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Erbschaftssteuer: Das musst du wissen

Erben und dabei Steuern sparen

Eine Erbschaft bringt nicht nur Vermögen, sondern oft auch steuerliche Pflichten mit sich. Das betrifft nicht nur die Erbschaftssteuererklärung, sondern möglicherweise auch die Einkommensteuererklärung – für den Erben und für den Verstorbenen.

Kurz & knapp

  • Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es einen Freibetrag – hast du mehr geerbt, zahlst du Steuern
  • Die Erbschaftssteuer hängt von Steuerklasse, Freibetrag und dem Wert des Erbes ab
  • WISO Steuer hilft im Erbfall bei der Steuererklärung – deiner eigenen und der des Verstorbenen

Wer muss Erbschaftssteuer zahlen?

Die Erbschaftssteuer wird immer dann fällig, wenn Vermögen aufgrund eines Erbfalls oder einer Schenkung auf eine andere Person übergeht. Wo liegt der Unterschied?

  • Erbschaft: Das Vermögen geht nach dem Tod der Erblasserin oder des Erblassers auf die Erben über.
  • Schenkung: Das Vermögen wird bereits zu Lebzeiten übertragen – hier kann Schenkungssteuer anfallen, die grundsätzlich genauso funktioniert wie die Erbschaftssteuer. Die Regelungen stehen im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz.

Die Steuerpflicht hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Höhe des Erbes und der verwandtschaftlichen Beziehung zwischen Erblasser und Erbe. Die gute Nachricht: Es gibt hohe Freibeträge. Erbschaftssteuer zahlst du erst, wenn das geerbte Vermögen den jeweiligen Freibetrag übersteigt. Liegt das Erbe darunter, fällt keine Steuer für dich an.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Nicht jede Erbschaft muss versteuert werden – bis zu einer bestimmten Höhe bleibt sie steuerfrei. Ob und in welcher Höhe Erbschaftssteuer gezahlt werden muss, hängt von drei wesentlichen Faktoren ab:

  • Freibeträge: Nahe Verwandte profitieren von einem höheren persönlichen Freibetrag als entfernte Verwandte oder Freunde.
  • Steuerklasse: Erben werden je nach Verwandtschaftsverhältnis in eine Steuerklasse eingeteilt (I, II oder III).
  • Steuersatz: Je höher der Wert der Erbschaft ist, desto höher kann der Steuersatz ausfallen.

1. Freibetrag & Steuerklasse

Entscheidend für die Höhe des persönlichen Freibetrags ist das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser: Je enger die Verbindung, desto höher der Freibetrag. Während zum Beispiel Ehepartner, Kinder und Enkel hohe Steuerfreibeträge haben, müssen entferntere Verwandte oder nicht verwandte Personen (etwa unverheiratete Paare) bereits ab geringen Beträgen Erbschaftssteuer zahlen. Der Freibetrag gilt pro Person.

Um festzulegen, welcher Freibetrag gilt, werden Erbende in Steuerklassen eingeteilt. Diese Steuerklasse hat allerdings nichts mit der Lohnsteuerklasse zu tun, sondern richtet sich ausschließlich nach dem verwandtschaftlichen Verhältnis zum Erblasser.

SteuerklasseVerwandtschaftsgradFreibetrag
IEhepaare, Lebenspartner

Kinder, Enkelkinder (deren Eltern verstorben sind),
Stief- und Adoptivkinder

Enkelkinder

(Groß)Eltern, Urenkelkinder
500.000 €

400.000 €


200.000 €

100.000 €
IIGeschwister, Nichten und Neffen,
Stiefeltern, Schwiegerkinder
20.000 €
IIINicht verwandte Personen20.000 €

Zusätzlich zum persönlichen Freibetrag gibt es spezielle Regelungen, die Erben entlasten können. Wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, können mehrere Steuerbefreiungen wirksam werden. So sind beispielsweise bestimmte Hausratsgegenstände und bewegliche Güter bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei. Außerdem können Pflegeleistungen an den Erblasser mit einem Pflegefreibetrag honoriert werden.

