Anlage Unterhalt

So füllst du die Formulare richtig aus

Für die Familie ist man gerne da. Wenn möglich, dann auch finanziell. Unter Umständen können Zahlungen an die Verwandtschaft auch in der Steuererklärung abgesetzt werden. Dafür gibt es die Anlage Unterhalt. Was beim Ausfüllen zu beachten ist, erklären wir hier.

Kurz & knapp

  • Die Anlage Unterhalt ist ein Formular der Steuererklärung
  • In den Formularen wird alles rund um Unterhaltszahlungen abgefragt
  • Zahlungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehepartner gehören nicht in die Anlage Unterhalt – stattdessen gibst du die Anlage U ab
  • WISO Steuer hilft dir beim Ausfüllen des Formulars

Geld zurückbekommen mit der Anlage Unterhalt

Wenn du Zahlungen an eine bedürftige Person leistest, kannst du die Anlage Unterhalt ausfüllen und mit dem Rest deiner Steuererklärung abgeben. So kannst du die Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Bis zu 11.604 Euro sind möglich. Zusätzlich lassen sich übernommene Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die unterstützte Person anrechnen.

Natürlich gibt es Voraussetzungen, damit die Unterhaltszahlungen vom Finanzamt anerkannt werden. Sie dürfen nur an nächste Angehörige oder gleichgestellte Personen gehen

  • für die du kein Kindergeld, keinen Kinderfreibetrag oder sonstige Kinderzuschüsse erhältst
  • für die du laut Gesetz unterhaltspflichtig bist
  • wenn du keinen Anspruch darauf hast, mit dieser Person eine Zusammenveranlagung zu machen

Man spricht von der “geraden Linie” der Verwandtschaft. Also nur Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel. Nicht dazu zählen Onkel, Tanten oder Geschwister.

Achtung Icon

Unterhaltszahlungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehepartner

Für den Unterhalt, den du an deinen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner zahlst, gibt es eine eigene Anlage. Das ist die Anlage U. Du füllst die Anlage Unterhalt also nicht aus.

Wo finde ich die Anlage Unterhalt?

Die Anlage Unterhalt findest du im Bereich Allgemeine Ausgaben > Unterhalt an bedürftige Personen. Falls du den Bereich nicht direkt angezeigt bekommst, klickst du auf Thema hinzufügen.

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Anlage Unterhalt ganz bequem online ausfüllen

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Ausfüllhilfe für die Anlage Unterhalt

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Formulare für 2021. Es kann sein, dass die Vor- und Folgejahre ein wenig abweichen.

Angaben zum Steuerpflichtigen

Zeile 1-3

Du trägst deine eigenen Daten ein. Das sind dein Vor- und Nachname und die Steuernummer (falls vorhanden).

Haushalt, in dem die unterstützte(n) Person(en) lebte(n)

Zeile 4-6

Gib die Anschrift (gegebenenfalls mit Land) des Haushalts an, wo die unterstützte Person im betroffenen Steuerjahr gewohnt hat. Das kann deine eigene Anschrift sein, aber zum Beispiel auch von einer Wohneinrichtung, die Anschrift eines Verwandten oder ähnliches.

Aufwendungen für den Unterhalt

Zeile 7-10

Unterstützungszeitraum. Gib an, von wann bis wann du Unterhaltszahlungen geleistet hast.

Zeile 11-16

Übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die unterstützte Person. Du musst Erstattungen und steuerfreie Zuschüsse abziehen. Außerdem trägst du ein, über welche Höhe der Beiträge Anspruch auf Krankengeld bestanden hat.

Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Personen

Zeile 17-20

Unterhaltszahlungen per Überweisung oder in bar. Bei Barzahlungen sind auch das Einreisedatum und Übergabedatum des Geldes anzugeben.

Zeile 21-25

Unterhaltszahlungen im Rahmen von Familienheimfahrten zum Ehe- beziehungsweise Lebenspartner.

Zeile 26

Dein Nettomonatslohn. Dieser wird für maximal vier Familienheimfahrten als mitgenommener Betrag ohne Nachweis akzeptiert.

Zeile 27-30

Diese Zeilen kommen in den offiziellen Formularen des BMF nicht vor.

Allgemeine Angaben zur unterstützten Person

Zeile 31-33

Allgemeine Angaben zur Person, die du finanziell unterstützt. Dazu gehören Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer, Beruf, Familienstand und das Verwandtschaftsverhältnis zu dir.

Zeile 34-44

Die Angaben in diesen Zeilen geben Informationen darüber, ob du die Unterhaltskosten absetzen kannst oder nicht:

  • War die Person bei dir im inländischen Haushalt gemeldet?
  • Hatte jemand Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder für diese Person?
  • Welches Vermögen hat diese Person?
  • Hat noch jemand diese Person finanziell unterstützt?

Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person

Zeile 45-54

Welche Einkünfte hatte die Person, die du finanziell unterstützt hast? Dazu zählen der Bruttoarbeitslohn, Versorgungsbezüge, Renten, Kapitaleinkünfte, Sozialleistungen und öffentliche Ausbildungshilfen. Abgezogen werden in einigen Fällen auch die Werbungskosten.

Zeile 55-60

Diese Zeilen kommen in den offiziellen Formularen des BMF nicht vor.

Angaben zu weiteren unterstützten Personen

Zeile 61-84

Angaben für eine zweite Person, die du finanziell unterstützt. Es werden wieder allgemeine Angaben zur Person, Kriterien für die Unterhaltspflicht und das Einkommen abgefragt.

Zeile 85-90

Diese Zeilen kommen in den offiziellen Formularen des BMF nicht vor.

Zeile 86-114

Angaben für eine dritte Person, die du unterhältst. Dazu gehören allgemeine Angaben zur Person, Kriterien zur Bestimmung der Unterhaltspflicht und das Einkommen.

FAQ: Anlage Unterhalt

Wenn du eine bedürftige Person, für die du unterhaltspflichtig bist, finanziell unterstützt, dann füllst du die Anlage Unterhalt aus. So kannst du deine Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen.
Anlage U ist für Unterhaltsleistungen an einen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner da. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Unterhalt dann bis zu 13.805 Euro als Sonderausgabe abgezogen werden. In der Anlage Unterhalt kannst du auch Leistungen an andere Personen, für die du unterhaltspflichtig bist, angeben.
Ja, Unterhaltszahlungen zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Aber: Im Gegensatz zu anderen außergewöhnlichen Belastungen, wie zum Beispiel Krankheitskosten, wird dir beim Unterhalt nicht die zumutbare Belastung abgezogen.
Ja, das ist möglich. Vor allem, wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst. Oder aber, weil die bedürftige Person Vermögen (zum Beispiel ein Haus) mit einem Verkehrswert von über 15.500 Euro hat.
Wenn du Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise Kinderfreibeträge hast, dann gleicht dieser Vorteil deine Unterhaltszahlungen aus. Deswegen kannst du Kindesunterhalt nicht steuerlich absetzen.

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