Ausbildungskosten absetzen

Diese Regeln gelten für Azubis und Studenten

Wer direkt nach der Schule studiert, kann seine Ausbildungskosten nur begrenzt als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Wer hingegen während der Ausbildung Geld verdient, kann Werbungskosten abziehen. Wir erklären, wann aus Sicht des Finanzamts eine Erst- oder Zweitausbildung vorliegt und welche Steuerregeln dann gelten.

Kurz & knapp

  • Ausbildungskosten für deine Erstausbildung ohne Dienstverhältnis gehören zu den Sonderausgaben
  • In einer Lehre, im dualen Studium oder in einer Zweitausbildung kannst du stattdessen Werbungskosten absetzen
  • Es gibt eine Reihe von Ausgaben, die als Ausbildungskosten absetzbar sind
  • WISO Steuer hilft dir bei der Eingabe deiner Ausbildungskosten in der Steuererklärung

Video: Ausbildungskosten absetzen

Welche Kosten der Berufsausbildung lassen sich von der Steuererklärung absetzen? Das Wichtigste haben wir in diesem Video für dich zusammengefasst.

Ausbildungskosten absetzen: So geht’s

Einen Beruf zu erlernen kostet Geld. Die gute Nachricht: Deine eigenen Ausbildungskosten kannst du bei der Steuererklärung angeben und einen Teil deiner Ausgaben zurückbekommen.

Steuerlich gesehen sind mit dem Begriff Ausbildungskosten ausschließlich Sonderausgaben gemeint. In der Realität befinden sich Azubis und Studenten in der Ausbildung. Es kommt auf deinen konkreten Lebenslauf an, wie du deine Ausgaben absetzen kannst:

Du kannst deine Ausbildungskosten nur in dem Steuerjahr angeben, in dem sie dir entstanden sind. Hast du im selben Jahr keine Steuern gezahlt, sparst du auch keine.

Information zum Thema

Ist das verfassungsgemäß?

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die unterschiedliche Behandlung verfassungsgemäß ist (Beschlüsse vom 19. November 2019, u. a. 2 BvL 22/14). Der Gesetzgeber darf die Kosten einer Berufsausbildung als privat veranlasst ansehen. Deshalb sind Ausbildungskosten bis zu 6.000 Euro im Jahr nur als Sonderausgaben absetzbar.

Was zählt steuerlich als eine Erstausbildung?

Die erste Ausbildung oder das erste Studium bewertet das Finanzamt als Erstausbildung. Beispiele hierfür sind:

  • Du hast noch keinen Berufsabschluss absolviert
  • Du studierst direkt nach dem Abitur an einer Hochschule
  • Du wechselst vor dem Abschluss das Studienfach
  • Du gibst das Studium auf

Hier gilt: Bis zu 6.000 Euro deiner Ausbildungskosten kannst du bei der Steuer als Sonderausgaben abziehen. Bist du verheiratet, bekommt dein Ehepartner einen eigenen Höchstbetrag von 6.000 Euro.

Ein Verlust kann durch Sonderausgaben nicht entstehen. Deshalb ist hier auch kein Verlustvortrag möglich. Du kannst höhere Ausgaben nicht in einem späteren Steuerjahr mit positiven Einkünften verrechnen lassen. Insbesondere Studenten, die keine oder nur geringe Einnahmen haben, gehen daher in der Praxis steuerlich leer aus.

Ausnahmefall: Berufsausbildung

Anders verhält es sich, wenn du während einer Ausbildung angestellt bist und Geld verdienst. Als Auszubildender in einem Betrieb oder im Rahmen eines dualen Studiums bekommst du eine steuerpflichtige Ausbildungsvergütung. In diesem Fall wirst du wie ein normaler Arbeitnehmer behandelt.

Du willst mehr wissen? Lies hier weiter: Steuererklärung für Auszubildende

Was zählt steuerlich als eine Zweitausbildung?

Gemeint ist eine weitere Ausbildung (Fortbildung), die auf ein Studium oder einer anderen Erstausbildung folgt. Die Erstausbildung muss mindestens 12 Monate in Vollzeit (ab 20 Stunden/Woche) gedauert haben und mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen worden sein.

Als Zweitausbildung zählen beispielsweise:

  • Studium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung
  • Master-Studium nach dem Bachelor-Abschluss
  • Fortbildungsmaßnahmen im Beruf
  • Meisterkurs
  • Umschulungsmaßnahmen

Die selbst bezahlten Aufwendungen kannst du als Werbungskosten absetzen. Vorteil: Es gibt keine Begrenzung. Hast du mehr ausgegeben, als du verdient hast, dann kannst du den Verlust in ein späteres Steuerjahr vortragen und von deinem Gehalt abziehen (Verlustvortrag).

