Stirbt der Partner oder ein Elternteil, ist nichts mehr, wie es war. Der Gesetzgeber greift Hinterbliebenen in dieser schwierigen Zeit etwas unter die Arme: mit dem Hinterbliebenen-Pauschbetrag. Wie er funktioniert und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag beträgt im Todesjahr einmalig 370 Euro
- Nur wer eine Hinterbliebenenrente bekommt, kann den Pauschbetrag beantragen
- Mit WISO Steuer ist der Antrag schnell erledigt
Was ist der Hinterbliebenen-Pauschbetrag?
Der sogenannte Hinterbliebenen-Pauschbetrag ist ein Steuervorteil in Höhe von 370 Euro. Du bekommst ihn für jedes Jahr, solange du eine Hinterbliebenenrente erhältst. Unterstützt werden damit:
Das Finanzamt zieht den Freibetrag einmalig ab, wenn die Rente als Einmalzahlung gezahlt wird. So reduziert sich die festzusetzende Steuer für das betreffende Steuerjahr.
Wann genau im Jahr der Todesfall geschehen ist, spielt keine Rolle. Der Pauschbetrag wird nämlich nicht zeitanteilig gekürzt. Versterben in einem Jahr beide Elternteile, erhält das verwaiste Kind den Pauschbetrag leider nur einmal. Hinterlässt der Elternteil mehrere Kinder, kann jedes von ihnen vom Pauschbetrag profitieren.
Was sind die Voraussetzungen für den Hinterbliebenen-Pauschbetrag?
Voraussetzung für den Pauschbetrag ist, dass dir im Steuerjahr mindestens für einen Monat entsprechende Hinterbliebenenbezüge bewilligt wurden. Es zählt hier übrigens auch ein ruhender Anspruch oder eine Abfindung in Form einer Kapitalzahlung.
Achtung:
- Bundesversorgungsgesetz (ab 01.01.2024: SGB XIV)
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Beamtenrechtliche Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder
- Vorschrift des Bundesentschädigungsgesetzes
Das betrifft meist nur wenige Renten. Bekommst du eine „normale“ Rente, steht dir der Hinterbliebenen-Pauschbetrag nicht zu.
Zudem musst du die Bezüge dem Finanzamt nachweisen. Das ist mit folgenden Unterlagen möglich:
Kann ich den Pauschbetrag auch übertragen?
Ja. Wenn ein Elternteil ein Kind hat, das ebenfalls Anspruch auf den Hinterbliebenen-Pauschbetrag hat, dann kann dieser auch übertragen werden. Da Kinder meist noch kein steuerpflichtiges Einkommen haben, würde der Vorteil bei ihnen sonst verpuffen. Durch die Übertragung können die Eltern davon profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass der Elternteil einen Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag hat.
Wie beantrage ich den Hinterbliebenen-Pauschbetrag?
Achtung: Das Finanzamt berücksichtigt den Hinterbliebenen-Pauschbetrag nicht automatisch! Du musst ihn daher in deiner Steuererklärung beantragen.
Mit WISO Steuer geht das ganz einfach. Das Programm fragt sich bei deinen persönlichen Angaben nach deinem verstorbenen Partner. Hier füllst du die wichtigsten Infos aus – und beantragst so den Hinterbliebenen-Pauschbetrag beim Finanzamt für dich und auch für deine Kinder.