In Europa leben und arbeiten viele Menschen über die Grenzen hinweg. Besonders für Personen, die in Deutschland wohnen und in einem der Nachbarländer arbeiten, kann das Thema Steuern verwirrend sein. Welche Regelungen gelten? Wo müssen Steuern gezahlt werden? Alle Antworten hier.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Grenzgänger wohnen in Deutschland und arbeiten im Ausland
- Steuern werden abhängig vom Doppelbesteuerungsabkommen gezahlt
- WISO Steuer kennt alle Regeln und die richtigen Formulare
Wer gilt als Grenzgänger?
Ein Grenzgänger ist jemand, der in einem Land wohnt und in einem angrenzenden Nachbarland arbeitet, wobei er regelmäßig – entweder täglich oder mindestens einmal pro Woche – an seinen Wohnort zurückkehrt. Das gilt zum Beispiel für Deutsche, die zum Arbeiten in die Schweiz, nach Frankreich oder Luxemburg pendeln.
Für diese Gruppe gelten besondere steuerliche Regelungen, die durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den einzelnen Staaten festgelegt werden. Diese Abkommen stellen sicher, dass du nicht doppelt Steuern zahlst. Dabei gibt es Unterschiede, je nachdem mit welchem Land das DBA abgeschlossen ist.
Arbeitest du in Frankreich oder Österreich, musst du noch die sogenannte Grenzzonenregelung beachten, um als Grenzgänger anerkannt zu werden. Das bedeutet, du musst in einem bestimmten Umkreis von der Grenze entfernt wohnen und arbeiten:
- Frankreich: höchstens 20 Kilometer (km)
- Österreich: 30 Kilometer Luftlinie
Früher gab es auch für die Schweiz eine Grenzzone von 30 km. Für andere Nachbarländer gibt es hierzu keine besonderen Regelungen.
Grenzgänger ≠ Grenzpendler
Die in den DBA festgelegten Grenzgängerregelungen gelten ausschließlich für Arbeitnehmer.
Wann muss ich in Deutschland Steuern zahlen?
Wo die Einkünfte versteuert werden, hängt vom jeweiligen DBA ab. Mit der Schweiz, Frankreich und Österreich wurde vereinbart, dass Grenzgänger dort Steuern zahlen, wo sie wohnen. Der Arbeitslohn wird also in Deutschland versteuert.
Für die anderen Länder, die ein DBA mit Deutschland haben, gilt: Du zahlst die Steuern in dem Land, in dem du arbeitest. Dazu gehören Dänemark, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Tschechien und Liechtenstein.
Schweiz
Wenn du in Deutschland wohnst und in der Schweiz arbeitest, behält dein Schweizer Arbeitgeber eine Quellensteuer (vergleichbar mit der deutschen Lohnsteuer) von 4,5 Prozent von deinem Bruttolohn ein. Obwohl du bereits in der Schweiz Steuern gezahlt hast, bleibt dein Einkommen in Deutschland steuerpflichtig, da du hier wohnst.
Eine doppelte Besteuerung musst du aber nicht fürchten: Die in der Schweiz erhobene Quellensteuer wird dir in Deutschland angerechnet, sobald du deine Steuererklärung einreichst. Darin gibst du dein gesamtes Einkommen an, inklusive des Lohns aus der Schweiz. Das deutsche Finanzamt berücksichtigt dann die bereits gezahlte Quellensteuer und verrechnet sie mit deiner deutschen Steuerlast.
Wichtig zu wissen: Die reguläre Quellensteuer in der Schweiz ist eigentlich höher. Um diesen höheren Steuerabzug zu vermeiden, musst du deinem Arbeitgeber die Ansässigkeitsbescheinigung (Formular Gre-1) vorlegen. Diese stellt dir dein zuständiges Finanzamt in Deutschland aus. Sie gilt für ein Kalenderjahr und wird vom Finanzamt mit dem Formular Gre-2 automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängert.
Besonderheiten beim Schweizer Grenzgängerstatus
- 60-Tage-Regelung: Kehrst du an mehr als 60 Arbeitstagen im Jahr aus beruflichen Gründen nicht zurück nach Hause, verlierst du den Grenzgängerstatus. In diesem Fall muss der Arbeitgeber in der Schweiz die volle Quellensteuer vom Lohn einbehalten.
- Homeoffice: Du darfst höchstens 49,9 Prozent deiner Arbeitszeit im deutschen Homeoffice verbringen. Bei einem höheren Anteil zahlt dein Schweizer Arbeitgeber das gesamte Bruttoeinkommen aus und du musst deine Steuern und Sozialabgaben komplett in Deutschland zahlen.
