Ob Reinigungskraft, ambulanter Pfleger oder Gärtner – haushaltsnahe Dienstleistungen können eine ordentliche Steuererstattung bringen. Der Steuervorteil ist aber an einige Voraussetzungen geknüpft. Mit welchen Leistungen man die Steuererklärung aufpolieren kann, zeigen wir hier.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Wenn du Dienstleister in deinem Haushalt arbeiten lässt, kannst du dir eine Steuerermäßigung von bis zu 4.000 Euro sichern
- Du benötigst Rechnungen, die du per Überweisung bezahlst
- Mieter haben oft viele absetzbare Positionen in ihrer Nebenkostenabrechnung
- WISO Steuer hilft dir, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen richtig einzutragen und dir den Steuerbonus zu sichern
Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen: So geht’s
„Das bisschen Haushalt macht sich von allein, sagt mein Mann”, heißt es in einem bekannten ironischen Schlager. Dass die Lebenswirklichkeit eine andere ist, wissen die meisten. Unterstützung ist gefragt, kostet aber in der Regel eine Menge Geld.
Die erfreuliche Nachricht: Wenn du Dienstleister für bestimmte Tätigkeiten in deinem Haushalt beauftragst und einige Voraussetzungen einhältst, kannst du dir einen Teil der Kosten zurückholen. Dafür musst du sie in deiner Steuererklärung eintragen.
Absetzbar sind 20 Prozent der Arbeitskosten aus deinen Rechnungen. Maximal 20.000 Euro kannst du angeben, sodass dir bis zu 4.000 Euro direkt von der Steuer abgezogen werden.
Beispiel: Fürs Putzen des Hauses stellt eine Dienstleisterin 2.000 Euro als Arbeitskosten in Rechnung. Folglich wird die zu zahlende Einkommensteuer um 400 Euro reduziert.
Du willst ausrechnen, wie viel Geld du vom Finanzamt zurückbekommst? Dann starte deinen kostenlosen Test mit WISO Steuer. Du siehst sofort welchen Vorteil du durch haushaltsnahe Dienstleistungen bekommst.
Voraussetzungen für den Steuervorteil
Damit du von einer Steuerermäßigung profitieren kannst, musst du folgende Voraussetzungen einhalten:
Welche Kosten werden berücksichtigt und welche nicht?
Materialkosten sind nicht absetzbar. Berücksichtigt werden hingegen folgende Kosten:
Haushaltsnahe Dienstleistungen in die Steuererklärung eintragen
Der Weg zur Steuerermäßigung führt über die Steuererklärung. Mit WISO Steuer geht das besonders einfach. Denn du kannst Rechnungen mit dem Smartphone abfotografieren – schon tauchen sie in deiner Erklärung auf.
Du möchtest deine Ausgaben lieber einzeln eingeben? Das machst du im Bereich Allgemeine Ausgaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt.
Bei der Frage Welcher Beleg liegt vor? wählst du Haushaltsnahe Dienstleistung (Rechnung) aus. Du gibst den Rechnungsbetrag und den Betrag, der auf Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten entfällt, ein. Ist der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft, weist dich die Software auf weitere Sparmöglichkeiten hin.
Welche Leistungen zählen dazu?
Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die haushaltsnahen Dienstleistungen im Haushalt ausgeführt werden. Wenn ein Koch in deiner Küche oder im Garten Essen zubereitet, dann wird das steuerlich gefördert. Nicht aber, wenn das fertige Essen nur geliefert wird.
Liste haushaltsnaher Dienstleistungen
Viele weitere Ausgaben im Haushalt sind zusätzlich absetzbar. So zählen zum Beispiel die Kosten für den Schornsteinfeger oder für die Graffiti-Beseitigung an der Hauswand als Handwerkerkosten.
Das kannst du nicht absetzen
Gebühren für die Müllabfuhr und für die Straßenreinigung zählen nicht, weil die Leistungen außerhalb von deinem Grundstück stattfinden. Sobald die Leistung außerhalb deines Haushalts stattfindet, zum Beispiel in einer Werkstatt, entfällt der Steuervorteil.
Ausgaben für Gutachtertätigkeiten bei Wertermittlung, Erstellung eines Energiepasses oder für eine Finanzierung sind nicht begünstigt.