  • Versorgungsfreibetrag bei der Erbschaftssteuer

Einen weiteren Freibetrag gibt es für überlebende Ehepartner und Kinder. Diesen Versorgungsfreibetrag kann man ausschließlich für ein Erbe, also Vermögen einer verstorbenen Person, anwenden. Steuerfrei bleiben dann für den Ehepartner 256.000 Euro – gekürzt um eventuelle Versorgungsbezüge.

Bei Kindern richtet sich die Höhe des Versorgungsfreibetrags nach dem Alter:

Alter in JahrenVersorgungsfreibetrag
bis 5 52.000 €
5 bis 1041.000 €
11 bis 1530.700 €
16 bis 2020.500 €
21 bis 2710.300 €
  • Freibetrag für Hausrat und andere bewegliche Gegenstände

Müssen Geburtstagsgeschenke versteuert werden? Nicht, wenn du Geschenke im „üblichen Wert“ erhalten hast. Das gilt auch für übliche Gelegenheitsgeschenke zu Anlässen wie Hochzeit, Weihnachten oder ein Jubiläum.

Außerdem sieht das Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz Freibeträge für bestimmte private Gegenstände vor, die vererbt werden. Nur ein übersteigender Wert muss versteuert werden. Der Freibetrag steht jedem Erben zu.

Steuerfrei sind:

GegenständeSteuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel)Steuerklasse II & III (Geschwister, Freunde, entfernte Verwandte)
Hausrat, Wäsche, Kleidungsstücke bis 41.000 €bis 12.000 €
Andere bewegliche Gegenstände (z. B. Autos, Schmuck, Elektrogeräte)bis 12.000 €
  • Pflegefreibetrag

Der Pflegefreibetrag belohnt Erben, die die Pflege des Erblassers übernommen haben. Er wird zusätzlich zum persönlichen Freibetrag gewährt. Wie hoch der Pflegefreibetrag ist, hängt von Umfang der Pflegeleistung ab. Maximal sind jedoch 20.000 Euro abziehbar.

Das sollten Erben beim Pflegefreibetrag beachten:

  • Der Erblasser wird unentgeltlich oder nur gegen ein geringes Entgelt gepflegt.
  • Die Pflege ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
  • Der Erbe muss die Hilfsbedürftigkeit des Erblassers und die tatsächliche Pflegeleistung nachweisen.
  • Die pflegende Person muss nicht zwangsläufig mit dem Erblasser verwandt sein.

Der Pflegefreibetrag kann auch von den Kindern des Erblassers abgezogen werden. Der Freibetrag kann auch genutzt werden, wenn die Erben gesetzlich zum Unterhalt des Erblassers verpflichtet waren (BFH, Urteil vom 10. Mai 2017, II R 37/15).

2. Steuersatz

Liegt das Erbe über dem Freibetrag, wird der übersteigende Betrag versteuert. Hier kommt der Steuersatz ins Spiel: Er bestimmt, wie viel Prozent des steuerpflichtigen Erbes tatsächlich ans Finanzamt gehen. Der Steuersatz richtet sich dabei nach der Steuerklasse und der Höhe des zu versteuernden Erbes.

Wert der Erbschaft (nach Freibetrag)Steuersatz (Steuerklasse I)Steuersatz (Steuerklasse II)Steuersatz (Steuerklasse III)
bis 75.000 €7 %15 %30 %
bis 300.000 €11 %20 %30 %
bis 600.000 €15 %25 %30 %
bis 6.000.000 €19 %30 %30 %
bis 13.000.000 €23 %35 %50 %
bis 26.000.000 €27 %40 %50 %
über 26.000.000 €30 %43 %50 %
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Erbschaftssteuer bei Immobilien

Die Erbschaftssteuer auf Immobilien hängt von mehreren Faktoren ab, darunter der Verkehrswert der Immobilie, die Steuerklasse des Erben (Verwandtschaftsgrad) und die Art der Verwendung nach dem Erbe.

Wann bleibt eine geerbte Immobilie steuerfrei?

