Wer die Energiepreispauschale von 300 Euro im letzten Jahr nicht erhalten hat, sollte jetzt seine Steuererklärung machen. Denn so gibt’s den Bonus nachträglich – in manchen Fällen profitiert man sogar doppelt.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Wie bekomme ich jetzt noch die Energiepreispauschale?
- Voraussetzungen, um die Pauschale zu erhalten
- Studenten aufgepasst: Frist zur steuerfreien 200 Euro Einmalzahlung abgelaufen
- Energiepreispauschale in der Steuererklärung: Wo eintragen?
- Ist die Pauschale steuerpflichtig?
- 2 Energiepreispauschalen: Ist das möglich?
- FAQ: Energiepreispauschale & Steuern
Kurz & knapp
- Die Energiepreispauschale soll die steigenden Energiepreise abfedern
- Anspruch auf die Pauschale haben alle Berufstätigen, Rentner und Studenten
- Manche dürfen den Bonus sogar doppelt kassieren
- Arbeitnehmer, die die Pauschale nicht ausbezahlt bekommen haben, können sie über die Steuererklärung erhalten
Wie bekomme ich jetzt noch die Energiepreispauschale?
Die Energiepreispauschale (EPP) wurde bereits im Jahr 2022 ausgezahlt. Hast du die 300 Euro noch nicht bekommen, kannst du es ganz einfach mit der Abgabe der Steuererklärung 2022 nachholen. Anspruch auf die Pauschale hast du jetzt noch, wenn du zu diesen Personengruppen gehörst und bislang kein Geld erhalten hast:
- Arbeitnehmer
- Minijobber
- Rentner mit Minijob
- Selbstständige
- Ehrenamtler
Alle, die nicht verpflichtet sind, die Steuererklärung abzugeben, können sie noch 4 Jahre rückwirkend einreichen. In diesem Fall kannst du also die Steuererklärung für das Jahr 2022 noch bis zur Frist am 31. Dezember 2026 abgeben und die Pauschale rückwirkend erhalten.
Voraussetzungen, um die Pauschale zu erhalten
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben grundsätzlich alle Personen, die während des Jahres 2022 (gegebenenfalls auch nur für einen Teil des Jahres) Einkünfte als Arbeitnehmer, Freiberufler, Gewerbetreibender oder Landwirt bezogen haben.
Du weißt nicht, ob du jetzt noch Anspruch auf die Energiepreispauschale hast? Finde heraus, welche Voraussetzungen für jede Gruppe gelten:
Arbeitnehmer: Keine Auszahlung mit dem Gehalt im September 2022
Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für die Pauschale erfüllen, sollten sie über ihre Lohnabrechnung erhalten haben. Schau in deiner Lohnsteuerbescheinigung für 2022 nach, ob in Zeile 2 der Buchstabe E (für Einmalzahlung) vermerkt ist.
Du hast im September 2022 keine Energiepreispauschale erhalten, obwohl du Anspruch hattest? Das kannst du jetzt tun:
Wenn dein Arbeitgeber dir die EPP nicht ausbezahlt hat, musst du den Bonus über deine Steuererklärung für das Steuerjahr 2022 einfordern. Die Pauschale kommt dann als Steuerrückerstattung. Der schnellste Weg: Gib möglichst bald die Steuererklärung 2022 ab.
Das können die Gründe sein, warum du die EPP nicht erhalten hast:
- Du warst am 1. September 2022 arbeitslos gemeldet.
- Dein Beschäftigungsverhältnis begann nach dem 1. September 2022.
- Dein Arbeitgeber hat nur einen jährlichen Anmeldungszeitraum für die Lohnsteuer.
Minijobber ohne Auszahlung im September 2022
Auch mit einem Minijob gehörst du in die Kategorie der Angestellten und hast somit Anspruch auf die Energiepreispauschale. Vorrangig soll die EPP bei einem Hauptjob ausbezahlt werden. Ist der Minijob ein zusätzlicher Nebenjob, erhältst du die 300 Euro nicht zweimal. Wichtig ist dabei, welche Arbeitsverhältnisse du am 1. September 2022 hattest.
Bei Minijobbern können folgende Gründe vorliegen, warum die Pauschale noch nicht ausgezahlt wurde:
- Du hast die EPP bereits in deinem Hauptjob bekommen.
- Am 1. September 2022 warst du nicht als Minijobber angestellt.
- Du bist per Haushaltsscheck in einem privaten Haushalt tätig gewesen.
- Als gewerblicher Minijobber hast du deinem Arbeitgeber nicht bescheinigt, dass es sich um deine einzige Arbeit handelt.
- Du bist nur kurzfristig beschäftigt oder eine Aushilfskraft in der Land- und Forstwirtschaft.
Wer zahlt bei Minijobbern die Energiepreispauschale?