- Kein regelmäßiges Pendeln: Der Lohn muss dann anhand der geleisteten Arbeitstage auf beide Staaten aufgeteilt werden. Die Tage, an denen du in der Schweiz arbeitest, werden in der Schweiz besteuert, und die Tage, an denen du in Deutschland oder in einem Drittstaat arbeitest, werden in Deutschland besteuert. Du zahlst dann in beiden Ländern Steuern, je nachdem, wo du gerade arbeitest.
- Wochenaufenthalter: In diesem Fall hast du ein Zimmer oder eine Wohnung in der Schweiz und fährst nur am Wochenende nach Deutschland zurück. Du bekommst keine Ansässigkeitsbescheinigung vom deutschen Finanzamt und musst die volle kantonale Quellensteuer zahlen.
Frankreich
Wohnst du in Deutschland und arbeitest in Frankreich, musst du dort keine Steuern zahlen, sondern nur in Deutschland. Das bedeutet, dein französischer Arbeitgeber behält keine Steuern von deinem Gehalt ein, wie es in Deutschland üblich wäre. Während des Jahres wird also zunächst keine Einkommensteuer von deinem Lohn abgezogen. Wichtig: Lege deinem Arbeitgeber in Frankreich eine Ansässigkeitsbescheinigung vor.
Am Ende des Jahres, wenn du deine deutsche Steuererklärung abgibst, müsstest du das gesamte Einkommen aus Frankreich nachträglich versteuern. Das könnte zu hohen Nachzahlungen führen.
Damit du nicht am Jahresende eine hohe Nachzahlung leisten musst, setzt das deutsche Finanzamt in der Regel vierteljährliche Vorauszahlungen fest. Sie sind zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Dafür füllst du zu Beginn deiner Grenzgängertätigkeit einen Fragebogen aus, auf dessen Basis deine voraussichtliche Steuerschuldermittelt wird.
In deiner Steuererklärung am Jahresende werden diese Vorauszahlungen dann mit deiner tatsächlichen Steuerschuld verrechnet. Du kannst zudem Werbungskosten angeben, um deine Steuerlast zu senken. Achte also darauf, alle relevanten Kosten einzutragen, um das Beste aus deiner Steuererklärung herauszuholen! Eine gute Übersicht findest du im Beitrag „Was kann man von der Steuer absetzen?“.
Die Eigenschaft als Grenzgänger geht verloren, wenn du an mehr als 45 Arbeitstagen im Jahr aus beruflichen Gründen nicht zurück zum Wohnort fährst (sogenannte Nichtrückkehrtage).
Steuererklärung als Grenzgänger einfach erledigt
Österreich
Für Österreich gilt eine ähnliche Regelung wie für Frankreich, basierend auf dem DBA. Da du in Österreich arbeitest, aber in Deutschland steuerpflichtig bist, behält dein österreichischer Arbeitgeber keine Lohnsteuer ein. Dein Einkommen aus Österreich musst du ausschließlich in Deutschland versteuern, da dein Wohnsitz hier liegt.
Wichtig: Du musst deinem Arbeitgeber in Österreich eine Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen, damit er nicht automatisch die österreichische Einkommensteuer von deinem Gehalt abzieht.
Dänemark, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Polen, Tschechien und Liechtenstein
Arbeitest du als Grenzgänger in einem dieser Staaten, zahlst du auch dort die Steuer. In Deutschland sind diese ausländischen Einkünfte zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass diese Einkünfte zwar nicht direkt besteuert werden, sie aber den Steuersatz für dein übriges Einkommen erhöhen. Deshalb musst du das im Ausland verdiente Einkommen in deiner deutschen Steuererklärung angeben.
Diese Formulare sind für dein Auslandseinkommen wichtig
Als Grenzgänger musst du bestimmte Formulare zusätzlich in deiner Steuererklärung einreichen – Anlage N-AUS und N-Gre. In beiden Formularen machst du Angaben rund um den Lohn im Ausland.
Keine Sorge, WISO Steuer hilft dir dabei: Alle notwendigen Formulare sind in der Software enthalten. Du füllst sie aus, indem du bequem verständliche Fragen beantwortest. Steuer-Deutsch musst du also nicht beherrschen.
1. Anlage N-AUS
Wenn du in Deutschland wohnst und als Arbeitnehmer im Ausland arbeitest, musst du die Anlage N-AUS ausfüllen. So meldest du deine im Ausland erzielten Einkünfte dem deutschen Finanzamt. In WISO Steuer ist das der Bereich Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Besonderheiten bei Arbeitnehmern.
Hier kannst du dann auch die Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Ausland angeben. Diese werden als Werbungskosten abgezogen, wenn du den Lohn in Deutschland versteuern musst.