Ist dein Erbe durch die oben genannten Freibeträge komplett gedeckt, musst du keine Erbschaftssteuer zahlen. Darüber hinaus kann eine geerbte Immobilie unter diesen Voraussetzungen steuerfrei bleiben:

  • Eigennutzung durch den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner: Wenn der überlebende Partner die Immobilie mindestens 10 Jahre selbst bewohnt, fällt keine Erbschaftssteuer an.
  • Vererbung an Kinder: Kinder, die die Immobilie nach dem Tod des Erblassers mindestens 10 Jahre selbst bewohnen, können ebenfalls von einer Steuerbefreiung profitieren. Die Wohnfläche darf jedoch 200 Quadratmeter nicht überschreiten. Für die darüberhinausgehende Fläche fällt Erbschaftssteuer an.

Beim Einzug in die geerbte Immobilie solltest du nicht zögern. Das Finanzamt hält dafür einen Zeitraum von 6 Monaten als angemessen. Ziehst du erst nach Ablauf dieser Frist ein, brauchst du gute Argumente, um das Finanzamt davon zu überzeugen, warum das nicht eher möglich war. Diese akzeptiert das Finanzamt nur in Ausnahmefällen.

Du hast ein Haus oder eine Wohnung geerbt und willst sie weitervermieten? Wird eine geerbte Immobilie vermietet, musst du Erbschaftssteuer zahlen.

Berechnung der Erbschaftssteuer für Immobilien

Grundlage für die Erbschaftssteuer bei einer geerbten Immobilie ist der sogenannte Verkehrswert. Das ist der Wert, den deine Immobilie bei einem Verkauf voraussichtlich erzielen würde. Den ermittelt das Finanzamt anhand der Vergleichspreise für ähnliche Immobilien.

Aber: Der so ermittelte Wert muss nicht unbedingt dem tatsächlich realisierbaren Verkaufspreis entsprechen. Es kann sein, dass der Verkehrswert der Immobilie höher angesetzt wird, als er tatsächlich ist. Das Problem: Dieser Wert wirkt sich entscheidend auf den Steuersatz aus und sorgt für eine höhere Erbschaftssteuer.

Tipp: Lass die Bewertung von einem unabhängigen Sachverständigen vor Ort durchführen. Es kann sein, dass der Wert der Immobilie deutlich niedriger ist als vom Finanzamt festgelegt. Der so ermittelte niedrigere gemeine Wert muss dann dem Finanzamt vorgelegt werden. Auf diese Weise lässt sich Erbschaftssteuer sparen. Allerdings solltest du mit spitzem Bleistift rechnen, ob sich die Kosten für einen Gutachter lohnen. Bleibt der vom Finanzamt ermittelte Wert unterhalb des Freibetrags, gibt es keine Auswirkungen auf die Steuer.

Erbschaftssteuererklärung: So funktioniert die Abgabe

Bevor du dich mit der Erbschaftssteuer beschäftigst, musst du entscheiden, ob du das Erbe annimmst oder ablehnst.

  • Erbe annehmen: Dann bist du verpflichtet, das dem Finanzamt mitzuteilen.
  • Erbe ausschlagen: Falls du das Erbe ablehnst, entfällt auch die Erbschaftssteuer – eine Mitteilung an das Finanzamt ist nicht erforderlich.

1. Finanzamt über das Erbe informieren

Falls du das Erbe annimmst, musst du das Finanzamt innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis der Erbschaft benachrichtigen. Diese Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben. Häufig ist das Finanzamt aber schon darüber informiert, denn viele Behörden wie Banken, Versicherungen oder Standesämter sind verpflichtet, entsprechende Meldungen weiterzugeben.

Diese Angaben benötigt das Finanzamt:

  • Persönliche Daten: Vorname, Familienname, Beruf, Adresse des Erblassers und des Erben
  • Datum, Ort: Todestag und Sterbeort des Erblassers
  • Gegenstand und Wert des Erbes
  • Rechtsgrund der Erbschaft wie Erbfolge, Vermächtnis, Ausstattung
  • Persönliches Verhältnis des Erben zum Erblasser wie Verwandtschaft
  • Frühere Zuwendungen des Erblassers an den Erben nach Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendung

Das Finanzamt prüft zunächst deine Angaben und entscheidet dann, ob eine Erbschaftssteuererklärung erforderlich ist. Falls ja, erhältst du eine schriftliche Aufforderung mit den notwendigen Formularen. Die Erbschaftssteuererklärung musst du also erst dann abgeben, wenn das Finanzamt dich dazu auffordert.