Grundsätzlich gab es für Minijobber 3 Möglichkeiten, den Bonus in Höhe von 300 Euro ausgezahlt zu bekommen:
1. Du hast einen Hauptjob und einen Minijob
Wenn du einen Hauptjob hast, zahlt dir dort der Arbeitgeber die EPP zusammen mit dem Lohn aus. Ist deine geringfügige Beschäftigung nur ein Nebenjob, dürfen die 300 Euro nicht zweimal ausgezahlt werden.
2. Du hast nur einen Minijob
Wenn der Minijob deine einzige Beschäftigung am 1. September 2022 war, solltest du die Pauschale zusammen mit dem Lohn für den September 2022 bekommen haben. Dass der Minijob wirklich deine einzige Erwerbstätigkeit zu dem Zeitpunkt war, musstest du deinem Chef aber bescheinigen.
3. Du hast keinen Job
Falls du zum Stichtag am 1. September 2022 keinen Job hattest, hast du noch die Option mit der Steuererklärung für das Jahr 2022. Dort musst du dann in der Anlage Sonstiges ankreuzen, dass du einen Minijob irgendwann im Jahr 2022 hattest und die EPP noch nicht bekommen hast. Dann werden dir die 300 Euro direkt vom Finanzamt gezahlt.
Rentner: Nur in Verbindung mit einem Minijob
Wer im Dezember 2022 schon im Ruhestand war, erhielt die Pauschale von der Rentenstelle automatisch ausbezahlt. Diejenigen, die trotz Anspruch die Einmalzahlung nicht erhalten haben, konnten sie sich nachträglich auf Antrag im Zeitraum vom 9. Januar bis 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bochum sichern. Wer diesen Antrag nicht fristgerecht gestellt hat, geht leider leer aus.
Warst du nebenbei berufstätig, kannst du zusätzlich die EPP für Erwerbstätige erhalten. Der Anspruch besteht damit völlig legal zweimal im Jahr 2022. Dein Arbeitgeber hat die Energiepauschale nicht ausbezahlt? Dann solltest du die Steuererklärung 2022 abgeben und dir so den Bonus sichern.
Das gilt übrigens grundsätzlich auch dann, wenn du als Rentner eine private Photovoltaik-Anlage hast. Damit zählst du aus der Sicht des Finanzamts als Gewerbetreibender. Wer jedoch hierfür keine Gewinnerzielungsabsicht hat, erzielt keine gewerblichen Einkünfte. In diesem Fall gibt es die EPP für Erwerbstätige nicht.
So lief die Auszahlung in 2022 für Rentner ab
Die EPP erhielten nur diejenigen Rentner, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 in Deutschland wohnhaft waren und Anspruch auf diese Renten hatten:
Ob die Rente befristet oder unbefristet ist, spielt für die Energiepauschale keine Rolle. Jedoch bleiben Rentner der gesetzlichen Unfallversicherung von der Energiepauschale ausgeschlossen.
Übrigens: Solltest du mehrere Renten bezogen haben (etwa Alters- und Witwenrente), gibt es die Energiepreispauschale trotzdem nur einmal.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die wichtigsten Fragen zum Thema als FAQ zusammengefasst.
Kleinunternehmer und Selbstständige ohne Steuervorauszahlungen
Selbstständige profitierten von der Energiepreispauschale, indem sie bei der vierteljährlichen Steuervorauszahlung 300 Euro weniger zahlen mussten. Die Steuerforderung für das dritte Quartal verringerte sich so um 300 Euro.
Zahlst du als Selbstständiger keine Vorauszahlungen oder weniger als 300 Euro, profitierst du von der Pauschale über die Steuererklärung 2022. So kannst du sie bei der Festsetzung der zu zahlenden Einkommensteuer automatisch berücksichtigen lassen.
Für Kleinunternehmer gilt: Du holst dir den Bonus nachträglich, indem du deine Steuererklärung für 2022 einreichst. Bei der Berechnung der Einkommensteuer werden die 300 Euro dann berücksichtigt und verringern die Steuer, die du zahlen musst.
Ehrenamt mit steuerfreier Vergütung
Du warst im September 2022 im Ehrenamt tätig und hast dafür Geld bekommen? Auch ein Fahrtkostenzuschuss reicht vollkommen aus. Damit kannst du die Energiepreispauschale bekommen, wenn du eine Steuererklärung für das Jahr 2022 abgibst. Wichtig ist: Du hast nicht schon über den Arbeitgeber deines Hauptjobs eine Auszahlung, denn die Pauschale gibt es nur einmal für dich.
Studenten aufgepasst: Frist zur steuerfreien 200 Euro Einmalzahlung abgelaufen
Auch Studenten unterstützte der Staat mit einer einmaligen Bonuszahlung in Höhe von 200 Euro. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern ist die Pauschale für Studenten sogar steuerfrei! Die Auszahlung war zwischen dem 28. Februar und 2. Oktober 2023 möglich.
