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Anlage U

So füllst du die Formulare richtig aus

Mit der Trennung endet in der Regel auch die Unterhaltsverpflichtung. In manchen Fällen muss man den vorherigen Ehepartner weiterhin finanziell unterstützten, wenn für ihn das Geld zum Leben knapp wird. Diese Unterhaltszahlungen gibt man in der Anlage U an, um sie als Sonderausgaben abziehen zu können. Wir erklären, wie die Formulare ausgefüllt werden.

Kurz & knapp

  • Die Anlage U gehört entweder zur Einkommensteuererklärung, zur Lohnsteuerermäßigung oder zu den Einkommensteuer-Vorauszahlungen
  • Du gibst sie ab, wenn du Unterhaltsleistungen an deinen Ex-Ehepartner als Sonderausgaben abziehen lassen willst
  • Du brauchst die Zustimmung deines getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartners
  • Mit WISO Steuer kannst du die Anlage U mit deiner Einkommensteuererklärung oder dem Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag abgeben

Anlage U – wer, wie, was und warum?

Verliebt, verlobt, verheiratet – geschieden. Manchmal trennen sich die Wege in der Liebe, aber nicht in den Finanzen. Bist du finanziell besser aufgestellt als dein Ex-Ehepartner, kann es sein, dass du Unterhaltszahlungen leisten musst (auch Ehegatten-Unterhalt genannt). Diese helfen dann deinem vorherigen Ehepartner den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Das kann richtig ins Geld gehen. Füllst du die Anlage U aus, kannst du deine Ausgaben von der Steuer absetzen. Bis zu 13.805 Euro werden als Sonderausgaben vom Finanzamt berücksichtigt.

Zustimmung vom Ex-Ehepartner notwendig

Die Anlage U ist ein Antrag, den du beim Finanzamt einreichst. Während dir die Unterhaltszahlungen vom Einkommen abgezogen werden, muss dein Ex-Ehepartner diese in seiner Steuererklärung als Einkommen eintragen und versteuern. Das nennt sich auch Realsplitting.

Deswegen ist dein Antrag Teil 1 der Anlage U. Teil 2 besteht aus der Zustimmung deines geschiedenen beziehungsweise dauernd getrennt lebenden Ehepartners. Sie gilt ab dem ersten Jahr auch für die folgenden Kalenderjahre. Die Zustimmung kann widerrufen werden, jedoch muss das vor dem Beginn des Kalenderjahres sein, in dem sie nicht mehr gelten soll.

Wie gebe ich die Anlage U ab?

Das geht elektronisch über WISO Steuer. Die Anlage U wird zusammen mit deiner Steuererklärung abgegeben. Nutze dafür den Steuer-Versand.

Was sind Sonderausgaben?

Unterhaltsleistungen an deinen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner gehören zu den Sonderausgaben. Das sind Kosten, die in dem Privatbereich zuzuordnen sind, aber für die es trotzdem steuerliche Vorteile gibt.

Das Manko ist, dass du Sonderausgaben nicht unbedingt in voller Höhe absetzen kannst. Es gibt viele verschiedene Höchstbeträge, je nachdem, um welche Ausgaben es sich handelt. Hast du mehr ausgegeben, macht das für die Berechnung der Steuer keinen Unterschied.

Für den Ehegatten-Unterhalt gilt ein Höchstbetrag von 13.805 Euro. Übernommene Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung können zusätzlich abgesetzt werden.

Wo finde ich die Anlage U?

Die Anlage Unterhalt findest du im Bereich Allgemeine Ausgaben > Ehegatten-Unterhalt und Ausgleich. Alle Angaben werden von WISO Steuer automatisch in die richtigen Formularzeilen übertragen.

Falls du den Bereich nicht angezeigt bekommst, kannst du ihn über die Schaltfläche Thema hinzufügen einblenden lassen.

Wo kann ich die Anlage U herunterladen?

Wir haben alle Formulare für deine Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung für dich gesammelt und zum Download bereitgestellt. Du findest sie hier:

Anlage U ganz bequem online ausfüllen

Warum mit Papierkram rumschlagen, wenn es auch einfacher geht? Bei WISO Steuer ist enthalten, was du brauchst. Beantworte Fragen ohne Steuer-Deutsch und die Formulare werden automatisch für dich befüllt.
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Wie fülle ich die Anlage U aus?

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die aktuellen Formulare für das Steuerjahr 2021. Es kann sein, dass die Formulare der Vor- oder Folgejahre leicht abweichen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Anlagen gibt es in der Anlage U keine nummerierten Zeilen.

Allgemeine Angaben zum Steuerpflichtigen

Um deinen Antrag zum Unterhaltsabzug zuordnen zu können, braucht das Finanzamt deine Steuernummer und Steuer-Identifikationsnummer.

