Sind Ausgaben für Homeschooling steuerlich absetzbar?

Was Eltern in die Steuererklärung eintragen können

Die meisten Eltern haben es in der Corona-Zeit erlebt: Ausfall von Präsenzunterricht. Schulpflichtige Kinder mussten wegen Schließung der Schulen von zu Hause aus unterrichtet werden. Die berechtigte Frage dabei: Ist Homeschooling steuerlich absetzbar? Ob man mit den Ausgaben für Internet, Laptop oder Tablet Steuern sparen kann, zeigen wir in diesem Beitrag.

Kurz & knapp

  • Kosten für Homeschooling kannst du nicht absetzen
  • Auch Strom- oder Heizkosten für das Homeschooling akzeptiert das Finanzamt nicht
  • Stattdessen bringen dir andere Kosten rund um dein Kind Geld zurück

Homeschooling: Was kann ich absetzen?

Geschlossene Schulen kosteten nicht nur Zeit und Nerven, sondern vielen Fällen auch Geld. Denn damit der Nachwuchs vernünftig lernen kann, bedarf es mittlerweile allerlei technischer Geräte. Denn plötzlich sind Notebook, Webcam, Drucker und Scanner notwendige Lernutensilien. Dazu kommen Kosten wie Internetgebühren. Eltern dürfen also mitunter tief in die Tasche greifen.

Daher stellt sich vielen auch die Frage, ob diese Kosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden können. Die Antwort ist ernüchternd: Leider bietet das Steuerrecht hier keine Entlastung, diese Kosten können Eltern nicht bei der Steuer angeben. Gleiches gilt auch für den anteiligen Stromverbrauch oder zusätzliche Heizungskosten.

Gab es für die Eltern immerhin eine Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag, gehen sie beim Homeschooling leer aus und müssen sich mit dem Kindergeld für ihren Nachwuchs zufriedengeben. Immerhin gab es in den Jahren 2020 und 2021 jeweils einen Kinderbonus als Trostpflaster.

Warum kann ich keine Kosten für das Homeschooling bei der Steuer angeben?

Der Grund ist relativ einfach, zumindest aus Sicht des Finanzamts: Für das Kind erhalten die Eltern jeweils pro Jahr einen Kinderfreibetrag und zusätzlichen einen Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (kurz BEA). Diese Freibeträge sollen das Existenzminimum des Kindes abdecken – also die Kosten, die Eltern pro Jahr für Kleidung, Essen usw. ausgeben.

Um aber nicht nur einmal im Jahr die Freibeträge bei der Steuererklärung zu bekommen, gibt es das monatliche Kindergeld. Das ist quasi ein Abschlag auf die steuerlichen Freibeträge. In der Steuererklärung wird dann geprüft, wo steuerlich mehr herausspringt: durch das monatliche Kindergeld oder durch die Freibeträge bei der Steuer.

Die Begründung beim Homeschooling lautet also: Durch das Kindergeld bzw. die Kinderfreibeträge sind sämtliche Kosten für Betreuung, Erziehung und Ausbildung bereits abgeholten.

Welche Kosten für mein Kind kann ich bei der Steuer angeben?

Erhältst du für dein Kind Kindergeld, gibt es andere zusätzliche Kosten, mit denen du Steuern sparen kannst:

1. Kinderbetreuung

Es gibt also keine Möglichkeiten, mit den Kosten für Homeschooling Steuern zu sparen. Bei Kindern unter 14 Jahren kannst du aber die Kosten für die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen.

Als Kinderbetreuung zählen typische Kosten, wie Beiträge für Kita oder Krippe. Auch die Betreuung nach der Schule zählt dazu. 2/3 der gesamten jährlichen Kosten werden bei der Steuer berücksichtigt. Maximal 4.000 Euro senken dann deine Steuer. Sobald der 14. Geburtstag gefeiert wird, gibt’s den kleinen Steuerbonus allerdings nicht mehr für den Nachwuchs.

Die Kosten kannst du abziehen, wenn:

  • Es für die Kosten eine Rechnung gibt
  • Die Zahlung per Überweisung erledigt wurde

Haben die Großeltern auf das Kind aufgepasst und erhalten nur Benzingeld, kannst du diese Ausgaben auch ohne Rechnung bei der Steuer angeben.

Nicht dazu gehören: Unterricht, Nachhilfe oder sonstige Hobbys wie Sport.

2. Schulgeld

Geht das Kind in eine Privatschule und es fällt Schulgeld an, können Eltern bis zu 5.000 Euro als Sonderausgaben bei der Steuer abziehen. Genauer gesagt, sind es 30 Prozent des Schulgeldes und maximal 5.000 Euro pro Kind.

Nicht dazu zählen Unterkunft, Betreuung und Verpflegungskosten.

3. Weitere Tipps für Eltern

Macht man seine Steuererklärung zum ersten Mail als Elternteil, ist nicht immer klar, welche Angaben dazu gehören. Mit WISO Steuer musst du dir aber keine Gedanken darum machen. Denn das Programm navigiert dich durch die Erklärung, füllt viele Punkte automatisch aus und steht dir mit vielen Tipps zur Seite. So sparst du dir nicht nur Zeit, sondern holst auch die optimale Steuererstattung heraus. Probiers einfach aus: Steuererklärung für Familien

FAQ: Homeschooling absetzen

Nein. Leider kannst du Kosten für Stromverbrauch oder zusätzliche Heizungskosten steuerlich nicht absetzen.
Nein. Leider wurde für das Homeschooling keine Pauschale eingeführt. Für dein schulpflichtiges Kind hast du also im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nur den Kinderbonus von 100 Euro zusammen mit dem Kindergeld im Jahr 2021 sowie 300 Euro im Jahr 2020 bekommen.
Die Ausgaben rund um das Homeschooling deiner Kinder ist mit dem Kindergeld bzw. dem Kindergeldfreibetrag abgegolten. Das bedeutet, du kannst keine Kosten zusätzlich absetzen. Da aber ein Internetanschluss zu Hause in der Regel für alle Familienmitglieder nutzbar ist, kannst du die Gebühren anteilig als Werbungskosten absetzen, wenn du das Internet beruflich genutzt hast. Das ist der Fall, wenn du zum Beispiel im Homeoffice arbeitest oder eine Fortbildung machst. Dann musst du die Kosten aufteilen – in einen privaten und einen beruflichen Anteil. Wie das geht, erfährst du in unserem Beitrag Internetkosten absetzen.
Wenn Kita und Schule geschlossen sind und die Großeltern für die Betreuung auch nicht infrage kommen, haben Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld oder auf Entschädigung wegen Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz. Steuerlich gibt es daher keine zusätzliche Entlastung. Achtung: Beide Zahlungen sind steuerfrei, da sie aber als Lohnersatz gezahlt werden, bist du verpflichtet für das Jahr der Zahlung eine Steuererklärung abzugeben. Zudem unterliegen Lohnersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt und erhöhen so indirekt deine Steuer.
Musstest du eine kostenpflichtige Kinderbetreuung organisieren, kannst du die Ausgaben dafür unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen.