Anlage R: Renten

So füllst du die Formulare richtig aus

Auch im Rentenalter kommt man um die Steuererklärung nicht herum. Oftmals besteht sogar die Pflicht, sie abzugeben. Zur Steuererklärung gehört dann auch die Anlage R. Was genau man dort einträgt und warum, erklären wir hier.

Kurz & knapp

  • Die Anlage R ist ein Formular der Einkommensteuererklärung
  • Darin geht es um Einkünfte aus deiner Rente, sowie damit zusammenhängenden Ausgaben
  • Mit WISO Steuer lässt du sie automatisch ausfüllen

Wer muss die Anlage R ausfüllen?

Das „R“ in Anlage R steht für Renten. Wenn du eines der folgenden Renteneinkommen hast, musst du das Formular für deine Steuererklärung ausfüllen:

  • aus gesetzlichen Rentenversicherungen
  • aus landwirtschaftlichen Altersklassen
  • aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen
  • aus zertifizierten Basisrentenverträgen (Rürup)
  • aus privaten Rentenversicherungen (auf Lebenszeit/mit zeitlich befristeter Laufzeit)
Information zum Thema

Andere Renteneinkünfte?

Du hast Renteneinkünfte aus anderen Bereichen? Bei Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen füllst du die Anlage R-AV/b-AV aus. Bei Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge die Anlage N.

Wo finde ich die Anlage R?

Die Anlage R findest du im Bereich Rentner > Renten (Bezugsmitteilungen und Bescheide). Alle Eintragungen, die du dort machst, werden in die korrekten Zeilen der Anlage übernommen.

Falls dir der Bereich nicht angezeigt wird, klickst du auf Thema hinzufügen, um ihn einblenden zu lassen.

Anlage R zum Download

Anlage R ganz bequem online ausfüllen

Warum mit Papierkram rumschlagen, wenn es auch einfacher geht? Bei WISO Steuer ist enthalten, was du brauchst. Beantworte Fragen ohne Steuer-Deutsch und die Formulare werden automatisch für dich befüllt.
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Für jeden Ehepartner eine eigene Anlage R

Du bist verheiratet? Dein Ehepartner bekommt auch eine Rente? Dann musst du darauf achten, dass du die Anlage R zweimal ausfüllst. Für jeden Ehepartner muss eine eigene abgegeben werden.

Wie kann ich die Anlage R abgeben?

Das geht schnell und einfach mit dem Steuer-Versand. So geht die Anlage R zusammen mit deiner Steuererklärung auf elektronischem Weg an das zuständige Finanzamt. Du sparst dir den Ausdruck und den Gang zur Post. Mit dem Steuer-Versand darfst du auch die Unterlagen deines Ehepartners abgeben.

Wie wird die Rente besteuert?

Die Steuer ist manchmal ein undurchsichtiges Thema. Wie wird die Rente besteuert? Das kommt zunächst darauf an, ob du mit deinem Einkommen über dem sogenannten Grundfreibetrag liegst. Erst wenn du die 11.604 Euro überschreitest, musst du den darüber liegenden Betrag versteuern.

Jetzt kommt es darauf an, welche Form der Rente du bekommst:

Gesetzliche Rente und Pension

Hier gilt die nachgelagerte Besteuerung. Wer 2040 in Rente geht, muss 100 Prozent der Rente versteuern. Personen, die bis 2005 in Rente gegangen sind, müssen 50 Prozent der Rente versteuern. Zwischen 2005 und 2040 wird der Besteuerungsanteil der Rente für neue Rentenempfänger jährlich um einen bestimmten Prozentsatz erhöht (bis 2020 waren es noch jeweils 2 Prozent, seit 2021 sind es 1 Prozent).

Beispiel Rentner

Beispiel: Besteuerungsanteil berechnen

Stefan bekommt eine gesetzliche Rente. Er ist 2020 in Rente gegangen, also liegt der Besteuerungsanteil bei 80 Prozent. Er bekam im Jahr 2021 eine Bruttorente in Höhe von 20.000 Euro.

  • 20.000 Euro x 80 Prozent = 16.000 Euro

Ergebnis: Für 16.000 Euro seiner Rente muss Stefan Einkommensteuer bezahlen. 4.000 Euro sind steuerfrei.

Betriebsrente

Musstest du bereits vor Renteneintritt Lohnsteuer für die Betriebsrente zahlen? Dann bleibt die Auszahlung steuerfrei. Wenn du vorab keine Lohnsteuer bezahlt hast, ist die Betriebsrente in voller Höhe einkommensteuerpflichtig. Diese zweite Variante ist meistens die Regel.

Experten Tipp

WISO Steuer macht es richtig

Das Thema Renten und Steuern klingt kompliziert? Muss es nicht sein! Lass deine Daten vom Finanzamt automatisch eintragen mit dem Steuer-Abruf. So kannst du sicher sein, dass deine Rente richtig besteuert wird.

Wie fülle ich die Anlage R aus?

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Formulare für 2021. Es kann sein, dass die Vor- und Folgejahre ein wenig abweichen.

