Anlage SO: Sonstige Einkünfte

So füllst du das Formular richtig aus

Neben den klassischen Einkommensquellen wie Arbeitslohn, Rente & Co. gibt es auch andere wiederkehrende Leistungen, die zum Einkommen dazuzählen. Genau diese Einkünfte gehören in die Anlage SO. Wie wird sie ausgefüllt? Wir zeigen es.

Kurz & knapp

  • Die Anlage SO ist ein Formular der Einkommensteuererklärung oder Feststellungserklärung
  • In die Anlage SO gehören sonstige Einkünfte (zum Beispiel Versorgungs- und Unterhaltsleistungen)
  • Von einigen Einkünften kannst du 102 Euro pauschal als Werbungskosten abziehen
  • WISO Steuer hilft dir dabei, die Anlage SO korrekt auszufüllen

Anlage SO für sonstige Einkünfte

Das „SO“ in Anlage SO steht für „sonstige Einkünfte“. Gehören deine Einnahmen nicht in feste Kategorien – Arbeitslohn, Rente, Gewinneinkünfte, Kapitaleinkünfte und Vermietung – werden sie bei der Steuererklärung den sonstigen Einkünften zugeordnet. Das sind beispielsweise:

  • wiederkehrende Bezüge (zum Beispiel Versorgungsleistungen aus Vermögensübertragung oder Ausgleichsleistungen aus dem Versorgungsausgleich)
  • Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs
  • Unterhaltsleistungen beim sogenannten Realsplitting
  • private Veräußerungsgeschäfte
  • Leistungen
  • Abgeordnetenbezüge
Information zum Thema

Energiepreispauschale bei sonstigen Einkünften

Unter Umständen kann es sein, dass die Energiepreispauschale als sonstige Einkünfte mit berücksichtigt werden muss. Das ist der Fall, wenn du diese 2 Voraussetzungen erfüllst:

  • Du hattest in 2022 keine Einkünfte als Arbeitnehmer
  • Du hattest Anspruch auf die Energiepreispauschale

Gut für dich ist, dass du die Pauschale nicht extra in der Anlage SO eintragen musst. Das Finanzamt berücksichtigt sie automatisch.

Wo finde ich die Anlage SO?

Die Anlage SO ist bei WISO Steuer der Abschnitt Andere Einnahmen. Falls du ihn nicht findest, tippe zuerst auf Themen hinzufügen. Da kannst du den passenden Unterpunkt auswählen.

Anlage SO als Download

Anlage SO ganz bequem online ausfüllen

Warum mit Papierkram rumschlagen, wenn es auch einfacher geht? Bei WISO Steuer ist enthalten, was du brauchst. Beantworte Fragen ohne Steuer-Deutsch und die Formulare werden automatisch für dich befüllt.
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Für beide Ehepartner ein gemeinsames Formular

Haben du und dein Ehepartner sonstige Einkünfte, dann braucht ihr trotzdem nur eine Anlage SO. Denn: Für jeden Ehepartner gibt es auf dem Formular eine eigene Spalte. So weiß das Finanzamt ganz genau, wem die Einkünfte zuzuordnen sind.

Wie fülle ich die Anlage SO aus?

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Formulare für 2022. Es kann sein, dass die Vorjahre ein wenig abweichen.

Allgemeine Angaben

Zeile 1 bis 3

Gib hier deinen Namen, Vornamen und die Steuernummer an. Bist du verheiratet, trägst du auch den Namen deines Ehepartners ein. In diesem Fall ist auch die gemeinsame Steuernummer relevant.

Wiederkehrende Bezüge

Zeile 4

Erfasse wiederkehrende Bezüge, die nicht bereits in der Anlage R, Anlage R-AV / bAV oder Anlage R-AUS enthalten sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Zeitrenten
  • Bezüge im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen
  • Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Versorgungsausgleichs
Information zum Thema

Sonderausgabenabzug

Als Empfänger von Bezügen aus Vermögensübertragungen oder Ausgleichszahlungen musst du nur eine Eintragung in Zeile 4 machen, wenn der Zahler die Voraussetzungen für den Abzug von Sonderausgaben erfüllt.

Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs

Zeile 5

Hast du Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs von deinem Ex-Partner bekommen? Dann gehören sie in diese Zeile. Aber nur dann, wenn die andere Person den Sonderausgabenabzug macht.

Unterhaltsleistungen

Zeile 6

Hier geht es um Unterhaltsleistungen, die du im Rahmen des sogenannten Realsplittings von deinem geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner bekommen hast. Auch in diesem Fall brauchst du nur eine Eintragung machen, wenn dein ehemaliger Partner die Zahlungen als Sonderausgaben abzieht.

