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Steuervorteil mit dem Firmenwagen?

Der Dienstwagen in der Steuererklärung

Wer mit dem Firmenwagen privat unterwegs ist, muss den Anteil versteuern. Worauf es dabei ankommt und wie der E-Dienstwagen steuerlich behandelt wird, zeigen wir hier.

Kurz & knapp

  • Auf die private Nutzung des Dienstwagens musst du Steuern zahlen
  • Die Besteuerung beim Firmenwagen wird der 1-Prozent-Regel oder Fahrtenbuch ermittelt
  • Für E-Firmenwagen gibt es steuerliche Vorteile
  • Benzinkosten für Privatfahrten, Leasingraten oder Versicherungsbeiträge kannst du als Werbungskosten absetzen

Muss ich den Dienstwagen versteuern?

Beim Firmenwagen gilt: Ist die private Nutzung erlaubt, entsteht für dich ein finanzieller Vorteil – sogenannter geldwerter Vorteil – und dieser muss versteuert werden. Das gilt auch dann, wenn du den Wagen neben den beruflichen Fahrten nur für den Weg zur Arbeit nutzt. Denn auch der Arbeitsweg zählt als Privatfahrt.

Um den geldwerten Vorteil zu ermitteln, hast du diese Möglichkeiten:

  • Fahrtenbuchmethode
  • pauschale 1-Prozent-Methode

Welche Methode angewendet werden soll, kannst du in Absprache mit deinem Arbeitgeber bestimmen. Hast du dich für aber eine Methode entschieden, muss du sie für das gesamte Kalenderjahr anwenden. Ein Wechsel ist erst im nächsten Jahr möglich.

So funktioniert die Fahrtenbuchmethode

Die erste Möglichkeit ist ein Fahrtenbuch. Darin dokumentierst du alle privaten und beruflichen Fahrten mit dem Dienstwagen. Auf diese Weise kann dann ein prozentualer Anteil der privaten Nutzung ermittelt werden, der dir als Arbeitslohn berechnet wird. Diesen musst du dann als geldwerten Vorteil versteuern.

Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils, werden die jährlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs mit dem privaten Nutzungsanteil multipliziert. Die Kosten setzen sich aus Leasingraten oder Abschreibung sowie den laufenden Kosten wie Reparaturen, Versicherungen und Kfz-Steuer zusammen. Da die Lohnsteuer monatlich abgeführt werden muss, wird für die Privatnutzung auch ein monatlicher Wert versteuert.

Was steht im Fahrtenbuch?

Wichtig: Das Fahrtenbuch muss vollständig und lückenlos sein und zeitnah ausgefüllt werden – andernfalls kann das Finanzamt es ablehnen und du musst doch nach der 1-Prozent-Regelung versteuern.

Diese Angaben muss das Fahrtenbuch enthalten:

Bei Dienstfahrten:

  • Datum der Fahrt
  • Kilometerstand zu Beginn und am Ende der Fahrt
  • Ziel und Zweck der Reise

Bei Privatfahrten:

  • Datum und Kilometerangabe
  • Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz genügt ein kurzer
  • Vermerk mit Datum der Fahrt

So funktioniert die 1-Prozent-Regelung

Doch das Führen eines Fahrtenbuchs ist wegen den formalen Anforderungen aufwändig. Häufig wird daher der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung anhand der 1-Prozent-Regelung ermittelt. Dabei muss pauschal 1 Prozent des Bruttolistenpreises monatlich als geldwerter Vorteil angesetzt, das bedeutet du musst monatlich auf diesen 1 Prozent Steuern zahlen.

Zusätzlich zahlst du auch einen Zuschlag für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz: pro Entfernungskilometer monatlich 0,03 Prozent des Listenpreises. Trostpflaster: Die Fahrten zur Arbeit darfst du in der Steuererklärung als Werbungskosten abziehen.

Nur Fahrten zur Arbeit?

Es kann sein, dass dein Chef nur die Fahrten zwischen deiner Wohnung und deinem Arbeitsplatz erlaubt. In diesem Fall bist du von der 1-Prozent-Regelung ausgenommen. Trotzdem zählt dein Arbeitsweg als Privatvergnügen – und du musst pro Entfernungskilometer monatlich 0,03 Prozent des Listenpreises oder eben durch das Fahrtenbuch versteuern.

Information zum Thema

Was ist der Bruttolistenpreis?

Als Berechnungsgrundlage wird immer der Brutto-Listenpreis angesetzt. Also nicht der Preis, der mit dem Autohändler tatsächlich vereinbart wurde. Es gilt der offizielle Preis mit Umsatzsteuer und gegebenenfalls Sonderausstattung.

Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber

Bei der Besteuerung deiner Fahrten zum Arbeitsplatz kann dein Arbeitgeber dir unter die Arme greifen. Basierend auf 15 Tagen pro Monat kann er eine pauschale Besteuerung von 15 Prozent übernehmen. Der Betrag ist jedoch begrenzt: Die pauschale Versteuerung darf nur so hoch sein wie die Entfernungspauschale, die du nutzen kannst. Allerdings muss der Anteil, den dein Arbeitgeber versteuert, von deiner Entfernungspauschale abgezogen werden.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Pauschale Versteuerung durch den Arbeitgeber

Stefanie nutzt ihren Dienstwagen auch für private Fahrten und versteuert ihn mit der 1-Prozent-Regel. Der Bruttolistenpreis beträgt 35.000 Euro. Ihr Arbeitgeber versteuert für sie pauschal 15 Tage pro Monat, die Entfernung zu ihrem Büro beträgt 20 km.

So berechnet Stefanie ihre Steuer:

  • 1 Prozent von 35.000 Euro = 350 Euro
    + 0,03 Prozent von 35.000 Euro x 20 km = 210 Euro

Stefanie müsste also einen Betrag von 560 Euro versteuern. Davon zieht sie die Pauschalversteuerung ihres Arbeitgebers ab:

  • 15 Tage x 20 km x 0,30 Euro = 90 Euro.

Ergebnis: Tatsächlich versteuert Stefanie für ihren Firmenwagen 470 Euro.

Die pauschale Versteuerung ihres Arbeitgebers muss sie jedoch abziehen, wenn sie in ihrer Steuererklärung die Entfernungspauschale ansetzt:

  • Entfernungspauschale: 220 Tage x 20 km x 0,30 Euro = 1.320 Euro
  • Pauschal versteuerter Betrag: 15 Tage x 12 Monate x 20 km x 0,30 Euro = 1.080 Euro
  • Ergebnis: In ihrer Steuererklärung kann Stefanie also nur noch 240 Euro als Werbungskosten absetzen.

Vorsicht bei weniger Fahrten ins Büro

Zahlt dein Chef einen Teil der Steuern für dich, klingt das natürlich erst einmal sehr positiv. Schwierig wird es allerdings, wenn du tatsächlich weniger Fahrten zu deinem Büro hattest, als dein Chef für dich pauschal versteuert. Denn dann liegt die Höhe der Pauschalversteuerung über der Entfernungspauschale, die dir zusteht. Das führt zu einer Erhöhung des Arbeitslohns – und im schlimmsten Fall zu einer Steuernachzahlung.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Pauschalversteuerung

Stefanie ist im Jahr 2021 nur an 90 Tagen zu ihrem Arbeitgeber gefahren, weil sie überwiegend im Homeoffice gearbeitet hat. Für die Pauschalversteuerung ergibt sich folgendes Problem:

  • Entfernungspauschale: 90 Tage x 20 km x 0,30 Euro = 540 Euro
  • Pauschal versteuerter Betrag: 15 Tage x 12 Monate x 20 km x 0,30 Euro = 1.080 Euro

Ergebnis: Stefanies Arbeitgeber hat einen höheren Betrag für sie versteuert, als ihr für die Entfernungspauschale zustehen würde. Sie muss also insgesamt den Überschuss von 540 Euro mit ihrem persönlichen Steuersatz nachversteuern.

Prüfe am besten, ob oder in welcher Höhe eine pauschale Versteuerung durch deinen Arbeitgeber sinnvoll ist. Unter Umständen ist es für dich günstiger, auf die Pauschalversteuerung zu verzichten. Dafür kannst du im Gegenzug auch eine höhere Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen.

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Was kann ich beim Firmenwagen von der Steuer absetzen?

Häufig kommt es vor, dass Arbeitnehmer sich an den Kosten des Fahrzeugs finanziell beteiligen (müssen). Teilweise tragen Arbeitnehmer auch die Benzinkosten komplett selbst. Die gute Nachricht: All diese Kosten senken die Steuer und somit deinen geldwerten Vorteil. Du kannst dafür also eine Rückerstattung vom Finanzamt bekommen – unabhängig davon, mit welcher Methode der geldwerte Vorteil bei deinem Dienstwagen ermittelt wird.  

