Insbesondere Elektroautos, aber auch Hybridfahrzeuge profitieren von einigen Steuervorteilen. Welche das sind und welche Voraussetzungen dafür einzuhalten sind, erklären wir hier.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Reine Elektroautos sind von der Kfz-Steuer befreit
- Bei einem E-Dienstwagen musst du für die private Nutzung deutlich weniger Steuern und Abgaben zahlen als für einen Verbrenner
- Den monatlichen Nutzungsvorteil versteuerst du mit nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises
- WISO Steuer hilft dir dabei, einen zu hohen geldwerten Vorteil nachträglich zu korrigieren
Steuervorteile für Elektroautos im Überblick
Der Straßenverkehr ist ein wesentlicher Verursacher für den Ausstoß des klimaschädlichen Kohlenstoffdioxids (CO2). Um den Umstieg von Verbrennern zu teureren Elektroautos zu fördern, gibt es eine Reihe an Steuervergünstigungen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen reinen Elektrofahrzeugen und Hybriden, die sowohl einen Elektro- als auch einen Verbrennungsmotor haben.
In diesem Beitrag stellen wir die verschiedenen Steuervorteile ausführlich dar. Zunächst ein Überblick:
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Bis zu 10 Jahre keine Kfz-Steuer
Bei der Kfz-Steuer kommt es auf das Datum der Erstzulassung an. Für reine E-Autos, die zwischen 2016 und 2025 neu angemeldet wurden, gibt es eine komplette Befreiung von der Kfz-Steuer. Sie gilt bis zu 10 Jahre, aber längstens bis zum 31. Dezember 2030. Steuerfrei sind ausschließlich emissionsfreie Fahrzeuge, auch diejenigen, die dementsprechend umgerüstet wurden.
Beispiel: Du lässt deinen Stromer am 27. Januar 2025 zu. Von 2025 bis 2030 musst du für dein E-Auto keine Kfz-Steuer zahlen. Ab 2031 bestimmt sie sich nach der Gesamtmasse und wird um die Hälfte reduziert.
Die ermäßigte Kfz-Steuer für einen Plug-in-Hybrid berechnet sich nach dem Hubraum und den CO2-Emissionen. Du kannst sie mit unserem Kfz-Steuer-Rechner ermitteln.
E-Auto als Dienstwagen
Stellt dir dein Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung, den du auch privat oder für den Arbeitsweg nutzen darfst, musst du diesen geldwerten Vorteil versteuern. Das gilt auch für Selbstständige, die ihr Auto sowohl für betriebliche als auch private Fahrten verwenden.
Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils (Nutzungswert) für die Privatnutzung gibt es folgende zwei Methoden:
- Fahrtenbuch
- Pauschale Versteuerung (sogenannte 1-Prozent-Regelung)
Die gewählte Möglichkeit musst du im gesamten Kalenderjahr anwenden.
Der errechnete Nutzungswert erhöht deinen Bruttolohn, auf den du Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst.
Pauschale Versteuerung: Nur 0,25 Prozent bzw. 0,5 Prozent
Bei der pauschalen Methode (sogenannte 1-Prozent-Regelung) wird die Privatnutzung des Firmenwagens folgendermaßen berechnet: 1 Prozent des Bruttolistenpreises (BLP). Hinzu kommt noch ein Zuschlag für den Arbeitsweg von 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer.
Für Elektroautos und Plug-in-Hybride, die bis Ende 2030 gekauft oder geleast werden, wird unter bestimmten Voraussetzungen nur ein Viertel bzw. die Hälfte der Bemessungsgrundlage als geldwerter Vorteil angesetzt. Rechnerisch sind das dann 0,25 Prozent bzw. 0,5 Prozent des BLP.
Die 0,25-Prozent-Versteuerung gilt für Autos ohne Kohlendioxidausstoß, also reine E-Autos und Brennstoffzellen-Fahrzeuge. Hierfür gibt es aber eine Preisobergrenze. Von 2019 bis Ende 2023 betrug diese 60.000 Euro. Bei einem Kauf oder Leasing ab 2024 darf der BLP bis zu 70.000 Euro betragen. Wenn das Auto teurer ist, dann ist es mit 0,5 Prozent zu versteuern.
