Schon gewusst? – Minijobber können auch in Privathaushalten eingestellt sein. Mit dem Haushaltsscheckverfahren können beispielsweise Babysitter oder Reinigungskraft angemeldet werden. Als Bonus winkt eine Steuerermäßigung von 510 Euro im Jahr. Wie das funktioniert, zeigen wir hier.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Private Arbeitgeber müssen ihre Minijobber per Haushaltsscheckverfahren anmelden
- Mit dem Haushaltsscheckverfahren werden Sozialabgaben und Steuern automatisch abgerechnet
- Dafür ist ein Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent pro Jahr möglich
Was ist das Haushaltsscheckverfahren?
Bügeln, waschen, kochen – das soll doch bitte jemand anders übernehmen? Wer eine Haushaltshilfe im Privathaushalt einstellt, macht das häufig auf Minijob-Basis. Das muss dann auch bei der Behörde gemeldet werden – mit dem Haushaltsscheckverfahren.
Das Haushaltsscheckverfahren ist ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren, mit dem du als Arbeitgeber deine Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmeldest. Dabei ist das Verfahren ausschließlich für Minijobber in privaten Haushalten vorgesehen. Auf Basis der im Haushaltsscheck-Formular eingetragenen Daten berechnet die Behörde dann alle notwendigen Sozialabgaben und Steuern und zieht sie per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto ein.
Als privater Arbeitgeber bist du verpflichtetet, den Haushaltsscheck zu nutzen
Beschäftigst du eine Minijob-Kraft in deinem Haushalt, musst du zwingend das Haushaltsscheckverfahren anwenden. Ein Wahlrecht zwischen dem Haushaltsscheck und dem sonst üblichen Meldeverfahren an die Krankenkasse hast du nicht.
Der Haushaltsscheck zielt darauf ab, Schwarzarbeit in privaten Haushalten zu vermeiden. Denn wer seine Hilfe im Haushalt nicht ordnungsgemäß anmeldet, muss mit einer Strafe rechnen: Bis zu 5.000 Euro können da fällig werden.
Wann wende ich das Haushaltsscheckverfahren an?
Das Haushaltsscheckverfahren nutzt du also, wenn du jemanden folgendermaßen beschäftigst:
- im Rahmen eines Minijobs
- für haushaltsnahe Tätigkeiten
- in deinem Privathaushalt
Minijob: Minijobber dürfen regelmäßig maximal 538 Euro im Monat verdienen. Regelmäßig bedeutet, dass diese Grenzen auf das gesamte Kalenderjahr gerechnet werden. Der monatliche Lohn darf also schon mal höher ausfallen, muss aber unter 6.456 Euro im Jahr (= 538 Euro x 12) bleiben.
Haushaltsnahe Tätigkeiten: Das sind Arbeiten, die im Haushalt anfallen wie Reinigungsarbeiten, Kochen, Kinderbetreuung oder auch Gartenarbeiten.
Privathaushalt: Die Arbeiten müssen in deiner privaten Wohnung stattfinden.
Den Haushaltsscheck kommt nicht infrage, wenn:
- der Lohn für Ihren Minijobber regelmäßig über 538 Euro im Monat – dann musst du das normale Beitrags- und Meldeverfahren nutzen.
- deine geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe bereits einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob und einen weiteren Nebenjob hat.
- Arbeiten in gewerblichen Räumen stattfinden sollen.
- der Auftraggeber eine Wohnungseigentümergemeinschaften ist – Arbeiten wie Winterdienst oder Flurreinigung zählen nicht zu Arbeiten im Privathaushalt.
Folge: In diesen Fällen müssen höhere Abgaben für Minijobber an die Behörde gezahlt werden.
Wie funktioniert das Haushaltsscheckverfahren?
Du meldest deine Haushilfe bei der Minijob-Zentrale an und erteilst damit gleichzeitig eine Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Abgaben. Diese Angaben sind dafür nötig:
- Persönliche Daten von Ihnen und deiner Haushaltshilfe
- Angaben zum Beginn und Ende der Beschäftigung
- Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts
Die notwendigen Formulare für die Anmeldung zum Haushaltsscheckverfahren findest du bei der Minijob-Zentrale.