Allgemeine Angaben

Zeile 1 bis 3

Allgemeine Angaben zum Steuerpflichtigen. Das sind Name, Vorname und Steuernummer.

Leibrenten/Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Altersklasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisverträgen

Zeile 4 bis 9

Allgemeine Daten zur Rente. Dazu gehören der Rentenbetrag (brutto), der Rentenanpassungsbetrag, Nachzahlungen aus vergangenen Jahren und das Startdatum deiner Rente. Falls du davor bereits eine andere Rente bekommen hast, gibst du deren Start- und Enddatum an.

Information zum Thema

Was ist der Rentenanpassungsbetrag?

Der Rentenanpassungsbetrag ist die Differenz zwischen deiner ersten und deiner aktuellen Rentenzahlung.

Zeile 10 bis 12

Beantragung der Besteuerung nach Öffnungsklausel. Dafür musst du bis zum 31.12.2004 für mindestens 10 Jahre mehr als den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt haben. Von deinem Versorgungsträger bekommst du auf Antrag eine Bescheinigung, die die notwendigen Daten für die Anlage R beinhaltet.

Leibrenten aus privaten Lebensversicherungen (auf Lebenszeit/mit zeitlich befristeter Laufzeit)

Zeile 13 bis 14

Rentenbetrag (brutto) und das Startdatum deiner Rente.

Zeile 15 bis 16

Handelt es sich um eine Leibrente auf Lebenszeit, werden Informationen darüber benötigt, an wessen Leben die Rente anknüpft. Dafür trägst du das Geburtsdatum des Erblassers bei Garantiezeitrenten und Name der Person ein.

Zeile 17 bis 18

Ist deine Rente zeitlich befristet, dann füllst du diese Zeilen aus. Benötigt wird das Datum, wann die Rente erlischt (du bekommst keine Auszahlungen mehr) oder umgewandelt wird. Außerdem gibst du Nachzahlungen vergangener Jahre ein, falls du welche erhalten hast.

Leibrenten aus sonstigen Verpflichtungsgründen (etwa Renten aus Veräußerungsgeschäften)

Unter diesem Abschnitt trägst du nur Renteneinkünfte ein, die du nicht bereits in den Zeilen 4 bis 18 untergebracht hast.

Zeile 31 bis 36

Ähnlich wie bei den vorangegangenen Renten fragt das Finanzamt folgende Informationen ab:

  • Wie hoch ist der Rentenbetrag (brutto)?
  • Wann war der Beginn der Rente?
  • Was ist das Geburtsdatum des Erblassers (bei Garantiezeitrenten)?
  • An wessen Leben knüpft die Rente?
  • Wann erlischt die Rente, beziehungsweise wann wird sie umgewandelt?
  • Wie hoch sind die Nachzahlungen für mehrere Kalenderjahre?

Werbungskosten

Zeile 37

Werbungskosten zu deinen Renteneinkünften aus Zeile 4, 13 und 31. Du gibst eine Beschreibung und die Höhe der Ausgaben in Euro an.

Zeile 38

Werbungskosten zu deinen Renteneinkünften aus Zeile 9, 18 und 36. Auch hier gibst du die Art der Aufwendung (Bezeichnung) und den Betrag in Euro an.

Experten Tipp

Keine Werbungskosten?

Was ist, wenn du keine Werbungskosten hattest? Ähnlich wie bei Arbeitnehmern wird dir eine Pauschale zugesprochen. Diese beträgt 102 Euro.

Steuerstundungsmodelle

Zeile 39

Hast du Einkünfte aus Gesellschaften, Gemeinschaften oder ähnlichen Modellen im Sinne des §15b EStG erhalten, trägst du sie in dieser Zeile ein. Weder die Einnahmen noch die zusammenhängenden Werbungskosten dürfen in den vorherigen Zeilen enthalten sein.

FAQ: Anlage R bei Renten

Die Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes richtet sich nach deinem durchschnittlichen Nettolohn der letzten 3 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist. Maximal werden aber 13 Euro pro Tag gezahlt. Übersteigt der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn den Betrag von 13 Euro, ist dein Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen.
In der Anlage R machst du Angaben zu deinem Einkommen aus Renten und den dazugehörigen Werbungskosten.
Solange deine Rente unter dem Grundfreibetrag liegt, bleibt sie steuerfrei. Für 2024 liegt der Betrag bei 11.604 Euro.
Alle Ausgaben, die mit deinem Renteneinkommen im Zusammenhang stehen, kannst du von der Steuer absetzen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Kontoführungsgebühren
  • Steuerberatungskosten
  • Aufwendungen für Rentenberater
  • Rechts- und Beratungskosten
  • Fahrtkosten
  • Berufsverbände und Gewerkschaften
  • Porto
  • Telefon
Es gibt ein Pilotprojekt des BMF namens „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“. Diese vereinfachte Steuererklärung für Rentner kann nur abgegeben werden, wenn du neben der Rente keine weiteren Einkünfte hast. Sie wird in folgenden Bundesländern akzeptiert: Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.
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Quelle: BMF