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Minijob und Midijob: Die wichtigsten Steuerregeln

Das gilt für geringfügige Beschäftigungen

Minijobs, Midijobs und Ferienjobs bieten zahlreiche Möglichkeiten, werfen jedoch oft Fragen nach Steuern und Sozialabgaben auf. Von Verdienstgrenzen bis zur Sozialversicherung – hier sind die wichtigsten Infos und Tipps, um Steuervorteile optimal zu nutzen.

Kurz & knapp

  • Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit bis zu 556 Euro Monatslohn
  • Kurzzeitig darfst du auch mehr verdienen
  • Verdienste von 556,01 bis 2.000 Euro profitieren bei Midijobs von niedrigeren Sozialabgaben
  • WISO Steuer hilft dir mit vielen Tipps zur Angabe in der Steuererklärung

Was ist ein Minijob?

Minijobs sind in Deutschland weit verbreitet, mit über 7,8 Millionen Beschäftigten in Betrieben, Vereinen und Privathaushalten. Sie sind besonders bei Studierenden, Rentnern und Berufstätigen beliebt, die flexibel dazuverdienen möchten. Auch Unternehmen und Privathaushalte schätzen die unkomplizierte Beschäftigungsform.

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der dein monatlicher Verdienst bis zu 556 Euro betragen kann. Du musst hier in der Regel weder Lohnsteuer noch Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- oder Pflegeversicherung bezahlen.

Allerdings wird standardmäßig ein Anteil von 3,6 Prozent deines Lohns für die Rentenversicherung abgezogen. Bei einer Beschäftigung in einem Privathaushalt sind es sogar 13,6 Prozent. Möchtest du den vollen Betrag ausgezahlt bekommen, kannst du dich von dieser Pflicht befreien lassen – ein beliebter Schritt unter Minijobbern. Mit der Befreiung entspricht dein Bruttogehalt deinem Nettogehalt.

Überschreitest du die monatliche Verdienstgrenze von 556 Euro, wird dein Minijob zum Midijob. In diesem Fall fallen Steuern und Sozialabgaben an, jedoch mit reduzierten Beiträgen. Erst ab einem Verdienst von über 2.000 Euro zahlst du die vollen Sozialabgaben.

Ist der Minijob steuerfrei?

Ein Minijob ist grundsätzlich nicht komplett steuerfrei. Steuern und Sozialabgaben übernimmt aber meistens dein Arbeitgeber. Dabei gibt es 2 Varianten: pauschale oder individuelle Versteuerung.

1. Pauschalversteuerung

Die Pauschalversteuerung kommt ins Spiel, wenn dein Arbeitgeber die einfache Variante der Besteuerung wählt. Auch hier gibt es wieder 2 Möglichkeiten:

  • Arbeitgeber übernimmt die Steuer: Dein Arbeitgeber führt pauschal 2 Prozent deines Minijob-Verdienstes direkt an die Minijob-Zentrale ab. Für dich bedeutet das: Du bekommst deinen Lohn in voller Höhe ausgezahlt und musst deinen Minijob-Verdienst nicht in der Steuererklärung angeben. Diese Variante ist die häufigste, weil sie unkompliziert ist und du als Minijobber keine Steuern zahlen musst.
  • Arbeitgeber zieht die Steuer vom Lohn ab: Es ist auch möglich, dass dein Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 2 Prozent direkt von deinem Bruttolohn abzieht. Dein ausgezahlter Lohn ist dann etwas geringer.

2. Individuelle Besteuerung

Bei der individuellen Besteuerung hängt es von deiner Steuerklasse ab, ob und wie viel Lohnsteuer du zahlen musst. Hast du neben den 556 Euro aus deinem Minijob keine weiteren Einkünfte, fallen in den Lohnsteuerklassen 1 bis 4 in der Regel keine Steuern an. Dein Arbeitgeber zahlt dir den vollen Lohn aus.

