Für die neue Grundsteuer müssen alle Eigentümer in Deutschland dem Finanzamt Daten bereitstellen: in Form von einer Grundsteuer-Erklärung. Zum Fristende am 31.01.2023 fehlten noch zahlreiche Erklärungen – eine offizielle Fristverlängerung gibt es aber nur in Bayern. Alle Grundsteuer-Termine im Überblick.
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Kurz & knapp
- Bis Ende Januar 2023 sollten alle Eigentümer eine Grundsteuer-Erklärung abgeben
- Bei Ablauf der Frist fehlen noch viele Erklärungen – Bayern schiebt den Termin nach hinten
- Die übrigen Bundesländer planen keinen Fristaufschub
- Jetzt die Erklärung mit WISO Grundsteuer erstellen und Bußgelder vermeiden
Alle Grundsteuer-Termine im Überblick
Wer muss die Grundsteuer-Erklärung abgeben?
Zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung verpflichtet ist jeder, der
- Eigentum,
- Teileigentum oder
- Erbbaurecht an einem Grundstück besitzt.
Dabei wird grundsätzlich auf den Stichtag der ersten Hauptfeststellung abgestellt. Heißt: Wer am 01.01.2022 Eigentümer eines Grundstücks war, muss für dieses Grundstück eine Grundsteuer-Erklärung abgeben.
Für diese Grundstücke musst du eine Grundsteuer-Erklärung abgeben:
- (un-)bebaute Grundstücke
- Wohnungs- und Teileigentum
- Erbbaurechte
- Wohnungs- und Teileigentumserbbaurechte
- Gebäude auf fremdem Grund und Boden
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
- Grundstücke für Land- und Forstwirtschaft
Hat ein Grundstück mehrere Eigentümer, muss nur ein Eigentümer die Grundsteuer-Erklärung abgeben. Die anderen Eigentümer müssen aber genannt werden.
Muss ich als Mieter eine Grundsteuer-Erklärung abgeben?
Nein, als Mieter musst du keine Grundsteuer-Erklärung abgeben. Das ist Sache der Eigentümer. Die Kosten für die Grundsteuer zahlt ebenfalls der Eigentümer. Allerdings bist du damit nicht aus dem Schneider: Der Eigentümer darf die Grundsteuer auf Mieter umlegen und dich also über die Nebenkostenabrechnung an den Kosten beteiligen.
Im Gegenzug heißt es also für Vermieter: Zwar darfst du die Grundsteuer auf Mieter umlegen, doch du bleibst trotzdem als Eigentümer verpflichtet, die Grundsteuer-Erklärung einzureichen. Diese Pflicht kann nicht auf den Mieter übertragen werden.
Kann ich die Grundsteuer-Erklärung mit WISO Steuer ausfüllen?
Die Grundsteuer-Erklärung muss jeder Eigentümer digital ans Finanzamt übermitteln. Am einfachsten erledigst du das mit WISO Grundsteuer. Du füllst die Erklärung einfach online aus und sendest sie mit einem Klick ans Finanzamt. Übrigens: Auch Stiftung Warentest findet, dass du bei WISO Grundsteuer gut aufgehoben bist.
Was gilt für die Grundsteuer bei Eigentümerwechsel?
Bei der Grundsteuer gilt für das Finanzamt immer der 01.01. des jeweiligen Jahres als sogenannter „Stichtag“. Für die Steuer entscheidend sind also die Verhältnisse zu diesem Zeitpunkt. Das bedeutet, für die Grundsteuer zählt sowohl der Zustand als auch der Eigentümer am 01.01. des jeweiligen Jahres.
Wird das Grundstück im Laufe des Jahres 2022 verkauft, muss trotzdem der alte Eigentümer die Grundsteuer-Erklärung „auf die Verhältnisse zum 01.01.2022“ abgeben. Er ist auch immer noch Schuldner der Steuer. Erst zum 01.01.2023 werden die Grundstücks-Verhältnisse mit einer sogenannten Fortschreibung beim Finanzamt angepasst.
