Immer mehr Arbeitgeber beteiligen sich an der Gesundheit ihrer Angestellten. Oft in Form von Fitnessstudio-Verträgen, die sie bezuschussen oder sogar komplett übernehmen. Doch was sagt eigentlich das Finanzamt dazu? Wir fassen zusammen.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Mitgliedschaften in Fitnessstudios zählen nicht zur betrieblichen Gesundheitsförderung
- Bekommst du von deinem Chef Gutscheine für den Besuch im Fitnessstudio oder die Mitgliedschaft wird dir gesponsert, dann bleibt die Sachleistung bis zu 44 Euro pro Monat steuerfrei
- Barleistung oder Erstattungen vom Arbeitgeber sind immer steuerpflichtig
- Unter Umständen kannst du selbst gezahlte Mitgliedschaftsbeiträge als Krankheitskosten in die Steuererklärung eintragen
Was ist eine betriebliche Gesundheitsförderung?
Es ist wohl kein Geheimnis, dass ausgeglichene und gesunde Arbeitnehmer leistungsfähiger und motivierter am Arbeitsplatz sind. Dafür kann auch dein Arbeitgeber aktiv etwas tun. Beispielsweise, indem er bestimmte Kurse oder Maßnahmen für dich bezahlt. Zahlt er das zusätzlich zum Arbeitslohn, können die Zuschüsse bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei bleiben. Zu den geförderten Maßnahmen gehören beispielsweise:
- Bewegungs- oder Ernährungsprogramme
- Kurse zur Stressbewältigung und Entspannung
- Führungskräftetraining zur Konfliktbewältigung
- Seminare zur Sucht-Einschränkung (etwa zum Thema Rauchen und Alkohol am Arbeitsplatz)
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Fitnessstudio als betriebliche Gesundheitsförderung?
Nicht immer lässt das Finanzamt die Steuerfreiheit zu. Zuschüsse zu Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder im Sportverein werden leider nicht gefördert. Hier gilt die Freigrenze von 600 Euro also nicht. Es gibt jedoch trotzdem eine Möglichkeit, den Zuschuss zum Fitnessstudio steuerfrei zu erhalten: den Sachbezug.
Sachbezug: Was ist das?
Du bist bei einem Arbeitgeber angestellt und erhältst dafür bestimmte Waren oder Dienstleistungen? Dann handelt es sich um einen Sachbezug. Und unter bestimmten Voraussetzungen kann das steuerfrei bleiben – und zwar bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat (bis 1. Januar 2022 lag die Grenze bei 44 Euro pro Monat).
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Was gilt für das Fitnessstudio?
Hast über deinen Arbeitgeber eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio erhalten, ist auch das ein Sachbezug. Doch wann genau bleibt der steuerfrei?
Gutscheine für das Fitnessstudio
Dein Chef schenkt dir Gutscheine für den Besuch in einem Fitnessstudio? Sobald es sich um einen zweckgebundenen Gutschein handelt – du ihn also wirklich nur für das Fitnessstudio nutzen kannst – profitierst du vom Steuervorteil. Bis zu 44 Euro pro Monat bleiben also steuerfrei.
Beispiel: Gutschein fürs Fitnessstudio
Erstattung von Beiträgen fürs Fitnessstudio
Wenn du eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio abgeschlossen hast und dein Arbeitgeber dir die Beiträge erstattet, zählt das leider wie Barlohn. Du musst die Erstattungen also in voller Höhe wie Arbeitslohn versteuern. Neben Lohnsteuer fallen dann auch Sozialversicherungsbeiträge und eventuell Kirchensteuer an.
Geld für den Besuch im Fitnessstudio
Dein Chef überweist dir monatlich einen bestimmten Betrag für den Fitnessstudio-Besuch? Selbst wenn diese Überweisung an einen konkreten Zweck gebunden ist, stellt das einen ganz normalen Arbeitslohn dar. Von der Freigrenze kannst du also nicht profitieren. Auch in diesem Fall musst du die Überweisungen wie Arbeitslohn versteuern.
Überlassung einer Mitgliedschaft im Fitnessstudio
Erhältst über deinen Arbeitgeber eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio, ist das Firmenfitness-Programm für dich steuerfrei. Vorausgesetzt, die Leistung beträgt maximal 44 Euro pro Monat. Dabei spielt es keine Rolle, ob dein Chef die Mitgliedschaft jährlich oder monatlich bezahlt. So entschied der BFH (VI R 14/18).
Beispiel: Überlassung einer Mitgliedschaft fürs Fitnessstudio
Fitnessräume beim Arbeitgeber
Wenn dein Chef auf seinem Firmengelände einen Fitnessraum für alle Angestellten eingerichtet hat, dann darfst es ruhigen Gewissens nutzen. Denn: Hier überwiegt das eigenbetriebliche Interesse deines Arbeitgebers. Für dich bleibt die Nutzung steuerfrei.
Kann ich das Fitnessstudio von der Steuer absetzen?
Du zahlst das Fitnessstudio aus eigener Tasche? Diese Kosten kannst du in deiner Steuererklärung angeben. Damit das Finanzamt die Kosten auch akzeptiert, gibt es strenge Anforderungen:
Du kannst beide Voraussetzungen erfüllen? Dann ist es möglich, die Kosten für das Fitnessstudio als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Hier kommt aber noch eine weitere Hürde ins Spiel: Die Kosten wirken sich nur dann aus, wenn sie deine zumutbare Belastung übersteigen. Nur wenn die Gesamtsumme deiner Kosten höher als dieser Schwellenbetrag ist, steigt deine Erstattung. Wie hoch ist die zumutbare Belastung? Das hängt davon ab, wie viel du verdienst und ob du verheiratet bist oder Kinder hast.
Fitnessstudio in die Steuererklärung eintragen
Trage deine Kosten für das Fitnessstudio ganz einfach in WISO Steuer ein. Das Programm übernimmt sie dann an die richtige Stelle in den Formularen.
FAQ: Fitnessstudio von der Steuer absetzen
Kann ich Mitgliedsbeiträge im Sportverein von der Steuer absetzen?
Kann ich das Fitnessstudio von der Steuer absetzen?
Wann zahlt die Krankenkasse das Fitnessstudio?
Welche Kosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen?
- Medikamente
- Brille
- Eigenanteil von ärztlichen Behandlungen
- Fitnessstudio (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind)
Wann lohnen sich außergewöhnliche Belastungen?
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