Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Der Startschuss in die Selbstständigkeit

Wer sich selbstständig macht oder eine Firma gründet, muss sich auch beim Finanzamt melden. Dafür gibt es ein bestimmtes Formular: der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wir geben Hilfe, was es mit der Erklärung auf sich hat.

Kurz & knapp

  • Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung musst du bei der Aufnahme eines Unternehmens beim Finanzamt einreichen
  • Du hast dafür 1 Monat Zeit
  • Das Formular muss elektronisch abgegeben werden
  • Bei WISO Steuer ist die Erklärung mit dabei

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Das steckt dahinter

Du hast den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt. Damit stehen viele Aufgaben auf deiner Agenda. Eine davon ist auch, dass du dem Finanzamt mitteilst, dass du nun ein eigenes Unternehmen hast. Denn nur so bekommst du eine Steuernummer für deinen Betrieb. Die brauchst du dann auch, um Rechnungen ausstellen zu können.

Innerhalb eines Monats nach der Gründung deines Unternehmens musst du den Fragebogen an dein zuständiges Finanzamt senden. Das gilt für die Aufnahme von:

  • selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeiten
  • gewerblichen Tätigkeiten
  • land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeiten
  • Personengesellschaften oder -gemeinschaften
  • Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften

Wo finde ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

WISO Steuer kann viel mehr als nur die Steuererklärung. Auch der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist enthalten. Mit einem Programm deckst du alles Nötige für dein neues Unternehmen ab. Das Gute: Du zahlst nur einmal!

Wähle nach der Anmeldung auf der linken Seite die Option Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Dann kann es auch direkt losgehen:

FAQ: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Du brauchst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, wenn du dich selbstständig machst, einen Gewerbebetrieb gründest oder mit Land- und Forstwirtschaft beginnst.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist bei WISO Steuer enthalten. Als Formular bekommst du den Fragebogen in der Regel nicht mehr, weil das Finanzamt eine elektronische Abgabe voraussetzt.
Du bekommst vom Finanzamt einen Brief mit deiner Betriebssteuernummer.
Seit dem 1. Januar 2021 gibt es die Pflicht zur elektronischen Abgabe. Das geht zum Beispiel mit unserem kostenlosen Steuer-Versand.
Hast du vergessen den Fragebogen abzugeben, bekommst du in der Regel ein Erinnerungsschreiben vom Finanzamt.

Kostenlos bei WISO Steuer enthalten

Ein schneller und unkomplizierter Start in die Steuerwelt eines Unternehmens ist möglich – mit WISO Steuer. Denn hier findest du alle Formulare, die du brauchst. Dein Vorteil: Mehrfach abgeben, einmal zahlen.
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Wie fülle ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus?

Zuständiges Finanzamt

Zeile 1

Welches ist dein zuständiges Finanzamt? Das kommt auf die Anschrift an, von der du die Tätigkeit ausführst. Dort meldest du dein neues Unternehmen an.

Alleine oder beteiligt?

Zeile 2

Kreuzt du nur an, wenn du eine gewerbliche, selbstständige (beziehungsweise freiberufliche), landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Tätigkeit gründest.

Zeile 3

Hier setzt du das Kreuz, wenn du dich an einer Personengesellschaft beziehungsweise -gemeinschaft beteiligst.

Allgemeine Angaben

Zeile 4 bis 12

Angaben zu deiner Person. Neben Name, Geburtstag und Anschrift möchte das Finanzamt folgende Daten wissen:

  • Identifikationsnummer
  • Religionszugehörigkeit
  • Familienstand
  • Datum der Hochzeit beziehungsweise Eintragung der Lebenspartnerschaft

Zeile 13 bis 19

Persönliche Angaben zu deinem Ehegatten (falls du verheiratest bist).

Zeile 20 bis 23

Kommunikationsverbindungen (Telefon, Fax, E-Mail und Internetadresse).

Zeile 24 bis 25

Bezeichnung deiner Tätigkeit.

Zeile 26 bis 34

Bankverbindungen für Steuererstattungen und Lastschrifteinzugsverfahren. Wenn du zukünftig Steuererklärungen abgibst und eine Erstattung oder Nachzahlung festgesetzt wird, nutzt das Finanzamt die hier angegebenen Bankverbindungen.

