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Vorteile bei der Erbschaftssteuer

Erben, vererben und dabei Steuern sparen

Wer sich frühzeitig über die Erbschaftssteuer informiert, bleibt vor unangenehmen Überraschungen bewahrt. Denn es ist ärgerlich, wenn auch das Finanzamt ordentlich miterbt. Wie hoch die Steuer ausfallen kann und welche Freibeträge zustehen, zeigen wir in diesem Beitrag.

Kurz & knapp

  • Für die Steuer sind der Wert des Vermögens und der Grad der Verwandtschaft entscheidend
  • Dank Freibeträge bleibt ein großer Teil des Erbes oder der Schenkung steuerfrei
  • Die Höhe der Erbschaftssteuer bestimmen 3 Steuerklassen — nicht verwandte Erben zahlen den höchsten Prozentsatz
  • Bei großem Erbe kann eine Erbschaftssteuererklärung notwendig werden

Wer muss Erbschaftssteuer zahlen?

Werden Vermögenswerte vererbt oder verschenkt, möchte auch der Staat ein Stück vom Kuchen haben: Daher wird das erhaltene Vermögen mit der Erbschaftssteuer belastet.

Grundsätzlich gilt: jeder der erbt, muss auch Steuern zahlen. Aber die gute Nachricht lautet: Tatsächlich gezahlt werden müssen die Steuern erst dann, wenn ein bestimmter Freibetrag überschritten ist. Ob Steuern fällig werden und wie hoch sie ausfallen, hängt ab:

  • vom Grad der Verwandtschaft und
  • von der Höhe des Erbes.

Erbe frühzeitig planen

Durch frühzeitige Planung lassen sich hohe Zahlungen für Erbschaftssteuer  vermeiden. Wie Sie am besten vorgehen, lesen Sie in unserem Beitrag: Schenkungssteuer.

Information zum Thema

Vererben oder verschenken: Was ist der Unterschied?

In beiden Fällen erhältst du zwar Vermögen, ohne dafür zu bezahlen. Doch der große Unterschied ist: Eine Schenkung gibt es nur unter lebenden Personen. Im Todesfall wird von einem Erbe gesprochen. Damit ist eine Schenkung prinzipiell mehrmals im Leben möglich, vererben kann man aber nur einmal.

Steuerfrei erben — mit Freibeträgen zur Erbschaftssteuer

Da die Freibeträge unter nahen Verwandten großzügig ausfallen, bleibt das Erbe oder die Schenkung häufig komplett steuerfrei. Das, was nach Abzug der Freibeträge übrigbleibt, muss versteuert werden. Dabei entscheiden 3 Steuerklassen, wie hoch die Erbschaftssteuer ausfällt.

Persönlicher Freibetrag

Die Freibeträge gelten pro Person. Bei mehreren Geschwistern steht jedem der Freibetrag von 20.000 Euro zu. Die Freibeträge für Geschwister, Bekannte, Freunde oder Personen entfernterer Verwandtschaft fallen vergleichsweise niedrig aus. Wer ein großes Vermögen wie zum Beispiel ein Grundstück verschenkt, sollte sich vorher unbedingt über die Freibeträge informieren.

Der persönliche Freibetrag ist abhängig von der Steuerklasse – ganz egal, welche Vermögensgegenstände du erhältst:

SteuerklasseVerwandtschaftsgradFreibetrag
IEhepaare, Lebenspartner

Kinder, Enkelkinder (deren Eltern verstorben sind), Stief- und Adoptivkinder

Enkelkinder

(Groß)Eltern, Urenkelkinder
500.000 €

400.000 €

200.000 €

100.000 €
IIGeschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder20.000 €
IIINicht verwandte Personen20.000 €

Versorgungsfreibetrag bei der Erbschaftssteuer

Einen weiteren Freibetrag gibt es für überlebende Ehepartner und Kinder. Diesen Versorgungsfreibetrag kann man ausschließlich für ein Erbe, also Vermögen einer verstorbenen Person, anwenden. Steuerfrei bleiben dann für den Ehepartner 256.000 Euro – gekürzt um eventuelle Versorgungsbezüge.

Bei Kindern richtet sich die Höhe des Versorgungsfreibetrags nach dem Alter:

Alter in JahrenVersorgungsfreibetrag
bis 5 52.000 €
5 bis 1041.000 €
11 bis 1530.700 €
16 bis 2020.500 €
21 bis 2710.300 €

Freibetrag für Hausrat und andere bewegliche Güter

Geburtstagsgeschenke müssen also versteuert werden? Nicht, wenn du Geschenke im „üblichen Wert“ verschenkst. Das Schenkung- und Erbschaftsteuergesetz sieht nämlich auch Befreiungen vor. Wichtig ist vor allem die Steuerbefreiung für private Gegenstände.

