Ehrenamtspauschale: Engagement zahlt sich aus

Bis zu 840 Euro steuerfrei im Ehrenamt verdienen

Ehrenamtliches Engagement bietet steuerliche Vorteile: Bis zu 840 Euro im Jahr bleiben mit der Ehrenamtspauschale steuerfrei – alle Voraussetzungen im Überblick.

Kurz & knapp

  • Im Ehrenamt kannst du bis zu 840 Euro jährlich steuerfrei verdienen
  • Die Tätigkeit muss gemeinnützig und nebenberuflich in einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Organisation erfolgen
  • Werbungskosten sind nur abziehbar, wenn deine Einnahmen über der Pauschale liegen
  • WISO Steuer rechnet dir die Ehrenamtspauschale bei deinen Aufwandsentschädigungen automatisch an

Diese Voraussetzungen gelten für die Ehrenamtspauschale

Ehrenamtliches Engagement ist in Deutschland fest verankert. Ob im Sportverein, in der Jugendhilfe oder im Naturschutz – Ehrenamtliche leisten einen wertvollen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt und zur Förderung gemeinnütziger Zwecke.

Beim Ehrenamt steht der gute Zweck im Vordergrund – der eigene Vorteil kommt an zweiter Stelle. Trotzdem ist es üblich, einen Obolus zu erhalten. Hier unterstützt auch der Staat mit der sogenannten Ehrenamtspauschale. Es handelt sich um einen Freibetrag für Aufwandsentschädigungen, die du von der Einrichtung für dein Ehrenamt bekommst. Bis zu 840 Euro pro Jahr kannst du nebenberuflich im Verein verdienen und musst dafür keine Steuern abgeben.

Doch nicht jede Nebenbeschäftigung ist auch ein Ehrenamt. Was dazu zählt, ist im Gesetz nicht genau festgelegt. Damit du von der Ehrenamtspauschale profitieren kannst, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Arbeit für einen Verein oder Zweckbetrieb: Du bist für einen Verein oder Zweckbetrieb tätig, wie eine Behindertenwerkstatt, einen Kindergarten oder ein Altenheim.
  • Öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaft: Dein Verein oder Zweckbetrieb muss gemeinnützig sein. Das können Sportvereine, Schulen, Universitäten oder Kindergärten sein.
  • Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke: Die Organisation unterstützt zum Beispiel Tier- und Naturschutz, Jugendhilfe oder Gleichberechtigung. Und du bist im ideellen Bereich des Vereins tätig.
  • Nebenberufliches Engagement: Dein Ehrenamt machst du nebenberuflich und arbeitest dort grob gesagt nicht mehr als ein Drittel deiner Zeit. Egal, ob du berufstätig bist oder studierst.
Information zum Thema

Nur eine Pauschale für dein Ehrenamt

Es gibt einen weiteren Steuerfreibetrag, der für dich infrage kommt: die Übungsleiterpauschale. Hier gibt es jedoch strenge Vorgaben, um welche Tätigkeit es sich handeln muss. Dafür winken aber sogar bis zu 3.000 Euro steuerfreie Einnahmen.

Du kannst nicht beide Beträge für ein und dasselbe Ehrenamt bekommen. Entweder die Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale wird dir bei der Steuererklärung angerechnet.

So hoch ist die Pauschale

Zuletzt wurde die Ehrenamtspauschale in 2021 erhöht. Seitdem bleiben bis zu 840 Euro deiner nebenberuflichen Einnahmen steuer- und sozialversicherungsfrei.

Es ist ein Jahresbetrag. Es spielt keine Rolle, ob dein Verein ihn dir einmalig oder in Teilbeträgen zahlt (zum Beispiel 70 Euro monatlich). Auch, wenn du nur einen Teil des Jahres im Ehrenamt tätig warst, wird dir trotzdem der volle Steuerfreibetrag angerechnet. Zusätzlich kannst du etwa für Fahrt- und Telefonkosten einen steuerfreien Aufwendungsersatz bekommen.

JahrHöhe der Ehrenamtspauschale
2020720 €
2021840 €
2022840 €
2023840 €
2024840 €
2025840 €

Ehrenamtspauschale automatisch anrechnen lassen

Super einfach, super schnell: Trage nur deine gesamten Einnahmen aus dem Ehrenamt ein. WISO Steuer zieht die Pauschale automatisch ab und gibt dir Tipps, wie du noch mehr Geld sparen kannst.
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Eingeschränkter Abzug deiner Ausgaben möglich

Fährst du regelmäßig mit dem privaten Auto zur Ehrenamtsstelle, nutzt dein Handy oder kaufst spezielle Kleidung für deine Tätigkeit, entstehen dir sogenannte Werbungskosten.

Grundsätzlich gilt: Deine Aufwendungen im Ehrenamt kannst du nur eingeschränkt als Werbungskosten absetzen. Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbaren Zusammenhang stehen, darfst du nicht absetzen (§ 3c EStG).

Wenn du beispielsweise 840 Euro Ehrenamtspauschale bekommst, dann wirken sich Werbungskosten bis zu 840 Euro bei dir nicht aus, weil du die Aufwandsentschädigung steuerfrei erhältst. Was, wenn die Einnahmen höher sind als die Pauschale?

Liegen deine Einnahmen über der steuerfreien Pauschale, darfst du Werbungskosten abziehen, soweit die Ausgaben die Pauschale übersteigen (§ 3 Nr. 26a Satz 3 EStG).