Auch dann, wenn die Einkünfte in Deutschland steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen, werden diese Aufwendungen „wie Werbungskosten“ von den ausländischen Einnahmen abgezogen. Das heißt: Du kannst beispielsweise Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Kosten für doppelte Haushaltsführung oder andere berufliche Ausgaben im Zusammenhang mit deiner Tätigkeit im Ausland angeben. Die Ausgaben mindern die Höhe der Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, und damit potenziell auch die Progressionswirkung auf dein steuerpflichtiges Einkommen in Deutschland.
Sind bei dir noch keine Steuervorauszahlungen eingerichtet, ergibt sich eine Nachzahlung. Vergiss also nicht, alle deine Kosten anzugeben, die mit deinem Job zusammenhängen. So reduzierst du den Betrag, der versteuert werden muss.
2. Anlage N-GRE
Wohnst du in Baden-Württemberg und arbeitest in der Schweiz, Österreich oder Frankreich? Dann gilt für dich ein besonderes Formular: Statt der Anlage N-AUS musst du die Anlage N-Gre ausfüllen.
Die Einnahmen und Ausgaben gibst du in WISO Steuer im Bereich Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Besonderheiten bei Arbeitnehmern ein.
Wichtig: In der Regel will das Finanzamt nicht, dass Belege mit der Steuererklärung eingereicht werden, sondern fordert sie bei Bedarf selbst an. Bei Auslandssachverhalten gilt jedoch eine Ausnahme: Die Belege zur Anlage N-Gre bzw. Anlage N-AUS solltest du direkt mit der Einkommensteuererklärung einreichen (Belegvorlagepflicht).
Diese Nachweise sind zum Beispiel:
- Dein Gehaltsnachweis: Lohnausweis (CH), Bulletin de salaire (F), Lohnzettel (AU), Fiche de salaire (LU), Lønseddel (DK)
- Nachweis über Beiträge zur ausländischen Krankenversicherung
- Pensionskassenbescheinigung
- Bescheinigung über die im Ausland gezahlte Steuer
- Nachweise über etwaige ausländische Steuererstattungen
Diese Vorteile hast du bei der Steuer
Wenn du in Deutschland wohnst, bist du unbeschränkt steuerpflichtig. Dann musst du hier deine gesamten Einkünfte versteuern. Dafür stehen dir aber auch Steuervergünstigungen zu – beispielsweise der Abzug von Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.
Keine doppelte Steuer
Grenzgänger profitieren von Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beteiligten Staaten. Diese Abkommen sorgen dafür, dass dasselbe Einkommen nur einmal besteuert wird, entweder im Wohnsitzstaat oder im Tätigkeitsstaat. Dadurch zahlst du in der Regel nicht doppelt Steuern. Wird dein Lohn im Ausland versteuert, werden diese Einkünfte bei der deutschen Einkommensteuer freigestellt oder die ausländische Steuer wird angerechnet.
Geld zurückbekommen für Ausgaben rund um den Job
Als Werbungskosten kannst du Kosten absetzen, die im Zusammenhang mit deiner Berufsausübung stehen, wie zum Beispiel:
Übrigens: Für Grenzgänger gilt grundsätzlich das Sozialversicherungsrecht des Tätigkeitsstaats. So zahlst du zum Beispiel als Grenzgänger in der Schweiz dort Sozialabgaben. Diese kannst du in deiner Steuererklärung in Deutschland angeben und so Steuern sparen.
In Fällen, in denen der Lohn im EU-Ausland versteuert wird und nach DBA in Deutschland steuerfrei ist, ist ein Sonderausgabenabzug für die auf die ausländischen Einkünfte entfallenden Sozialversicherungspflichtbeiträge möglich, wenn im Tätigkeitsstaat die Beiträge steuerlich nicht berücksichtigt werden.
FAQ: Steuererklärung für Grenzgänger
Muss ich als Grenzgänger in Deutschland Steuern zahlen?
Wie werde ich als Grenzgänger besteuert?
Muss ich als Grenzgänger eine Steuererklärung abgeben?
Wie bekomme ich eine Grenzgängerbescheinigung?
- Nachweise über deinen Wohnsitz in Deutschland (etwa Meldebescheinigung)
- Arbeitsvertrag oder ein anderer Nachweis über die Beschäftigung im Ausland
Welches Formular ist für Grenzgänger?
- Anlage N-AUS
- Anlage N-Gre (für Grenzpendler aus Baden-Württemberg)
Was kann ich als Grenzgänger steuerlich absetzen?
- Pendlerpauschale für die Fahrten zur Arbeit
- Arbeitsmittel und Bürobedarf
- Verpflegungsmehraufwand
- Miete für die Zweitwohnung
- Versicherungsbeiträge
- Kosten für WISO Steuer
Hier schafft jeder die Steuer
Quellen: § 1 EStG (Einkommensteuergesetz), Your Europe, Finanzämter Baden-Würrtemberg, BMF