Diese Kosten rund um den Firmenwagen kannst du zum Beispiel absetzen:

  • Zuzahlungen zu den Anschaffungs-, Betriebs-, Leasingkosten
  • Benzinkosten
  • Wartung (Ölwechsel etc.)
  • Autowaschanlage
  • Garagenmiete

Video: Firmenwagen: Benzin zahlen und Steuern sparen

 

Wer einen Firmenwagen vom Arbeitgeber bekommt, nutzt viele Vorteile. Zahlst du das Benzin für den Firmenwagen selbst, kommt ein weiterer Vorteil hinzu. Wie das funktioniert, zeigen wir dir in diesem Video. 

Video ansehen Vorschaubild
 

Firmenwagen in der Steuererklärung angeben

Um deine Benzinkosten, Garagenmiete oder Zuzahlungen steuerlich zu berücksichtigen, trägst du sie bei den Angaben zur Lohnsteuerbescheinigung in deiner Steuererklärung ein. Zusätzlicher Vorteil mit WISO Steuer: Das Programm gibt dir Tipps, was du noch angeben kannst, um das Sparpotenzial voll auszunutzen. So bekommst du die maximale Steuerrückerstattung.

In WISO Steuer machst du deine Angaben unter Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Lohnsteuerbescheinigungen.

 

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Home-Office wegen Corona – was passiert mit dem Firmenwagen?

Viele stellen sich nun die Frage, ob sie auch dann Steuern für ihren Firmenwagen zahlen müssen, wenn sie ihn in der Homeoffice-Phase deutlich weniger nutzen. Doch auch in der Corona-Zeit gilt: Die private Nutzung eines Dienstwagens muss wie bisher besteuert werden.

Die gute Nachricht: Zusätzlich zu den 1 Prozent für die reine Privatnutzung werden auch für den Arbeitsweg bei einer pauschalen Regelung noch 0,03 Prozent des Fahrzeugpreises pro Kilometer erhoben. Nur wenn du nachweislich einen ganzen Kalendermonat nicht zur Arbeit fährst, kann diese Besteuerung für diesen Monat ganz wegfallen. Bist du aber doch nur tageweise im Homeoffice und Büro, kannst du vielleicht trotzdem einen Teil der Steuern sparen.

Einzelbewertung für Wenig-Fahrer

Soweit du kein Fahrtenbuch führst und der Arbeitsweg daher mit der 0,03 Prozent Monatspauschale besteuert wird, kannst du überlegen auf eine Einzelbewertung der tatsächlich durchgeführten Fahrten mit 0,002 Prozent umzusteigen. Vorteilhaft ist das dann, wenn du monatlich weniger als 15 Tage (15 × 0,002 Prozent = 0,03 Prozent) oder jährlich weniger als 180 Tage (12 × 15 Tage) ins Büro fährst.

Bei einer Einzelbewertung notierst du die genauen Fahrten. Aus den Aufzeichnungen müssen sich unter Angabe des Kalenderdatums die Tage ergeben, an denen der Dienstwagen zu Fahrten ins Büro tatsächlich genutzt wurde. Die Aufzeichnungen nimmt dein Arbeitgeber dann als Beleg zum Lohnkonto. Die tatsächlich gefahrenen Kilometer werden dann nicht mit 0,03 Prozent, sondern mit 0,002 Prozent des Bruttolistenpreises multipliziert – und das kann eine deutlich geringere Steuer ergeben.

Experten Tipp

Bewertungsmethode über die Steuererklärung ändern

Im laufenden Jahr kannst du nicht einfach so die Bewertungsmethode ändern. Das funktioniert nur über die jährliche Steuererklärung.

Dienstwagen als E-Auto

Wie bei allen Firmenfahrzeugen gilt auch beim E-Auto: Darfst du den Dienstwagen privat fahren, entsteht ein geldwerter Vorteil. Auch hier musst du ihn versteuern, entweder

  • pauschal oder
  • über die Fahrtenbuchmethode.

Die gute Nachricht: Ein E-Auto ist eine Investition in eine sauberere Umwelt. Deshalb fördert auch der Bund den Umstieg auf Elektro und stellt Subventionen in Aussicht. Auch bei der Steuer gibt es einen Bonus: Wer ein E-Auto oder Plug-in-Hybrid als Dienstwagen und privat nutzt, kann sich über Steuererleichterungen freuen. Die Regelungen gelten aktuell für Erstzulassungen bis zum 31.12.2030.

Information zum Thema

Wissenswert

Plug-In-Hybrid: Plug-In-Hybride können ihren Akku extern über das Stromnetz oder über den eingebauten Verbrennungsmotor laden.

 

E-Autos: Elektrofahrzeuge werden entweder ausschließlich durch Elektromotoren, aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern oder aus mechanischen beziehungsweise elektrochemischen Energiespeichern gespeist.

