Fitnessstudio von der Steuer absetzen

So baust du nicht nur deine Muskeln, sondern auch eine Steuererstattung auf

Immer mehr Arbeitgeber beteiligen sich an der Gesundheit ihrer Angestellten. Oft in Form von Fitnessstudio-Verträgen, die sie bezuschussen oder sogar komplett übernehmen. Doch was sagt eigentlich das Finanzamt dazu? Wir fassen zusammen.

Kurz & knapp

  • Mitgliedschaften in Fitnessstudios zählen nicht zur betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Bekommst du von deinem Chef Gutscheine für den Besuch im Fitnessstudio oder die Mitgliedschaft wird dir gesponsert, dann bleibt die Sachleistung bis zu 44 Euro pro Monat steuerfrei
  • Barleistung oder Erstattungen vom Arbeitgeber sind immer steuerpflichtig
  • Unter Umständen kannst du selbst gezahlte Mitgliedschaftsbeiträge als Krankheitskosten in die Steuererklärung eintragen

Was ist eine betriebliche Gesundheitsförderung?

Es ist wohl kein Geheimnis, dass ausgeglichene und gesunde Arbeitnehmer leistungsfähiger und motivierter am Arbeitsplatz sind. Dafür kann auch dein Arbeitgeber aktiv etwas tun. Beispielsweise, indem er bestimmte Kurse oder Maßnahmen für dich bezahlt. Zahlt er das zusätzlich zum Arbeitslohn, können die Zuschüsse bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei bleiben. Zu den geförderten Maßnahmen gehören beispielsweise:

  • Bewegungs- oder Ernährungsprogramme
  • Kurse zur Stressbewältigung und Entspannung
  • Führungskräftetraining zur Konfliktbewältigung
  • Seminare zur Sucht-Einschränkung (etwa zum Thema Rauchen und Alkohol am Arbeitsplatz)
Information zum Thema

Hier findest du mehr heraus

Wie die betriebliche Gesundheitsförderung genau funktioniert und welche Maßnahmen gefördert werden, erfährst du bei deiner Krankenkasse oder im Schreiben des BMF vom April 2021.

Fitnessstudio als betriebliche Gesundheitsförderung?

Nicht immer lässt das Finanzamt die Steuerfreiheit zu. Zuschüsse zu Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder im Sportverein werden leider nicht gefördert. Hier gilt die Freigrenze von 600 Euro also nicht. Es gibt jedoch trotzdem eine Möglichkeit, den Zuschuss zum Fitnessstudio steuerfrei zu erhalten: den Sachbezug.

Sachbezug: Was ist das?

Du bist bei einem Arbeitgeber angestellt und erhältst dafür bestimmte Waren oder Dienstleistungen? Dann handelt es sich um einen Sachbezug. Und unter bestimmten Voraussetzungen kann das steuerfrei bleiben – und zwar bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat (bis 1. Januar 2022 lag die Grenze bei 44 Euro pro Monat).

Achtung Icon

Bar auf die Hand

Wichtig ist bei Sachbezügen vor allem, dass dein Arbeitgeber dir nicht einfach Geld in die Hand drückt. Denn für Barleistungen und Erstattungen von Kaufpreisen gilt die Steuerfreiheit nicht. In diesem Fall musst du die Leistungen wie normalen Arbeitslohn versteuern.
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Was gilt für das Fitnessstudio?

Hast über deinen Arbeitgeber eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio erhalten, ist auch das ein Sachbezug. Doch wann genau bleibt der steuerfrei?

Gutscheine für das Fitnessstudio

Dein Chef schenkt dir Gutscheine für den Besuch in einem Fitnessstudio? Sobald es sich um einen zweckgebundenen Gutschein handelt – du ihn also wirklich nur für das Fitnessstudio nutzen kannst – profitierst du vom Steuervorteil. Bis zu 44 Euro pro Monat bleiben also steuerfrei.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Gutschein fürs Fitnessstudio

Stefan erhält von seinem Arbeitgeber einmal pro Quartal einen Gutschein für Fitnessstudio-Besuche im Wert von 40 Euro. Da er damit unter der Freigrenze von 44 Euro pro Monat liegt, muss er den Wert des Gutscheins nicht versteuern.

Erstattung von Beiträgen fürs Fitnessstudio

Wenn du eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio abgeschlossen hast und dein Arbeitgeber dir die Beiträge erstattet, zählt das leider wie Barlohn. Du musst die Erstattungen also in voller Höhe wie Arbeitslohn versteuern. Neben Lohnsteuer fallen dann auch Sozialversicherungsbeiträge und eventuell Kirchensteuer an.