0,5 Prozent gilt für ein Hybridauto, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
Anschaffungszeitraum | Max. Schadstoffausstoß | Mindestreichweite |
---|---|---|
1.1.2019-31.12.2021 | 50 g CO2 je km | 40 km |
1.1.2022-31.12.2024 | 50 g CO2 je km | 60 km |
1.1.2025-31.12.2030 | 50 g CO2 je km | 80 km |
Die 0,5-Prozent-Versteuerung gilt, wenn der Kohlendioxidausstoß 50 Gramm je gefahrenen Kilometer nicht überschreitet. Alternativ muss die zweite Voraussetzung einer Mindestreichweite erfüllt sein. Diese hängt davon ab, wann der Hybrid gekauft oder geleast wurde. Ein ab 2025 angeschaffter Hybrid muss unter ausschließlicher Nutzung des Elektroantriebs mindestens 80 Kilometer erreichen. Zuvor waren es nur 40 Kilometer bzw. 60 Kilometer.
Die günstigere Besteuerung gilt, wenn der Firmenwagen bis Ende 2030 angeschafft wird. Sie gilt dann auch noch später.
Alternativ: Fahrtenbuchmethode
Deutlich aufwendiger als die Pauschalversteuerung ist das Führen eines Fahrtenbuches. Alle Fahrten müssen laufend und lückenlos aufgezeichnet werden. Innerhalb von 7 Tagen musst du alle Geschäftsfahrten mit bestimmten Angaben ins Fahrtenbuch eintragen. Für private Fahrten sind weniger Informationen nötig.
Außerdem benötigst du die im Jahr aufgelaufenen Gesamtkosten für das Auto (zum Beispiel Strom, Benzin, Versicherung, Reparaturen, Abschreibung etc.). Den Anteil, der auf private Fahrten entfällt, musst du dann als Nutzungswert versteuern. Wenn du nur wenig privat fährst, kann sich der Mehraufwand für dich lohnen.
Auch bei der Fahrtenbuchmethode profitierst du von einer niedrigeren Bewertung des Nutzungsvorteils, wenn du einen Dienstwagen mit Elektroantrieb oder einen Hybrid nutzt. Bei den Kosten wird dann nur ein Viertel bzw. die Hälfte der Abschreibung oder der Leasingraten angesetzt. Auf dieser Basis wird dann der niedrigere Nutzungsvorteil ermittelt. Das bringt eine Ersparnis bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.
Ist die Wallbox steuerlich absetzbar?
Mit einer Wallbox kannst du dein Elektroauto zu Hause schnell laden. Für die Anschaffung und die Installation fallen jedoch hohe Kosten an. Abhängig von der Nutzung können bestimmte Ausgaben oder sogar die gesamten Kosten steuerlich absetzbar sein.
Nutzt du dein E-Auto privat, solltest du dir für die Installation der E-Ladestation eine Rechnung vom Elektriker ausstellen lassen und den Betrag überweisen. Dann kannst du die Arbeits- und Fahrtkosten steuerlich geltend machen, nicht aber die Materialkosten. Auf diese Weise kannst du in einem Jahr insgesamt bis zu 6.000 Euro Handwerkerkosten in deiner Steuererklärung ansetzen und dir eine Steuerermäßigung von 20 Prozent sichern – also bis zu 1.200 Euro.
Achtung: Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Das wäre der Fall, wenn du aus öffentlichen Mitteln einen Investitionszuschuss erhalten hast.
Die Anschaffungskosten für die Wallbox kannst du bei einer privaten Nutzung nicht absetzen.
Gesamte Kosten als Vermieter oder Unternehmer absetzen
Die Gesamtkosten musst du über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Diese beträgt zwischen 6 und 10 Jahren. In der Praxis setzen viele 8 Jahre an, wodurch dann die jährliche Abschreibung bei 12,5 Prozent liegt.
Arbeitgeber stellt Ladestation für Dienstwagen zur Verfügung
Stellt dir dein Arbeitgeber neben dem Dienstwagen zeitweise auch eine E-Ladestation zur Verfügung, ist das steuer- und sozialversicherungsfrei. Für den Fall, dass er dir die Wallbox dauerhaft kostenlos oder verbilligt übergibt, muss der geldwerte Vorteil nur mit 25 Prozent pauschaler Lohnsteuer versteuert werden. Das gilt, wenn dir dann die Ladevorrichtung gehört.
Laden beim Arbeitgeber ist steuerfrei
Immer mehr Arbeitgeber erlauben es, dass die Mitarbeiter ihr E-Auto kostenlos oder verbilligt im Betrieb laden können. Für diesen Vorteil musst du keine Steuern zahlen. Das gilt sowohl für Dienstwagen als auch private E-Fahrzeuge.
