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Grundsteuer-Erklärung: Termine 2022 bis 2025 – Was passiert wann?

Wird es eine weitere Fristverlängerung geben?

Für die neue Grundsteuer müssen alle Eigentümer in Deutschland dem Finanzamt Daten bereitstellen: in Form von einer Grundsteuer-Erklärung. Zum Fristende am 31.01.2023 fehlten noch zahlreiche Erklärungen – eine offizielle Fristverlängerung gibt es aber nur in Bayern. Alle Grundsteuer-Termine im Überblick.

Kurz & knapp

  • Bis Ende Januar 2023 sollten alle Eigentümer eine Grundsteuer-Erklärung abgeben
  • Bei Ablauf der Frist fehlen noch viele Erklärungen – Bayern schiebt den Termin nach hinten
  • Die übrigen Bundesländer planen keinen Fristaufschub
  • Jetzt die Erklärung mit WISO Grundsteuer erstellen und Bußgelder vermeiden

Alle Grundsteuer-Termine im Überblick

Grundsteuer-Erklärung Fristen Termine Infografik

 

Video: Grundsteuer-Erklärung

Mit der neuen Grundsteuer kommt für Eigentümer auch eine neue Pflicht: die Grundsteuer-Erklärung. Im Video zeigen dir, was sich dadurch ändert.

Wer muss die Grundsteuer-Erklärung abgeben?

Zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung verpflichtet ist jeder, der

  • Eigentum,
  • Teileigentum oder
  • Erbbaurecht an einem Grundstück besitzt.

Dabei wird grundsätzlich auf den Stichtag der ersten Hauptfeststellung abgestellt. Heißt: Wer am 01.01.2022 Eigentümer eines Grundstücks war, muss für dieses Grundstück eine Grundsteuer-Erklärung abgeben.

Für diese Grundstücke musst du eine Grundsteuer-Erklärung abgeben:

  • (un-)bebaute Grundstücke
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Erbbaurechte
  • Wohnungs- und Teileigentumserbbaurechte
  • Gebäude auf fremdem Grund und Boden
  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
  • Grundstücke für Land- und Forstwirtschaft

Hat ein Grundstück mehrere Eigentümer, muss nur ein Eigentümer die Grundsteuer-Erklärung abgeben. Die anderen Eigentümer müssen aber genannt werden.

Muss ich als Mieter eine Grundsteuer-Erklärung abgeben?

Nein, als Mieter musst du keine Grundsteuer-Erklärung abgeben. Das ist Sache der Eigentümer. Die Kosten für die Grundsteuer zahlt ebenfalls der Eigentümer. Allerdings bist du damit nicht aus dem Schneider: Der Eigentümer darf die Grundsteuer auf Mieter umlegen und dich also über die Nebenkostenabrechnung an den Kosten beteiligen.

Im Gegenzug heißt es also für Vermieter: Zwar darfst du die Grundsteuer auf Mieter umlegen, doch du bleibst trotzdem als Eigentümer verpflichtet, die Grundsteuer-Erklärung einzureichen. Diese Pflicht kann nicht auf den Mieter übertragen werden.

Kann ich die Grundsteuer-Erklärung mit WISO Steuer ausfüllen?

Die Grundsteuer-Erklärung muss jeder Eigentümer digital ans Finanzamt übermitteln. Am einfachsten erledigst du das mit WISO Grundsteuer. Du füllst die Erklärung einfach online aus und sendest sie mit einem Klick ans Finanzamt. Übrigens: Auch Stiftung Warentest findet, dass du bei WISO Grundsteuer gut aufgehoben bist.

Was gilt für die Grundsteuer bei Eigentümerwechsel?

Bei der Grundsteuer gilt für das Finanzamt immer der 01.01. des jeweiligen Jahres als sogenannter „Stichtag“. Für die Steuer entscheidend sind also die Verhältnisse zu diesem Zeitpunkt. Das bedeutet, für die Grundsteuer zählt sowohl der Zustand als auch der Eigentümer am 01.01. des jeweiligen Jahres.

Wird das Grundstück im Laufe des Jahres 2022 verkauft, muss trotzdem der alte Eigentümer die Grundsteuer-Erklärung „auf die Verhältnisse zum 01.01.2022“ abgeben. Er ist auch immer noch Schuldner der Steuer. Erst zum 01.01.2023 werden die Grundstücks-Verhältnisse mit einer sogenannten Fortschreibung beim Finanzamt angepasst.