Aktuell ist nur noch eine Auszahlung der Energiepreispauschale an Studenten möglich, wenn du im September 2022 einen (Mini-)Job hattest und bislang noch keine Pauschale vom Arbeitgeber bekommen hast. Du kannst die Steuererklärung 2022 abgeben und dir damit die 300 Euro nachträglich sichern. Damit kannst du direkt loslegen – je schneller deine Erklärung beim Finanzamt ist, desto schneller bekommst du dein Geld.
Welche Voraussetzungen gab es bei der Einmalzahlung?
Bis zum 30. September 2023 konnten Studenten den Bonus beantragen. Die Einmalzahlung wurde an ein paar Voraussetzungen geknüpft. Das sind die wichtigsten Punkte:
1. Einschreibung
Du musstest am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben sein. Andere Gruppen, die auch von der Energiepreispauschale für Studenten profitierten, waren:
2. Wohnsitz in Deutschland
Zum 1. Dezember 2022 musstest du deinen Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Dafür reichte auch schon die Aufenthaltsdauer von einem Semester aus.
Den Antrag selbst konntest du auf einer speziell dafür eingerichteten Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) stellen.
Energiepreispauschale in der Steuererklärung: Wo eintragen?
Um die 300 Euro EPP nachträglich zu erhalten, musst du deine Einkünfte in deine Steuererklärung eintragen. WISO Steuer berücksichtigt die EPP dann automatisch – durch Angaben, die du gemacht hast.
Unser Tipp: Mit dem Steuer-Abruf kannst du auf das Abtippen vieler Zahlen verzichten. Die Lohnsteuerbescheinigung übermittelt der Arbeitgeber an das Finanzamt. Diese Daten ruft WISO Steuer direkt beim Finanzamt ab und trägt sie an die richtige Stelle in deiner Steuererklärung ein.
Etwas mehr ausfüllen musst du, wenn du einen Minijob hattest: Unter Sonstige Angaben > bEPP trägst du deine Daten ein. Damit du die unterschiedlichen Pauschalen auseinanderhalten kannst, bezeichnet WISO Steuer die berufsbezogene Pauschale mit bEPP und die Pauschale für Rentner mit rEPP.
Ist die Pauschale steuerpflichtig?
Nur Studenten konnten sich über einen steuerfreien Bonus in Höhe von 200 Euro freuen. Alle anderen müssen die 300 Euro Energiepreispauschale versteuern. Bei Arbeitnehmern wurde der Betrag vom Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn ausbezahlt und anschließend über die Lohnsteuer versteuert. Das Vorgehen ist also genauso wie bei einem zusätzlichen Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Selbstständige und Rentner versteuern die Energiepauschale über die Steuererklärung.
In der Steuererklärung aber wird bei Arbeitnehmern mit geringen Nebeneinkünften der sogenannte Härteausgleich berücksichtigt: Bleiben deine Nebeneinkünfte samt der Energiepreispauschale unter 410 Euro, bleibt die EPP doch steuerfrei.
2 Energiepreispauschalen: Ist das möglich?
Studierst du und jobbst noch nebenbei? Oder bist du Rentner und verdienst dir noch etwas dazu oder hast eine Photovoltaik-Anlage? In beiden Fällen gilt: Du hast auch Anspruch auf die Energiepauschale für Erwerbstätige – und zwar zusätzlich zu deiner EPP für Studenten beziehungsweise der EPP für Rentner.
Diese sollte dir dein Chef im September 2022 ausbezahlt haben. Ist das nicht der Fall, hast du noch die Möglichkeit, den Bonus über die Steuererklärung 2022 zu sichern.
FAQ: Energiepreispauschale & Steuern
Wann bekomme ich die Energiepreispauschale?
Sind die 300 Euro EPP steuerfrei?
Außerdem prüft das Finanzamt, ob deine Nebeneinkünfte inklusive der Energiepreispauschale unter der Freigrenze des sogenannten Härteausgleichs von 410 Euro liegen. Ist das der Fall, bleibt die EPP komplett steuerfrei. Liegen die Nebeneinkünfte zwischen 410 Euro und 820 Euro, werden sie ermäßigt besteuert.
Was ist, wenn der Chef die Pauschale nicht zahlt?
Kann ich die Energiepreispauschale auch jetzt noch bekommen?
Für die anderen EPP (200 Euro für Studenten und 300 Euro für Rentner) gilt: Nach Ablauf der Antragsfrist ist eine Beantragung in der Regel nicht mehr möglich.
Woher weiß ich, ob ich die EPP bekommen habe?
Ist die Pauschale für Rentner steuerfrei?
Gibt es auch eine Energiepreispauschale für Minijobber?
Wie sieht es mit der EPP für Selbstständige und Kleinunternehmer aus?
Bekomme ich im Ehrenamt die Energiepreispauschale?
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