Zeile 35 bis 42

In diesen Zeilen gibst du an, ob du einen Steuerberater hast und wenn ja, trägst du dessen Kontaktinformationen ein.

Zeile 43 bis 51

Empfangsbevollmächtigter. Falls Steuerbescheide und sonstige Schreiben vom Finanzamt an eine andere Person gesendet werden sollen, trägst du die Daten dieser Person ein. Aber: Du musst zusätzlich eine Vollmacht mit einreichen.

Zeile 52 bis 59

Diese Zeilen füllst du nur aus, wenn du in den letzten 12 Monaten aus dem Ausland nach Deutschland gezogen bist oder in den letzten 3 Jahren wegen der Einkommensteuer schon beim Finanzamt gemeldet bist. Letzteres gilt auch für deinen Ehepartner.

Angaben zur gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit

Zeile 60 bis 69

Bezeichnung und Anschrift deines Unternehmens. Führst du die Tätigkeit von zu Hause aus, kann es auch deine Wohnanschrift sein.

Zeile 70 bis 72

Kommunikationsverbindungen für deine Tätigkeit. Das sind Telefon, Fax, E-Mail und Internetadresse.

Zeile 73

Beginn deiner Tätigkeit. Dazu zählen auch schon Vorbereitungshandlungen.

Zeile 74 bis 83

Betriebsstätten. Du gibst an, an welchen Orten du Betriebsstätten führst. Falls du mehr als 2 Betriebsstätten hast, braucht das Finanzamt eine separate Aufstellung aller Betriebsstätten.

Zeile 84 bis 88

In diesen Zeilen geht es um die Handelsregistereintragung. Hast du bereits eine? Wenn nicht, beabsichtigst du eine Eintragung oder hast du den Antrag bereits gestellt?

Zeile 89 bis 96

Angaben zur Gründungsform. Es gibt folgende Optionen:

  • Neugründung
  • Übernahme (zum Beispiel durch Pacht, Kauf, Vererbung oder Schenkung)
  • Verlegung
  • Umwandlung

Zeile 97 bis 101

Frühere unternehmerische Tätigkeiten. Hier gibst du die Daten deiner vorigen Firma an, falls du in den letzten Jahren bereits selbstständig, gewerblich oder land- und forstwirtschaftlich tätig warst. Ebenso füllst du diese Zeilen aus, wenn du an einer Personengesellschaft oder zu mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt warst.

Zeile 102 bis 106

Diese Zeilen füllst du nur aus, wenn dein Unternehmen zu einem Konzern gehört. Dann machst du Angaben zu dem Namen des Konzerns, dessen Steuernummer und Registereintrag.

Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen

Zeile 107 bis 115

Voraussichtliche Einkünfte im Jahr der Betriebseröffnung und im Folgejahr für dich und deinen Ehepartner. Anhand deiner Angaben setzt das Finanzamt schon Steuervorauszahlungen fest. Dazu zählen folgende Einkunftsarten:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gewerbebetrieb
  • Selbstständige Arbeit
  • Nichtselbstständige Arbeit
  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte (zum Beispiel Renten)

Angaben zur Gewinnermittlung

Zeile 116 bis 117

Gewinnermittlungsart. Diese Optionen hast du:

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Zeile 118

Abweichendes Wirtschaftsjahr. In der Regel geht das Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis 31.12., wie auch das Kalenderjahr. In manchen Fällen gibt es aber ein abweichendes Wirtschaftsjahr. Das ist zum Beispiel bei Land- und Forstwirtschaft der Fall. Dort geht das Wirtschaftsjahr vom 01.07. bis 30.06. und erstreckt sich somit über 2 Kalenderjahre.

Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Einkommensteuergesetz

Zeile 119

Antrag zur Freistellung für die Bauabzugssteuer nach § 48b EStG (Einkommensteuergesetz). Das betrifft jedoch nur Unternehmer, die Bauleistungen anbieten.

Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer

Zeile 120 bis 127

Hast du Angestellte, musst du Lohnsteuer vom Gehalt deiner Mitarbeiter einbehalten und an das Finanzamt übertragen. Folgende Fragen musst du beantworten:

  • Wie viele Mitarbeiter hast du?
  • Wie viele Mitarbeiter sind Familienangehörige?
  • Wie viele Mitarbeiter sind geringfügig beschäftigt?
  • Wird die Lohnsteuer von dir monatlich, vierteljährlich oder jährlich abgeführt?

Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

Zeile 128

Hast du ein Unternehmen oder einen gesondert geführten Betrieb deines Unternehmens gekauft? Kreuze ja oder nein an.

Zeile 129

Bist du schon umsatzsteuerlich bei einem Finanzamt gemeldet? Dann trägst du hier das Finanzamt und die entsprechende Steuernummer ein.

Zeile 130

Das Finanzamt braucht Schätzwerte von dem Gesamtumsatz im Jahr der Betriebseröffnung und dem Folgejahr.

Zeile 131 bis 132

Kleinunternehmer-Regelung – du musst dich für oder gegen sie entscheiden. Deine Entscheidung bleibt für 5 Jahre gültig. Diese Vereinfachungsregel kannst du in Anspruch nehmen, wenn:

  • dein Gesamtumsatz für das Gründungsjahr 22.000 Euro nicht überschreitet
  • du in Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweist, dafür dann aber auch keine Vorsteuer geltend machst

Zeile 133 bis 134

Hier schätzt du, wie viel Umsatzsteuer du im Jahr der Betriebseröffnung einnehmen wirst. Danach entscheidet sich, ob du die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich abgeben musst.

Zeile 135 bis 143

Ist dein Unternehmen Teil einer Organschaft? Gemeint ist die Eingliederung in ein anderes Unternehmen, sodass nur ein einheitlicher Steuerpflichtiger entsteht. Wenn ja, gibst du Informationen zu deinem Organträger an.

Zeile 144

Beantragst du die Steuerbefreiung nach § 4 UStG (Umsatzsteuergesetz)? Deine Antwort gehört in diese Zeile.

Zeile 145

Umsätze mit 7 Prozent Umsatzsteuer. Du gibst an, ob und welche deiner Umsätze ermäßigt besteuert werden.

Zeile 146

Hast du Umsätze aus Land- und Forstwirtschaft? Gegebenenfalls kannst du die Besteuerung nach Durchschnittssätzen nutzen. Die Vorgaben dafür stehen in § 24 UStG. Bei dieser Besteuerungsart gibt es pauschale Steuersätze, die für verschiedene Arten an Lieferungen festgesetzt sind.

Zeile 147 bis 151

Soll- vs. Ist-Besteuerung. Hier geht es darum, ob die Umsatzsteuer berechnet werden soll, wenn du die Rechnung gestellt hast oder wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat.

Zeile 152 BIS 154

Antrag einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Falls du bereits eine ID-Nummer aus einer früheren Tätigkeit hast, trägst du sie ein.

Zeile 155 bis 157

Diese Zeilen füllst du nur aus, wenn du die Erteilung eines Nachweises zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen beantragst.

Zeile 158 bis 169

Hier dreht sich alles um das Besteuerungsverfahren One-stop-shop. Lebst du in Deutschland und handelst im europäischen Raum, zahlst du nur in Deutschland die Steuern für alle Verkäufe.

Zeile 170 bis 177

Verkaufst du Waren über das Internet? Dann braucht das Finanzamt entweder die Webadresse deines eigenen Webshops oder den Namen der Plattform, über die du verkaufst. Im zweiten Fall gibst du auch noch deinen Accountnamen an.

Angaben zur Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft

Zeile 178 bis 183

Beteiligung an einer Personengesellschaft oder Personengemeinschaft. Neben den grundlegenden Angaben (Bezeichnung, Anschrift und zuständiges Finanzamt) musst du auch eine Kopie des Gesellschaftsvertrags zum Fragebogen beilegen.

Zeile 184 bis 188

Hier gibst du an, welche zusätzlichen Dokumente mit eingereicht werden.

Zeile 189

Ort, Datum und deine Unterschrift.

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Quelle: Finanzamt Bayern