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Kinderfreibetrag: Mit den Kleinen ganz groß sparen

So bekommst du den Steuervorteil für Eltern

Der Staat unterstützt Eltern mit dem Kinderfreibetrag. Diesen beantragt man über die Steuererklärung. Wie das funktioniert und was dabei zu beachten ist, erklären wir in diesem Beitrag.

Kurz & knapp

  • Du kannst entweder Kindergeld oder -freibetrag bekommen
  • Den Kinderfreibetrag beantragst du über die Steuererklärung
  • WISO Steuer unterstützt dich beim Antrag und prüft, welche Option die bessere Wahl für dich ist

Kinderfreibetrag: Was ist das?

Der Kinderfreibetrag ist ein Geldbetrag, der du im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beantragen kannst, wenn du Kinder hast. Genauer gesagt sind es 2 Freibeträge, die aber umgangssprachlich oft zusammen als „Kinderfreibetrag” genannt werden:

  • Der eigentliche Kinderfreibetrag: 3.192 Euro
  • Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA): 1.464 Euro

Mithilfe dieses Steuerfreibetrags sollen die Lebenshaltungskosten der Kinder gedeckt werden.

Grundsätzlich steht jedem Elternteil ein eigener Kinderfreibetrag zu. Der doppelte Betrag wird berücksichtigt, wenn du mit dem anderen Elternteil eine gemeinsame Steuererklärung abgibst. In manchen Fällen kannst du aber auch alleine den doppelten Kinderfreibetrag erhalten:

  • Verwitwete: Ab dem Sterbemonat des anderen Elternteils
  • Beschränkte Steuerpflicht: Wenn der andere Elternteil dauerhaft im Ausland wohnt
  • Unbekannter Wohnsitz: Wenn der Wohnsitz des anderen Elternteils nicht ermittelt werden kann

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Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag wird nahezu jährlich erhöht. Der BEA-Freibetrag wurde hingegen letztmals 2021 angehoben und ist seitdem konstant geblieben. Eine Übersicht der letzten Jahre bekommst du in der folgenden Tabelle:

2021202220232024
Kinderfreibetrag2.730 €2.810 €3.012 €3.192 €
BEA-Freibetrag1.464 €1.464 €1.464 €1.464 €
Gesamtbetrag (je Elternteil)4.194 €4.274 €4.476 €4.656 €
Gesamtbetrag (für Elternpaare)8.388 €8.548 €8.952 €9.312 €

Rückwirkende Erhöhung für 2024

Ab Jahresanfang 2024 steigt der Freibetrag aufgrund des Inflationsausgleichsgesetzes vom 8. Dezember 2022 zunächst auf 3.192 Euro. Weil aber das Bürgergeld um 12 Prozent gestiegen ist, will die Bundesregierung den Kinderfreibetrag 2024 rückwirkend stärker erhöhen.

Nach aktuellen Planungen soll der Freibetrag pro Elternteil 3.306 Euro betragen, also für beide Elternteile zusammen dann 6.612 Euro. Das wären 228 Euro mehr. Das Gesetz muss allerdings erst noch verabschiedet werden.

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Höherer Kinderfreibetrag in 2023

Für 2023 bekommt jeder Elternteil 4.476 Euro und beide Eltern zusammen 8.952 Euro. Diese Summen setzen sich zusammen aus:

  • Kinderfreibetrag: 3.012 Euro pro Kind und Jahr je Elternteil bei getrennter Veranlagung; 6.024 Euro bei Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung
  • BEA-Freibetrag: 1.464 Euro pro Kind und Jahr je Elternteil bei Einzelveranlagung; 2.928 Euro bei gemeinsamer Steuererklärung

Kinderfreibetragrechner für Eltern

Du willst wissen, ob du den Kinderfreibetrag bekommst und wie hoch er bei dir ausfällt? Kein Problem: Mach deine Steuererklärung jetzt mit WISO Steuer. Der Kinderfreibetragrechner ist mit dabei.

Trag einfach die Daten zu deinem Kind beziehungsweise deinen Kindern ein (Name, Geburtstag, Anschrift und Co.) – und schon rechnet das Programm automatisch im Hintergrund. Das Ergebnis findest du in der Berechnung. Klick dazu auf deinen Erstattungsbetrag und anschließend auf vollständige Berechnung.