Hast du weitere Einkünfte oder eine Steuerklasse, bei der Steuern anfallen – zum Beispiel Steuerklasse 5 oder 6? Dann zieht dir dein Arbeitgeber die entsprechenden Abgaben direkt vom Lohn ab und überweist sie an das Finanzamt. In diesem Fall musst du deinen Minijob-Lohn in deiner Steuererklärung angeben. Dabei kannst du von steuerlichen Vorteilen profitieren, wie der Werbungskosten-Pauschale von 1.230 Euro. Dieser senkt dein zu versteuerndes Einkommen, falls er nicht bereits bei einer anderem Job berücksichtigt wird.

Tipp: Kläre am besten schon bei Vertragsabschluss, wie dein Minijob steuerlich behandelt wird. Dann gibt es später keine Überraschungen.

Information zum Thema

Eigener Anteil bei der Rentenversicherung

Du zahlst grundsätzlich einen kleinen Anteil (3,6 Prozent) in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Bei deinem Arbeitgeber kannst du aber die Befreiung von den Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung beantragen:

  1. Dein Arbeitgeber stellt dir das Formular zur Verfügung.
  2. Fülle es aus und unterschreibe es.
  3. Dein Arbeitgeber leitet den Antrag an die Minijob-Zentrale weiter.

Die Befreiung gilt sofort nach Eingang bei der Minijob-Zentrale und nur für den aktuellen Job. Für einen neuen Minijob musst du einen neuen Antrag stellen.

Aber: Mit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht verzichtest du unter anderem auf höhere Rentenanwartschaften. Du solltest dich daher vorab von der Minijob-Zentrale oder der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Verdienstgrenzen im Auge behalten

Minijobs werden häufig noch als 450-Euro-Jobs bezeichnet, obwohl die Verdienstgrenze inzwischen deutlich gestiegen ist. Diese orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn und entspricht 10 Arbeitsstunden pro Woche.

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde. Dadurch liegt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs bei 556 Euro.

Berechnung: 12,82 Euro x 10 Stunden x 4,33 Wochen = 556 Euro pro Monat

Im Zusammenspiel zwischen Verdiensthöchstgrenze und Mindestlohn ergibt sich, dass du im Jahr 2025 durchschnittlich höchstens gut 43 Stunden im Monat in einem Minijob arbeiten kannst.

Die jährliche Verdienstgrenze liegt bei 6.672 Euro. Voraussetzung ist eine ununterbrochene Beschäftigung von 12 Monaten. Wird diese Grenze im Jahresdurchschnitt überschritten, wird der Minijob in der Regel zu einem sozialversicherungspflichtigen Midijob.

Minijob-Grenze (pro Monat)Mindestlohn-Grenze (pro Monat)Mindestlohn (pro Stunde)
ab 1.1.2021450 €5.400 €9,50 €
ab 1.7.2021450 €5.400 €9.60 €
ab 1.1.2022450 €5.400 €9,82 €
ab 1.7.2022450 €5.400 €10,45 €
ab 1.10.2022520 €6.240 €12,00 €
ab 1.1.2023520 €6.240 €12,00 €
ab 1.1.2024538 €6.456 €12,41 €
ab 1.1.2025556 €6.672 €12,82 €

Überschreitest du die monatliche Verdienstgrenze in mehr als drei Monaten innerhalb eines Jahres, verliert deine Tätigkeit den Minijob-Status. Dein Einkommen wird dann entweder als Midijob eingestuft oder, bei höherem Verdienst, als reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit vollen Abgaben behandelt.

Wichtig: Zu deinem Einkommen gehören auch regelmäßige Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Diese müssen von Anfang an berücksichtigt werden, um die Minijob-Grenze nicht zu überschreiten.