Sind die Formulare ausgedruckt und abgeschickt, gilt der Minijobber als „gemeldet“. Das heißt, auch die Versicherungsträger und Krankenkasse sind über die Beschäftigung informiert.
Höherer Mindestlohn ab 2024
Der gesetzliche gesetzliche Mindestlohn steigt
- ab dem 01.01.2024 auf 12,41 Euro
- ab 01.01.2025 auf 12,82 Euro
Anhand Ihrer Angaben bzw. des Arbeitsentgelts berechnet die Minijob-Zentrale die monatlich anfallenden Beiträge und Umlagen.
Diese Abgaben musst du für deine Haushaltshilfe zahlen
- 5 Prozent Krankenversicherung
- 5 Prozent Rentenversicherung
- 2 Prozent Pauschalsteuer
- 1,6 Prozent Unfallversicherung
- 0,9 Prozent Umlage U1 (Aufwendungen Krankheit)
- 0,29 Prozent Umlage U2 (Aufwendungen Mutterschaft)
Beiträge zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung musst du nicht entrichten.
Die Minijob-Zentrale zieht den Gesamtbetrag zweimal jährlich – rückwirkend für das vergangene Halbjahr – per Lastschrift von deinem Konto ein:
- für das 1. Halbjahr am 31. Juli
- für das 2. Halbjahr am 31. Januar des Folgejahres
Am Jahresende erhältst du eine Bescheinigung, die du für die Steuererklärung nutzen kannst.
Was ist der Halbjahresscheck?
Mit dem Halbjahresscheck kannst du monatlich schwankende Arbeitsentgelte Ihrer Haushaltshilfe melden. So kannst du dir die Arbeit sparen, den Haushaltsscheck monatlich einzureichen. Das ist ein Vordruck für ein Kalenderhalbjahr, in dem du die variierenden Verdienste für die jeweiligen Monate einträgst. Wenn du schon bei der Anmeldung angibst, dass der Lohn schwanken wird, bekommst du den Halbjahresscheck automatisch von der Minijob-Zentrale zugesandt. Alternativ kannst du ihn auch online ausfüllen.
Was ist der Änderungsscheck?
Hat sich seit der Erstanmeldung etwas am Beschäftigungsverhältnis geändert, kannst du das mit dem Änderungsscheck bei der Minijob-Zentrale melden. Das sind zum Beispiel neue Adresse, Bankverbindung oder die Höhe des Verdienstes.
Was sind die Vorteile des Haushaltsschecks für mich?
Das Haushaltsscheckverfahren bringt für dich als privater Arbeitgeber einige Vorteile. Zum einen hast du weniger bürokratischen Aufwand, da die Minijob-Zentrale viele Aufgaben übernimmt, die eigentlich ein Arbeitgeber erledigt. Das sind zum Beispiel die Berechnung und Einzug der Sozialabgaben oder die Meldung bei den Versicherungsträgern.
Außerdem kannst du dem Haushaltsscheck Ihre Haushaltshilfe ohne große Extrakosten beschäftigen. Denn als Arbeitgeber zahlst du für den Minijob im Privathaushalt niedrigere Beiträge für Kranken-, Rentenversicherung und Steuern als im gewerblichen Bereich.
Steuervorteile durch den Haushaltsscheckverfahren
Das Finanzamt belohnt Arbeitgeber, die ihre Haushaltshilfe anmelden. Sie bekommen eine besondere Steuerermäßigung auf die Einkommensteuer um 20 Prozent der entstandenen Kosten. Der Gesamtbonus beträgt maximal 510 Euro pro Jahr.
Diese Kosten kannst du in der Steuererklärung angeben:
Als Nachweis über deine Abgaben im Haushaltsscheck erstellt dir die Minijob-Zentrale zum Ende des Jahres eine Bescheinigung. Damit kannst du auch dem Finanzamt deine Kosten nachweisen.
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