Kindergeld oder Freibetrag

Video: Kinderfreibetrag vs. Kindergeld

Entweder Kinderfreibetrag oder -geld. Beides geht nicht. Wir erklären dir, was dahinter steckt und welches von beidem die bessere Wahl für dich ist.

In erster Linie bekommst du für die Lebenshaltungskosten deines Kindes das Kindergeld (sogenannter Familienleistungsausgleich). Nach einem erfolgreichen Antrag bei der Familienkasse werden dir monatlich 250 Euro für jedes Kind ausgezahlt. Das macht 3.000 Euro pro Jahr.

Das Kindergeld ist praktisch eine Abschlagszahlung für die Kinderfreibeträge. Du kannst nicht beides gleichzeitig bekommen – es gilt entweder das eine oder das andere. Dafür macht das Finanzamt automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung, welche Variante dir mehr Geld bringt.

Für viele Eltern ist das Kindergeld vorteilhafter. Aber vor allem Eltern mit höherem Einkommen profitieren mehr vom Kinderfreibetrag. Für das Jahr 2023 ist das der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen bei einer gemeinsame Erklärung für Ehepaare etwa 72.600 Euro und bei getrennten Erklärungen etwa 36.275 Euro beträgt.

Bekommst du mehr Geld mit den Kinderfreibeträgen, musst du das Kindergeld zurückzahlen. Das erledigt das Finanzamt für dich, indem das erhaltene Geld im Steuerbescheid direkt verrechnet wird. Keine Sorge: Da du die höheren Freibeträge bekommst, merkst du von der Rückzahlung überhaupt nichts. Steht dir eine Steuererstattung zu, fällt diese dank des Kinderfreibetrags höher aus.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Du willst wissen wie viel Kindergeld du bekommst? Hier sind die Beträge der letzten Jahre im Überblick:

Kindergeld20212022ab 2023
Für das 1. und das 2. Kind219 €219 €250 €
Für das 3. Kind225 €225 €250 €
Für jedes weitere Kind250 €250 €250 €

Immer Kindergeld beantragen

Auch wenn du sicher bist, dass der Kinderfreibetrag für dich günstiger ist, beantrage trotzdem Kindergeld. Denn:

  • Du bekommst es sofort monatlich ausgezahlt und nicht erst dann, wenn du die Steuererklärung abgegeben hast.
  • Das Finanzamt geht immer davon aus, dass alle berechtigten Eltern Kindergeld erhalten. Das bedeutet: Auch wenn du keines beantragt hast, wird es bei der Günstigerprüfung trotzdem angesetzt. Beantragst du es nicht, kann es daher sein, dass du weder Kinderfreibetrag noch -geld bekommst.

Bitte beachte: Das Kindergeld kannst du nur noch 6 Monate rückwirkend beantragen.

Hast du vergessen den Antrag zu stellen, stehen dir immerhin die Kinderfreibeträge per Steuererklärung zu – allerdings nicht automatisch. In diesem Fall musst du dann den sogenannten Ablehnungsbescheid von der Kindergeldstelle vorlegen. Dann berücksichtigt das Finanzamt für die Monate ohne Geld wenigstens die Kinderfreibeträge in deiner Steuererklärung.

Voraussetzungen für den Kinderfreibetrag

Laut § 32 EStG bekommst du die Freibeträge für dein Kind bis zur Volljährigkeit. Für ältere Kinder werden die Freibeträge gewährt, wenn zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Bis zum 21. Geburtstag bekommst du die Freibeträge, wenn für dein Kind diese 2 Sachen gelten:

  • nicht in einem Arbeitsverhältnis steht
  • in Deutschland als Arbeit suchend gemeldet ist

Bis zum 25. Geburtstag erhältst du die Freibeträge, wenn eines der folgenden Dinge auf dein Kind zutrifft:

  • eine Ausbildung macht oder studiert
  • in einer Übergangszeit von maximal 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungen ist
  • seine Berufsausbildung aufgrund fehlender Plätze nicht beginnen beziehungsweise fortsetzen kann
  • ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr, einen Bundesfreiwilligendienst oder einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst absolviert
  • sich als Entwicklungshelfer oder Dienstleistender im Ausland befindet

Übrigens: Endet die Ausbildung, gibt es die Freibeträge in dem Jahr nur anteilig für jeden Monat, den das Kind in Ausbildung war.