Eine Ausnahme gilt nur, wenn du aus unvorhersehbaren Gründen, wie einer längerfristigen Krankheitsvertretung, mal höhere Zahlungen bekommst. In solchen Fällen darfst du die Jahresverdienstgrenze von 6.672 Euro überschreiten, ohne deinen Minijob-Status zu verlieren. Dabei darfst du in bis zu zwei Monaten maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze erhalten, also höchstens zweimal 1.112 Euro.

Überschreitest du trotz aller Ausnahmen die Verdienstgrenze, aber möchtest deinen Minijob behalten? Dann solltest du in Absprache mit deinem Arbeitgeber deine Arbeitszeit anpassen.

Lohnsteuerbescheinigung bei Minijob: In die Steuererklärung eintragen

Grundsätzlich musst du deinen Minijob nicht in der Steuererklärung angeben. Denn meist führt dein Arbeitgeber bereits die pauschale Lohnsteuer von 2 Prozent ab. Diese geht nicht an das Finanzamt, sondern an die Minijob-Zentrale. Das gilt auch, wenn du den Minijob zusätzlich zu deinem Hauptjob ausübst.

Wenn dein Arbeitgeber die individuelle Besteuerung gewählt hat, erhältst du eine Lohnsteuerbescheinigung. Deine Einnahmen aus dem Minijob gehören dann in die Anlage N deiner Steuererklärung. Bei WISO Steuer ist das der Abschnitt Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Lohnsteuerbescheinigungen.

Ein besonderer Vorteil: Lass deine Lohnsteuerbescheinigung automatisch einfügen. Das spart Zeit. Zusätzlich bekommst du viele Tipps, wie du noch mehr Geld zurückbekommen kannst.

Midijob: Diese Unterschiede gibt es

Verdienst du regelmäßig zwischen 556,01 und 2.000 Euro im Monat, hast du einen Midijob. Im Gegensatz zum Minijob bist du hier sozialversicherungspflichtig, jedoch mit reduzierten Beiträgen. Erst wenn du mehr als 2.000 Euro verdienst, zahlst du die vollen Sozialabgaben. Du hast aber trotzdem Anspruch auf die vollen Leistungen – zum Beispiel bei der Rente oder beim Ar­beits­lo­sen­geld.

Beim Minijob musst du in der Regel keine Steuern zahlen, dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschalversteuerung von 2 Prozent. Anders beim Midijob: Verdienst du über 556 Euro, kann Lohnsteuer anfallen. Das hängt von deiner Steuerklasse und deinem Jahresverdienst ab. In den Steuerklassen 1 bis 4 fallen bei niedrigem Einkommen oft keine oder nur geringe Steuern an. In den Steuerklassen 5 und 6 fällt mehr Lohnsteuer an. Diese führt dein Arbeitgeber je nach Steuerklasse und weiteren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen an das Finanzamt ab. Besondere steuerliche Vorteile für Midijobber gibt es nicht.

Hinweis: Für Auszubildende und Praktikanten gelten die Midijob-Regelungen nicht.

Achtung: Hast du bereits einen Vollzeitjob und der Midijob ist dein Nebenjob? Dann fällt der Übergangsbereich weg und du musst die vollen Beiträge zahlen.

Steuererklärung bei einem Midijob abgeben?

Viele Midijobber können sich mit einer Steuererklärung zumindest teilweise die Steuer erstatten lassen. Ob du eine Steuererklärung abgeben musst, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Eine Abgabepflicht besteht beispielsweise in folgenden Fällen:

  • Lohnersatzleistungen: Du hast Elterngeld, Arbeitslosengeld oder andere Lohnersatzleistungen erhalten, die über 410 Euro im Jahr liegen.
  • Steuerklasse: Du hast von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Gehalt bekommen und bist in Steuerklasse 6 eingruppiert.
  • Einkünfte aus Vermietung: Du erzielst positive Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie nach Abzug der Werbungskosten.
  • Weitere Einkünfte: Deine gesamten Einkünfte liegen nach Abzug aller abzugsfähigen Ausgaben über dem Grundfreibetrag (2024: 11.784 Euro für Alleinstehende, 2025: 12.096 Euro).

