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Baukindergeld Wohneigentumsförderung Titelbild

Neues zum Baukindergeld

Was Familien wissen müssen

Schaffe, schaffe, Häusle bauen. Bei den aktuellen Immobilienpreisen ist das allerdings kaum noch möglich. Doch hier möchte der Staat aushelfen. Denn: Wer ein Eigenheim kauft oder baut, kann von staatlichen Förderungen profitieren. Zum Ende 2022 ist das Programm Baukindergeld ausgelaufen. Ab Juni 2023 erhalten Familien eine neue Förderung. Welche das ist und wie man den Zuschuss optimal nutzt, zeigen wir hier.

Kurz & knapp

  • Ein Antrag auf Baukindergeld ist nicht mehr möglich
  • Voraussichtlich ab Juni 2023 können Familien die neue Wohneigentumsförderung erhalten
  • Zusätzlich bieten auch viele Bundesländer vergünstigte Immobilien-Kredite

Was ist das Baukindergeld?

Das Baukindergeld ist ein Zuschuss der staatlichen KfW-Förderbank. Damit unterstützt der Staat Familien mit Kindern, die das erste Eigenheim kaufen möchten. Familien erhalten den Zuschuss jährlich über einen Zeitraum von insgesamt 10 Jahren. Das Beste daran: Du musst den Zuschuss nicht zurückzahlen und er ist auch nicht steuerpflichtig.

Wie hoch ist das Baukindergeld?

Wie hoch dein Baukindergeld ist, hängt von der Anzahl deiner Kinder ab. Denn der Zuschuss wird pro Kind ausgezahlt. Heißt: Für jedes eigene Kind bekommst du 10 Jahre lang 1.200 Euro pro Jahr. Insgesamt ist das eine Förderung von 12.000 Euro pro Kind. Je mehr Kinder du hast, desto höher fällt das Baukindergeld aus:

Anzahl der Kinder
(unter 18)
Haushaltseinkommen (pro Jahr)Baukindergeld (pro Jahr)Baukindergeld
190.000 €1.200 €12.000 €
2105.000 €2.400 €24.000 €
3120.000 €3.600 €36.000 €
4135.000 €4.800 €48.000 €
5150.000 €6.000 €60.000 €

Kann ich noch Baukindergeld bekommen?

Hast du noch keinen Antrag abgegeben, kannst du leider kein Baukindergeld mehr bekommen. Denn der Fördertopf ist ausgeschöpft. Du konntest den Antrag noch rechtzeitig stellen? Dann hattest du noch bis zum 31.03.2023 Zeit, um alle Nachweise bei der KfW-Bank einzureichen.

Erfüllst du alle Voraussetzungen und hast alle Nachweise fristgerecht eingereicht, bekommst du eine Auszahlungsbestätigung. Darin steht, wann das Baukindergeld das 1. Mal ausgezahlt wird. Die nächsten 9 Auszahlungen erfolgen dann auch immer im gleichen Monat wie die Erstauszahlung.

Information zum Thema

Muss ich das Baukindergeld zurückzahlen?

Nein, das Baukindergeld ist ein steuerfreier Zuschuss – kein Darlehen. Ihr müsst es also nicht zurückzahlen.

Baukindergeld: Müssen alle Voraussetzungen erfüllt bleiben?

Um das Baukindergeld zu bekommen, mussten einige Voraussetzungen erfüllt sein. Und zwar:

  • die Immobilie wurde spätestens am 31.03.2021 gekauft oder die Baugenehmigung erteilt;
  • das Haus oder die Wohnung ist eure einzige eigene Immobilie;
  • ihr habt mindestens ein minderjähriges Kind;
  • euer jährliches zu versteuerndes Einkommen ist nicht höher als 75.000 Euro + 15.000 Euro für jedes Kind;
  • ihr wohnt mindestens 10 Jahre in der geförderten Immobilie.

Mit der Zeit ändern sich aber auch die Umstände. So kann die ein oder andere Gehaltserhöhung das Einkommen wachsen lassen. Und auch die Kinder werden älter – und irgendwann auch volljährig. Doch keine Sorge, passiert das während des Auszahlungszeitraums von 10 Jahren, bleibt euch das Baukindergeld erhalten. Diese Voraussetzungen müssen nämlich nur zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sein.

Kann ich den Anspruch auf Baukindergeld verlieren?

