Auch 2023 ist das Elektroauto ein beliebtes Mittel im Kampf gegen die Klimakrise. Doch der Anschaffungspreis ist hoch – das macht die grüne Mobilität für viele unerschwinglich. Staat und Hersteller möchten deshalb mit dem Umweltbonus helfen. Und auch bei der Steuer wird entlastet. Welche Möglichkeit es gibt, mit dem Elektroauto Steuern zu sparen und welche Förderungen es gibt, erklären wir hier.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Für Elektroautos gibt es Entlastungen bei der Kfz-Steuer
- Elektro-Dienstwagen profitieren von einem Steuerbonus
- Für den Kauf eines reinen E-Autos gibt es einen Bonus von Staat und Hersteller
Steuern sparen mit dem Elektroauto
Bereits im Jahr 2007 beschloss die Regierung im Rahmen des IEKP (Integriertes Energie- und Klimaprogramm zur Förderung der Elektromobilität) die Nachfrage nach Elektroautos durch Förderungen anzukurbeln. Seitdem wurden immer mehr Maßnahmen beschlossen bzw. optimiert. Und das auch aus steuerlicher Sicht: bei der Kfz-Steuer, der Einkommensteuer sowie der Mehrwertsteuer.
Weniger Kfz-Steuer für Elektroautos
Die Regierung befürchtete, dass die Kaufkraft in der Corona-Krise weiter zurückgeht. Um dem entgegenzuwirken, wurde die bereits bis 31.12.2020 geltende Steuerbefreiung ausgeweitet:
10 Jahre Steuerbefreiung für reine E-Autos
Wer bis zum 31.12.2030 ein reines Elektrofahrzeug erstmalig zulässt, kann von einer 10-jährigen Steuerbefreiung profitieren.
Steuerbefreiung nur für reine Elektroautos
Nach Ablauf der steuerfreien Zeit: 50 Prozent weniger Kfz-Steuer für E-Autos
Was passiert nach der 10-jährigen Steuerbefreiung? Muss das Elektroauto danach ganz normal versteuert werden? Nein. Ist der Zeitraum abgelaufen, indem du keine Kfz-Steuer zahlst, fällt diese danach grundsätzlich an. Dennoch fällt sie deutlich geringer aus – und zwar um 50 Prozent. Die tatsächliche Höhe der Kfz-Steuer hängt dabei von dem Gewicht des Fahrzeugs ab. Anhand folgender Tabelle kannst du die Steuer für dein Elektroauto ermitteln.
Zulässiges Gesamtgewicht | Kfz-Steuer (je angefangene 200 kg) |
---|---|
bis 2.000 kg | 5,63 € |
2.001 - 3.000 kg | 6,01 € |
3.001 - 3.500 kg | 6,39 € |
Beispiel: Kfz-Steuer berechnen
E-Auto beim Arbeitgeber laden ist steuerfrei
Das Laden beim Arbeitgeber muss nicht versteuert werden. Oft stellen Arbeitgeber eine Ladestation für ihre Mitarbeiter kostenfrei zur Verfügung. Doch trotz des finanziellen Vorteils gilt: Das Laden deines Elektroautos beim Arbeitgeber muss nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Elektroauto: Steuern sparen mit dem Dienstwagen
Auch Betriebe entscheiden sich immer öfter für die Anschaffung eines Elektroautos als Dienstwagen. Und auch hier gibt es Steuervorteile für die Privatnutzung, und zwar sowohl für den Arbeitnehmer also auch für den Unternehmer.
Geringere Einkommensteuer für E-Dienstwagen
Ab dem 01.01.2020 gilt für Elektrofahrzeuge eine Besteuerung von 0,25 Prozent. Das ist jedoch beschränkt auf reine Elektrofahrzeuge bis zu einem BLP von 60.000 Euro (wenn nach dem 31.12.2018 angeschafft, geleast oder erstmalig zur privaten Nutzung überlassen). Auf teurere Elektroautos sowie Hybridfahrzeuge muss trotzdem nicht genauso viel Steuern gezahlt werden wie auf „normale“ Autos. Hier fallen 0,5 Prozent des BLP an.
Für Dienstwagen mit einem Verbrennungsmotor gilt: Der private Nutzungsanteil muss weiterhin monatlich mit der 1-Prozent-Regelung oder per Fahrtenbuch versteuert werden.
Fazit: Für die Privatnutzung fällt somit weniger Lohn- bzw. Einkommensteuer an.
Welche Förderungen für Elektroautos gibt es?
Um den hohen Kaufpreis für Elektroautos zu reduzieren, helfen Staat und Hersteller mit dem Umweltbonus. Dieser Bonus setzt sich zusammen aus einer staatlichen Förderung (Innovationsprämie) und einem Bonus durch den Hersteller. Der Hersteller zahlt dabei die Hälfte der staatlichen Summe dazu. Die Gesamthöhe der Förderung hängt davon ab, wie alt dein Auto ist und wie hoch der Bruttolistenpreis war.
