Anlage S: Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

So füllst du die Formulare richtig aus

Selbstständigkeit ist eine große Verantwortung und oft mit viel Arbeit verbunden. Auch bei der Steuererklärung gibt es viel zu tun. Denn: Das Finanzamt verlangt ein zusätzliches Formular – die Anlage S. Welche Angaben gehören da rein? Wir zeigen es.

Kurz & knapp

  • In der Anlage S geben Selbstständige und Freiberufler Informationen zu ihrem Unternehmen
  • Das Formular gehört zur Steuererklärung
  • Mit WISO Steuer wird sie elektronisch abgegeben – wie vom Finanzamt vorgegeben

Anlage S für Einnahmen aus deiner Selbstständigkeit

Wenn du freiberuflich oder selbstständig arbeitest, musst du dem Finanzamt mit deiner Steuererklärung die Anlage S einreichen. In diesem Formular dreht sich alles um den Gewinn – also wie viel du unter dem Strich mit deiner Tätigkeit verdienst hast.

Hast du mehrere selbstständige Tätigkeiten, brauchst du in der Regel trotzdem nur eine Anlage S. Denn: Das Formular ist eine Übersicht deiner Gewinne und bietet genug Platz für mehrere Tätigkeiten.

Nur in Verbindung mit einer Gewinnermittlung

In der Anlage S trägst du nur Gesamtsummen ein. So hat das Finanzamt eine bessere Übersicht. Aber: Du musst auch zeigen, wie sich die Gewinne berechnen. Dafür machst du eine Gewinnermittlung.

Weit verbreitet ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Sie ist eine einfache Form der Gewinnermittlung. Da geht es darum, die Differenz zwischen deinen Einnahmen und Ausgaben zu ermitteln. Dafür reichst du in einem zusätzlichen Formular ein – und zwar die Anlage EÜR.

Wo finde ich die Anlage S?

Du findest die Anlage S im Bereich Selbständige > Freiberufliche und selbständige Arbeit. Falls dir das Thema nicht angezeigt wird, nutze die Schaltfläche Thema hinzufügen.

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Anlage S ganz bequem online ausfüllen

Bei sogenannten Gewinneinkünften kommst du mit den Papierformularen nicht weit. Das Finanzamt nimmt sie nur noch elektronisch entgegen. Mit WISO Steuer landet deine Steuererklärung mit nur einem Klick auf dem richtigen Schreibtisch.
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Wie fülle ich die Anlage S aus?

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Formulare für 2021. Es kann sein, dass die Vor- und Folgejahre ein wenig abweichen.

Information zum Thema

Für jeden Ehepartner ein eigenes Formular

Wenn du und dein Ehepartner beide selbstständig seid, dann muss jeder von euch eine eigene Anlage S abgeben.

Allgemeine Angaben

Zeile 1 bis 3

Dein Nachname, Vorname und die Steuernummer. Damit ist deine persönliche Steuernummer gemeint. So kann das Finanzamt nämlich zuordnen, zu welcher Person das Formular gehört.

Gewinn

Zeile 4 bis 11

Du gibst die Bezeichnung des Berufs oder der Tätigkeit ein, sowie den dazugehörigen Gewinn – also die Differenz aus deinen Einnahmen und Ausgaben. Das Finanzamt unterscheidet zwischen:

  • freiberuflichen Tätigkeiten
  • Beteiligungen
  • gesonderten Feststellungen
  • sonstigen selbstständigen Arbeiten
  • allen weiteren Tätigkeiten
Information zum Thema

Zusätzliche Angaben bei Beteiligungen und gesonderten Feststellungen

Wenn du Teilhaber an einer Gesellschaft, Gemeinschaft oder ähnlichem bist, dann trägst du zusätzlich das zuständige Finanzamt und die entsprechende Steuernummer ein. Es ist möglich, dass diese Daten von deinem Wohnsitzfinanzamt abweichen.

Zeile 12

Einkünfte, für die das Teileinkünfteverfahren gilt. Das trifft nur auf Einnahmen aus der Beteiligung an Kapitalgesellschaften zu. Wichtig ist, dass du diese Einkünfte nicht in den Zeilen 4 bis 8 oder 10 und 11 eingetragen hast.

Beim Teileinkünfteverfahren bleiben 40 Prozent steuerfrei. Die restlichen 60 Prozent deiner Kapitaleinkünfte werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz berechnet.