2. Erbschaftssteuererklärung abgeben

Falls du zur Abgabe verpflichtet wirst, erhältst du vom Finanzamt spezielle Formulare, die du ausfüllen musst. In der Erbschaftssteuererklärung müssen alle geerbten Vermögenswerte aufgeführt werden, darunter:

  • Immobilien
  • Geldvermögen
  • Wertpapiere
  • Sachwerte wie Schmuck oder Fahrzeuge

Für die örtliche Zuständigkeit kommt es in den meisten Fällen darauf an, welches Finanzamt zuletzt für den Erblasser zuständig war. Oft muss aber die Erbschaftssteuererklärung bei einem anderen Finanzamt abgegeben werden. So gibt es zum Beispiel in Bayern nur 6 Finanzämter, die Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen bearbeiten.

Um die Steuerlast zu reduzieren, solltest du alle Kosten eintragen, die dein geerbtes Vermögen verringern – sogenannte Nachlassverbindlichkeiten. Dazu gehören zum Beispiel Ausgaben für die Beerdigung oder die Testamentseröffnung. Dafür erkennt das Finanzamt eine Erbfallkostenpauschale von 15.000 Euro (ab 2025) an. Erbst du Schulden, wie offene Darlehen oder andere Verbindlichkeiten, gibst du diese ebenfalls in der Erbschaftssteuererklärung an.

Vorteile für Erben mit WISO Steuer nutzen

Wenn du eine Erbschaft erhältst, musst du zwei verschiedene Steuererklärungen im Blick behalten: die Erbschaftssteuererklärung, die sich ausschließlich auf das geerbte Vermögen bezieht, und deine eigene Einkommensteuererklärung. Dabei kann es sich lohnen, bestimmte Kosten rund um das Erbe anzugeben. Ist der Nachlass geringer als die Beerdigungskosten, kannst du die Differenz als außergewöhnliche Belastung absetzen. So kannst du unter Umständen erreichen, weniger Steuern zu zahlen.

Experten Tipp

Mit SteuerGPT alle Fragen klären

Wenn du unsicher bist, ob deine Kosten in die Einkommensteuererklärung gehören, kannst du einfach SteuerGPT bei WISO Steuer fragen. Die KI hilft dir, schnell und verständlich Antworten zu finden.

Bei der eigenen Steuererklärung mit Beerdigungskosten Steuern sparen

Beerdigungskosten können eine erhebliche finanzielle Belastung sein. Doch unter bestimmten Voraussetzungen kannst du diese Ausgaben in der eigenen Steuererklärung absetzen.

Beerdigungskosten gelten als außergewöhnliche Belastungen und können in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, wenn:

  • die Kosten nicht durch das Erbe gedeckt sind (die Differenz kannst du dann in deiner Einkommensteuererklärung angeben) und
  • die Beerdigung eine rechtliche Verpflichtung darstellt (zum Beispiel für nahe Angehörige).

Zu den absetzbaren Kosten gehören beispielsweise:

  • Friedhofsgebühren (zum Beispiel Grabnutzung, Bestattungsgebühren)
  • Sarg, Urne und Blumenschmuck
  • Kosten für die Grabstätte (zum Beispiel für Grabstein)
  • Todesanzeige
  • Kosten für die Überführung der verstorbenen Person

WISO Steuer hilft dabei, alle absetzbaren Beerdigungskosten richtig anzugeben und zeigt gleich, wie hoch die Steuerersparnis ist.

Kostenlos die Steuererklärung des Verstorbenen erledigen

Auch nach dem Tod einer Person kann eine Einkommensteuererklärung erforderlich sein – entweder für das Todesjahr oder rückwirkend für vergangene Jahre. Als Erbe oder Nachlassverwalter bist du dafür verantwortlich, ausstehende Steuererklärungen für den Verstorbenen einzureichen. Eine Nachzahlung kann als sogenannte Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftssteuer berücksichtigt werden.

Mit WISO Steuer bekommst du alle Hilfen rund um die für dich neue Steuererklärung und kannst sogar die Unterlagen für bis zu 5 Personen beim Finanzamt einreichen.