Steuerfrei sind:

  • Übliche Geschenke im Rahmen von Geburtstagen, Jubiläen oder anderer sozialen Ereignisse
  • Hausrat, Wäsche und Kleidungsstücke bis zu einem Wert von 41.000 Euro (Steuerklasse I)
  • Andere Gegenstände wie Autos, Schmuck oder Elektrogeräte bis zu einem Wert von 12.000 Euro (Steuerklasse I)
  • Hausrat, Wäsche, Kleidungsstücke und andere bewegliche Gegenstände (wie Autos) bis zu einem Wert von 12.000 Euro (Steuerklasse II und III)

Pflegefreibetrag

Der Pflegefreibetrag honoriert Erben, die die Pflege des Erblassers übernommen haben. Er wird zusätzlich zum persönlichen Freibetrag gewährt. Wie hoch der Pflegefreibetrag ist, hängt von Umfang der Pflegeleistung ab. Maximal sind jedoch 20.000 Euro abziehbar.

Das sollten Erben beim Pflegefreibetrag beachten:

  • Der Erblasser wird unentgeltlich oder nur gegen ein geringes Entgelt gepflegt.
  • Die Pflege ist nicht rechtlich verpflichtend.
  • Der Erbe muss die Hilfsbedürftigkeit des Erblassers und die tatsächliche Pflegeleistung nachweisen.
  • Die pflegende Person muss nicht zwangsläufig mit dem Erblasser verwandt sein.

Der Pflegefreibetrag kann auch von den Kindern des Erblassers abgezogen werden. Der Freibetrag kann auch genutzt werden, wenn die Erben gesetzlich zum Unterhalt des Erblassers verpflichtet waren (BFH im Urteil vom 10.05.2017, II R 37/15)

Wie viel Erbschaftssteuer muss ich zahlen?

Schritt 1: Steuerklasse

Wie viel Erbschaftssteuer oder Schenkungsteuer du auf das erhaltene Vermögen zahlen musst, hängt von der Steuerklasse ab. Die Steuerklasse bei der Erbschaftssteuer hat allerdings nichts mit der Lohnsteuerklasse zu tun, sondern steht für das Verhältnis, in dem man zum Erblasser oder Schenkenden steht.

Es gibt 3 Erben-Steuerklassen:

SteuerklasseVerwandtschaftsgradFreibetrag
IEhepaare, Lebenspartner

Kinder, Enkelkinder (deren Eltern verstorben sind), Stief- und Adoptivkinder

Enkelkinder

(Groß)Eltern, Urenkelkinder
500.000 €

400.000 €

200.000 €

100.000 €
IIGeschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder20.000 €
IIINicht verwandte Personen20.000 €

Schritt 2: Steuersatz

Bleibt nach Abzug der Freibeträge noch was übrig? Dann kommt der Steuersatz ins Spiel. Das steuerpflichtige Erbe wird mit dem Steuersatz multipliziert. Daraus ergibt sich dann die Steuer, die du ans Finanzamt zahlen musst.

Der Steuersatz ist abhängig von der Steuerklasse und dem Wert der Schenkung bzw. des Erbes nach Anrechnung der Freibeträge.

Steuerpflichtiges Vermögen Steuersatz (Steuerklasse I)Steuersatz (Steuerklasse II)Steuersatz (Steuerklasse III)
bis 75.000 €7 %15 %30 %
bis 300.000 €11 %20 %30 %
bis 600.000 €15 %25 %30 %
bis 6.000.000 €19 %30 %30 %
bis 13.000.000 €23 %35 %50 %
bis 26.000.000 €27 %40 %50 %
über 26.000.000 €30 %43 %50 %

Wann wird die Erbschaftssteuer fällig?

In diesen Fällen kann Steuer auf das erhaltene Vermögen anfallen:

  • Erwerb von Todes wegen: Das ist das typische Erbe oder der Pflichtteil. Andere Formen sind der Erbvertrag oder ein Vermächtnis.
  • Schenkungen unter Lebenden: Man spricht hier auch von einer „freigiebigen Zuwendung“. Das sind  Vermögenswerte, die man unentgeltlich – also geschenkt – erhält. Und zwar aus freien Stücken des Schenkenden. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn er dazu verpflichtet ist – zum Beispiel bei Unterhaltszahlungen oder wegen eines Gerichtsbeschlusses.
  • Zweckzuwendungen: Wird Geld geschenkt oder vererbt mit dem Auftrag, es an eine Organisation weiterzugeben? Dann handelt es sich um eine Zweckzuwendung. Auch wenn du dadurch persönlich gar nicht bereichert wirst, schuldest du dem Finanzamt Steuern.
  • Vermögen einer Familienstiftung: Eine Stiftung selbst kann nicht sterben und somit nicht erben. Deswegen erhebt der Staat eine „Erbersatzsteuer”. Auf das Vermögen einer Familienstiftung muss alle 30 Jahre die Erbschaftssteuer gezahlt werden.

Muss ich die Erbschaft dem Finanzamt melden?

Ja. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Erbschaft innerhalb von 3 Monaten ab dem Todestag dem Finanzamt gemeldet werden muss. Häufig ist das Finanzamt aber schon darüber informiert, denn viele Behörden wie Banken, Versicherungen oder Standesämter sind verpflichtet, entsprechenden Meldungen weiterzugeben.

Diese Angaben benötigt das Finanzamt:

  • Persönliche Daten: Vorname, Familienname, Beruf, Wohnung des Erblassers und des Erben
  • Datum, Ort: Todestag und Sterbeort des Erblassers
  • Gegenstand und Wert des Erbes
  • Rechtsgrund der Erbschaft wie Erbfolge, Vermächtnis, Ausstattung
  • Persönliches Verhältnis des Erben zum Erblasser wie Verwandtschaftsgrad
  • Frühere Zuwendungen des Erblassers an den Erben nach Art, Wert und Zeitpunkt

Muss ich das Erbe in der Steuererklärung angeben?>

Für die Erben gibt es keine allgemeine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. Die Erbschaftssteuererklärung musst du erst dann abgeben, wenn das Finanzamt dich dazu auffordert.

Ob sie überhaupt notwendig wird, prüft das Finanzamt, sobald es von der Erbschaft erfahren hat. Dann heißt es:

  • Liegt das geerbte Vermögen unter den persönlichen und sachlichen Freibeträgen, fallen darauf keine Steuern an und du musst gar nicht aktiv werden. Bei nahen Verwandten ist das häufiger der Fall, da die Freibeträge großzügig ausfallen.
  • Übersteigt das geerbte Vermögen aber die Freibeträge, muss dieser Teil versteuert werden. Dafür verlangt das Finanzamt eine Erbschaftssteuererklärung.

Erbschaftssteuererklärung

Die Erbschaft unterliegt nicht der Einkommenssteuer. Das bedeutet: Musst du die Erbschaft versteuern, machst du das nicht über die Einkommensteuererklärung. Für die Erbschaftssteuererklärung gibt es gesonderte Formulare, die in der Regel das zuständige Finanzamt dir zukommen lässt.

Experten Tipp

Steuern beim Erbe reduzieren – mit Nachlassverbindlichkeiten

In die Erbschaftssteuererklärung solltest du alle Kosten eintragen, die dein geerbtes Vermögen verringern – hier spricht man auch von Nachlassverbindlichkeiten. Dazu gehören zum Beispiel Ausgaben für die Beerdigung oder die Testamentseröffnung. Dafür erkennt das Finanzamt eine Erbfallkostenpauschale von 10.300 Euro an. Erbst du Schulden, wie offene Darlehen oder andere Verbindlichkeiten, gibst du diese ebenfalls in der Erbschaftssteuererklärung an.

Kosten, die für die Beerdigung entstehen, können zusätzlich auch die Einkommensteuer senken. Und zwar dann, wenn das Erbe geringer als die Ausgaben ausfällt. Diese Differenz kannst du dann in der jährlichen Steuererklärung angeben. Welche Kosten das sein können, erklären wir hier: Beerdigungskosten absetzen

Erbschaftssteuer auf Immobilien

Haus geerbt – und jetzt? Wie du bei der Erbschaftssteuer am geschicktesten vorgeht, zeigen wir dir Schritt für Schritt:

  1. Du entscheidest, ob du das Erbe annimmst: Nimmst du das Erbe an, musst du das dem Finanzamt mitteilen. Du lehnst ab? In diesem Fall musst du das Finanzamt nicht über das Erbe informieren, weil du dann auch keine Erbschaftssteuer zahlen musst. Für dich hat es sich hier mit der Erbschaft erledigt.
  2. Du informierst das Finanzamt: Wenn du also entschieden hast, das Erbe anzunehmen, musst du das dem Finanzamt innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis deiner Erbschaft mitteilen. Dazu bist du gesetzlich verpflichtet.
  3. Das Finanzamt prüft, ob du eine Erschaftssteuererklärung machen musst: Eine allgemeine Pflicht für die Abgabe der Steuererklärung gibt es für Erben nicht. Das Finanzamt prüft deine Angaben und entscheidet dann, ob du eine Erbschaftssteuererklärung abgeben musst oder nicht. Über das Ergebnis informiert dich das Finanzamt mit einem entsprechenden Schreiben.
  4. Du gibst die Erbschaftssteuererklärung ab: Für die Erbschaftssteuererklärung gibt es gesonderte Formulare, die dir in der Regel das zuständige Finanzamt zukommen lässt. Zusätzlich zu den Angaben in der Erklärung musst du alle Gegenstände und Vermögenswerte, die zum Nachlass gehören, in einem Verzeichnis zusammenfassen und der Steuererklärung beifügen. Wichtig: Die Steuererklärung schickst du an das Finanzamt, das zuletzt für den Erblasser, also die Person von der du erbst, zuständig war.

