Die Zeit rennt dir davon und die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist noch nicht fertig? Dann haben wir einen Tipp: Mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung gibt es einen ganzen Monat länger Zeit für die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Auch die Umsatzsteuer muss dann erst einen Monat später gezahlt werden.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Die Dauerfristverlängerung gibt dir bei der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung mehr Zeit
- Auch für die Zahlung der Umsatzsteuer hast du 1 Monat länger Zeit
- Bist du Monatszahler, musst du beim Antrag auf Dauerfristverlängerung eine Sondervorauszahlung leisten
- Der Antrag auf Dauerfristverlängerung ist bei WISO Steuer mit dabei
Was ist die Dauerfristverlängerung?
Als Unternehmer musst du in der Regel Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Nur, wenn du Kleinunternehmer bist, bist du davon befreit. Ansonsten musst du die sogenannte Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich innerhalb einer bestimmten Frist einreichen.
Mit der Dauerfristverlängerung hast du aber einen ganzen Monat länger Zeit, die Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben. Auch die Umsatzsteuer muss in diesem Fall erst später gezahlt werden.
Monats-, Quartals- und Jahreszahler
Je nachdem, ob du die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich, vierteljährlich oder jährlich abgeben musst, gelten verschiedene Abgabe- und Zahlungsfristen:
Monatszahler
Du gibst die Umsatzsteuer-Voranmeldung jeden Monat ab. Auch die Umsatzsteuer zahlst du monatlich. Für beides hast du bis zum 10. nach Ablauf des Monats Zeit.
Beispiel: Monatszahler
Quartalszahler
Alle 3 Monate gibst du die Umsatzsteuer-Voranmeldung ab und zahlst die Umsatzsteuer. Beides muss bis zum 10. nach Ende des Quartals erfolgen.
Beispiel: Quartalszahler
Jahreszahler
Für die Abgabe ohne Steuerberater hast du bis Ende Juli des Folgejahres Zeit. Mit Steuerberater sogar bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Die Zahlung der Umsatzsteuer musst du innerhalb eines Monats nach Abgabe der Erklärung geleistet haben.
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Bis wann muss der Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt werden?
Für den Antrag auf Dauerfristverlängerung gibt es keine bestimmte Frist. Wenn die Fristverlängerung für das ganze Jahr gelten soll, solltest du folgende Stichtage einhalten:
- Monatszahler bis 10. Februar
- Quartalszahler bis 10. April
Ist eine spätere Antragsstellung möglich?
Ja. Aber: Gibst du den Antrag auf Dauerfristverlängerung erst später ab, so gilt er auch erst ab dem Antragszeitpunkt. Rückwirkend für das ganze Jahr geht es dann nicht mehr.
Widerruf möglich
Hast du eine Dauerfristverlängerung einmal eingerichtet, gilt sie auch für die folgenden Kalenderjahre. Du kannst sie bei Bedarf auch widerrufen.
Achtung: Sondervorauszahlung für Monatszahler
Die Dauerfristverlängerung ist also eine gute Sache. Bist du Monatszahler, kostet sie dich allerdings auch etwas. Und zwar eine Sondervorauszahlung. Aber keine Angst: Am Ende des Kalenderjahres – also im Dezember – kannst du die Sondervorauszahlung bei der Voranmeldung wieder abziehen.
Wie hoch ist die Sondervorauszahlung?
Die Sondervorauszahlung musst du im Antrag auf Dauerfristverlängerung selbst berechnen. Sie beträgt 1/11 der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres.
Zahlung ist sofort fällig
Du musst die Sondervorauszahlung mit der Antragsstellung gleichzeitig ans Finanzamt zahlen. Solange die Dauerfristverlängerung nicht widerrufen wird, musst du die Sondervorauszahlung jährlich bis zum 10. Februar erneut berechnen, beim Finanzamt anmelden und zahlen.
Keine Sondervorauszahlung für Quartalszahler
Wo finde ich den Antrag auf Dauerfristverlängerung?
Hast du WISO Steuer auf deinem PC installiert, findest du den Antrag auf Dauerfristverlängerung im Bereich Umsatzsteuer-Voranmeldung und weitere Anmeldungen. Übrigens: Der Download für Windows und macOS ist kostenlos, wenn du WISO Steuer schon gekauft hast.
Hier kannst du dir das Formular aber auch herunterladen: Antrag auf Dauerfristverlängerung
Macht Schluss mit nervigem Papierkram
Quelle: BMF