In den meisten Fällen kannst du viele Steuerdaten – etwa von der Rentenversicherung, dem Arbeitgeber oder der Krankenversicherung – direkt vom Finanzamt abrufen und automatisch in die Steuererklärung übernehmen. Falls dein Angehöriger Steuer-Abruf oder Datenabruf über ELSTER (auch VaSt genannt) genutzt hat, bleibt diese Berechtigung auch für die letzte Steuererklärung gültig. Das erleichtert die Abwicklung und spart Zeit.

Weitere Steuertipps für Erben

Wertpapiere geerbt: Das ist wichtig

Wer Vermögen erbt, kann damit verbundene Einkünfte erzielen, die steuerpflichtig sind, etwa Kapitalerträge aus geerbten Wertpapieren. Erbst du also beispielsweise ein Wertpapierdepot mit Aktien und Fondsanteilen, unterliegen die Dividenden daraus der Abgeltungssteuer von 25 Prozent.

Auch hier gilt: Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person sorgt dafür, dass Kapitalerträge bis zu dieser Grenze steuerfrei bleiben. Hast du diesen Freibetrag für deine eigenen Kapitaleinkünfte noch nicht voll ausgeschöpft? Mit deiner Einkommensteuererklärung kannst du den Sparer-Pauschbetrag auch noch nachträglich beantragen, WISO Steuer unterstützt dich dabei mit praktischen Tipps.

Mieteinnahmen versteuern, mit Renovierung sparen

Eine geerbte Immobilie kann eine wertvolle Einnahmequelle sein – allerdings sind Mieteinnahmen steuerpflichtig. Sie müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, wobei der persönliche Steuersatz gilt. Da durch die Mietzahlungen deine monatlichen Mieteinnahmen steigen, kann es sein, dass du für das Steuerjahr eine Nachzahlung bei deiner Einkommensteuer hast. Um eine Nachzahlung zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, die Steuervorauszahlungen beim Finanzamt anpassen zu lassen.

Steuer-Tipp: Ist die Immobilie für eine Vermietung vorgesehen, lassen sich Sanierungskosten als Werbungskosten absetzen. Damit kannst du dein zu versteuerndes Einkommen senken.

Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Wird die geerbte Immobilie selbst genutzt, können größere Modernisierungen anstehen. Zwar lassen sich die Kosten nicht als Werbungskosten absetzen, es gibt dennoch eine steuerliche Entlastung:

20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen können von der Steuer abgezogen werden – bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr. Das gilt beispielsweise für Malerarbeiten, den Austausch von Fenstern oder Reparaturen an der Heizungsanlage.

Verkauf: Spekulationssteuer vermeiden

Soll die vermietete Immobilie verkauft werden, ist der Gewinn steuerfrei, wenn sie mindestens 10 Jahre gehalten wurde. Bei einem früheren Verkauf fällt grundsätzlich Spekulationssteuer auf den Veräußerungsgewinn an. Planst du also einen Verkauf, solltest du diesen Zeitraum berücksichtigen, um unnötige Steuerlasten zu vermeiden.

FAQ: Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer fällt nur an, wenn der Wert des Erbes den steuerlichen Freibetrag übersteigt. Liegt das geerbte Vermögen darunter, bleibt es steuerfrei.
Zwischen 20.000 und 500.000 Euro. Die genaue Höhe des persönlichen Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person ab.
Du musst nur dann eine Erbschaftssteuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt dich dazu auffordert. Liegt der Wert des Erbes unter dem Freibetrag, ist normalerweise keine Erbschaftssteuererklärung notwendig.
Wenn die geerbte Immobilie für mindestens 10 Jahre selbst genutzt wird, bleibt sie für enge Angehörige steuerfrei. Voraussetzung ist, dass sie direkt nach der Erbschaft selbst bezogen wird und nicht verkauft oder vermietet wird.
Ja, in bestimmten Fällen. Einkünfte aus einer Erbschaft – etwa Mieteinnahmen oder Kapitalerträge – müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Beerdigungskosten hingegen können möglicherweise steuerlich absetzbar sein. WISO Steuer hilft, mögliche Steuerersparnisse zu nutzen und die Einkommensteuer korrekt zu berechnen.
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Quelle: Erbschaftssteuergesetz und Schenkungssteuergesetz (ErbStG)