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Antrag auf Dauerfristverlängerung

Jetzt bis zum 10. Februar beantragen

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung gehört für viele Unternehmer zum Alltag. Monat für Monat oder quartalsweise muss sie pünktlich beim Finanzamt eingereicht werden. Klingt stressig? Zum Glück gibt es eine Möglichkeit, sich etwas Luft zu verschaffen: mit der Dauerfristverlängerung.

Kurz & knapp

  • Die Dauerfristverlängerung gibt dir bei der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung mehr Zeit
  • Auch für die Zahlung der Umsatzsteuer hast du 1 Monat länger Zeit
  • Bist du Monatszahler, musst du beim Antrag auf Dauerfristverlängerung eine jährliche Sondervorauszahlung leisten
  • Bei WISO Steuer ist der Antrag auf Dauerfristverlängerung dabei

Was ist eine Dauerfristverlängerung?

Mit der Dauerfristverlängerung kannst du dir mehr Zeit für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) verschaffen. Je nach Unternehmensgröße sind die Meldungen monatlich oder vierteljährlich fällig – und das immer bis zum 10. des Folgemonats. Statt also die Anmeldung innerhalb der regulären Frist einzureichen, verlängert sich diese Frist um einen ganzen Monat.

Dein Vorteil: Du gewinnst wertvolle Zeit, um deine Unterlagen vorzubereiten und die Voranmeldung stressfreier abzugeben. Auch die Zahlungsfrist für die Umsatzsteuer wird entsprechend nach hinten verschoben.

  • Beispiel für Monatszahler: Die Januar-Voranmeldung musst du nicht bis zum 10. Februar abgeben, sondern erst bis zum 10. März, die vom Februar erst zum 10. April statt zum 10. März usw.
  • Beispiel für Quartalszahler: Meldest du deine Umsatzsteuer quartalsweise an, verlängert sich die Frist auch nur um einen Monat – nicht um ein ganzes Quartal. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer für das erste Quartal eines Jahres erst zum 10. Mai fällig ist statt zum 10. April.

Wer kann eine Dauerfristverlängerung beantragen?

Grundsätzlich kann jeder Unternehmer, der regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben muss, eine Dauerfristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Das gilt sowohl für monatliche als auch für vierteljährliche Voranmeldungen.

Unternehmer mit ausschließlich umsatzsteuerfreien Umsätzen sind von der Pflicht ausgenommen. Das gilt auch für diejenigen, die die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen und deshalb keine Umsatzsteuer berechnen. Zudem kann sich von der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreien lassen, wer im Vorjahr eine Zahllast von höchstens 2.000 Euro (bis 2024: 1.000 Euro) hatte.

Welche Frist gilt für den Antrag auf Dauerfristverlängerung?

Die Frist zur Beantragung der Dauerfristverlängerung hängt davon ab, ob die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich abgegeben wird:

1. Monatliche Abgabe

  • Der Antrag muss spätestens bis zum 10. Februar des Jahres gestellt werden, für das die Verlängerung gelten soll.
  • Gleichzeitig muss die Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Umsatzsteuer des Vorjahres geleistet werden.
  • Nach Genehmigung gilt die Fristverlängerung für alle folgenden Monate des Jahres.

2. Vierteljährliche Abgabe

  • Die Frist zur Beantragung ist der 10. April des Jahres.
  • Eine Sondervorauszahlung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
  • Die Dauerfristverlängerung gilt dann für alle Quartale des Jahres.
Information zum Thema

Mehr Zeit durch Wochenenden und Feiertage

Übrigens: Fällt der 10. eines Monats auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist auf den folgenden Werktag.

Nachträgliche Beantragung der Dauerfristverlängerung

Falls du die Dauerfristverlängerung nicht zu Jahresbeginn beantragt hast, kannst du das auch später im Jahr nachholen. Sie gilt dann ab dem Monat der Antragstellung.

Beispiel: Du stellst den Antrag im Mai – dann gilt die Dauerfristverlängerung auch erst ab Mai und nicht rückwirkend für die ersten Monate des Jahres.

Wichtig:

  • Wenn du deine Umsatzsteuer-Voranmeldungen für frühere Monate bereits eingereicht hast, bleibt es für diese Monate bei der ursprünglichen Frist.
  • Die Sondervorauszahlung muss dann trotzdem geleistet werden, wenn du monatlich anmeldest.
  • Für Quartalszahler gilt die Dauerfristverlängerung unbefristet, solange sie quartalsweise anmelden oder die Verlängerung widerrufen.
  • Monatszahler müssen die Verlängerung jedes Jahr erneut beantragen, die Sondervorauszahlung jährlich bis zum 10. Februar erneut berechnen, beim Finanzamt anmelden und zahlen.
  • Wenn du die Verlängerung nicht mehr benötigst, kannst du formlos widerrufen.

Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen – so geht’s

Deinen Antrag musst du elektronisch bei deinem zuständigen Finanzamt stellen. Dafür füllst du in WISO Steuer (Desktop-Version) den Antrag auf Dauerfristverlängerung im Bereich Umsatzsteuer-Voranmeldung und weitere Anmeldungen aus.