Selbst wenn keine Abgabepflicht besteht, lohnt sich in vielen Fällen die freiwillige Abgabe. So kannst du dir zu viel gezahlte Steuern zurückholen, zum Beispiel durch die Anrechnung von Werbungskosten.

Mit WISO Steuer ist das ganz einfach. Das Programm zeigt dir sofort, wie viel du vom Finanzamt zurückbekommst.

Kurzfristige Beschäftigungen wie Ferienjobs

Eine kurzfristige Beschäftigung ist zeitlich begrenzt. Damit der Job sozialversicherungsfrei bleibt, darfst du höchstens 3 Monate oder 70 Tage im Jahr arbeiten. Dein Verdienst spielt dabei keine Rolle. Typische Beispiele sind Saisonjobs wie Kellnern in Biergärten, Aushilfe beim Eisverkauf oder dem Weihnachtsmarkt.

Dein Arbeitgeber muss nur Beiträge zur Unfallversicherung sowie die Arbeitgeber-Umlagen U1 und U2 zahlen, spart sich aber die sonstigen Sozialversicherungsbeiträge. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er die Lohnsteuer pauschal mit 25 Prozent berechnen. Ansonsten ermittelt er sie individuell.

Lohnsteuer zurückholen mit der Steuererklärung

Bei der Steuererklärung rechnet dir das Fianzamt bereits einige Pauschalen automatisch an. Dazu zählen:

Hattest du berufliche Ausgaben über 1.230 Euro, senken die Werbungskosten deine Steuerlast zusätzlich. Dazu zählen alle Ausgaben rund um deinen Job, beispielsweise Fahrtkosten.

Du studierst? Dann kannst du nicht nur im Ferienjob Steuern sparen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, deine Studienkosten abzusetzen – abhängig davon, ob du im Erst- oder Zweitstudium bist:

  • Erststudium: Bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben.
  • Zweitstudium: Unbegrenzter Abzug als Werbungskosten. Verluste kannst du in die nächsten Jahre übertragen.

Wichtig: Du musst die Kosten selbst gezahlt haben. Wurden sie dir erstattet (zum Beispiel durch BAföG), sind sie steuerlich nicht anrechenbar.

Mehr Infos? Wie du als Student am besten dein Geld zurückholen kannst, liest du hier:

Besonderheiten bei Minijob & Co.

Das gilt bei 2 Minijobs

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Minijobs miteinander oder mit einem Hauptjob kombiniert werden können. Je nach Situation gelten unterschiedliche Regeln, die sich auf die Sozialversicherungs- und Steuerpflicht auswirken. Hier ein Überblick über die Varianten:

  • Hauptjob mit einem Minijob: Hast du einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob, bleibt ein zusätzlicher Minijob sozialversicherungsfrei. Diese Kombination wird sehr oft gewählt.
  • Hauptjob mit zwei Minijobs: Hast du einen Hauptjob und übst zwei Minijobs aus, wird der zweite Minijob automatisch sozialversicherungspflichtig – auch wenn du unter der Verdienstgrenze von 556 Euro bleibst. Der zweite Nebenjob wird zudem nach der ungünstigen Steuerklasse 6 besteuert, was zu höheren Abzügen führt.
  • Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern: Hast du mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern, werden alle Verdienste zusammengerechnet. Überschreitest du insgesamt die Grenze von 556 Euro pro Monat, verlieren alle Jobs den Minijob-Status. In diesem Fall werden sie sozialversicherungspflichtig, und du zahlst Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bist du sozialversicherungsfrei, zum Beispiel als Beamter, werden mehrere Minijobs zusammengerechnet. Überschreitest du die Minijob-Grenze, zahlst du Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, bleibst aber in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei.
  • Minijob beim selben Arbeitgeber: Hast du mehrere Jobs beim selben Arbeitgeber, gelten sie sozialversicherungsrechtlich als eine Beschäftigung. Dadurch wird dein Minijob ebenfalls sozialversicherungspflichtig. Eine Ausnahme besteht, wenn du zusätzlich für eine Tochtergesellschaft deines Arbeitgebers tätig bist – auch bei enger Verbindung zwischen den beiden Unternehmen.