E-Firmenwagen: So sehen die Erleichterungen bei der Steuer aus

Pauschalversteuerung

Dienstwagen mit reinem Elektro-Antrieb:

Der Wert, mit dem das E-Firmenauto versteuert werden muss, hängt von dem Bruttolistenpreis des Wagens ab. Beträgt dieser

  • weniger als 60.000 Euro, musst du die private Nutzung mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern.
  • mehr als 60.000 Euro, werden 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert.

Diese Kaufpreisgrenze wurde mit dem 2020 verabschiedeten Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz angehoben. Für E-Fahrzeuge, die 2019 angeschafft wurden dürfen die 0,25-Prozent-Regelung nutzen, wenn der Kaufpreis unter 40.000 Euro liegt. Kostet das Auto mehr, wird die private Nutzung mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert.

Firmenwagen mit Hybrid-Antrieb:

Die Nutzung der Plug-in-Hybride wird mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert. Allerdings ist das nur möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind:

1. CO2-Ausstoß:
Der halbierte Versteuerungswert gilt für Plug-In-Hybride mit eine Kohlenstoffdioxid-Ausstoß von maximal 50 Gramm je gefahrenen Kilometer.

2. Mindestreichweite
Der Steuerbonus gilt nur für Hybride, die eine bestimmte Fahrtstrecke rein elektrisch schaffen. So muss ein Fahrzeug

  • ab 2022 mindestens 60 Kilometer und
  • ab 2025 sogar 80 Kilometer

rein elektrisch bewältigen können.

Fahrtenbuchmethode

Auch hier können E-Fahrer sich über eine steuerliche Erleichterung freuen. Bei der Fahrtenbuchmethode muss die Abschreibung des Autos berücksichtigt werden. Dabei geht man immer vom tatsächlichen Kaufpreis aus – nicht von dem Bruttolistenpreis des Herstellers.

Da bei der Fahrtenbuchmethode alle angefallenen Kosten addiert werden, kann man anhand der gefahrenen Gesamtkilometer ausrechnen, was ein gefahrener Kilometer gekostet hat. Der private Anteil muss dann versteuert werden.

Da die Abschreibungsbeträge oder Leasingraten auch nur mit 0,25 bzw. 0,5 Prozent angesetzt werden, sinkt der zu versteuernde Wert. So spart man also auch bei der Fahrtenbuchmethode.

E-Firmenwagen laden: Was muss ich beachten?

Bist du mit deinem E-Firmenauto unterwegs, muss dieses auch geladen werden. Für Ladestation und den geladenen Strom gibt es daher auch steuerliche Regelungen:

  • Nutzt du die Ladeinfrastruktur beim Arbeitgeber, ist der Strom aus der betrieblichen Zapfsäule für dich komplett steuerfrei.
  • Tankst du deinen E-Dienstwagen zu Hause mit dem eigenen Strom, kann dein Arbeitgeber dir die Kosten als Pauschalen oder die tatsächlichen Kosten steuerfrei erstatten.

Strom tanken mit der Wallbox zu Hause

Da eine übliche Haushaltssteckdose sich weniger dafür eignet, das E-Auto aufzuladen, ist eine leistungsstarke Ladestation notwendig. Dazu kannst du dir zu Hause die sogenannte Wallbox einbauen lassen. Dabei kannst du steuerliche Vorteile erhalten, wenn sich dein Arbeitgeber an den Kosten beteiligt.

Dein Arbeitgeber leiht dir die Wallbox

Überlässt der Arbeitgeber dir die Wallbox kostenlos oder zu einem kleinen Betrag, zählt das wie zusätzlicher Arbeitslohn. Doch bleibt dein Chef Eigentümer der Wallbox, ist der finanzielle Nutzen (geldwerte Vorteil) für dich frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben. Das gilt auch, wenn du die Wallbox am Ende geschenkt bekommst. Hier wird der Restwert als zusätzlicher Arbeitslohn eingestuft.

Achtung: Die Steuerfreiheit gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber die Wallbox zusätzlich zum Arbeitslohn überlässt. Bei einer Gehaltsumwandlung werden diese Leistungen dann steuerpflichtig.

Dein Arbeitgeber schenkt dir die Wallbox

Kommt dein Chef für Anschaffung und Installation der Wallbox auf, ist das aus Steuersicht ein zusätzliches Gehalt. Heißt: Der geldwerte Vorteil muss entweder vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer versteuert werden. Hier kannst du sparen, wenn der Arbeitgeber pauschal 25 Prozent Lohnsteuer (mit Soli und Kirchensteuer) übernimmt. Dazu zählen dann alle Kosten, also die Wallbox, Aufbau, Installation und Verlegen des Starkstromkabels.