Nicht absetzbar sind Leistungen, die im Rahmen eines Neubaus durchgeführt werden. Das spielt vor allem bei den Handwerkerleistungen eine wichtige Rolle. Erst wenn die Immobilie bezogen wurde, also auch bewohnbar ist, können weitere Handwerkerleistungen geltend gemacht werden.
Mit einer Ablehnung durch das Finanzamt musst du rechnen, wenn du eine Dienstleistung bar bezahlt hast. Schwierig wird es auch, wenn in der Rechnung die Arbeitskosten nicht eindeutig beziffert sind. Eine Schätzung des Anteils von den Gesamtkosten lässt das Finanzamt in der Regel nicht zu. Spätestens dann solltest du vom Dienstleister eine neue Rechnung verlangen, in der die Arbeitskosten extra aufgeführt werden.
Andere Dienstleistungen, andere Regeln
Unter dem Begriff haushaltsnahe Aufwendungen hat der Gesetzgeber in § 35a EStG 3 verschiedene Ausgabenkategorien im privaten Haushalt geschaffen, die du auch miteinander kombinieren kannst:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
- Handwerkerleistungen
In allen Fällen gilt die 20 Prozent-Regel. Unterschiede gibt es vor allem bei den Höchstbeträgen.
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
Du kannst eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis anstellen. Diese erledigt dann alltägliche Arbeiten im Haushalt wie Kochen, Putzen, Kinderbetreuung und Gartenarbeit.
Dafür erhält sie bis zu 538 Euro (Minijob-Grenze im Jahr 2024) im Monat steuer- und beitragsfrei ausgezahlt. Du meldest sie als privater Arbeitgeber über das Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale an. Die zieht dann pauschale Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge von deinem Konto ein. Die Beiträge sind niedriger als bei einem gewerblichen Minijob.
Lohnkosten und Abgaben bis zu 2.550 Euro im Jahr kannst du in deiner Steuererklärung eintragen. Darauf bekommst du dann 20 Prozent Steuerermäßigung, also höchstens 510 Euro.
Handwerkerleistungen
Für fachmännische Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im und ums Haus kannst du Handwerker beauftragen. Beispiele für begünstigte Handwerkerleistungen sind:
- Wartung der Heizung
- Reparatur von Geräten (z. B. Waschmaschine), wenn das im Haushalt stattfindet
- Schornsteinfeger
- Fenster austauschen
- Malerarbeiten
- Küchen- und Badmodernisierung
- Verlegen von Bodenbelägen wie Teppich, Parkett oder Fliesen
- Gärtnerarbeiten wie Gartengestaltung
- Gutachtertätigkeiten in Bezug auf eine Handwerkerleistung
- Abflussrohrreinigung
- Dachrinnenreinigung
- Arbeiten am Dach, an Bodenbelägen, an der Fassade, an der Garage, an Innen- und Außenwänden
- Hausschwammbeseitigung
- Zähleraustausch
- Feuerlöscherwartung
Auch hier sind allein die Arbeits- und Fahrtkosten abzugsfähig, die Materialkosten nicht. Insgesamt bis zu 6.000 Euro im Jahr. Der Steuervorteil kann daher maximal 1.200 Euro betragen.
Profitiere von Steuertipps
Du siehst: Rund um den Haushalt gibt es viele Möglichkeiten, mit sinnvollen Ausgaben Steuern zu sparen. Noch mehr drin ist, wenn du unsere weiteren Tipps beherzigst:
1. Zahlungen verschieben
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen ist das Zahlungsdatum der Rechnungen entscheidend – also, wann du die Leistung bezahlst. Das kannst du gezielt ausnutzen, um wegen der Höchstbeträge kein Geld zu verschenken. Arbeitet dein Dienstleister über den Jahreswechsel hinaus, prüfe, inwieweit du die Zahlungen geschickt auf beide Jahre verteilen kannst. Mit Vorauszahlungen oder später Zahlung kannst du ein optimales Ergebnis erzielen, wenn dein Dienstleister einverstanden ist.