Werbungskosten

Zeile 7

Werbungskosten zu deinen Einnahmen aus den Zeilen 4 bis 6 kommen hier rein. Es wird dir automatisch ein Pauschbetrag in Höhe von 102 Euro angerechnet. Liegen deine Ausgaben über diesem Betrag, werden stattdessen deine tatsächlichen Kosten vom Finanzamt berücksichtigt.

Andere wiederkehrende Bezüge / Unterhaltsleistungen (Teileinkünfteverfahren)

Zeile 8 bis 9

Hier trägst du sonstige Bezüge und Werbungskosten ein, die du von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse erhalten hast und die nicht zu einer anderen Einkunftsart gehören.

 

Information zum Thema

Werbungskostenpauschale

Wie auch in Zeile 7 gibt es bei den Werbungskosten für sonstige Einkünfte einen Pauschbetrag von 102 Euro.

Leistungen

Zeile 10 bis 15

Zu Leistungen gehören beispielsweise:

  • gelegentliche Vermittlungen
  • Vermietung beweglicher Gegenstände
  • Mining, Forging, Staking, Lending

Neben den Einnahmen braucht das Finanzamt Angaben zu deinen Werbungskosten und gegebenenfalls die Informationen, ob du auf den Verlustrücktrag hierfür verzichten möchtest.

Abgeordnetenbezüge

Zeile 16 bis 24

Hast du aufgrund des Abgeordnetengesetzes oder Europaabgeordnetengesetzes Einkünfte erhalten, gibst du sie in diesen Zeilen an. Dazu gehören zum Beispiel Entschädigungen, Amtszulagen und Überbrückungsgelder.

Steuerstundungsmodelle

Zeile 25

Ein Steuerstundungsmodell ist ein bestimmtes Geschäftsmodell. Die steuerlichen Regeln beziehungsweise Beschränkungen dafür sind in § 15b EStG festgesetzt. Deine Einnahmen aus Gesellschaften, Gemeinschaften oder ähnlichen Modellen im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen trägst du hier ein. Verluste können mit Gewinnen aus sonstigen Einkünften verrechnet werden.

Private Veräußerungsgeschäfte

Zeile 31 bis 41

Hast du Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte verkauft beziehungsweise übertragen? Deine Einkünfte daraus gibst du in diesen Zeilen an. Der Gewinn oder Verlust berechnet sich aus folgenden Angaben:

  • Veräußerungspreis
  • Anschaffungskosten
  • Werbungskosten
Information zum Thema

Veräußerung kann steuerfrei sein

Liegen zwischen der Anschaffung und der Veräußerung deines Grundstücks mehr als 10 Jahre, dann musst du keine Steuern auf deinen Gewinn zahlen.

Zeile 42 bis 49

Veräußerung von anderen Wirtschaftsgütern. Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind hiervon ausgenommen. Wie auch bei der Veräußerung von Grundstücken braucht das Finanzamt Angaben zu dem Datum der Anschaffung und Veräußerung, dem Veräußerungspreis, den Anschaffungskosten und den Werbungskosten.

Zeile 50 bis 51

Diese Zeilen sind nur dann relevant, wenn die Veräußerung nicht von dir als Einzelperson vorgenommen wurde, sondern als Teilhaber an einer Gemeinschaft. In dem Fall kennst du deinen Anteil am Gewinn beziehungsweise Verlust. Diesen trägst du ein, sowie den Namen der Gemeinschaft und der dazugehörigen Steuernummer.

Zeile 52

Trage die Ziffer 1 ein, wenn die privaten Veräußerungsgeschäfte nicht mit deinem Verlustrücktrag verrechnet werden sollen.

FAQ: Anlage SO

Die Anlage SO musst du ausfüllen, wenn du wiederkehrende Einkünfte hast, die in keinen anderen Einkommensbereich fallen. Beispielsweise sind das Versorgungsleistungen, die du im Rahmen deiner Scheidung bekommst, und Privatveräußerungen.
Das Finanzamt listet Folgendes unter den sonstigen Einkünften auf:

  • wiederkehrende Bezüge
  • Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs (im Rahmen einer Scheidung)
  • Unterhaltsleistungen
  • private Veräußerungsgeschäfte
  • Leistungen
  • Abgeordnetenbezüge
Ja, für die Werbungskosten in Zeile 7 und 9 der Anlage SO gilt eine Pauschale in Höhe von 102 Euro. Kommst du mit deinen Ausgaben über den Pauschbetrag, werden stattdessen deine tatsächlichen Werbungskosten berücksichtigt.
Die Anlage SO ist in WISO Steuer enthalten. Du findest sie im Thema Andere Einnahmen.

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Quelle: BMF