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Emissionshandel: Geld verdienen mit dem E-Auto

CO2 sparen und Prämie kassieren

Mit eingesparten Treibhausgasen Geld verdienen? Ab diesem Jahr möglich! Fahrer von E-Autos können sich so über einen kleinen Nebenverdienst freuen. Wir zeigen, was sich hinter dem Emissionshandel verbirgt. Doch auch das Finanzamt will seinen Teil davon abhaben. Wir zeigen, worum es geht.

Was ist der Emissionshandel eigentlich?

Dem Klimawandel entgegenzuwirken hat oberste Priorität seitens der Politik. Ausgerufenes Ziel ist hierbei die Klimaneutralität. Diese soll vor allem durch die Vermeidung von Kohlenstoffdioxid, kurz CO₂, erreicht werden. Auch soll der Einsatz erneuerbarer Energien im Verkehr deutlich erleichtert werden. Mit dem Emissionshandel für E-Autos wurde dafür ein neuer Anreiz geschaffen.

So funktioniert der Emissionshandel

Wer mehr CO₂ einspart, als er ausstößt, wird finanziell belohnt. Auf der anderen Seite wird der Mehrausstoß von CO₂ mit Strafzahlungen belegt. Dies betrifft vor allem die Industrie, beispielsweise Produzenten von fossilen Energieträgern.

Durch den Emissionshandel können sich die Unternehmen mit einem hohen CO₂-Ausstoß freikaufen, indem sie Emissionszertifikate von anderen, CO₂ einsparenden Marktteilnehmern kaufen. Seit 2022 können nun auch Privatpersonen mit in den Handel vom Emissionen einsteigen und ihre Zertifikate auf dem freien Markt verkaufen.

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Wie kann ich am Emissionshandel teilnehmen?

Am Emissionshandel teilnehmen können nur Besitzer von reinen E-Autos. Halter von Hybriden, Plug-in-Hybriden, Wasserstoff- und Erdgasautos gucken in die Röhre. Jedoch können auch Betreiber von Ladesäulen am Emissionshandel profitieren.

Der Handel der sogenannten Treibhausgas-Minderungsquote, kurz THG-Quote, läuft über Vermittler. Hier gibt es mittlerweile zahlreiche Plattformen im Internet. Fahrer von E-Autos müssen lediglich den Fahrzeugschein, genauer Zulassungsbescheinigung Teil 1, scannen und beim Vermittler hochladen.

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Auch für mehrere E-Autos

Für mehrere E-Autos kann sogar mehrfach am Emissionshandel teilgenommen werden. Dies dürfte vor allem Gewerbetreibende mit mehreren E-Autos, beispielsweise Handwerksbetriebe, freuen.

Vermittler für den Emissionshandel reicht die Daten ein

Der Vermittler reicht diese Daten beim Umweltbundesamt ein. Daraufhin wird dir ein Bescheid erstellt, das sogenannte CO2-Zertifikat. Darin wird dir ein pauschaler Stromverbrauch bescheinigt, bei privaten E-Autos beträgt dieser 1943 Kilowattstunden. Diese pauschale Höhe ist bei privaten E-Autos immer gleich, egal welches Auto du fährst. Er gilt auch unabhängig davon, ob du an deiner privaten Ladestation lädst, dafür die öffentliche Infrastruktur nutzt oder das Auto gar nicht lädst und es nur stehen lässt.

Vermittler verkauft das Co₂-Zertifikat

Dann verkauft dein Vermittler dieses CO₂-Zertifikat gebündelt mit weiteren beispielsweise an die Mineralölkonzerne. Dies funktioniert entweder direkt oder über weitere Zwischenhändler. Im Gegenzug erhältst du eine Provision: Die THG-Quote ist die Prämie, die dann an die CO₂-sparenden Halter ausgezahlt wird. Die Höhe variiert von Anbieter zu Anbieter. Für das Jahr 2022 kann mit rund 75 bis 350 Euro je E-Auto gerechnet werden. Die Tendenz für die kommenden Jahre ist steigend. Die Vermittler lassen sich ihre Dienste übrigens mit aktuell rund 20 Prozent der Prämie bezahlen.

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Auch Fahrer von Leasingautos profitieren!

Auch Halter von Leasingautos können vom Emissionshandel profitieren. Vorausgesetzt, sie sind als Halter des Fahrzeugs im Fahrzeugschein eingetragen.
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Keine Prämie für Gebrauchtwagen

Hast du ein E-Auto gebraucht gekauft und der Vorbesitzer schon eine Prämie für dieses Jahr erhalten? Dann kannst du erst für nächstes Jahr wieder eine Prämie beantragen. Pro Jahr und Auto kann diese nämlich nur einmal beantragt und ausgezahlt werden.

Muss der Emissionshandel versteuert werden?

Definitiv: Ja. Da das Konstrukt des Emissionshandels bei Privatleuten jedoch noch neu ist und sich die Finanzverwaltung noch nicht eindeutig positioniert hat, bleibt bei der Art der Versteuerung noch eine gewisse Unsicherheit.

Grundsätzlich gibt es hier 2 Möglichkeiten der Versteuerung:

  • Die Versteuerung als sonstige Leistung
  • Die Versteuerung bei Gewerbetreibenden oder Freiberuflern als Betriebseinnahme

Versteuerung als sonstige Leistung

Hier gibt es für Privatleute eine sogenannte Freigrenze von 256 Euro. Einnahmen bis zu dem Betrag sind pro Jahr steuerfrei. Liegt der Gewinn bei oder über 256 Euro ist alles steuerpflichtig. Das würde für dich bedeuten: Gib stets deine Prämie in der Einkommensteuererklärung an. Das Finanzamt prüft dann, ob dein Gewinn über 255 Euro liegt – und darauf dann Steuern gezahlt werden müssen.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel Versteuerung CO₂-Zertifikat

 Stefan erhält von seinem Vermittler eine Prämie von 320 Euro. Im Gegenzug stellt ihm dieser 64 Euro Vermittlungsgebühr in Rechnung. Stefan hat somit aus dem Emissionshandel einen Gewinn von 256 Euro. Da dieser Betrag oberhalb der Freigrenze von 255 Euro liegt, muss Stefan den Gewinn auf jeden Fall in seiner Steuererklärung als sonstige Leistung angeben.

Prämie in WISO Steuer angeben

Ganz einfach, trage die Prämie aus dem Emissionshandel in WISO Steuer ein. So geht’s: Unter Andere Einnahmen › Leistungen werden die Einnahmen und Ausgaben in Zusammenhang mit der Prämie eingetragen.

Prämie Emissionshandel E-Auto Steuererklärung eintragen

Versteuerung als Betriebseinnahme

Bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden gibt es keine Freigrenze. Hier muss die Prämie in voller Höhe als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert werden – abzüglich anteiliger Ausgaben.

Bist du verpflichtet, Umsatzsteuer auszuweisen? Dann wird dir von der Prämie 19 Prozent als gesetzliche Vorsteuer ausgewiesen.

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