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Werbungskostenabzug im Ehrenamt

Du bist ehrenamtlich im Vorstand eines Fußballvereins und verdienst im Jahr 2024 insgesamt 3.000 Euro. Für das Ehrenamt hast du 900 Euro Werbungskosten, die dir nicht erstattet wurden.

3.000 Euro (Einnahmen) – 840 Euro (Ehrenamtspauschale) = 2.160 Euro

900 Euro (Werbungskosten) – 840 Euro (Pauschale) = 60 Euro abziehbare Werbungskosten

2.160 Euro – 60 Euro = 2.100 Euro zu versteuernder Betrag

Ehrenamtspauschale in die Steuererklärung eintragen

Du kannst ehrenamtlich sowohl als Arbeitnehmer, als auch als Selbstständiger tätig sein. Das entscheidet, wo du deine Einkünfte in der Steuererklärung angibst:

Machst du das Ehrenamt nebenberuflich als Arbeitnehmer, gibst du die Infos bei WISO Steuer unter Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Besonderheiten bei Arbeitnehmern > Steuerfreie Aufwandsentschädigungen an.

Wähle den Punkt Tätigkeit für eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtung (§ 3 Nr. 26a EStG), damit dir die Ehrenamtspauschale angerechnet wird.

Bist du selbstständig tätig, gibst du deine Infos unter Selbstständige > Freiberufliche und selbstständige Tätigkeit > Ehrenamt und Übungsleiter ein.

Steuern sparen im Ehrenamt

1. Mit Übungsleiterpauschale kombinieren

Wenn du im Rahmen von zwei verschiedenen Tätigkeiten ehrenamtlich tätig bist, kannst du sowohl die Übungsleiterpauschale als auch die Ehrenamtspauschale nutzen. Voraussetzung: Die Tätigkeiten müssen klar voneinander getrennt sein, zum Beispiel wenn du als Trainer arbeitest und zusätzlich als Vereinsvorstand aktiv bist.

Die Übungsleiterpauschale liegt derzeit bei 3.000 Euro pro Jahr und ist – wie die Ehrenamtspauschale – steuerfrei. Durch die Kombination beider Pauschalen kannst du also bis zu 3.840 Euro pro Jahr steuerfrei verdienen, solange die Tätigkeiten unterschiedlich sind und getrennt abgerechnet werden.

2. Mit Minijob kombinieren

Du kannst deine ehrenamtliche Tätigkeit auch mit einem Minijob kombinieren, um Steuervorteile zu nutzen. Solange die Aufgaben des Minijobs und des Ehrenamts klar voneinander getrennt sind, bleiben beide Einnahmequellen steuerfrei, soweit die jeweiligen Grenzen nicht überschritten werden.

Für den Minijob gilt eine Verdienstgrenze von 538 Euro (ab 2025: 556 Euro), während du für das Ehrenamt die Ehrenamtspauschale von 840 Euro jährlich nutzen kannst. So kannst du aus beiden Tätigkeiten steuerfreie Einkünfte erzielen, wenn du die Bedingungen erfüllst.

3. Ehrenamt als Spende absetzen

Du kannst deine Arbeitszeit auch spenden. Das heißt, du verzichtest auf die Aufwandsentschädigung und spendest den Betrag an die Einrichtung. Diese Arbeitszeit-Spende gilt steuerlich wie eine normale Spende und wird als Sonderausgaben abgesetzt. Wichtig: Vorher muss eine schriftliche Vereinbarung über eine angemessene Vergütung getroffen werden. Erkläre am besten schriftlich den Verzicht auf eine Aufwandsentschädigung. Lass dir dafür vom Verein eine Spendenbescheinigung ausstellen.

FAQ: Ehrenamtspauschale

Die Ehrenamtspauschale bekommst du, wenn du nebenberuflich für eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation tätig bist. Deine Tätigkeit muss einem dieser Zwecke dienen und darf nicht mehr als ein Drittel deiner Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nehmen.
Im Jahr 2024 beträgt die Ehrenamtspauschale 840 Euro. Bis zu diesem Betrag ist sie steuer- und sozialversicherungsfrei.
Deine Aufwendungen im Ehrenamt kannst du nur eingeschränkt als Werbungskosten absetzen. Und zwar dann, wenn deine Aufwandsentschädigung die Ehrenamtspauschale von 840 Euro übersteigt und auch deine Ausgaben darüber liegen.
Ehrenamtliche Einnahmen trägst du je nach Tätigkeit ein:

  • Nichtselbstständig (Anlage N): Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Steuerfreie Aufwandsentschädigungen > Tätigkeit für gemeinnützige Einrichtung (§ 3 Nr. 26a EStG)
  • Selbstständig (Anlage S): Selbstständige > Freiberufliche und selbstständige Tätigkeit > Ehrenamt und Übungsleiter
Die Übungsleiterpauschale gilt speziell für Trainer und Betreuer mit bis zu 3.000 Euro steuerfrei, während die Ehrenamtspauschale allgemeinere Tätigkeiten abdeckt und bis 840 Euro steuerfrei ist.
Ja, wenn deine Einnahmen die steuerfreie Pauschale überschreiten. Dann gelten sie als Werbungskosten und du kannst sie von den steuerpflichtigen Einnahmen abziehen.
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Quelle: § 3 Nr. 26a EStG (Einkommensteuergesetz)