Zu welcher Erklärung gehört die Anlage U?

Die Unterhaltsleistungen an deinen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartner kannst du für unterschiedliche Erklärungen berücksichtigen lassen. Du musst nur ein Kreuz setzen, für welche Erklärung das passieren soll. Es gibt drei Möglichkeiten:

Außerdem trägst du die Jahreszahl des Kalenderjahres ein, für das die Unterhaltszahlungen berücksichtigt werden sollen.

Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben

Antragssteller

Hier geht es um deine eigenen Angaben. Du trägst deinen Vor- und Nachnamen, dein Geburtsdatum und deine Anschrift ein.

Bar- und Sachleistungen

Unterhaltsleistungen können einmalig oder wiederkehrend gegeben werden. Es können Bar- und auch Sachleistungen sein. Das Wichtigste ist, dass die Leistungen ohne Gegenleistungen gegeben wurden.

Bis zu 13.805 Euro kannst du als Sonderausgaben abziehen lassen. Darin dürfen keine Unterhaltszahlungen für Kinder enthalten sein. Du musst für die Bar- und Sachleistungen Belege zur Anlage U einreichen.

Achtung Icon

Rücknahme nicht zulässig

Wenn du beantragst, dass die Unterhaltsleistungen für ein Kalenderjahr als Sonderausgaben abgezogen werden, dann kannst du diesen Antrag nicht mehr zurückziehen.

Zustimmung zum Antrag

Diesen Teil füllt dein ehemaliger Ehepartner aus.

Unterhaltsempfänger

Das Finanzamt braucht allgemeine Angaben von deinem getrennt lebenden beziehungsweise geschiedenen Ehepartner. Das sind der Name, das Geburtsdatum, die Anschrift, das zuständige Finanzamt inklusive Steuernummer und Identifikationsnummer.

Zustimmung

Dein Ex-Ehepartner muss dem Antrag in der Anlage U zustimmen, da er die Unterhaltszahlungen in der eigenen Steuererklärung als Einnahmen versteuern muss. Es gibt zwei Arten, zuzustimmen:

  • bis zum Höchstbetrag von 13.805 Euro („dem Grunde nach“)
  • begrenzt auf einen Teilbetrag

Im zweiten Fall trägt dein geschiedener beziehungsweise getrennt lebender Ehepartner ein, in welcher Höhe die Unterhaltsleistungen akzeptiert werden.

Belehrung

Der Unterhaltsempfänger akzeptiert mit der Unterschrift folgende Umstände:

  1. Die Zustimmung gilt ab dem Jahr, das du in der Anlage U eingetragen hast, außer sie wird widerrufen.
  2. Die Zustimmung muss vor Beginn des Kalenderjahres, in dem sie nicht mehr gelten soll, widerrufen werden.
  3. Die Unterhaltsleistungen (zuzüglich der übernommenen Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) müssen als sonstige Einkünfte versteuert werden.

EU-/EWR-Bürger

Nur wenn dein Ex-Ehepartner EU- oder EWR-Bürger ist, muss er bestätigen, dass die Unterhaltsleistungen im Heimatland besteuert werden. Zusätzlich muss eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Steuerbehörde zur Anlage U eingereicht werden.

FAQ: Anlage U

Wenn du Unterhaltsempfänger bist, musst du die Anlage U nicht unterschreiben. Aber: Dein Ex-Ehepartner kann eine Freistellungserklärung abgeben, sodass er die Steuern übernimmt, die für dich wegen der Unterhaltszahlungen zusätzlich anfallen würden. So hast du keine Nachteile mehr. Wenn du weiterhin die Unterschrift verweigerst, dann kann die Zustimmung sogar vor dem Familiengericht eingeklagt werden. Diese Zustimmung gilt dann aber nur für das betroffene Steuerjahr und nicht unbeschränkt für die Zukunft.
Zahlst du Unterhaltsleistungen an deinen ehemaligen Ehepartner, dann gibst du die Anlage U ab. Du brauchst dafür die Zustimmung des Ex-Ehepartners.
Das kommt darauf an, wem du Unterhalt zahlst. Gingen die Leistungen an deinen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartner, füllst du die Anlage U aus. Für Unterhaltsleistungen an andere Personen gibt es die Anlage Unterhalt.
Ist der Empfänger dein Ex-Ehepartner, dann muss er die Unterhaltsleistungen als sonstige Einkünfte über die Steuererklärung versteuern.
Nicht immer. Wenn die Unterhaltsleistungen an deinen dauernd getrennt lebenden beziehungsweise geschiedenen Ehepartner gingen, dann ist ein Abzug als Sonderausgaben möglich. Unterhaltsleistungen an andere Personen können als außergewöhnliche Belastungen eingestuft werden.

Quelle: BMF