Gesetzliche Rente und Pension
Hier gilt die nachgelagerte Besteuerung. Wer 2040 in Rente geht, muss 100 Prozent der Rente versteuern. Personen, die bis 2005 in Rente gegangen sind, müssen 50 Prozent der Rente versteuern. Zwischen 2005 und 2040 wird der Besteuerungsanteil der Rente für neue Rentenempfänger jährlich um einen bestimmten Prozentsatz erhöht (bis 2020 waren es noch jeweils 2 Prozent, seit 2021 sind es 1 Prozent).
Beispiel: Besteuerungsanteil berechnen
- 20.000 Euro x 80 Prozent = 16.000 Euro
Ergebnis: Für 16.000 Euro seiner Rente muss Stefan Einkommensteuer bezahlen. 4.000 Euro sind steuerfrei.
Betriebsrente
Musstest du bereits vor Renteneintritt Lohnsteuer für die Betriebsrente zahlen? Dann bleibt die Auszahlung steuerfrei. Wenn du vorab keine Lohnsteuer bezahlt hast, ist die Betriebsrente in voller Höhe einkommensteuerpflichtig. Diese zweite Variante ist meistens die Regel.
WISO Steuer macht es richtig
Wie fülle ich die Anlage R aus?
Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Formulare für 2021. Es kann sein, dass die Vor- und Folgejahre ein wenig abweichen.
Allgemeine Angaben
Zeile 1 bis 3
Allgemeine Angaben zum Steuerpflichtigen. Das sind Name, Vorname und Steuernummer.
Leibrenten/Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Altersklasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisverträgen
Zeile 4 bis 9
Allgemeine Daten zur Rente. Dazu gehören der Rentenbetrag (brutto), der Rentenanpassungsbetrag, Nachzahlungen aus vergangenen Jahren und das Startdatum deiner Rente. Falls du davor bereits eine andere Rente bekommen hast, gibst du deren Start- und Enddatum an.
Was ist der Rentenanpassungsbetrag?
Zeile 10 bis 12
Beantragung der Besteuerung nach Öffnungsklausel. Dafür musst du bis zum 31.12.2004 für mindestens 10 Jahre mehr als den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt haben. Von deinem Versorgungsträger bekommst du auf Antrag eine Bescheinigung, die die notwendigen Daten für die Anlage R beinhaltet.
Leibrenten aus privaten Lebensversicherungen (auf Lebenszeit/mit zeitlich befristeter Laufzeit)
Zeile 13 bis 14
Rentenbetrag (brutto) und das Startdatum deiner Rente.
Zeile 15 bis 16
Handelt es sich um eine Leibrente auf Lebenszeit, werden Informationen darüber benötigt, an wessen Leben die Rente anknüpft. Dafür trägst du das Geburtsdatum des Erblassers bei Garantiezeitrenten und Name der Person ein.
Zeile 17 bis 18
Ist deine Rente zeitlich befristet, dann füllst du diese Zeilen aus. Benötigt wird das Datum, wann die Rente erlischt (du bekommst keine Auszahlungen mehr) oder umgewandelt wird. Außerdem gibst du Nachzahlungen vergangener Jahre ein, falls du welche erhalten hast.
Leibrenten aus sonstigen Verpflichtungsgründen (etwa Renten aus Veräußerungsgeschäften)
Unter diesem Abschnitt trägst du nur Renteneinkünfte ein, die du nicht bereits in den Zeilen 4 bis 18 untergebracht hast.
Zeile 31 bis 36
Ähnlich wie bei den vorangegangenen Renten fragt das Finanzamt folgende Informationen ab:
- Wie hoch ist der Rentenbetrag (brutto)?
- Wann war der Beginn der Rente?
- Was ist das Geburtsdatum des Erblassers (bei Garantiezeitrenten)?
- An wessen Leben knüpft die Rente?
- Wann erlischt die Rente, beziehungsweise wann wird sie umgewandelt?
- Wie hoch sind die Nachzahlungen für mehrere Kalenderjahre?
Werbungskosten
Zeile 37
Werbungskosten zu deinen Renteneinkünften aus Zeile 4, 13 und 31. Du gibst eine Beschreibung und die Höhe der Ausgaben in Euro an.
Zeile 38
Werbungskosten zu deinen Renteneinkünften aus Zeile 9, 18 und 36. Auch hier gibst du die Art der Aufwendung (Bezeichnung) und den Betrag in Euro an.
Keine Werbungskosten?
Steuerstundungsmodelle
Zeile 39
Hast du Einkünfte aus Gesellschaften, Gemeinschaften oder ähnlichen Modellen im Sinne des §15b EStG erhalten, trägst du sie in dieser Zeile ein. Weder die Einnahmen noch die zusammenhängenden Werbungskosten dürfen in den vorherigen Zeilen enthalten sein.
FAQ: Anlage R bei Renten
Wer muss die Anlage R ausfüllen?
Was wird in die Anlage R eingetragen?
Wie hoch darf meine Rente sein, um steuerfrei zu bleiben?
Kann ich als Rentner eine vereinfachte Steuererklärung abgeben?
- Kontoführungsgebühren
- Steuerberatungskosten
- Aufwendungen für Rentenberater
- Rechts- und Beratungskosten
- Fahrtkosten
- Berufsverbände und Gewerkschaften
- Porto
- Telefon
Was kann ich als Rentner steuerlich geltend machen?
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Quelle: BMF