Den Antrag kannst du auch bei www.elster.de stellen. Hier kannst du das entsprechende Formular herunterladen:

  • Trage in den Feldern deine persönlichen Daten wie Steuernummer und Firmenname ein.
  • Wähle aus, ob du deine Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich abgibst.
  • Falls du monatlich anmeldest, gib den errechneten Betrag der Sondervorauszahlung an.

Selbst wenn du keine Nachricht vom Finanzamt bekommst, kannst du die Dauerfristverlängerung nach der Beantragung nutzen. Eine ausdrückliche Genehmigung ist dafür nicht nötig.

Wichtig: Sondervorauszahlung bei monatlicher UStVa-Anmeldung

Wenn du deine Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abgibst, verlangt das Finanzamt eine Sondervorauszahlung.

Diese Vorauszahlung beträgt 1/11 der Umsatzsteuer, die du im Vorjahr gezahlt hast. Hier ein Beispiel:

  •  Du hast im letzten Jahr insgesamt 11.000 Euro Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt.
  • Deine Sondervorauszahlung beträgt dann 1.000 Euro (1/11 von 11.000 Euro).
  • Diese 1.000 Euro überweist du ans Finanzamt.

In der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember ermittelst du zunächst die zu zahlende Umsatzsteuer für diesen Monat und ziehst davon die bereits geleistete Sondervorauszahlung ab. Das kann sogar dazu führen, dass das Finanzamt dir Umsatzsteuer erstattet.

Gut zu wissen:

  • Wer vierteljährlich anmeldet, muss keine Sondervorauszahlung leisten.
  • Die Sondervorauszahlung wird am Jahresende mit deiner Steuer verrechnet – du verlierst also kein Geld.
  • Hinweis: Falls du dein Unternehmen erst kürzlich gegründet hast und noch keine Umsatzsteuer aus dem Vorjahr vorliegt, musst du die Sondervorauszahlung schätzen.
Experten Tipp

Verspätungszuschläge vermeiden

Bereits zum 10. eines Monats muss die entsprechende Umsatzsteuerzahlung beim Finanzamt eingegangen sein. Am besten erteilst du dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung und gibst deine Umsatzsteuer-Voranmeldungen immer pünktlich ab. Dann bucht das Finanzamt die Umsatzsteuer nach dem Eingang der Umsatzsteuer-Voranmeldung ab und du vermeidest unnötige Verspätungszuschläge.

FAQ: Antrag auf Dauerfristverlängerung

Ein Antrag auf Dauerfristverlängerung ermöglicht es Unternehmen und Selbstständigen, die Abgabefrist für ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen Monat zu verlängern. Dadurch bleibt mehr Zeit für die Buchhaltung und die Umsatzsteuerzahlung.
Grundsätzlich können alle Unternehmen und Selbstständigen mit Umsatzsteuerpflicht eine Dauerfristverlängerung beantragen. Dies gilt sowohl für monatliche als auch vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
  • Mehr Zeit zur Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Bessere Planbarkeit der Liquidität
  • Vermeidung von Verspätungszuschlägen durch verspätete Abgabe
Der Antrag muss elektronisch eingereicht werden. Das kannst du bequem mit WISO Steuer (Desktop-Version) erledigen. Du kannst ihn auch über das Elster-Portal stellen. Für monatliche Anmeldungen ist zusätzlich eine Sondervorauszahlung erforderlich.
Der Antrag muss spätestens bis zum 10. Tag des auf den Anmeldezeitraum folgenden Monats gestellt werden. Bei monatlicher Anmeldung ist dies zum Beispiel der 10. Februar für das laufende Jahr.
Im Antrag (zum Beispiel für das Jahr 2025) gibst du an:

  • die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • die Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen zuzüglich der zu berücksichtigenden Sondervorauszahlung für 2024
  • die berechnete Sondervorauszahlung für 2025
Als Monatszahler musst du die Dauerfristverlängerung für das gesamte Jahr spätestens bis zum 10. Februar stellen. Bei zu später Abgabe und Zahlung der Umsatzsteuer kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verlangen.
Die Dauerfristverlängerung gilt nur für die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Sie hat keinen Einfluss auf Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer.
bestehen. Du musst keinen neuen Antrag stellen, solange du weiterhin quartalsweise zahlst. Bei Monatszahlern hingegen gilt die Dauerfristverlängerung nur für das jeweilige Kalenderjahr, sie müssen den Antrag jedes Jahr erneut stellen.
Für die Beantragung benötigst du das Formular „Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung“. Mit WISO Steuer musst du dich nicht um komplizierte Formulare kümmern – die Software führt dich Schritt für Schritt durch alle nötigen Angaben.
Ja, Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer befreit sind, benötigen keine Dauerfristverlängerung. Unternehmen mit monatlicher Voranmeldung müssen eine Sondervorauszahlung leisten.
Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der im Vorjahr gezahlten Umsatzsteuer und muss mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung bezahlt werden.
Ja, die Dauerfristverlängerung kann jederzeit schriftlich oder über Elster widerrufen werden. Ab dem darauffolgenden Anmeldezeitraum gilt dann die reguläre Abgabefrist.
Wenn du auf eine Dauerfristverlängerung verzichtest, bleibst du an die regulären Abgabefristen gebunden. Verpasst du diese, drohen Verspätungszuschläge. Die Dauerfristverlängerung kann dir also helfen, unnötige Kosten zu vermeiden und deine Buchhaltung entspannter zu erledigen.
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Quelle: BMF