Das Gleiche passiert übrigens auch, wenn sich die Art eines Grundstücks ändert, also zum Beispiel auf einem unbebauten Grundstück ein Haus gebaut wird. Das Finanzamt berücksichtigt für die Steuer immer nur den Zustand am 01.01. des jeweiligen Jahres.
Welche Angaben sind für die Grundsteuer-Erklärung nötig?
Die meisten Bundesländer verschicken aktuell Informationsschreiben. Diese sollen die wichtigsten Daten und Informationen enthalten, die die Grundstückseigentümer für die Grundsteuer-Erklärung benötigen. Achtung: „Wichtigste Daten“ sind nicht „alle Daten“. Das bedeutet, du musst höchstwahrscheinlich noch selbst tätig werden und weitere Unterlagen zusammensuchen.
Wichtig bei der Grundsteuer-Erklärung sind zum Beispiel Angaben zu:
- Grundstücksart
- Wohnfläche
- Nutzungsfläche
- Flur, Flurstück
- Gemarkung
- Bodenrichtwert
- Eigentumsverhältnisse
- bisheriges Einheitswert-Aktenzeichen
Woher bekomme ich diese Daten?
Die notwendigen Informationen findest du in Unterlagen wie Grundbuchauszug, Notarvertrag bzw. notarieller Kaufvertrag, Katasterauszug. Die Steuernummer kannst du zum Beispiel im alten Einheits- und Grundsteuerbescheid ablesen.
Infos zu wichtigen Angaben für Wohnungseigentümer und Vermieter:
Muss ich die Unterlagen mitschicken?
Nein. Du musst keine Unterlagen zusammen mit der Grundsteuer-Erklärung einreichen. Sollte das Finanzamt Informationen oder Belege von dir benötigen, wird es sich bei dir melden. Bewahre deine Belege daher sorgfältig auf.
Die Termine zur neuen Grundsteuer im Überblick
Der 01.01.2022 ist der Stichtag der ersten Hauptfeststellung. Das bedeutet, für alle Grundstücke und Gebäude wird der jeweilige Grundsteuerwert, den sie zu diesem Zeitpunkt hatten, festgestellt. Entscheidend sind also die steuerlichen Verhältnisse an diesem Termin.
Wissenswertes zur Grundsteuer-Frist
Das gilt zum Beispiel bei einem Eigentümerwechsel, wenn ein unbebautes Grundstück bebaut oder ein bereits bestehendes Gebäude um einen Anbau erweitert wird.
Ab März fordern die Finanzämter zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung auf – in der Regel durch öffentliche Bekanntmachung. Das bedeutet, es werden grundsätzlich keine persönliche Briefe mit Aufforderung zur Abgabe verschickt. Informationen bieten entsprechende Pressemitteilungen oder auch Amtsblätter bzw. Internetseiten des Bundeslandes, Finanzamts oder Gemeinde.
Die Finanzverwaltungen versenden die Informationsschreiben, die die wichtigsten Daten und Informationen enthalten, die du für die Erklärung benötigst. Teilweise wurden diese Informationsblätter schon mit aktuellen Grundsteuerbescheiden verschickt.
Zumindest in den meisten Bundesländern werden die Grundstückseigentümer solche Schreiben erhalten. Manche Bundesländer verzichten jedoch darauf. So informieren zum Beispiel Berlin und Hessen im Internet bzw. über das Landesportal.
In diesem Zeitraum erwartet das Finanzamt deine Grundsteuer-Erklärung. Versäumst du die Frist, können Stafen wie Versäumniszuschläge drohen.
Auf Grundlage deiner Angaben in der Grundsteuer-Erklärung ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert für dein Grundstück und mithilfe der Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag.
Aktuell: Wird es eine Fristverlängerung für die Grundsteuer-Erklärung geben?
Die übrigen Bundesländer bleiben bei der bisherigen Frist, die schon einmal verlägert wurde. Ein zweiter Aufschub ist deshalb nicht geplant. Bisher ließen allerdings viele Eigentümer die Abgabefrist verstreichen, somit fehlen noch viele Grundsteuer-Erklärungen.
Frist für die Grundsteuer-Erklärung verpasst – was jetzt?
