Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen

So klappt es mit dem Steuerbonus

Wer Handwerker beauftragt, kann Steuern sparen. Ausgaben für Handwerkerleistungen sind mit 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro, direkt von der Steuer abziehbar. Wir zeigen die wichtigsten Fakten.

Kurz & knapp

  • Mit Handwerkerleistungen ist ein jährlicher Steuervorteil von bis zu 1.200 Euro möglich
  • Um den Bonus nutzen zu können, darfst du den Handwerker keinesfalls bar zahlen
  • Tipp zum Jahresende: Hohe Rechnung am besten aufteilen

Video: Handwerkerleistungen absetzen

Im Video zeigen wir dir, welche Kosten rund um den Haushalt du absetzen kannst.

Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Ein Rohr verstopft. Die Waschmaschine defekt. Das Carport kaputt. Alles halb so wild. Denn Handwerkerleistungen lohnen sich gleich doppelt: Neben einer fachmännisch ausgeführten Arbeit gibt es einen Steuervorteil.

Beauftragst du für Arbeiten in und rund um dein Haus einen Handwerker, kannst du bis zu 20 Prozent der Ausgaben direkt von der Steuer abziehen. Jedes Jahr dürfen maximal 6.000 Euro über die Steuererklärung abgezogen werden. So lassen sich bis zu 1.200 Euro im Jahr sparen.

Lohnt es sich?

Finde heraus, ob sich die Steuererklärung für dich lohnt. Beantworte dafür einfach diese Fragen: Hast du…

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einen Laptop oder ein Handy gekauft?

einen Handwerker beauftragt?

mehr als 18 km Arbeitsweg?

im Homeoffice gearbeitet?

Kinderbetreuung bezahlt?

Steuererklärung lohnt sich Check
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Es lohnt sich!

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Welche Kosten kann ich absetzen?

  • Arbeitskosten
  • Fahrtkosten
  • Maschinenkosten
  • Verbrauchsmittel

Achtung: Materialkosten kannst du nicht absetzen.

Frage den Handwerker direkt nach einer Rechnung, in der die Material- und die Arbeitskosten getrennt aufgeführt werden. Denn dies ist Voraussetzung für den Steuervorteil. Übrigens ist der Handwerker zu einer Aufschlüsselung verpflichtet. Du kannst sogar die Zahlung zurückbehalten, bis dir eine korrekt ausgestellte Rechnung mit gesondertem Lohnausweis ausgestellt wurde.

Information zum Thema

Zusammenveranlagung und Handwerker-Kosten

Für Ehepartner, die zusammen eine Steuererklärung abgeben, gilt der Höchstbetrag nur einmal – auch wenn Handwerkerleistungen in mehreren Wohnungen der Eheleute erbracht werden. Ebenfalls erhalten zwei Alleinstehende, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, den Höchstbetrag nur einmal. Trennst du  dich im Laufe eines Jahres und wird der gemeinsame Haushalt damit aufgelöst, kann aber jeder den Höchstbetrag bekommen.

Welche Handwerkerleistungen kann ich absetzen?

Den Steuervorteil gibt’s für Renovierung, Wiederherstellung und Verschönerung von Räumen, Einrichtung oder Haushalts- und Elektrogeräten.

Handwerkerleistungen in den eigenen 4 Wänden

  • Streichen und Tapezieren
  • Rohrreinigung
  • Modernisierung des Badezimmers
  • Beseitigung kleinerer Schäden
  • Erneuerung des Bodenbelags
  • Erneuerung von Fenstern und Türen oder der Heizungsanlage
  • Austausch von Heizungszählern
  • Wartung und Reparatur von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen, Fahrstuhl, Feuerlöscher, Pumpen, Öltankanlagen, CO₂-Warngeräte, Abwasser-Rückstau-Sicherungen
  • Reparatur und Wartung von Gemeinschaftsmaschinen (zum Beispiel Waschmaschine und Trockner)
  • Schornsteinfeger

Umfangreichere Arbeiten

  • Arbeiten an Dach, Bodenbelägen, Fassade, Garagen, Innenwänden
  • Asbestsanierung
  • Mauerwerksanierung
  • Trockenlegung von Mauerwerk
  • Wärmedämmmaßnahmen
  • Legen von Hausanschlüssen für Strom, Fernsehen, Internet über Kabelfernsehen

Arbeiten rund um Haus und Garten

  • Aufstellen eines Baugerüsts
  • Dachrinnenreinigung
  • Überdachung eines bereits vorhandenen Pkw-Stellplatzes oder Terrasse
  • Gartengestaltung
  • Pflasterarbeiten innerhalb des Grundstücks
  • Graffitibeseitigung

Wo müssen die Arbeiten stattfinden?