Wichtig zu wissen ist auch, dass es bei haushaltsnahen Aufwendungen keinen Vor- oder Rücktrag gibt. Das heißt, die Zahlungen kannst du nur in dem Jahr absetzen, in dem du die Rechnung bezahlt hast. Eine Steuerermäßigung wirkt sich nur aus, wenn du dementsprechend viel Einkommensteuer leisten musst. Sie wird allenfalls auf null reduziert. Musst du im betreffenden Jahr gar keine Einkommensteuer zahlen, dann bringt dir die Steuerermäßigung nichts.
2. Aufteilung der Kosten zwischen Ehepartnern möglich
Der Höchstbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt pro Haushalt. Lebst du mit deinem Ehepartner zusammen und ihr gebt eine gemeinsame Steuererklärung ab, könnt ihr maximal 4.000 Euro zurückbekommen.
Die Steuerermäßigung wird dem Ehepartner zugeordnet, der sie gezahlt hat. Macht ihr die Stueererklärung einzeln, kann jeder die Hälfte der Kosten eintragen. Auch eine andere Aufteilung der Kosten kann in den jeweiligen Steuererklärungen angegeben werden, zum Beispiel 70 Prozent zu 30 Prozent.
3. Weitere Steuervorteile für professionelle Unterstützung im Haushalt
Die Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen kannst du miteinander kombinieren. Sie gelten nebeneinander.
Das gilt für Mieter und Vermieter
Sogar wenn du selbst gar keinen Dienstleister beauftragt hat, hast du wahrscheinlich dennoch absetzbare Ausgaben. Das gilt sowohl für Mieter als auch für Eigentümer einer Eigentumswohnung.
Mieter: Nebenkostenabrechnung prüfen
Als Mieter bekommst du eine jährliche Nebenkostenabrechnung. Diese solltest du genau anschauen. Denn auch darin sind sehr oft Posten enthalten, die du als Mietnebenkosten und im Rahmen einer Nebenkostennachzahlung getragen hast. Sie sind als haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen absetzbar.
Du kannst dir von der Hausverwaltung eine sogenannte § 35a-Bescheinigung ausstellen lassen, in der ausdrücklich solche absetzbaren Leistungen eindeutig kategorisiert dargestellt werden. Außerdem enthält sie deinen Kostenanteil und die Bestätigung, dass du diese Zahlungen nicht bar gezahlt hast. Für die Bescheinigung darf die Hausverwaltung eine Gebühr verlangen.
Eigentumswohnungsbesitzer bekommen von der Hausverwaltung eine Hausgeldabrechnung. Die entspricht im Wesentlichen der Nebenkostenabrechnung für Mieter. Auch hier gibt es oft einige Positionen, die Steuern sparen.
Keine haushaltsnahen Dienstleistungen als Vermieter
Die Steuerermäßigung gibt es nur für Maßnahmen in der selbst genutzten Immobilie. Folglich gehen Vermieter hier leer aus. Wenn sie in ihre vermietete Immobilie investieren, können sie ihre Ausgaben oft als Werbungskosten absetzen – zumindest dann, wenn es sich um Erhaltungsaufwand handelt.
Bei besonders umfangreichen Sanierungsmaßnahmen kann es sein, dass die Aufwendungen als nachträgliche Anschaffungskosten zählen und dann über viele Jahre abgeschrieben werden müssen.
Die verschiedenen Dienstleistungen im Detail
Hier gehen wir detailliert auf einige besondere haushaltsnahe Dienstleistungen ein. In jedem Fall gilt: 20 Prozent der Arbeitskosten aus deiner Rechnung werden direkt von der Steuer abgezogen mit einem Höchstbetrag von 4.000 Euro.
Gartenarbeit kann steuerlich absetzbar sein
Bei den Gartenarbeiten gibt es keine scharfe Abgrenzung, ob sie zu den haushaltsnahen Dienstleistungen oder den Handwerkerleistungen zählen.
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen die Tätigkeiten, die regelmäßig anfallen und üblicherweise von jemandem aus dem Haushalt erledigt werden können. Zum Beispiel:
- Rasen mähen
- Hecken schneiden
- Grünschnittentsorgung
- Unkrautentfernung
- Schädlingsbekämpfung im Garten
- Baumpflege
- Gartenbewässerung
Zu den Handwerkerkosten gehören Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die fachmännisch ausgeführt werden. Das umfasst beispielsweise:
- Neuanlage oder Umgestaltung des Gartens
- Errichten oder Sanieren einer Gartenmauer oder einer Umzäunung
- Pflasterarbeiten
- Anlegen eines Gartenteichs
- Errichtung einer Terrasse
- Rollrasen verlegen
- Reparaturen
Bauherren sollten darauf achten, dass sie erst nach der Fertigstellung des Hauses – wenn es bezugsfertig ist – mit den Gartenarbeiten beginnen sollten. Dann sind die Ausgaben dafür steuerlich absetzbar. Im Rahmen einer Neubaumaßnahme hingegen nicht.