Es gibt aber auch Umstände, die euch die Förderung kosten können. Um die volle Fördersumme zu bekommen, dürft ihr die geförderte Immobilie 10 Jahre lang nicht verkaufen. Und ihr müssten auch im gesamten Förderzeitraum selbst in der Wohnung oder dem Haus leben.

Wenn ihr also innerhalb der 10 Jahre auszieht und die Immobilie vermietet oder verkauft, verliert ihr den Anspruch auf das Baukindergeld. Das heißt, sobald ihr nicht mehr in der Immobilie wohnt, wird euch kein Baukindergeld mehr ausgezahlt. Immerhin: Ihr müsst das Geld, das ihr bisher bekommen habt, nicht zurückzahlen.

Aber: Kauft oder erbt ihr später eine weitere Immobilie, bleibt euer Anspruch erhalten.

Ab Juni 2023 kommt die neue Wohneigentumsförderung

Der Fördertopf für das Baukindergeld ist zwar leer – Familien sollen aber auch weiterhin beim Kauf des Eigenheims unterstützt werden. Geplant ist dafür die Wohneigentumsförderung (WEF). Die Förderung gibt es voraussichtlich ab dem 01.06.2023.

Was ist der Unterschied zum Baukindergeld?

Im Gegensatz zum Baukindergeld, ist die WEF kein Zuschuss, sondern ein vergünstigter Kredit der KfW-Bank. Nach aktuellem Stand sollen Kredite von 140.000 Euro bis maximal 240.000 Euro gefördert werden. Wie hoch die Zinsen dabei ausfallen, ist noch nicht bekannt.

Ein weiterer – und sehr entscheidender – Unterschied zum Baukindergeld ist, dass nur noch klimafreundliche Neubauten gefördert werden. Eine Förderung für Bestandsimmobilien gibt es also nicht mehr.

Wer kann die Förderung bekommen?

Um den vergünstigten Kredit zu bekommen, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • du hast mindestens ein minderjähriges Kind;
  • euer zu versteuerndes Einkommen beträgt 60.000 Euro + 10.000 Euro für jedes weitere Kind;
  • ihr kauft einen Neubau, der bestimmte Klimastandards erfüllt.

So hoch darf euer zu versteuerndes Einkommen sein

Anzahl der Kinder (unter 18)Haushaltseinkommen (pro Jahr)
160.000 €
270.000 €
380.000 €
490.000 €
5100.000 €
Information zum Thema

Förderung für höhere Einkommen

Ist euer zu versteuerndes Einkommen zu hoch? Dann fällt die WEF für euch leider weg. Aber: Die Bundesregierung plant noch 2023 ein weiteres Förderprogramm für Familien mit höherem Einkommen auf den Weg zu bringen. Details sind noch nicht bekannt – wir halten euch aber auf dem Laufenden.

Wie hoch ist die Förderung?

Über die Höhe der Zinsen beim Förderkredit ist leider noch nichts bekannt.

Gibt es zusätzliche Förderungen?

Neben der WEF könnt ihr auch Förderungen von den jeweiligen Bundesländern bekommen. Viele Bundesländer bieten für den Kauf, Bau oder die Sanierung vergünstigte Kredite an. Prüft am besten, ob auch euer Bundesland euch unterstützt.

Wenn ja, könnt ihr beide Förderungen – also von Bund und Land – gleichzeitig in Anspruch nehmen.

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FAQ: Baukindergeld

Zum 31.12.2022 ist das bisherige Baukindergeld ausgelaufen. Hast du bis dahin keinen Antrag gestellt, ist das leider nicht mehr möglich. Ab Juni 2023 soll es alternativ aber die Wohneigentumsförderung geben. Mehr dazu erfährst du im Beitrag.
Das Baukindergeld musst du nicht in der Steuererklärung angeben, denn es ist komplett steuerfrei.
Die Antragstellung war nur noch bis zum 31.12.2022 möglich. Ab Juni 2023 soll es stattdessen dazu die Wohneigentumsförderung geben. Hast du rechtzeitig Baukindergeld beantragt und genehmigt bekommen, wird dir der Zuschuss 10 Jahre lang ausgezahlt.
Nein. Wichtig ist nur, dass du zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine anderen Immobilien besitzt. Den Anspruch verlierst du aber, wenn ihr euer Eigenheim, für das ihr Baukindergeld bekommt, innerhalb der ersten 10 Jahre verkauft oder vermietet.