Die Arbeiten müssen in deiner Wohnung bzw. deinem Haus stattfinden. Und dies können gleich mehrere Orte sein:

  • Selbst genutzte Wohnung in Deutschland oder der EU
  • Hauptwohnung
  • Zweitwohnung am Arbeitsort
  • Wochenend- oder Ferienwohnung
  • Wohnung des Kindes am Studienort

Zudem müssen die Arbeiten „in und rund um das Haus“ angegeben werden. Da die Arbeiten als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ gelten, müssen die Arbeiten eben in deinem Haushalt stattfinden.

Die Krux mit der Werkstatt

Repariert ein Handwerker einen Kühlschrank oder eine Waschmaschine bei dir zu Hause, erkennt das Finanzamt diese Rechnung an. Nicht abzugsfähig ist aber beispielsweise die Reparatur eines Fernsehgerätes, sobald es der Techniker mit in seine Werkstatt nimmt. Denn dies sieht das Finanzamt nicht mehr als „haushaltsnah“ an.

Bei defekten Haushaltsgeräten solltest du am besten dem Techniker schon bei der Terminvereinbarung genau zu schildern, was mit deinem Gerät nicht stimmt. Dann hat er das entsprechende Ersatzteil vielleicht gleich dabei und muss das Gerät nicht mitnehmen.

Sollte dies nicht möglich sein, frage den Handwerker auch hier wieder nach einer aufgeschlüsselten Rechnung: Darin sollten die Lohnkosten für die Leistung (Montage) vor Ort in der Rechnung gesondert ausgewiesen sein. So klappt es wenigstens teilweise mit dem Steuervorteil.

Worauf muss ich bei der Bezahlung von Handwerkern achten?

Zahle die Rechnung des Handwerkers keinesfalls in bar. Denn sonst ist die komplette Steuerersparnis hinüber. Grund: Das Finanzamt will Schwarzarbeit eindämmen. Daher erkennt es nur Ausgaben an, die nachweislich überwiesen wurden.

Damit die Kosten anerkannt werden, brauchst du unbedingt eine Rechnung und den Nachweis der bargeldlosen Zahlung, zum Beispiel per Überweisung, Lastschrift oder mit EC-Karte. Die Rechnung musst du zudem mindestens 2 Jahre aufbewahren.

Information zum Thema

Rechnungen aufbewahren

Du musst die Rechnung und den Überweisungsbeleg nicht mehr der Steuererklärung beilegen. Das Finanzamt kann aber später verlangen, dass du diese Belege und einen Kontoauszug vorlegst. Also: Auf jeden Fall alle Belege aufheben! Am einfachsten geht das mit Steuer-Scan. Einfach ein Foto der Rechnung machen und schon ist diese in deiner Steuererklärung hinterlegt.

Mieter: Nebenkostenabrechnung nicht vergessen!

Du wohnst in einer angemieteten Wohnung und hast im letzten Jahr keinen Handwerker engagiert? Als Mieter kannst du auch Posten aus deiner Nebenkostenabrechnung von der Steuer absetzen. Dies gilt beispielsweise für den Hausmeister oder bei der Wartung von Fahrstühlen.

Um Handwerker abzusetzen, müssen aus der Nebenkostenabrechnung diese Details hervorgehen:

  • Art der Dienstleistung
  • Höhe des eigenen Kostenanteils

Damit du die steuerliche Vergünstigung nutzen kannst, müssen die Handwerkerleistungen detailliert in der Jahresrechnung ausgewiesen sein. Oder du lässt dir von deinem Vermieter eine gesonderte Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt für deinen Anteil an den Gesamtkosten ausstellen. Falls du an den Vermieter Nebenkosten nachzahlen musst, machst du diese Kosten in dem Jahr geltend, in dem du diese bezahlt hast.

Steuertipp zum Jahresende: Rechnung aufteilen lassen!