Minijob und Midijob kombinieren

Du kannst problemlos neben deinem Midijob einen Minijob ausüben. Für den Midijob zahlst du Lohnsteuer und Sozialabgaben, während dein Minijob bis 556 Euro im Monat steuerfrei bleibt.

Achtung: Wenn du beide Jobs beim selben Arbeitgeber ausübst, wird der Minijob dem Midijob hinzugerechnet. Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zählt das als eine Beschäftigung.

Ehrenamt und Übungsleiter

Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale werden nicht auf die Minijob-Gehaltsgrenze angerechnet. Das bedeutet, du kannst zusätzlich zu deinem Minijob als Übungsleiter oder im Ehrenamt tätig sein – ganz ohne Sozialversicherungsabgaben.

  • Übungsleiter: Engagierst du dich nebenberuflich in einer gemeinnützigen Organisation als Ausbilder, Trainer oder Erzieher, kannst du von der Übungsleiterpauschale profitieren. Sie ermöglicht dir, 250 Euro im Monat steuerfrei zu verdienen – das sind 3.000 Euro im Jahr.
  • Ehrenamt: Übernimmst du ein Ehrenamt, bleiben dank der Ehrenamtspauschale 70 Euro im Monat steuerfrei – also 840 Euro im Jahr.

So kannst du dein Einkommen steuerfrei aufbessern und gleichzeitig etwas Gutes tun.

Minijob als Rentner

Rentner unterliegen im Minijob den gleichen Regelungen wie alle anderen. Sie dürfen grundsätzlich bis zu 556 Euro monatlich verdienen. Die genaue Hinzuverdienstgrenze hängt von der Rentenart ab:

  • Altersrente: Seit dem 1. Januar 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Altersrentner. Du kannst unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass deine Rente gekürzt wird.
  • Erwerbsminderungsrente: Die individuelle Hinzuverdienstgrenze liegt über der Geringfügigkeitsgrenze von 18.558,75 Euro jährlich. Ein Minijob bleibt in der Regel ohne Auswirkungen auf die Rente.
  • Hinterbliebenenrente: Bei Hinterbliebenenrenten gibt es Freibeträge, die den Hinzuverdienst regeln. Ein Minijob mit einem Verdienst bis 556 Euro monatlich liegt in der Regel innerhalb des Freibetrags und führt nicht zu Kürzungen der Rente.
  • Ruhestandsbeamte: Für Ruhestandsbeamte gelten individuelle Hinzuverdienstgrenzen, abhängig von Faktoren wie Besoldungsgruppe, Ruhegehaltssatz und Dienstaltersstufe. Eine Überschreitung dieser Grenzen kann zu Kürzungen der Versorgungsbezüge führen.
  • Knappschaftsausgleichsleistung (KAL): Minijobs haben keine Auswirkungen auf die KAL, die Leistung endet jedoch bei einer Beschäftigung in knappschaftlichen Betrieben.

Ob du als Rentner im Minijob Beiträge zur Rentenversicherung zahlen musst, hängt davon ab, ob du die Regelaltersgrenze erreicht hast.

  • Regelaltersgrenze noch nicht erreicht: Rentner vor der Regelaltersgrenze unterliegen im Minijob der Rentenversicherungspflicht. Eine Befreiung ist möglich, gilt aber dauerhaft für das Beschäftigungsverhältnis.
  • Regelaltersgrenze erreicht: Rentner ab der Regelaltersgrenze zahlen keine Rentenversicherungsbeiträge. Freiwillige Zahlungen sind möglich und erhöhen die Rente jährlich zum 1. Juli. Dies gilt auch für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten mit einem Verdienst über 556 Euro.