Winterdienst von der Steuer absetzen
Grundstücksbesitzer müssen sich darum kümmern, dass der Bürgersteig und der Weg zur Haustür schnee- und eisfrei sind. Gut, dass die Kosten für einen beauftragten Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar sind.
Neben Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten zählen auch die Kosten für das verwendete Streusalz und weitere Verbrauchsmittel.
Übernommene Rechnungen für ambulante Pflege
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass Aufwendungen für die ambulante Pflege und Betreuung eines Angehörigen auch dann abgesetzt werden können, wenn die Pflegeleistungen im Haushalt der gepflegten Person ausgeübt werden und die Rechnung auf sie ausgestellt wurde (Urteil vom 12.4.2022, VI R 2/20).
Der Fall: Eine Sozialstation erbrachte Pflege- und Betreuungsleistungen in der Wohnung der Mutter der Klägerin, die rund 100 Kilometer entfernt wohnt. Die Rechnungen wurden an die betreute Mutter adressiert. Die Tochter hat sie jedoch bezahlt und wollte hierfür die Steuerermäßigung. Dies lehnten sowohl das Finanzamt als auch das Finanzgericht ab, weil die Rechnungen nicht an die Tochter gerichtet waren und die Pflegeleistungen nicht im Haushalt der Steuerpflichtigen stattgefunden haben.
Der BFH widersprach. Insoweit die Tochter die Kosten für die ambulante Pflege und Betreuung übernommen hat, steht ihr die Steuerermäßigung zu. Dies gilt auch dann, wenn diese Leistungen nicht in ihrem Haushalt, sondern im Haushalt der gepflegten und betreuten Person erbracht wurde. Dafür ist weder Voraussetzung, dass sie für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten noch in den Zahlungsverkehr eine Bank eingebunden hat.
Aber Achtung: Findet die Betreuung oder Pflege nicht zuhause, sondern in einem Pflegeheim statt, kann nur die gepflegte oder betreute Person selbst den Steuerbonus in Anspruch nehmen. Das stellten die Richter zusätzlich klar.
Zumutbare Belastung als haushaltsnahe Dienstleistung
Absetzbar sind auch die Kosten für die eigene Pflege. Die selbst getragenen Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Pflegeheim oder für ambulante Pflegeleistungen kannst du als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Allerdings gibt es hier einen Eigenanteil, die zumutbare Belastung, den du selbst tragen musst.
Diesen Betrag kannst du zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung in deiner Steuererklärung angeben und dir dafür eine Steuerermäßigung sichern. Dabei hilft dir WISO Steuer.
Haushaltshilfe steuerlich absetzen: So geht’s
Wenn jemand bei dir zu Hause auf Rechnung putzt und du den Betrag überweist, kannst du das als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Das gilt auch, wenn du eine Haushaltshilfe versicherungspflichtig beschäftigst. Hier gilt dann als maximale Steuerersparnis 4.000 Euro.
Für den Fall, dass du deine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis anstellst, gibt es beim Steuerbonus eine Begrenzung auf 510 Euro.
FAQ: Haushaltsnahe Dienstleistungen
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer?
Was ist der Höchstbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen?
Welche Voraussetzungen gibt es bei haushaltsnahen Dienstleistungen?
Wie kann ich eine Haushaltshilfe von der Steuer absetzen?
Für den Fall, dass du deine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis anstellst, gibt es bei der Steuerermäßigung eine Begrenzung auf 510 Euro.
Zählt Gartenarbeit zu haushaltsnahen Dienstleistungen?
Kann ich den Winterdienst von der Steuer absetzen?
Ist die Müllabfuhr eine haushaltsnahe Dienstleistung?
Kann ich die Kosten für ein Au-Pair absetzen?
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Quelle: § 35a EStG (Einkommensteuergesetz)