Das Gleiche passiert übrigens auch, wenn sich die Art eines Grundstücks ändert, also zum Beispiel auf einem unbebauten Grundstück ein Haus gebaut wird. Das Finanzamt berücksichtigt für die Steuer immer nur den Zustand am 01.01. des jeweiligen Jahres.

Welche Angaben sind für die Grundsteuer-Erklärung nötig?

Die meisten Bundesländer verschicken aktuell Informationsschreiben. Diese sollen die wichtigsten Daten und Informationen enthalten, die die Grundstückseigentümer für die Grundsteuer-Erklärung benötigen. Achtung: „Wichtigste Daten“ sind nicht „alle Daten“. Das bedeutet, du musst höchstwahrscheinlich noch selbst tätig werden und weitere Unterlagen zusammensuchen.

Wichtig bei der Grundsteuer-Erklärung sind zum Beispiel Angaben zu:

  • Grundstücksart
  • Wohnfläche
  • Nutzungsfläche
  • Flur, Flurstück
  • Gemarkung
  • Bodenrichtwert
  • Eigentumsverhältnisse
  • bisheriges Einheitswert-Aktenzeichen

Woher bekomme ich diese Daten?

Die notwendigen Informationen findest du in Unterlagen wie Grundbuchauszug, Notarvertrag bzw. notarieller Kaufvertrag, Katasterauszug. Die Steuernummer kannst du zum Beispiel im alten Einheits- und Grundsteuerbescheid ablesen.

Infos zu wichtigen Angaben für Wohnungseigentümer und Vermieter:

Muss ich die Unterlagen mitschicken?

Nein. Du musst keine Unterlagen zusammen mit der Grundsteuer-Erklärung einreichen. Sollte das Finanzamt Informationen oder Belege von dir benötigen, wird es sich bei dir melden. Bewahre deine Belege daher sorgfältig auf.

Die Termine zur neuen Grundsteuer im Überblick

  • Januar 2022: Hauptfeststellung

Der 01.01.2022 ist der Stichtag der ersten Hauptfeststellung. Das bedeutet, für alle Grundstücke und Gebäude wird der jeweilige Grundsteuerwert, den sie zu diesem Zeitpunkt hatten, festgestellt. Entscheidend sind also die steuerlichen Verhältnisse an diesem Termin.

 

Information zum Thema

Wissenswertes zur Grundsteuer-Frist

Sollten sich nach dem 01.01.2022 Änderungen ergeben, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwertes oder auf die Eigentumsverhältnisse auswirken, werden diese über Fortschreibungen und Nachfeststellungen berücksichtigt.

Das gilt zum Beispiel bei einem Eigentümerwechsel, wenn ein unbebautes Grundstück bebaut oder ein bereits bestehendes Gebäude um einen Anbau erweitert wird.

  • März 2022: Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung

Ab März fordern die Finanzämter zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung auf – in der Regel durch öffentliche Bekanntmachung. Das bedeutet, es werden grundsätzlich keine persönliche Briefe mit Aufforderung zur Abgabe verschickt. Informationen bieten entsprechende Pressemitteilungen oder auch Amtsblätter bzw. Internetseiten des Bundeslandes, Finanzamts oder Gemeinde.

  • 2. Quartal 2022: Informationsschreiben zur Grundsteuer-Erklärung

Die Finanzverwaltungen versenden die Informationsschreiben, die die wichtigsten Daten und Informationen enthalten, die du für die Erklärung  benötigst. Teilweise wurden diese Informationsblätter schon mit aktuellen Grundsteuerbescheiden verschickt.

Zumindest in den meisten Bundesländern werden die Grundstückseigentümer solche Schreiben erhalten. Manche Bundesländer verzichten jedoch darauf. So informieren zum Beispiel Berlin und Hessen im Internet bzw. über das Landesportal.

  • Abgelaufen: 01.07.2022 bis 31.01.2023: Abgabefrist für die Grundsteuer-Erklärung

In diesem Zeitraum erwartet das Finanzamt deine Grundsteuer-Erklärung. Versäumst du die Frist, können Stafen wie Versäumniszuschläge drohen.

Auf Grundlage deiner Angaben in der Grundsteuer-Erklärung ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert für dein Grundstück und mithilfe der Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag.

 

Achtung Icon

Aktuell: Wird es eine Fristverlängerung für die Grundsteuer-Erklärung geben?