Zeile 13

Wenn du in den Zeilen 4 bis 8 beziehungsweise 10 und 11 positive Einkünfte hast, die du laut § 2 Abs. 4 UmwStG (Umwandlungssteuergesetz) mit Verlusten verrechnen darfst, dann trägst du diese in Zeile 13 ein.

Zeile 14 bis 15

Betrifft nur Beteiligte einer Wagniskapitalgesellschaft. Du trägst den steuerpflichtigen Teil der Leistungsvergütungen ein. Das Finanzamt unterscheidet zwischen Wagniskapitalgesellschaften, die vor dem 01.01.2009 und nach dem 31.12.2008 gegründet wurden.

Zeile 16

Du vermerkst die Anzahl der Anlagen 34a, die du einreichen wirst. Hier geht es um die Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne nach § 34a EStG (Einkommensteuergesetz). Ein nicht entnommener Gewinn ist die Differenz zwischen dem Gewinn und dem positiven Saldo aus Entnahmen und Einlagen des Wirtschaftsjahres.

Du füllst diese Zeile auch aus, wenn zum 31.12.2020 ein nachversteuerungspflichtiger Betrag festgestellt wurde.

Zeile 17

Hier vermerkst du, ob steuerfreie Sanierungserträge nach § 3a EStG vorliegen.

Zeile 18 bis 30

Diese Zeilen kommen in den offiziellen Formularen vom Bundesministerium der Finanzen nicht vor.

Veräußerungsgewinn

Die nachfolgenden Zeilen beziehen sich auf den Veräußerungsgewinn aus der Veräußerung beziehungsweise Aufgabe eines ganzen Betriebs, eines Teilbetriebs und/oder eines ganzen Mitunternehmeranteils vor Abzug jeglicher Freibeträge.

Zeile 31 bis 35

Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahres beantragt wird. Außerdem musst du von dem Gesamtbetrag dieses Veräußerungsgewinns nochmal den Teil eintragen, der:

  • unter das Teileinkünfteverfahren fällt
  • mit dem ermäßigten Steuersatz laut § 34 Abs. 3 EStG verrechnet werden soll

Zeile 36 bis 41

Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nicht beantragt wird bzw. nicht zu gewähren ist. Auch hier trägst du den Anteil ein:

  • für den das Teileinkünfteverfahren gilt
  • für den der ermäßigte Steuersatz für außerordentliche Einkünfte gilt

Zeile 42 bis 43

Du trägst in diesen Zeilen den Veräußerungsverlust und eventuell den Anteil, für den das Teileinkünfteverfahren gilt, ein.

Zeile 44

Hier setzt du ein Kreuz, wenn du an der Gesellschaft beteiligt bist, die den Betrieb, Teilbetrieb oder die Mitunternehmerschaft gekauft hat. Gleiches gilt, wenn einer deiner Angehörigen beteiligt ist.

Sonstiges

Zeile 45

Wenn du in den Zeilen 4 bis 11 begünstige Gewinne eingetragen hast, gibst du sie hier nochmals an. Zu den begünstigen Gewinnen zählen:

  • Entschädigungen im Sinne des § 24 Nr. 1 EStG
  • Nutzungsvergütungen und Zinsen im Sinne des § 24 Nr. 3 EStG (wenn sie für mehr als 3 Jahre nachgezahlt wurden)
  • Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (wenn sich die Tätigkeit über mindestens 2 Veranlagungszeiträume erstreckt und mindestens 12 Monate lang ist)

Zeile 46 bis 47

Hier trägst du die Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit ein. Dazu brauchst du eine Bezeichnung, den Gesamtbetrag der Einnahmen, welcher Anteil als steuerfrei behandelt wird und in welcher Zeile der Anlage S du den steuerpflichtigen Anteil eingetragen hast.

FAQ: Anlage S

Die Anlage S füllst du aus, wenn du selbstständig oder freiberuflich tätig bist.
Während in Anlage S nur der Gewinn (also das Plus oder Minus am Ende des Wirtschaftsjahres) steht, gibst du in der Anlage EÜR an, wie sich der Gewinn berechnet. Dort listest du alle deine Einnahmen und Ausgaben auf.
Die Anlage S ist für Selbstständige und Freiberufler. Die Anlage G gibst du ab, wenn du Gewerbetreibender bist.
Du kannst die Anlage S nur elektronisch abgeben. Nutze dafür den Steuer-Versand.

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Quelle: BMF