Bausparvertrag: Worauf muss ich bei der Steuer achten?

Bausparen und Steuern sparen

Ein beliebtes Mittel, um sich den Traum von eigenen 4 Wänden zu erfüllen, ist der Bausparvertrag. Doch was gilt aus steuerlicher Sicht? Fallen Steuern an oder sind sogar Beiträge absetzbar? Wir zeigen, was für die Steuererklärung wichtig ist.

Wie funktioniert ein Bausparvertrag?

Vor allem für diejenigen, die in Zukunft ein Eigenheim kaufen wollen, ist der Bausparvertrag eine beliebte Art, Geld dafür zu sparen. Dabei schließt du mit einer Bausparkasse einen Vertrag über eine bestimmte Laufzeit und Bausparsumme ab und zahlst einen festen Betrag ein. Darüber hinaus einigst du dich mit der Bausparkasse auch schon auf einen festen Zinssatz, zu dem du später deine Immobilie finanzieren kannst.

Bausparen in 3 Phasen:

  • Einzahlungsphase: In dieser Zeit zahlst du einen vorher vereinbarten Teil der festgelegten Bausparsumme ein.
  • Zuteilungsphase: Sobald du die vereinbarte Summe angespart hast, kann dein Bausparvertrag zugeteilt werden. Dann entscheidest du, ob du ein Darlehen aufnehmen oder sich das Geld auszahlen lassen mochtest.
  • Darlehensphase: Hast du dich entschieden, das Darlehen der Bausparkasse anzunehmen, kommst du in die Darlehensphase. Dann erhältst du einen Kredit über den restlichen Betrag der vereinbarten Bausparsumme. Aber Achtung: Du musst nachweisen, dass du das Geld auch wirklich für Wohnzwecke verwendest. Dazu zählen neben dem Kauf oder Bau einer Immobilie auch Renovierungsmaßnahmen oder Tilgungen von bereits bestehenden Immobilienkrediten.

In der Regel liegt das Verhältnis von selbst eingezahltem Kapital und Darlehenssumme bei 50 zu 50. Du zahlst also die Hälfte der Bausparsumme selbst ein und erhältst ein Darlehen über die andere Hälfte. Einige Bausparkassen bieten jedoch auch ein anderes Verhältnis an, zum Beispiel 30 zu 70.

Vor- und Nachteile des Bausparvertrags

      • Genauer Überblick über zu erwartende Zinsen: Du weißt genau, welche Zinsen du auf dein Erspartes bekommst und welche Zinsen du auf das Bauspardarlehen zahlen wirst. Besonders lukrativ ist das in Phasen mit niedrigen Zinsen. Denn dann kannst du dir die niedrigen Zinsen sichern, auch wenn sie in Zukunft deutlich steigen werden.
      • Staatliche Zulagen: Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es also einen Bonus vom Staat. Mehr dazu liest du weiter unten.
      • Flexibilität: Du kannst in der Darlehensphase jederzeit so hohe Sondertilgungen leisten, wie du möchtest. Bei einem herkömmlichen Darlehen musst du bei dieser Option in der Regel mit höheren Zinsen rechnen.
        • Hohe vereinbarte Zinsen: Sind die Zinsen in der Zwischenzeit günstiger geworden, kannst du bei anderen Banken deutlich günstigere Angebote erhalten. Umgekehrt erhältst du in einer Niedrigzins-Phase auch nur wenig Zinsen auf dein Erspartes.
        • Wartezeit für das Darlehen: Du kannst das Darlehen erst dann erhalten, wenn du das vereinbarte Eigenkapital voll eingezahlt hast. Und das dauert etwa 5 bis 10 Jahre. Findest du in dieser Zeit dein Traumhaus, musst du also trotzdem ein Immobiliendarlehen bei einer Bank aufnehmen.
        • Abschlussgebühr: Die Bausparkasse verlangt eine Abschlussgebühr. Das sind in der Regel zwischen 1 und 1,5 Prozent der gesamten Bausparsumme. Die Gebühr wird bereits bei Vertragsabschluss fällig. Das bedeutet: Du musst auch dann zahlen, wenn du dich später gegen das Darlehen entscheidest.

        Gibt es Zuschüsse vom Staat?

        Das Gute am Bausparvertrag: Auch der Staat spart mit. Denn für dein Erspartes kannst du Zuschüsse vom Staat erhalten.

        1. Wohnungsbauprämie

        Bei der Wohnungsbauprämie erhältst du vom Staat 8,8 Prozent deiner jährlich eingezahlten Summe, höchstens jedoch 70 Euro pro Jahr, wenn:

        • Dein zu versteuerndes Einkommen maximal 35.000 Euro (70.000 Euro bei Verheirateten) beträgt
        • Du mindestens 50 Euro pro Jahr in den Bausparvertrag einzahlst
        • Das angesparte Kapital nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird

        Die Wohnungsbauprämie erhältst du nicht automatisch. Diese musst du für jedes Jahr bei deiner Bausparkasse beantragen. In der Regel erhältst du den Antrag automatisch von deiner Bausparkasse zusammen mit dem jährlichen Kontoauszug. Den füllst du einfach aus und schickst ihn zurück. Erfüllst du alle Voraussetzungen, wird die Wohnungsbauprämie anschließend auf deinem Konto gutgeschrieben.