Wenn du deinen Firmenwagen auf eigene Kosten lädst, kann dir dein Arbeitgeber die Auslagen steuerfrei ersetzen. Zwecks Vereinfachung hat das Bundesfinanzministerium für den Zeitraum 2021 bis 2030 folgende monatliche Pauschalen festgelegt:
Mit Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
- 30 Euro für E-Auto
- 15 Euro für Hybridfahrzeug
Ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
- 70 Euro für E-Auto
- 35 Euro für Hybridfahrzeug
Bis zu diesen Pauschalen bleibt der Auslagenersatz steuer- und sozialversicherungsfrei.
Hattest du höhere Kosten und kannst diese nachweisen, kann dein Arbeitgeber auch einen höheren Betrag steuerfrei erstatten.
Erstattet er deine Kosten nicht, dann ziehst du die Pauschalen vom steuerpflichtigen Nutzungswert ab. Das kann der Arbeitgeber schon bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigen, andernfalls holst du das in deiner Steuererklärung nach. Damit du das dem Finanzamt nachweisen kannst, sollte in einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber stehen, dass du den Dienstwagen auf eigene Kosten aufladen musst.
Geldwerten Vorteil korrigieren
Steuerliche Behandlung des Umweltbonus
Bis Dezember 2023 förderte der Staat den Kauf oder das Leasing eines E-Autos mit dem Umweltbonus. Hierbei handelte es um eine einmalige Kaufprämie, an der sich auch die Hersteller beteiligt haben. Während der Herstelleranteil direkt vom Neupreis abgezogen wurde, musste der Bundesanteil (sogenannte Innovationsprämie) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Am 17. Dezember 2023 hat es jedoch die Förderung eingestellt. Neue Anträge können seitdem nicht mehr gestellt werden.
Der Bundesanteil beim Umweltbonus konnte zuletzt bis zu 4.500 Euro betragen. Wer ihn bekommen hat, muss ihn nicht versteuern.
Ein Unternehmer, der das Auto betrieblich nutzt, hat hingegen ein Wahlrecht:
- Steuerfreiheit: Der unversteuerte Umweltbonus wird vom Kaufpreis abgezogen. Der reduzierte Kaufpreis wird gewinnmindernd abgeschrieben.
- Betriebseinnahme: Der Umweltbonus wird als Betriebseinnahme versteuert. Die jährliche Abschreibung wird aber dann vom ungekürzten Gesamtkaufpreis berechnet. Im Vergleich zur ersten Möglichkeit führt das zu höheren Beträgen, die der Unternehmer über die gewöhnliche Nutzungsdauer von 6 Jahren abschreibt.
Jährlich die THG-Prämie beantragen
Besitzt du ein reines E-Auto, solltest du jedes Jahr die Treibhausgasminderungs-Prämie (THG-Prämie) beantragen und kassieren. Bei einem ausschließlich privat genutztem E-Auto ist sie steuerfrei.
Nur wenn das Fahrzeug zu deinem Betriebsvermögen gehört, musst du die Prämie in deiner Steuererklärung als Betriebseinnahme angeben und versteuern. Es handelt sich dann um Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Das Fahrzeug muss auf dich zugelassen sein. Bekommst du von deinem Arbeitgeber einen E-Dienstwagen gestellt, steht ihm als Fahrzeughalter die THG-Prämie zu.
Zum Hintergrund: Unternehmen aus der Mineralölwirtschaft müssen ihre klimaschädlichen Treibhausgase reduzieren. Dafür legt das Umweltbundesamt CO2-Einsparziele fest. Um diese zu erreichen, können sich diese Unternehmen Strom für Elektrofahrzeuge anrechnen lassen. Dafür kaufen sie Emissionszertifikate, die CO2-Ersparnisse bescheinigen. Diese stellt das Umweltbundesamt auf Antrag aus.
Als Halter eines reinen E-Fahrzeugs (E-Auto, E-Lkw, E-Motorrad oder zulassungspflichtiger E-Roller) kannst du jedes Jahr über einen Vermittler deine THG-Quote verkaufen und dafür eine THG-Prämie kassieren. Über ein Portal wie Verivox kannst du die Angebote der Vermittler miteinander vergleichen.
FAQ: Steuervorteile für Elektroautos
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Elektroautos?
Wie wird ein E-Auto als Dienstwagen versteuert?
Kann ich die Wallbox steuerlich absetzen?
Was ist, wenn ich bei meinem Arbeitgeber auflade?
Ist der Umweltbonus steuerpflichtig?
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