Hast du in den letzten Wochen des Jahres einen Handwerker beauftragt? Dann kann dieser Tipp bares Geld für dich bedeuten: Prüfe zuerst, wie weit du deine Möglichkeiten zum Steuerabzug bereits wahrgenommen hast. Ist die Rechnung hoch und liegt über der Höchstsumme von 6.000 Euro? Dann kannst du den Steuervorteil nicht ganz ausschöpfen.

Kein Problem! Rede mit dem Handwerker und versuche, einen Teil der Zahlung ins neue Jahr zu verschieben. So mindern die Ausgaben auch noch im kommenden Jahr deine Steuerlast. Denn für das Finanzamt zählt das Datum der Zahlung, nicht wann die Arbeiten stattgefunden haben.

Beispiel Familie

Beispiel Handwerker absetzen

Ende des Jahr 2020 beauftragte Stefan ein Handwerksunternehmen, das Dach seines Hauses zu reparieren. Die anteiligen Arbeits- und Fahrtkosten betrugen insgesamt 7.000 Euro. Stefan vereinbart mit dem Handwerker, dass er im Dezember einen Teilbetrag von 6.000 Euro überweist. Im Januar überweist er den Restbetrag.

Die Steuerermäßigung im Jahr 2020 beträgt: 20 Prozent von 6.000 Euro = 1.200 Euro.

Die Steuerermäßigung im Jahr 2021 beträgt: 20 Prozent von 1.000 Euro = 200 Euro.

Würde Stefan den Rechnungsbetrag in voller Höhe in 2020 begleichen, bekäme er eine Steuerermäßigung von insgesamt 1.200 Euro und damit 200 Euro weniger.

Können Rentner Handwerkerleistungen absetzen?

Ausgaben für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Haushaltshilfen können mit 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Da diese Vergünstigung unabhängig vom persönlichen Steuersatz ist, wirkt sie sich für alle Steuerzahler in gleicher Weise aus. Die Steuervergünstigung läuft ins Leere, wenn das Einkommen so gering ist, dass keine Steuerschuld entsteht – wie oftmals bei Rentnern.

Nun hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden, dass diese Regelung des Direktabzugs von der Steuerzahlung rechtmäßig ist. Falls das Einkommen so gering ist, dass keine Steuer entsteht, kann der mangelnde Steuerabzug nicht zu einer negativen Steuerschuld führen – und somit nicht als Steuererstattung ausbezahlt werden (Aktenzeichen 3 K 267/11).

Wo trage ich die Ausgaben für Handwerker in der Steuererklärung ein?

In WISO Steuer trägst du einfach den Gesamtbetrag auf der Rechnung deines Handwerkers ein. Die Berechnung der 20 Prozent übernimmt das Programm automatisch. Und du kannst dabei zusehen, wie deine Erstattung wächst.

Tipp: Mach ein Foto der Rechnung mit deinem Smartphone – schon landet sie an der richtigen Stelle deiner Steuererklärung. Dafür lädst du dir die kostenlose App Steuer-Scan herunter.

Handwerkerleistungen gehören in diesen Bereich deiner Steuererklärung: Allgemeine Ausgaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt

Handwerkerleistungen im Detail

Was ist wichtig, wenn du den Handwerker kommen lässt? Wir haben dir einige Infos zusammengefasst:

Kosten für den Schornsteinfeger in der Steuererklärung

Du kannst deine gesamten Kosten für den Schornsteinfeger bei den Handwerkerleistungen ansetzen. Das umfasst alle Tätigkeiten wie das Kehren des Kamins, Feuerstättenschau, Reparatur-, Wartungs-, Mess- und Überprüfungsarbeiten.

Ausgesperrt: Schlüsseldienst als Handwerkerleistung absetzen

Kurz nicht aufgepasst, schon fällt die Haustür ins Schloss – und man steht plötzlich ohne Schlüssel vor der Wohnung. Ein Schlüsseldienst muss her. Die Kosten hierfür kannst du teilweise aufs Finanzamt abwälzen, und zwar als Handwerkerleistung.

Aber auch hier gilt: Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht. Du brauchst eine Rechnung und musst den Betrag überweisen.

Wintergarten absetzen

Durch die Erweiterung der Wohnfläche gilt der Anbau eines Wintergartens als Neubau. Dieser führt im Rahmen der Handwerkerleistungen nicht zu einem Steuervorteil. Erst, wenn ein bestehender Wintergarten mit profesioneller Hilfe modernisiert oder instandgehalten wird, kannst du die Kosten von der Steuer absetzen.

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