Geld für den Besuch im Fitnessstudio

Dein Chef überweist dir monatlich einen bestimmten Betrag für den Fitnessstudio-Besuch? Selbst wenn diese Überweisung an einen konkreten Zweck gebunden ist, stellt das einen ganz normalen Arbeitslohn dar. Von der Freigrenze kannst du also nicht profitieren. Auch in diesem Fall musst du die Überweisungen wie Arbeitslohn versteuern.

Überlassung einer Mitgliedschaft im Fitnessstudio

Erhältst über deinen Arbeitgeber eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio, ist das Firmenfitness-Programm für dich steuerfrei. Vorausgesetzt, die Leistung beträgt maximal 44 Euro pro Monat. Dabei spielt es keine Rolle, ob dein Chef die Mitgliedschaft jährlich oder monatlich bezahlt. So entschied der BFH (VI R 14/18).

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Überlassung einer Mitgliedschaft fürs Fitnessstudio

Stefans Arbeitgeber schließt ein Firmenfitness-Programm mit dem örtlichen Fitnessstudio ab. Dafür erhält er 30 Lizenzen, von der auch Stefan eine bekommt. Pro Lizenz zahlt Stefans Arbeitgeber 55 Euro – für Stefan fällt ein Eigenanteil von 15 Euro pro Monat an. Damit bleibt Stefan insgesamt unter der Freigrenze von 44 Euro und muss auch keine Steuern zahlen.

Fitnessräume beim Arbeitgeber

Wenn dein Chef auf seinem Firmengelände einen Fitnessraum für alle Angestellten eingerichtet hat, dann darfst es ruhigen Gewissens nutzen. Denn: Hier überwiegt das eigenbetriebliche Interesse deines Arbeitgebers. Für dich bleibt die Nutzung steuerfrei.

Kann ich das Fitnessstudio von der Steuer absetzen?

Du zahlst das Fitnessstudio aus eigener Tasche? Diese Kosten kannst du in deiner Steuererklärung angeben. Damit das Finanzamt die Kosten auch akzeptiert, gibt es strenge Anforderungen:

  • Besuch aufgrund einer bestimmten Erkrankung: Das muss dir ein Amtsarzt bestätigen. Besonders wichtig ist dabei, dass das amtsärztliche Attest noch vor Beginn deiner Mitgliedschaft ausgestellt wurde.
  • Anleitung durch Fachperson: Dein Kurs im Fitnessstudio wird von einer Person geleitet, die zur Ausübung der Heilkunde zugelassen ist. Dazu gehören beispielsweise Ärzte oder Heilpraktiker etc.

Du kannst beide Voraussetzungen erfüllen? Dann ist es möglich, die Kosten für das Fitnessstudio als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Hier kommt aber noch eine weitere Hürde ins Spiel: Die Kosten wirken sich nur dann aus, wenn sie deine zumutbare Belastung übersteigen. Nur wenn die Gesamtsumme deiner Kosten höher als dieser Schwellenbetrag ist, steigt deine Erstattung. Wie hoch ist die zumutbare Belastung? Das hängt davon ab, wie viel du verdienst und ob du verheiratet bist oder Kinder hast.

Fitnessstudio in die Steuererklärung eintragen

Trage deine Kosten für das Fitnessstudio ganz einfach in WISO Steuer ein. Das Programm übernimmt sie dann an die richtige Stelle in den Formularen.

FAQ: Fitnessstudio von der Steuer absetzen

Der Sportverein ist dein Hobby. Das zählt zu deinem Privatvergnügen. Deswegen kannst du die Mitgliedsbeiträge im Sportverein nicht in der Steuererklärung angeben.
Unter bestimmten Umständen geht das. Und zwar, wenn du ins Fitnessstudio gehst aufgrund einer Krankheit und ein Arzt oder Heilpraktiker dein Training beaufsichtigt.
Das kommt ganz auf deine Krankenkasse an. Am besten fragst du dort nach.
Außergewöhnliche Belastungen sind zum Beispiel:

  • Medikamente
  • Brille
  • Eigenanteil von ärztlichen Behandlungen
  • Fitnessstudio (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind)
Wenn du die Grenze deiner zumutbaren Belastung überschreitest, steigt deine Erstattung. Aber dann kann es sich richtig lohnen!
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