Die Einführung einer Katzensteuer – aus Sicht von Millionen Hundehalter in Deutschland sicher nur gerecht. Die Hundesteuer wird schließlich bereits seit dem 19. Jahrhundert erhoben – und spülte im Jahr 2021 rund 380 Millionen Euro in die Staatskasse. Da wäre es doch nur fair, wenn auch Katzenhalter ihren Teil dazu beitragen würden, oder? So einfach ist das aber nicht.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Eine Katzensteuer gibt es in Deutschland nicht
- Aktuell ist auch keine Einführung der Katzensteuer geplant
- Tierarzt, Katzensitter und Katzenfriseur können die Steuer mindern
Warum gibt es aktuell keine Katzensteuer?
Die Staatsdiener hatten selbstverständlich bereits die Erhebung einer Katzensteuer auf dem Schirm. Doch letztendlich mangelt es an der nötigen Kontrolle. Wohnungskatzen, die auch als Freigänger leben, sind schlecht auffindbar. Gänzlich frei lebende Katzen sind wiederum schwer zu identifizieren.
Ein weiterer Grund, warum es keine Katzensteuer gibt, ist die Historie der Vierbeiner. Katzen galten wie einige andere Haustiere seit jeher als Nutztiere. Denn die fingen auf Höfen Mäuse, Ratten und Ungeziefer und stellten daher nützliche Helfer der Dorfgemeinschaft dar, auf die niemand verzichten konnte. Daher kam es damals niemandem in den Sinn, eine Katzensteuer zu erheben.
Keine Pauschale vergessen!
Katzensteuer: Ein historisches Beispiel
Doch wie so oft gibt es auch hier Ausnahmen. Denn in der Vergangenheit gab es tatsächlich einige Gemeinden, die die Katzenhaltung versteuerten – und eine Katzensteuer erhoben.
So die Gemeine Emmerzhausen im Westerwald: im Kaiserreich verdiente sich die Gemeinde von 1894 bis 1902 so einige Mark dazu. Selbst eine Art Steuerfreiheit gab es: Die erste Katze war noch kostenlos. Erst das zweite Tier kostete eine Mark Katzensteuer. Die dritte Katze sogar schon 3 Mark.
Soll es eine Katzensteuer geben?
Möglich ist natürlich alles. Vor einigen Jahren wurde zum Beispiel mal wieder die Katzensteuer gefordert. Begründung: Die Fellnasen würden heimische Vögel und Kleintiere dezimieren und einen enormen ökologischen Fußabdruck hinterlassen. Um dieser Lage Herr zu werden, wäre eine Steuerung mittels Katzensteuer ein probates Mittel. Doch bislang blieb es bei den Überlegungen.
Wie kann ich mit meiner Katze Steuern sparen?
Eine Katzensteuer gibt es momentan also glücklicherweise nicht. Was hat eine Katze also sonst mit der Steuererklärung zu tun? So einiges! Denn unter Umständen kannst du mit deiner Katze sogar Steuern sparen! Wir zeigen dir die wichtigsten Infos:
Kann ich den Kaufpreis meiner Katze absetzen?
Hältst du deinen Fellfreund aus rein privaten Gründen? Dann hat der Kaufpreis deiner Katze nichts in deiner Steuererklärung zu suchen. Anders sieht die Sache aus, wenn du dir eine Katze aus beruflichen Gründen zugelegt hast. Dazu gehört zum Beispiel eine Therapiekatze eines Psychotherapeuten. Je nachdem, ob du Angestellter oder selbstständig bist, stellen die Kosten bei dir Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar. Berufliche Gründe für die Anschaffung einer Katze wird das Finanzamt jedoch nur in den seltensten Fällen anerkennen – die Wahrscheinlichkeit ist ziemlich gering.
Kann ich den Tierarzt von der Steuer absetzen?
Ob Kastration, Impfung oder eine OP – die Kosten für den Tierarzt können ganz schön ins Geld gehen. Kann man denn wenigstens einen Teil mit der Steuererklärung zurückholen? Leider gibt es an dieser Stelle schlechte Nachrichten. Ausgaben für den Tierarzt können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Steuerlich gesehen sind die Kosten weder Handwerkerleistungen noch haushaltsnahe Dienstleistungen. Daher bleiben die meisten Katzenhalter auf den Kosten sitzen.
Die meisten? Ja, denn eine Ausnahme gibt es: Hast du aus rein beruflichen Gründen einen Vierbeiner, kannst du dir den Steuervorteil holen. Dazu gehört beispielsweise wieder die Therapiekatze eines Psychotherapeuten.
Kein Steuervorteil für Krankenversicherungen
Kann ich die Katzenhaftpflicht von der Steuer absetzen?
Ohne Zweifel – eine Tierhaftpflicht ist auch für Katzenbesitzer sinnvoll. Denn verursacht das Tier Schäden, springt die Versicherung ein- und man bleibt selbst nicht auf den Kosten sitzen. Auch gut: Die Beiträge kannst du bei der Steuererklärung absetzen. Als Sonderausgaben senken die Kosten deine Steuer.
Jede Haftpflicht ist absetzbar
Kann ich den Katzensitter absetzen?
Mit Kater Carlo in die 5-Sterne-Wellness-Oase? Eher nicht. Wenn Freunde oder Nachbarn sich nicht kümmern können, springt auch gerne ein Katzensitter ein.
Wird der Vierbeiner zu Hause betreut, kannst du die Kosten von der Steuer absetzen. Als haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeitslohn und Fahrtkosten des Katzensitters dann absetzbar: Bis zu 20 Prozent, maximal 4.000 Euro kannst du dir dann direkt vom Finanzamt wieder zurückholen. Ausgaben für das Futter hingegen sind nicht abzugsfähig.
Rechnungen niemals bar bezahlen
Willst du dir den Steuervorteil sichern, solltest du von einer Tierpension Abstand nehmen. Denn die Unterbringung deines Tieres außerhalb der eigenen 4 Wände stellen dann keine haushaltsnahen Dienstleistungen mehr dar. Schmerzhafte Folge: Du bleibst komplett auf den Kosten sitzen.
Kann ich den Katzenfriseur absetzen?
Ähnlich wie beim Tiersitter sieht die steuerrechtliche Lage auch beim Tierfriseur aus: Kommt der Coiffeur für deinen Liebling zu dir nach Hause, kannst du Lohn und Fahrtkosten in der Steuererklärung absetzen – mit bis zu 20 Prozent der Ausgaben, maximal 4.000 Euro. Nimmst du jedoch deine Katze mit in den Friseursalon, ist der Steuervorteil dahin.
Macht Schluss mit nervigem Papierkram