Verkehrswert der Immobilie als Grundlage

Grundlage für die Erbschaftssteuer bei einer geerbten Immobilie ist der sogenannte Verkehrswert. Das ist der Wert, den deine Immobilie voraussichtlich auf dem Markt erzielen würde. Den ermittelt das Finanzamt anhand der Vergleichspreise für ähnliche Immobilien.

Aber: Der so ermittelte Wert muss nicht zwangsläufig dem tatsächlichen Verkaufspreis entsprechen. Es kann sein, dass der Verkehrswert der Immobilie höher angesetzt wird, als er tatsächlich ist. Das Problem dabei: Dieser Wert wirkt sich entscheidend auf die Erbschaftssteuer aus und sorgt für einen höheren Steuersatz.

Lass die Bewertung von einem unabhängigen Verkehrswertgutachter vor Ort durchführen. Es kann sein, dass der Wert der Immobilie deutlich niedriger ist als vom Finanzamt festgelegt. Der so ermittelte niedrigere gemeine Wert muss dann dem Finanzamt vorgelegt werden. Auf diese Weise lässt sich Erbschaftsteuer sparen. Allerdings solltest du mit spitzem Bleistift rechnen, ob sich die Kosten für einen Gutachter lohnen. Bleibt der vom Finanzamt ermittelte Wert unterhalb des Freibetrages, gibt es keine Auswirkungen auf die Steuer.

Sonderregelungen bei Immobilien: So bleibt das Erbe steuerfrei

Ein Familienheim, das der Erblasser zuletzt bewohnt hat, bleibt in diesen Fällen steuerfrei:

  • Der verwitwete Ehe- bzw. Lebenspartner bewohnt das Familienheim noch mindestens 10 Jahre weiter.
  • Kinder nutzen die Immobilie mindestens 10 Jahre weiter. Für sie gilt hier jedoch eine Einschränkung: Die Wohnfläche muss unter 200 m² betragen. Ist das Familienheim größer, muss für die darüberhinausgehende Wohnfläche Erbschaftssteuer gezahlt werden.

Beim Einzug in die geerbte Immobilie solltest du nicht zögern. Das Finanzamt betrachtet dafür einen Zeitraum von 6 Monaten als angemessen. Ziehst du erst nach Ablauf dieser Frist ein, brauchst du gute Argumente, um das Finanzamt davon zu überzeugen, warum das nicht eher möglich war. Diese akzeptiert das Finanzamt nur in Ausnahmefällen.

Du hast Haus oder eine Wohnung geerbt und willst sie weiter vermieten? Wird eine geerbte Immobilie vermietet, musst du Erbschaftsteuer zahlen. Berechnet wird diese auf der Grundlage von 90 Prozent des Verkehrswertes.

Außerdem: Für die Vermietung deiner Immobilie erhältst du monatliche Mietzahlungen, die steuerpflichtig sind. Das bedeutet, du musst diese Mieteinnahmen versteuern – und zwar über die Einkommensteuererklärung. Dazu wird dein persönlicher Steuersatz herangezogen.

Da durch die Mietzahlungen deine monatlichen Mieteinnahmen steigen, kann es sein, dass du für das Steuerjahr eine Nachzahlung bei deiner Einkommensteuer hast. Um eine Nachzahlung zu vermeiden, kannst du deine Steuervorauszahlungen vom Finanzamt heraufsetzen lassen.

FAQ: Erbschaftssteuer

Der Erbschaftsteuersatz variiert je nachdem, wie viel du erbst und wie nahe du mit dem Erblasser verwandt bist. Im Allgemeinen gilt: Je höher der Wert der Erbschaft und je weiter dein Verwandtschaftsverhältnis, desto höher ist der Steuersatz.
Ja, es gibt tatsächlich einen Freibetrag, bis zu dem du keine Erbschaftsteuer zahlen musst. Der Freibetrag hängt von deinem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab. Im Allgemeinen gilt: Je enger dein Verwandtschaftsverhältnis, desto höher ist dein Freibetrag.
Ja, es gibt Möglichkeiten gibt, die Erbschaftsteuer zu reduzieren oder sogar zu vermeiden. Eine beliebte Methode ist die rechtzeitige Planung des Nachlasses. Du kannst zum Beispiel Schenkungen zu Lebzeiten in Betracht ziehen oder bestimmte steuerliche Vergünstigungen nutzen.
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