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Minijob im Haushalt anmelden und absetzen

Das Haushaltsscheckverfahren erleichtert die Anmeldung einer Minijob-Kraft in deiner privaten Wohnung für haushaltsnahe Tätigkeiten (zum Beispiel Putzen, Kochen, Kinderbetreuung oder Gartenarbeit). Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale sorgt dafür, dass die Beschäftigung korrekt angemeldet und sozialversichert ist.

Dafür kannst du auf deren Website das Haushaltsscheckformular online ausfüllen. Darin stehen unter anderem deine persönlichen Daten, die Angaben zur Haushaltshilfe, Beginn und Ende der Beschäftigung sowie das monatliche Gehalt. Alternativ kannst du das Formular per Post schicken, wenn es von dir und der Haushaltshilfe unterschrieben wurde.

Du kannst 20 Prozent der entstandenen Kosten (Arbeitsentgelt, Sozialabgaben, Umlagen und Lohnsteuer), maximal 510 Euro pro Jahr, von deiner Einkommensteuer direkt abziehen. Das funktioniert analog wie die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen.

WISO Steuer macht es dir leicht: Unter Allgemeine Ausgaben › Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt wählst du den Beleg Geringfügige Beschäftigung (Abrechnung der Minijob-Zentrale) aus. Dort trägst du Art und Höhe deiner Kosten ein.

So berechnet die Minijob-Zentrale die Abgaben

Die Minijob-Zentrale berechnet folgende Sozialabgaben und Steuern anhand des Gehalts:

  • 5 Prozent für die Krankenversicherung
  • 5 Prozent für die Rentenversicherung (Der Minijobber zahlt einen Beitragsanteil von 13,6 Prozent.)
  • 2 Prozent Pauschsteuer
  • 1,6 Prozent für die Unfallversicherung
  • 1,1 Prozent Umlage U1 (Krankheitsaufwendungen)
  • 0,22 Prozent Umlage U2 (Mutterschaftsaufwendungen)

Beiträge zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an. Wenn du unterschiedliche Monatsgehälter bezahlst, bekommst du von der Minijob-Zentrale einen Halbjahresscheck. Hier trägst du dann das tatsächliche Entgelt für jeden Monat ein. Auf diese Weise rechnest du deine Haushaltshilfe halbjährlich ab.

Die oben genannten Abgaben werden dann halbjährlich per Lastschrift abgebucht:

  • Für das 1. Halbjahr: am 31. Juli
  • Für das 2. Halbjahr: am 31. Januar des Folgejahres

Am Jahresende erhältst du eine Bescheinigung von der Minijob-Zentrale.

FAQ: Minijob, Midijob & Ferienjob

Minijobs sind nicht vollständig steuerfrei. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 2 Prozent, wodurch für dich keine Steuerzahlung anfällt.
Normalerweise musst du einen Minijob nicht in der Steuererklärung angeben, da der Arbeitgeber in der Regel eine pauschale Steuer abführt. Bei individueller Besteuerung gehört der Minijob jedoch in die Anlage N.
Für Minijobs liegt die monatliche Verdienstgrenze bei 556 Euro. Überschreitest du die jährliche Grenze von 6.672 Euro, wird der Minijob sozialversicherungspflichtig.
Midijobs gelten für monatliche Verdienste zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro. Hier zahlst du reduzierte Sozialabgaben und gegebenenfalls Lohnsteuer, abhängig von deiner Steuerklasse.
Ein Ferienjob wird oft als kurzfristige Beschäftigung (maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr) eingestuft. Wenn der Arbeitgeber diesen individuell versteuert, ist es meistens möglich, mit einer Steuererklärung zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen.
Ja, mehrere Minijobs sind möglich, aber alle Verdienste werden zusammengerechnet. Überschreitest du die Verdienstgrenze von 556 Euro, verlierst du den Minijob-Status.
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