Freibetrag auch bei ausländischem Wohnsitz deines Kindes erhalten

Je nachdem, in welchem Land dein Kind wohnt, werden die Freibeträge teilweise nur anteilig gewährt. Dafür werden die Länder in die Ländergruppen 1 bis 4 eingeteilt:

  • Ländergruppe 1: Eltern erhalten die vollen Freibeträge für ihre Kinder
  • Ländergruppe 4: Eltern bekommen lediglich ein Viertel der Gesamthöhe

Übrigens: Im Hilfebereich von WISO Steuer gibt es eine Liste dazu, welches Land zu welcher Gruppe gehört.

So beantragst du den Kinderfreibetrag

Für den Freibetrag brauchst du keinen extra Antrag. Du gibst einfach deine Steuererklärung ab und das Finanzamt prüft mithilfe der sogenannten Günstigerprüfung, ob in deinem Fall Kinderfreibetrag oder -geld vorteilhafter ist. Mit WISO Steuer kannst du das Ergebnis auch schon vorher sehen.

Zwar bekommst du nur einen der beiden Steuervorteile, aber du kannst viele Ausgaben rund um dein Kind von der Steuer absetzen. Dazu gehören beispielsweise:

Zusammen mit Kinderfreibetrag oder -geld kommt da oft eine ordentliche Erstattung raus. Im Durchschnitt sind es 1.674 Euro mit WISO Steuer.

Die Angaben für deine Kinder machst du unter: Persönliches > Kinder.

Was passiert mit dem Kinderfreibetrag bei einer Trennung?

Trennst du dich vom anderen Elternteil deines Kindes, steht jedem von euch jeweils ein eigener Kinderfreibetrag zu. Das Finanzamt rechnet bei euch separat mit dem Freibetrag. Bei den sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen wird dann ein Kind mit 0,5 bei jedem Elternteil eingetragen. Dabei ist nicht entscheidend, bei wem das Kind hauptsächlich wohnt.

Übertragung auf einen Elternteil

In Ausnahmefällen kann einem Elternteil sogar der doppelte Kinderfreibetrag gewährt werden. Man spricht hier von der sogenannten Übertragung des Kinderfreibetrags.

Ist das Kind bei dir gemeldet, erfüllst du deine Unterhaltspflichten in der Regel durch Pflege und Erziehung des Kindes. In folgenden Fällen kannst du die Übertragung des Freibetrags auf dich beantragen:

  • Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltszahlungen zu weniger als 75 Prozent
  • Der andere Elternteil ist nicht unterhaltspflichtig
  • Der andere Elternteil lebt im Ausland

Dafür gebt ihr beide eine eigene Steuererklärung ab. Im Idealfall stimmen die Erklärungen überein. Doch auch den Finanzämtern ist klar, dass die Kommunikation zwischen getrenntlebenden Eltern schwierig sein kann. Daher reicht es aus, wenn du die Übertragung in deiner Steuererklärung beantragst. Dein Finanzamt kann dann Kontakt zum Finanzamt des anderen Elternteils aufnehmen und die Erklärungen abgleichen. Bei widersprüchlichen Angaben wendet sich das Finanzamt an deinen Ex-Partner.

Es gibt eine Einschränkung : Bekommst du einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, können die Kinderfreibeträge des anderen Elternteils nicht auf dich übertragen werden.

Übertragung auf die Großeltern

Der Kinderfreibetrag kann auch auf Stiefeltern oder Großeltern übertragen werden. Voraussetzung ist, dass das Kind in deren Haushalt lebt oder sie gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig sind und der andere leibliche Elternteil zustimmt. Die Übertragung gibst du auch in deiner Steuererklärung an.

Grundsätzlich gilt: Wird der Kinderfreibetrag auf ein Elternteil übertragen, bekommt dieser auch den BEA-Freibetrag automatisch.