Wer die Grundsteuer-Erklärung nicht fristgerecht einreicht, dem drohen Strafen. Dabei haben die Finanzämter verschiedene Hebel: Verspätungszuschläge von 25 Euro pro angefangenen Monat der Verspätung bis hin zu Zwangsgeldern von bis zu 25.000 Euro stehen in Aussicht.
Allerdings wollen die meisten Bundesländer vorerst auf drastische Maßnahmen verzichten. Die Finanzämter werden die säumigen Eigentümer zunächst mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern. Dann sollte man die Erklärung nicht auf die lange Bank schieben.
In dieser Zeit werden Bescheide zur Grundsteuer erstellt und verschickt. Insgesamt wirst du 3 Bescheide erhalten:
- Bescheid des Finanzamts über den Grundsteuerwert
- Bescheid des Finanzamts über den Grundsteuermessbetrag
- Bescheid der Gemeinde, mit der die zu zahlende Grundsteuer festgesetzt wird
Die vom Finanzamt verschickten Bescheide sollen dich nur informieren, bezahlen musst du erst einmal nichts. Sie enthalten die Bemessungsgrundlagen für den späteren Grundsteuerbescheid.
Diese Bemessungsgrundlagen übernehmen die Gemeinden und legen den Hebesatz neu fest. Anschließend erlassen sie neue Grundsteuerbescheide. Der Grundsteuerbescheid enthält dann den Betrag, den du jährlich für die Grundsteuer zahlen musst.
Wichtig: Bescheide prüfen
Ab 2025 muss die neue Grundsteuer bezahlt werden. An den Zahlungsmodalitäten hat sich durch die Grundsteuer-Reform nichts geändert. Wie bisher auch wird die Grundsteuer zu je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Für jährliche Zahlungen gilt wie gehabt der 01.07. als Fälligkeitstag.
FAQ: Grundsteuer-Erklärung
Wie fülle ich die Grundsteuer-Erklärung aus?
Welche Angaben brauche ich für die Erklärung und wo finde ich diese Daten?
Diese Informationen findest du zum Beispiel im Grundbuchauszug, dem bisherigen Einheitswertbescheid, der Teilungserklärung, dem Kaufvertrag oder den Bauunterlagen.
Ist Feststellungserklärung das Gleiche wie Grundsteuer-Erklärung?
Wann kann ich die Grundsteuer-Erklärung abgeben?
Was passiert, wenn ich die Frist für die Grundsteuer-Erklärung verpasse?
Wo gebe ich das Mutterschaftsgeld in der Steuererklärung an?
Den Verspätungszuschlag kannst du aber verhindern. Ist absehbar, dass du den letzten Tag der Abgabefrist – das ist derzeit der 31.01.2023 – verpassen wirst, zum Beispiel weil noch Unterlagen fehlen, beantrage eine Fristverlängerung. Der Antrag sollte rechtzeitig vor Ablauf der Frist an das Finanzamt geschickt werden.
Bei welchem Finanzamt muss ich die Grundsteuer-Erklärung einreichen?
Wie lange wird die Bearbeitung dauern?
Grundsteuer-Erklärung abgegeben, ab wann muss ich zahlen?
Ich wohne in einer Eigentumswohnung, muss ich eine Grundsteuer-Erklärung abgeben?
Muss ich auch für ein unbebautes Grundstück eine Erklärung einreichen?
Für die Bewertung unbebauter Grundstücke brauchst du lediglich die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert.
Wie oft muss ich die Grundsteuer-Erklärung abgeben?
Was gilt bei der Grundsteuer in meinem Bundesland?
Im Rahmen der Reform wurde jedoch eine Öffnungsklausel geschaffen. Diese erlaubt den einzelnen Bundesländern, vom Bundesmodell abweichende Regelungen rund um die Grundsteuer einzuführen. Für eigene Landesmodelle haben sich entschieden: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen. Eine Übersicht findest du hier: Grundsteuer
Wann bekomme ich den Grundsteuerbescheid?
Erst danach erhältst du von deiner Gemeinde den Grundsteuerbescheid, in dem die Höher der zu zahlenden Grundsteuer steht.