Beispiel: Höhe des Umweltbonus
Wer kann den Umweltbonus erhalten?
Seit 2023 gilt die Devise: ganz oder gar nicht! Denn gefördert werden nur noch reine Elektro-Fahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Brennstoffzellen – also Wasserstoffautos. Das bedeutet leider auch, dass es für Plug-In-Hybride keinen Bonus mehr gibt. Immerhin: Für den Bonus muss das Auto nicht unbedingt frisch vom Band kommen – auch Gebrauchtwagen können gefördert werden.
Der Umweltbonus gilt also für:
- Neuwagen: Bis zu einem Bruttolistenpreis von 65.000 Euro (Ab 2024: 45.000 Euro)
- Gebrauchtwagen: Bis zu einem Bruttolistenpreis von 65.000 Euro (Ab 2024: 45.000 Euro. Die Erstzulassung darf nicht länger her sein als 1 Jahr, die Anzahl der Vorbesitzer ist dabei egal. Wichtig: Vorbesitzer dürfen für das Fahrzeug nicht schon den Bonus bekommen haben
- Leasing-Fahrzeuge: Bis zu einem Bruttolistenpreis von 65.000 Euro (Ab 2024: 45.000 Euro. Der Leasingvertrag muss mindestens 12 Monate gelten, die volle Förderhöhe gibt es erst ab einer Leasing-Laufzeit von 24 Monaten.
Achtung!
Wie kann ich den Förderantrag stellen?
Den Antrag für den Umweltbonus stellst du direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dafür hast du 1 Jahr ab Zulassungsdatum Zeit.
Aber Achtung: Stelle den Antrag auch wirklich erst NACH der Zulassung. Das ist besonders wichtig, denn sonst wird dein Antrag abgelehnt und du darfst keinen weiteren mehr stellen.
Zusätzlich muss du noch einige Dokumente wie Kauf- oder Leasingvertrag einreichen. Welche genau das sind, findest du in den FAQ des BAFA.
Beantragen – aber nicht bekommen
Es kann zwar jeder den Umweltbonus beantragen, der die Voraussetzungen erfüllt. Einen rechtlichen Anspruch auf die Förderung hast du aber nicht. Der Bonus wird auch nur so lange gezahlt, bis der Fördertopf leer ist.
Das heißt im schlimmsten Fall: Kannst du den Antrag erst später stellen – weil du durch lange Lieferzeiten noch auf das Fahrzeug wartest – kann es passieren, dass der Topf bis dahin leer ist. Trotzdem musst du warten, bis dein Auto da ist und du es zugelassen hast. Ein zu früher Antrag, bringt dir leider auch keine Förderung.
Umweltbonus: Was ändert sich 2023?
Die größte Neuerung seit dem 01.01.2023 ist, dass Plug-In-Hybride nicht mehr gefördert werden. Möchtest du den Bonus haben, muss es ein reines Elektro- oder Wasserstoffauto sein. Zusätzlich gelten neue – und leider auch reduzierte – staatliche Zuzahlungen:
Umweltbonus 2023 | ||||
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Für Neufahrzeuge (Netto-LP unter 40.000 €) | Für Neufahrzeuge (Netto-LP über 40.000 €) | Für junge Gebrauchtfahrzeuge | Mindest-Haltedauer | |
Kauf | 4.500 € | 3.000 € | 3.000 € | 12 Monate |
Leasing (Laufzeit 12-23 Monate) | 2.250 € | 1.500 € | 1.500 € | 12 Monate |
Leasing (Laufzeit ab 24 Monate) | 4.500 € | 3.000 € | 3.000 € | 24 Monate |
* Die Tabelle enthält bereits den gesamten Bonus (Innovationsprämie + Herstellerbonus).
Unternehmer aufgepasst!
Möchtest du den Bonus für einen Firmenwagen, solltest du keine Zeit verlieren. Denn: Ab dem 01.09.2023 können nur noch Privatpersonen den Umweltbonus beantragen.
Umweltbonus: Was ändert sich 2024?
Auch ab 2024 plant der Staat neue Voraussetzungen – und reduziert weiter die Fördersumme. Und auch auf Luxus solltest du ab 2024 verzichten. Die Förderung gibt es nämlich dann nur noch für Fahrzeuge bis zu einem Bruttolistenpreis von 45.000 Euro. Hier die Fördersummen im Überblick:
Umweltbonus 2024 | |||
---|---|---|---|
Für Neufahrzeuge (Netto-LP unter 45.000 €) | Für junge Gebrauchtfahrzeuge | Mindest-Haltedauer | |
Kauf | 3.000 € | 2.400 € | 12 Monate |
Leasing (Laufzeit 12-23 Monate) | 1.500 € | 1.200 € | 12 Monate |
Leasing (Laufzeit ab 24 Monate) | 3.000 € | 2.400 € | 24 Monate |
Muss ich beim Elektroauto Steuern auf dem Umweltbonus zahlen?
Nein. Der Bonus ist steuerfrei – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer. Das heißt, dass du den Bonus auch nicht in deine Steuererklärung angeben musst.