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Autoreparatur von der Steuer absetzen

Lass dich nicht von Unfallkosten ausbremsen

Das Auto muss mal wieder in die Werkstatt? Eine Autoreparatur kann teuer werden. Bisher konnte man sich einen Teil der Kosten mit der Steuererklärung zurückholen. Doch geht das auch in Zukunft auch noch?

Kurz & knapp

  • Reparaturen am eigenen Pkw sind Privatkosten
  • Nutzt du dein Auto im Beruf, kannst du die Reparaturkosten von der Steuer zurückholen
  • Als Selbständiger gehören die Kosten zu deinen Betriebsausgaben
  • WISO Steuer hilft dir dabei, die Unfallkosten richtig anzugeben

Kann ich eine Autoreparatur von der Steuer absetzen?

Bei Angestellten sind Ausgaben rund um das Auto grundsätzlich privat. Nur die sogenannte Pendlerpauschale gibt es als Vorteil bei der Steuer. Mit diesem pauschalen Kilometersatz werden alle Kosten für die tägliche Fahrt ins Büro ausgeglichen.

Daher kannst du Reparaturkosten an deinem Auto auch in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn es sich um einen Unfall auf beruflichen Fahrten handelt. Nicht von der Versicherung übernommene Kosten kannst du als Werbungskosten bei der Steuer angeben.

Zu den beruflichen Fahrten zählen folgende Fahrten:

  • zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
  • zum Kauf von Arbeitsmitteln (zum Beispiel Fachliteratur, Laptop und Co.)
  • während der doppelten Haushaltsführung
  • auf einer Auswärtstätigkeit (Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit)
  • zu beruflichen Fortbildungen
  • während eines beruflich veranlassten Umzugs
  • zu Vorstellungsgesprächen
  • Umwege, wenn sie beruflich veranlasst sind (beispielsweise zur Abholung von Mitgliedern einer Fahrgemeinschaft oder auf dem Weg zur Tankstelle)
  • in Ausnahmefällen auch Abholfahrten (zum Beispiel bei der Abholung durch den Ehepartner vom Job oder Fahrten zu Haltestellen)

Das gilt für Unternehmer

Handelt es sich um einen Firmenwagen und er gehört zum Betriebsvermögen, kannst du die Kosten der Reparatur als Betriebsausgaben absetzen.

Nutzt du den Wagen auch privat, wird die darauf entfallenden Kosten meistens über die sogenannte 1-Prozent-Regelung bei der Steuererklärung berücksichtigt.

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Diese Unfallkosten sind absetzbar

Erstattungen von Arbeitgeber, Versicherung, Unfallgegner oder dritter Seite musst du von den Kosten abziehen. Absetzbar sind nur Kosten, die du tatsächlich selbst bezahlt hast und dir durch den Unfall entstanden sind. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Reparaturkosten an deinem eigenen oder geliehenen Fahrzeug
  • Gebühren für einen Leihwagen
  • Abschleppkosten
  • Ausgaben für Sachverständige, Anwälte, Gericht
  • Unfallnebenkosten (Ausgaben für Taxifahrten, Fahrten zur Werkstatt, zum Rechtsanwalt oder zum Gericht, Telefonkosten, Schriftverkehr, Feuerwehr)
  • Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung, wenn sich die Reparatur nicht mehr lohnt oder die Reparatur nicht im Unfalljahr durchgeführt wird
  • Schadenersatz an den Unfallgegner
  • Reparatur von beschädigten Arbeitsmitteln, zum Beispiel Notebook
  • Selbstbeteiligung bei Vollkasko- und Teilkaskoversicherung
  • Zinsen für einen Kredit zur Finanzierung der Unfallkosten

Steigen nach dem Unfall deine Versicherungsbeiträge? Damit lassen sich leider keine Steuern sparen.

Video: Unfallkosten absetzen - So kracht's nicht finanziell

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Unfallkosten vom Pkw in der Steuererklärung anzugeben. Mehr dazu erklären wir dir in diesem Video.

Außerdem sparst du mit folgenden Versicherungen:

  • Unfallversicherung
  • Kfz-Versicherung

Du nutzt dein Auto als Angestellte nur privat und für Fahrten zur Arbeit? Dann kannst du zumindest deine Kfz-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen. Mehr dazu liest du hier: Welche Versicherung kann ich absetzen?

Autoreparatur in der Steuererklärung eintragen

Als Arbeitnehmer gehören sämtliche Unfallkosten in die Anlage N der Steuererklärung. Bei WISO Steuer ist das der Abschnitt:

Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Werbungskosten > Außergewöhnliche Fahrzeugkosten (Unfall, Diebstahl …)

FAQ: Autoreparatur von der Steuer absetzen

Nein, für deinen jährlichen Mitgliedsbeitrag bei den Gelben Engeln erhältst du keinen Steuervorteil.
Nein, die Kosten für die Hauptuntersuchung kannst du nicht bei der Steuer geltend machen.
Nein, die Reparatur eines Pkw ist keine haushaltsnahe Handwerkerleistung. Denn das Auto dient nicht dem Wohnen in einem Haushalt, sondern der Fortbewegung vom oder zum Haushalt. Daher können die Kosten auch nicht als Handwerkerleistungen abgesetzt werden.
Bist du angestellt, gibt es für dich auch oft nur einen Steuervorteil: die Pendlerpauschale für die Fahrten zur Arbeit. Pro gefahrenen Kilometer kannst du 0,30 Euro absetzen. Bei längeren Strecken ist der Kilometersatz sogar höher.
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