Diese Ausbildungskosten werden anerkannt

Alle Ausgaben, die dir im Zusammenhang mit deiner Erstausbildung oder deinem Erststudium entstanden sind, gehören zu den Ausbildungskosten. Das sind zum Beispiel:

  • Arbeitsmittel: Fachliteratur, Büromaterial, Computer, Schreibtisch, Bürostuhl
  • Fahrtkosten: Für die Fahrt zur Hochschule kannst du für die einfache Strecke 0,30 Euro pro Kilometer abrechnen; ab dem 21. Entfernungskilometer sind es sogar 0,38 Euro (Pendlerpauschale)
  • Reisekosten: Ausgaben für Übernachtung und Verpflegung bei vorgeschriebenen Exkursionen und Praktika, sowie Fahrtkosten mit 0,30 pro Kilometer für Hin- und Rückfahrt (z. B. auch bei privaten Lerngruppen)
  • Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, höchstens aber 1.260 Euro im Jahr
  • Gebühren: Studiengebühren und Prüfungsgebühren
  • Nachhilfestunden
  • Zinsen: für ein Studienkredit

Wie sieht es mit der Miete aus?

Wenn du zusätzlich zu deinem Zimmer bei den Eltern am Studienort ein Zimmer mietest, gilt das als auswärtige Unterbringung und du kannst die Miete als Sonderausgaben absetzen.

Bist du in einer Zweitausbildung, zum Beispiel im Master-Studiengang, kannst du grundsätzlich Werbungskosten absetzen. Die Miete zählt aber nur dann dazu, wenn es sich um eine doppelte Haushaltsführung handelt. Hierfür gelten strenge Voraussetzungen.

Beispiel: Du hast im Elternhaus eine Wohnung, die deinen Lebensmittelpunkt darstellt. Diese suchst du mindestens zweimal im Monat auf, in den Semesterferien auch für längere Zeit. Du zahlst mindestens 10 Prozent der laufenden Kosten des Haushalts (Miete mit Nebenkosten, Lebensmittel usw.). In diesem Fall kann eine doppelte Haushaltsführung vorliegen. Wenn du die Wohnung oder das Zimmer deiner Eltern kostenlos nutzen darfst, kannst du keine Zweitwohnung am Studienort absetzen.

Schreibt die Studienordnung der Universität ein Praxis- oder Auslandssemester vor, stehen die Chancen für den Abzug der Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gut. Die Hochschule in Deutschland bleibt auch in dieser Zeit erste Tätigkeitsstätte, sodass zusätzlich die Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen nach Reisekostengrundsätzen abgesetzt werden dürfen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 14. Mai 2020, VI R 3/18).

Ausbildungskosten in die Steuererklärung eintragen

Geht es um deine eigenen Ausbildungskosten, gibt es 2 Möglichkeiten, wo du sie in der Steuererklärung einträgst:

Erstausbildung: Allgemeine Ausgaben > Erstausbildung

Zweitausbildung: Arbeitnehmer, Betriebsrenter und Pensionäre > Ausgaben (Werbungskosten) > Fortbildungskosten

FAQ: Ausbildungskosten absetzen

Sonderausgaben: Wenn es sich um deine Erstausbildung oder dein Erststudium handelt

Werbungskosten: Du hast einen Arbeitgeber und bekommst eine Ausbildungsvergütung, wie es bei einer Lehre oder im dualen Studium üblich ist. Gleiches gilt auch für die Kosten einer Zweitausbildung (z. B. im Masterstudiengang).

Alle Ausgaben, die du im Zusammenhang mit deiner Ausbildung hattest, gehören zu den Ausbildungskosten. Das sind beispielsweise:

  • Arbeitsmittel
  • Fahrtkosten
  • Prüfungs- und Seminargebühren
  • Homeoffice-Pauschale
Solange Eltern Kindergeld bekommen, können sie keine weiteren Kosten in ihrer Steuererklärung ansetzen. Falls sie keinen Anspruch mehr aufs Kindergeld haben, können sie ihre Zahlungen ans Kind als Unterhaltsleistungen absetzen.
  • Bis zu 6.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben bei einer Erstausbildung außerhalb eines Ausbildungsvertrags
  • Unbeschränkt als Werbungskosten bei einer Zweitausbildung
In der Regel bist du während deiner Ausbildung nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dann hast du 4 Jahre Zeit, sie beim Finanzamt einzureichen.

Geht es um eine Zweitausbildung und du hast einen Verlustvortrag, kannst du sogar bis zu 7 Jahre rückwirkend abgeben. Du musst aber deine Ausbildungskosten immer in dem Steuerjahr angeben, in dem du sie gezahlt hast.

Quelle: § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG (Einkommensteuergesetz)