        2. Arbeitnehmer-Sparzulage

        Wenn du vermögenswirksame Leistungen erhältst und diese in einen Bausparvertrag einfließen lässt, kannst du zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten. Diese beträgt bis zu 43 Euro pro Jahr, wenn:

        • Du das Geld längerfristig anlegst (Sperrfrist liegt bei 6 bis 7 Jahren, in denen du das Geld nicht ausgeben darfst)
        • Dein zu versteuerndes Einkommen maximal 40.000 Euro (80.000 Euro bei Verheirateten) beträgt

        Im Gegensatz zur Wohnungsbauprämie, musst du die Arbeitnehmer-Sparzulage nicht bei deiner Bausparkasse beantragen. Vielmehr prüft das Finanzamt im Rahmen deiner Steuererklärung, ob du die Voraussetzungen für die Zulage erfüllst. Ist das der Fall, erhältst du die Arbeitnehmer-Sparzulage automatisch.

        Das Beste daran: Übersteigt dein zu versteuerndes Einkommen nicht die Höchstgrenze, kannst du gleich doppelt profitieren: Du erhältst sowohl die Arbeitnehmer-Sparzulage als auch die Wohnungsbauprämie.

        3. Staatliche Zulage bei Wohn-Riester

        Nutzt du deinen Riester-Vertrag für die Finanzierung einer Immobilie, kannst du von einer staatlichen Zulage profitieren. Die Grundzulage beträgt bis zu 175 Euro pro Jahr. Hast du Kinder, die nach 2009 geboren wurden, erhältst du pro Kind jährlich weitere 300 Euro.

        Die Zulage erhältst du, wenn du mindestens 4 Prozent deines Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt hast. Die erhaltenen Zulagen fließen aber in die 4 Prozent mit ein.

        Beispiel: Du hast ein Vorjahreseinkommen von 20.000 Euro. Du musst insgesamt 4 Prozent davon (800 Euro) in den Riester-Vertrag einzahlen, um die Zulage von 175 Euro zu erhalten. Da auch die Zulagen zu den 4 Prozent hinzugerechnet werden können, rechnest du folgendermaßen:

        4 Prozent von 20.000 Euro – 175 Euro = 625 Euro

        Ergebnis: Du musst insgesamt 625 Euro einzahlen, um die volle Zulage von 175 Euro zu erhalten. Zahlst du weniger, wird die Zulage prozentual gekürzt.

        Bausparvertrag von der Steuer absetzen?

        Der Bausparvertrag kann grundsätzlich nicht von der Steuer abgesetzt werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wie sich der Bausparvertrag in der Steuererklärung doch positiv auswirkt: nämlich mit dem oben beschriebenen Wohn-Riester. Die Beiträge für einen Riester-Vertrag kannst du als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzen.

        Muss ich beim Bausparvertrag auf Zinsen Steuern zahlen?

        Auch Kapitalanleger bleiben von der Steuer nicht befreit. Denn: Auf Zinsen, die du auf dein Erspartes erhältst, musst du Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) zahlen. Das gilt auch für die Zinsen beim Bausparen.

        Es gibt jedoch einen Freibetrag. Steuern fallen erst an, wenn deine Zinsen mehr als 1.000 Euro pro Jahr betragen. Du kannst bei deiner Bausparkasse einen Freistellungsauftrag bis zu dieser Höhe einrichten. Dadurch führt die Bank erst gar keine Steuern ab, wenn deine Kapitalerträge unterhalb dieses Betrags liegen.

        Bausparvertrag in die Steuererklärung eintragen

        Du hast keinen Freistellungsauftrag eingerichtet? Dann hat deine Bausparkasse an das Finanzamt Abgeltungssteuer für dich abgeführt. Das Geld kannst du dir aber schnell zurückholen. Mit WISO Steuer!

        Kapitalerträge trägst du mithilfe der Jahresbescheinigung deiner Bank einfach hier ein:

        Thema hinzufügen > Weitere Einkunftsarten > Sparer und Vermieter > Zinsen und andere Kapitalerträge.

        Beantworte unter Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts die Frage Wird die Überprüfung des Steuereinbehalts beantragt? mit Ja.

        FAQ: Bausparvertrag  & Steuer

        Muss ich für die Auszahlung eines Bausparvertrags Steuern zahlen? Leider ja. Seit 2009 gelten die Zinsen, die du beim Bausparen erhältst, als Kapitalerträge. Du zahlst also Steuern. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent der erwirtschafteten Beträge und wird direkt von der Bausparkasse abgeführt. Die Lösung: Der Sparer-Pauschbetrag. Die Kapitalertragsteuer fällt erst an, wenn deine Zinsen mehr als 1.000 Euro pro Jahr betragen. Richtest du einen Freistellungsauftrag für den Sparer-Pauschbetrag ein, werden die Steuern nicht mehr abgezogen.
        Deine Bausparkasse zieht automatisch die Abgeltungssteuer ab. Dies kannst du nur verhindern, in dem du einen Freistellungsauftrag einrichtetst, oder dir die zu viel gezahlten Steuern mit der Steuererklärung zurückholst.
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        Quelle: BMF