Wer in einer Eigentumswohnung oder Haus wohnt, zahlt jährlich Grundsteuer. Diese wird reformiert. Heißt: Für alle Eigentümer wird die Grundsteuer-Erklärung zur Pflicht. Wir zeigen, was jetzt wichtig ist.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Wer muss die Grundsteuer der Eigentumswohnung zahlen?
- Neue Grundsteuer: Ich wohne in einer Eigentumswohnung, was muss ich beachten?
- Checkliste: Angaben für die Grundsteuer-Erklärung
- Was passiert nach der Abgabe der Grundsteuer-Erklärung?
- Eigentumswohnung & Grundsteuer: Die wichtigsten Fragen
Kurz & knapp
- Bis Ende Oktober müssen alle Eigentümer eine Grundsteuer-Erklärung abgeben
- Notwendige Infos für die Erklärung können jetzt schon vorbereitet werden
- Die Grundsteuer mit WISO Grundsteuer einfach erledigen
Wer muss die Grundsteuer der Eigentumswohnung zahlen?
Mit der Grundsteuer wird in Deutschland Grundbesitz besteuert. Wohnst du also in deiner Eigentumswohnung, musst auch du diese Steuer entrichten. Als Eigentümer zahlst du die Grundsteuer an die Gemeinde, die sie jährlich zum Jahresbeginn erhebt. Dabei ist der Zahlungstermin in der Regel vierteljährlich, jeweils zum:
Neue Grundsteuer: Ich wohne in einer Eigentumswohnung, was muss ich beachten?
Die Grundsteuer wird neu berechnet. Ab dem 01.01.2022 wird jedes Grundstück in Deutschland neu bewertet – also auch dein Haus bzw. deine Eigentumswohnung. Damit die neue Grundsteuer berechnet werden kann, muss das Finanzamt und die Gemeinde den Wert deiner Immobilie ermitteln.
Grundsteuer-Erklärung wird zur Pflicht
Deshalb kommt damit für alle Eigentümer eine neue Pflicht: die Grundsteuer-Erklärung. Diese musst du im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.01.2023 abgeben. Dabei spielt die Größe deines Grundstücks keine Rolle: Ob du nur eine kleine Einzimmerwohnung hast oder ein Haus und Garten – jeder muss die Erklärung abgeben.
Hinweis: Die Grundsteuer-Erklärung ist „zusätzlich“. Gibst du also auch die (Einkommen-)Steuererklärung ab, musst du im Jahr 2022 gleich 2 Erklärungen beim Finanzamt einreichen.
Informationen für Vermieter:
Checkliste: Angaben für die Grundsteuer-Erklärung
In der Grundsteuer-Erklärung musst du verschiedene Angaben zu deinem Einfamilienhaus bzw. deiner Eigentumswohnung machen. Das sind zum Beispiel Immobilienart, Grundstücksfläche, Alter des Gebäudes, Wohnfläche und andere.
Was ist der Miteigentumsanteil und wie hoch ist meiner?
Bist du Eigentümer einer Eigentumswohnung, gehört dir nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch ein Teil des gemeinschaftlichen Eigentums. Dazu gehören deine Anteile am gesamten Gebäude und vom Grund und Boden. Dieser Miteigentumsanteil muss in der Grundsteuer-Erklärung angegeben werden.
Der Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum richtet sich normalerweise nach dem Verhältnis der Wohnflächen der Eigentumswohnungen. Wie hoch dein Miteigentumsanteil ist, kannst du der Teilungserklärung und dem Grundbuchauszug entnehmen.
Auch bei einem Einfamilienhaus kannst du Miteigentümer sein. Gehört deinem Ehepartner und dir das Haus gemeinsam, beträgt der Miteigentumsanteil jeweils die Hälfte.
Eigentumswohnung und Miteigentumsanteil
- Das Grundstück bei einem Einfamilienhaus umfasst den Grund und Boden und das Gebäude.
- Das Grundstück bei Wohneigentum besteht aus der Wohnung und dem Anteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum
Neue Angabe: der Bodenrichtwert
In der Grundsteuer-Erklärung für deine Eigentumswohnung musst du auch Angaben zum Bodenrichtwert machen. Dieser wird von Gutachterausschüssen festgelegt und basiert auf regionalen Kaufpreisen.
Nicht alle abgefragten Werte sind auf Anhieb zu finden. Damit du für deine Grundsteuer-Erklärung gut vorbereitet bist, haben wir für dich diese Checkliste zusammengestellt:
NEU: WISO Grundsteuer
Wir von WISO Steuer möchten den Aufwand für dich so gering wie möglich halten. Deshalb kannst du deine Grundsteuer mit WISO Grundsteuer erledigen. Das Programm unterstützt dich mit Tipps und Hinweisen beim Eintragen der Daten – ganz ohne Elster.
Übrigens: Stiftung Warentest sagt, dass WISO Grundsteuer als einziges Programm im Test den Grundsteuerwert errechnet.
Was passiert nach der Abgabe der Grundsteuer-Erklärung?
Bis zum 31.01.2023 kannst du die Grundsteuer-Erklärung für deine Eigentumswohnung abgeben. Ab Ende 2022 erhältst du dann die entsprechenden Bescheide vom Finanzamt und später von der Gemeinde. Die neuen Grundsteuer-Beträge musst du erst ab 2025 zahlen.
- Alle Termine im Überblick: Grundsteuer-Erklärung
- Bescheide unbedingt prüfen
- Das ist wichtig beim Grundsteuer Einspruch
Zahle ich mehr Grundsteuer nach der Grundsteuer-Reform?
Ob du mehr Grundsteuer zahlst als bisher, wirst du frühestens 2024 wissen. Denn für die Berechnung ist der Hebesatz entscheidend, den die Gemeinden erst beschließen müssen. Dabei sollen die neuen Hebesätze so festgelegt werden, dass eine Erhöhung der Grundsteuer vermieden wird.
Eigentumswohnung & Grundsteuer: Die wichtigsten Fragen
Muss jeder Eigentümer eine eigene Grundsteuer-Erklärung ausfüllen?
Ja, auch für eine Eigentumswohnung musst du die Grundsteuer-Erklärung abgeben. Denn dazu ist jeder verpflichtet, der Eigentum, Teileigentum oder Erbbaurechte an einem Grundstück besitzt.
Füllt meine Hausverwaltung die Erklärung für mich aus?
Wird deine Immobilie von einer Grundstücks- oder Hausverwaltung betreut, dürfen diese dich unterstützen.
Bis wann muss ich die Erklärung für meine Eigentumswohnung abgeben?
Im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.01.2023 musst du die Grundsteuer-Erklärung bei Finanzamt digital einreichen. Mitte Oktober wurde eine Fristverlängerung beschlossen, vom ursprünglich 31.10.2022 auf Ende Januar 2023.
Was passiert, wenn ich nichts unternehme?
Gibst du deine Grundsteuer-Erklärung nicht rechtzeitig ab, kann das für dich teuer werden. Das Finanzamt kann dann Strafen wie Zwangsgeld oder Verspätungszuschlag ansetzen.