Vorteil dabei: Es muss keine Lohnsteuer zusätzlich gezahlt werden; auch fallen keine Sozialversicherungsbeiträge auf den geldwerten Vorteil an.

Experten Tipp

Wallbox selbst bezahlt – gibt es Steuervorteile?

Hast du die Kosten für die Wallbox komplett selbst getragen, kannst du zumindest einen Teil der Ausgaben über die Steuererklärung wieder zurückbekommen. Denn die Kosten lassen sich als Handwerkerleistung absetzen. Maximal darfst du pro 6.000 Euro als Handwerkerleistungen über die Steuererklärung abziehen. So lassen sich bis zu 1.200 Euro im Jahr sparen.

 

Achtung: Hast du für die Wallbox staatliche Förderungen erhalten, gibt es keinen Vorteil bei der Steuer.

So rechnest du den Strom ab

Lädst du also deinen E-Dienstwagen zu Hause mit dem eigenen Strom, kann dein Arbeitgeber dir die Kosten steuerfrei erstatten. Und zwar als Pauschalen oder pro Kilowattstunde.

Pauschale Abrechnung

Die pauschale Abrechnung hängt davon ab, ob der E-Dienstwagen ausschließlich zu Hause oder auch beim Arbeitgeber aufgeladen werden darf. Dann kannst du folgende monatliche Pauschalen nutzen:

Du lädst das E-Auto ausschließlich zu Hause:

  • 70 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge
  • 35 Euro monatlich für Hybridfahrzeuge

Du lädst das E-Auto zusätzlich beim Arbeitgeber:

  • 30 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge
  • 15 Euro monatlich für Hybridfahrzeuge
Information zum Thema

Wenn Kosten nicht erstattet werden

Wichtig: Erstattet der Arbeitgeber die Kosten für den Ladestrom des Dienstwagens nicht, verringern diese Pauschbeträge den geldwerten Vorteil in der Versteuerung des Dienstwagens. Diese Regelung gilt auch bei „normalen“ Verbrennern. Tankst du selbst, verringert sich der monatliche Betrag aus der 1-Prozent-Regelung. Wird das aber nicht direkt beim Arbeitgeber verrechnet, musst du diese Beträge über die jährliche Steuererklärung absetzen.

Abrechnung pro Kilowattstunde

Statt der pauschalen Beträge kannst du Ladestromkosten auch genauer abrechnen – nämlich pro Kilowattstunde. Allerdings ist diese Methode aufwändiger. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Du beantragst einen eigenen Stromanschluss mit Stromzähler. Mit der separaten Rechnung des Stromanbieters rechnest du dann die Kosten mit dem Arbeitgeber ab. Der private und dienstliche Strom wird hier allerdings nicht getrennt erfasst.
  • Du installierst einen geeichten Zwischenzähler zwischen Stromzähler und Wallbox. Auch hier wird der private und dienstliche Strom nicht getrennt erfasst.
  • Du lässt eine Wallbox mit eigenem Energiezähler mit Nutzungsfreigabe und Zugangskontrolle über eine RFID Karte installieren. Damit lassen sich Dienstwagen und private Fahrzeuge separat aufladen und abrechnen.

Grundsätzlich gilt: Für die berufliche Nutzung musst du keine Steuern zahlen. Sobald also dein Arbeitgeber Privatfahrten vollständig verbietet, muss auch der Firmenwagen nicht versteuert werden. Doch Achtung: Natürlich darfst du den Wagen dann auch nicht benutzen, um zu deinem Arbeitsplatz zu gelangen.
Ja. Und das wird vom Finanzamt sogar steuerlich gefördert. Solange der Strom vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn übernommen wird, ist der Ladevorgang für dich komplett steuerfrei – selbst wenn du dann privat fährst. So soll die E-Mobilität gefördert werden.
Bei der Fahrtenbuch-Methode musst du nur die tatsächlich gefahrenen Kilometer versteuern. Bist du also hauptsächlich dienstlich unterwegs und nur wenig privat, lohnt sich ein Fahrtenbuch.

Da bei der 1-Prozent-Methode der Bruttolistenpreis entscheidend ist, kann diese Versteuerung bei einem günstigen Modell vorteilhafter sein. Außerdem lohnt sie sich auch, wenn du mehr privat als beruflich fährst.

Übrigens: Auch wenn du ein Fahrtenbuch führst, kannst du dich bis zur Abgabe der Steuererklärung umentscheiden. Bist du zum Beispiel privat mehr gefahren als du geplant hast, kann die 1-Prozent-Versteuerung vorteilhafter sein.

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Quelle:

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