Bayern hat im Alleingang die Frist um weitere 3 Monate verlängert. Bayerische Grundstücks- und Immobilieneigentümer können sich damit bis zum 30.04.2023 Zeit lassen.

 

Die übrigen Bundesländer bleiben bei der bisherigen Frist, die schon einmal verlägert wurde. Ein zweiter Aufschub ist deshalb nicht geplant. Bisher ließen allerdings viele Eigentümer die Abgabefrist verstreichen, somit fehlen noch viele Grundsteuer-Erklärungen.

 

Frist für die Grundsteuer-Erklärung verpasst – was jetzt?

 

Wer die Grundsteuer-Erklärung nicht fristgerecht einreicht, dem drohen Strafen. Dabei haben die Finanzämter verschiedene Hebel: Verspätungszuschläge von 25 Euro pro angefangenen Monat der Verspätung bis hin zu Zwangsgeldern von bis zu 25.000 Euro stehen in Aussicht.

 

Allerdings wollen die meisten Bundesländer vorerst auf drastische Maßnahmen verzichten. Die Finanzämter werden die säumigen Eigentümer zunächst mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern. Dann sollte man die Erklärung nicht auf die lange Bank schieben.

 

  • Eigentümer sollten sich mit der Grundsteuer-Erklärzbg beeilen, um Bußgelder zu vermeiden. Jetzt erledigen: mit WISO Grundsteuer
  • Ende 2022 bis 2024: Bescheide vom Finanzamt und der Gemeinde

In dieser Zeit werden Bescheide zur Grundsteuer erstellt und verschickt. Insgesamt wirst du 3 Bescheide erhalten:

  • Bescheid des Finanzamts über den Grundsteuerwert
  • Bescheid des Finanzamts über den Grundsteuermessbetrag
  • Bescheid der Gemeinde, mit der die zu zahlende Grundsteuer festgesetzt wird

Die vom Finanzamt verschickten Bescheide sollen dich nur informieren, bezahlen musst du erst einmal nichts. Sie enthalten die Bemessungsgrundlagen für den späteren Grundsteuerbescheid.

Diese Bemessungsgrundlagen übernehmen die Gemeinden und legen den Hebesatz neu fest. Anschließend erlassen sie neue Grundsteuerbescheide. Der Grundsteuerbescheid enthält dann den Betrag, den du jährlich für die Grundsteuer zahlen musst.

Wichtig: Bescheide prüfen

  • Ab 01.01.2025: Neue Grundsteuer tritt in Kraft

Ab 2025 muss die neue Grundsteuer bezahlt werden. An den Zahlungsmodalitäten hat sich durch die Grundsteuer-Reform nichts geändert. Wie bisher auch wird die Grundsteuer zu je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Für jährliche Zahlungen gilt wie gehabt der 01.07. als Fälligkeitstag.

FAQ: Grundsteuer-Erklärung

Selbstverständlich unterstützt dich WISO Steuer bei der Grundsteuer-Erklärung: mit WISO Grundsteuer. Damit erledigst du deine Erklärung ganz einfach, denn viele Informationen können automatisch eingetragen werden und hilfreiche Tipps unterstützen dich bei jedem Schritt. Die fertige Erklärung reichst du dann ganz einfach digital beim Finanzamt ein.
Für die Grundsteuer-Erklärung benötigst du insbesondere diese Angaben: bisheriges Einheitswert-Aktenzeichen, Lage des Grundstücks, Gemarkung und Flurstück, Eigentumsverhältnisse, Grundstücksart (also zum Beispiel Wohngrundstück oder Eigentumswohnung), Grundstücksfläche, Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes, Nutzungsart, Baujahr bzw. Jahr der Kernsanierung, ggf. Nachweis über die Abbruchverpflichtung.

Diese Informationen findest du zum Beispiel im Grundbuchauszug, dem bisherigen Einheitswertbescheid, der Teilungserklärung, dem Kaufvertrag oder den Bauunterlagen.

Im Gesetz heißt die Grundsteuer-Erklärung „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“. Wie du an diesem Ausdruck schon sehen kannst, liegt hier eine Feststellungserklärung vor. Wird also im Rahmen der Grundsteuer von der Feststellungserklärung gesprochen, ist damit die Grundsteuer-Erklärung gemeint.
Die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung war vom 01.07.2022 bis zum 31.01.2023. Aktuell hat Bayern die Frist im Alleingang bis Ende April verlängert. Ob nun alle anderen Bundesländer dem Beispiel folgen, bleibt abzuwarten. Die allgemeine Frist wurde schon mal vom 31.10.2022 um 3 Monate verlängert.
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Gibst du deine Grundsteuer-Erklärung nicht rechtzeitig ab, darf dich das Finanzamt dafür „bestrafen“. Die Strafe heißt Verspätungszuschlag. Dieser beträgt mindestens 25 Euro für jeden Monat, den du die Grundsteuer-Erklärung zu spät abgibst.

Den Verspätungszuschlag kannst du aber verhindern. Ist absehbar, dass du den letzten Tag der Abgabefrist – das ist derzeit der 31.01.2023 – verpassen wirst, zum Beispiel weil noch Unterlagen fehlen, beantrage eine Fristverlängerung. Der Antrag sollte rechtzeitig vor Ablauf der Frist an das Finanzamt geschickt werden.

Gib die Erklärung bei dem Finanzamt ab, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, für das du die Erklärung erstellst.
Die Finanzämter müssen bundesweit die Grundsteuer-Erklärungen für ca. 36 Millionen Grundstücke bearbeiten und die jeweiligen Bescheide verschicken. Das kann eine Weile dauern. Vermutlich wird es auch je nach Bundesland Unterschiede geben, sodass mit Post vom Finanzamt deshalb sogar erst 2025 zu rechnen ist.
Die neue Grundsteuer musst du erst ab dem 01.01.2025 bezahlen.
Ja, als Eigentümer einer Eigentumswohnung musst du Grundsteuer zahlen. Bei der Eigentumswohnung zahlst du aber nur für deine Wohnung die Grundsteuer, nicht für das gesamte Grundstück. Und deshalb musst du auch nur für deine Wohnung eine Grundsteuer-Erklärung abgeben.
Ja, denn auch für ein unbebautes Grundstück musst du Grundsteuer zahlen. Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Die Benutzbarkeit beginnt zum Zeitpunkt, in dem das Gebäude bezugsfertig ist, also von den künftigen Bewohnern bzw. Nutzern bestimmungsgemäß genutzt werden kann. Eine Wohnung oder ein Haus ist zum Beispiel bezugsfertig, wenn alle wesentlichen Arbeiten erledigt sind und nur noch Restarbeiten anstehen, wie Wände streichen oder Bodenbelag verlegen.

Für die Bewertung unbebauter Grundstücke brauchst du lediglich die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert.

Grundsätzlich musst du alle 7 Jahre eine Grundsteuer-Erklärung abgeben. In Niedersachsen dagegen wirst du nur noch ein einziges Mal die Grundsteuer-Erklärung abgeben müssen, und dann nicht mehr. Es sei denn, du bist Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks – für diese musst du auch in Niedersachsen alle 7 Jahre eine Grundsteuer-Erklärung abgeben.
Mit der Grundsteuer-Reform wurden umfangreiche Regelungen geschaffen, um den Grundsteuerwert für Grundstücke zu ermitteln. Grundsätzlich gilt das sogenannte Bundesmodell, das im Bewertungsgesetz und Grundsteuergesetz geregelt ist.

Im Rahmen der Reform wurde jedoch eine Öffnungsklausel geschaffen. Diese erlaubt den einzelnen Bundesländern, vom Bundesmodell abweichende Regelungen rund um die Grundsteuer einzuführen. Für eigene Landesmodelle haben sich entschieden: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen. Eine Übersicht findest du hier: Grundsteuer

Das wird noch eine Weile dauern. Zunächst müssen die Finanzämter die Bescheide zum Grundsteuerwert und zum Grundsteuermessbetrag versenden. Anschließend legen die Gemeinden voraussichtlich im Jahr 2024 die neuen Hebesätze fest.

Erst danach erhältst du von deiner Gemeinde den Grundsteuerbescheid, in dem die Höher der zu zahlenden Grundsteuer steht.

Nein, denn der Bescheid über den Grundsteuerwert ist lediglich eine Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Grundsteuermessbetrages. Die Grundsteuer, die ab 2025 zu zahlen ist, ergibt sich ausschließlich aus dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde.
Nein, auch der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag stellt nur eine Bemessungsgrundlage dar für die weitere Berechnung der Grundsteuer. Die Grundsteuer, die du ab 2025 zahlen muss, findest du ausschließlich im Grundsteuerbescheid deiner Gemeinde.