Kannst du aber den Freibetrag nicht übertragen, weil dein Ex-Partner seinen Unterhaltspflichten nachkommt, hast du die Möglichkeit, nur den BEA-Freibetrag zu übertragen.

In diesem Fall darfst du den BEA-Freibetrag unabhängig und abweichend vom Kinderfreibetrag übertragen:

  • Das Kind ist minderjährig und
  • das ganze Jahr nur bei dir gemeldet und
  • der andere Elternteil zahlt zwar Unterhalt, kümmert sich aber ansonsten nicht tatsächlich um die Betreuung.
Information zum Thema

Steuerbescheid prüfen

Ob der Kinderfreibetrag übertragen wird, teilt dir das Finanzamt nicht extra mit. Das Ergebnis bekommst du mit deinem Steuerbescheid. Wenn du also die Übertragung des Kinder- oder Betreuungsfreibetrags beantragt hast und der Bescheid abweicht, lohnt sich ein Blick in die Erläuterungen im Steuerbescheid.

FAQ: Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag ist eine steuerliche Entlastung, die das Existenzminimum der Kinder abdecken soll. Er besteht aus zwei Freibeträgen: dem Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA).
Nein, beides kann nur alternativ genutzt werden. Wenn du eine Steuererklärung mit Angaben zu deinen Kindern abgibst, prüft das Finanzamt automatisch, welche Variante für dich vorteilhafter ist: die Freibeträge oder das monatlich ausgezahlte Kindergeld.
2023 beträgt er 3.012 Euro pro Kind und Jahr je Elternteil beziehungsweise 6.024 Euro, wenn Eltern eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Der Kinderfreibetrag wird regelmäßig angepasst. 2024 beträgt er 3.192 Euro für jedes Elternteil. Die Bundesregierung beabsichtigt im Lauf des Jahres 2024 sogar eine rückwirkende Anhebung.

Konstant bei 1.464 Euro pro Elternteil bleibt der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA), der noch hinzukommt.

Du musst eine Steuererklärung mit Angaben zu deinen Kindern erstellen und abgeben, um vom Freibetrag zu profitieren.
Nein. Du musst eine Steuererklärung mit Angaben zu deinen Kindern erstellen und beim Finanzamt abgeben. Erst dann wird entschieden, ob du den Freibetrag bekommst. Er ist dann automatisch in deiner Steuererstattung mit drin.
Ja. Jedem Elternteil steht ein Kinderfreibetrag zu. Wenn sich Eltern trennen, kommt es häufig vor, dass einer der Elternteile den Freibetrag des anderen Elternteils auf sich übertragen will. Zulässig ist das, wenn der andere Elternteil weniger als 75 Prozent der Unterhaltszahlungen leistet. Auch eine Übertragung des Kinderfreibetrags auf die Großeltern ist grundsätzlich möglich.
Der Kinderfreibetrag wirkt sich bei der Lohnsteuer nicht aus, allerdings bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags.
Eltern erhalten den Kinderfreibetrag für ihre Kinder bis zum 18. Geburtstag. Für ältere Kinder gelten zusätzliche Voraussetzungen, wie zum Beispiel Ausbildung, Studium oder Arbeitssuche. Mit dem Ende der Ausbildung entfällt der Anspruch, spätestens zum 25. Geburtstag des Kindes.
Bei deiner Lohnsteuer wirkt sich der Kinderfreibetrag nicht aus, dafür aber bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags – und zwar in Form eines Zählers bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM):

  • 0,5 pro Kind: Du bist unverheiratet mit Steuerklasse 1 oder 2
  • 1 pro Kind: Du bist verheiratet, hast die Steuerklasse 4 und erhältst den gleichen Freibetrag wie dein Ehepartner

Habt ihr stattdessen die Kombination 3/5 gewählt, wird der Freibetrag mit dem Zähler 1 für das Kind nur bei dem Partner mit der Steuerklasse 3 berücksichtigt.

Du beantragst es mit einem schriftlichen Antrag bei der Familienkasse. Das kannst du ganz bequem online erledigen.

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Quelle: BMFSFJ (Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend)