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Muss ich Krankengeld versteuern?

Das haben Krankengeld und Steuererklärung miteinander zu tun

Krankengeld wird bei längerem krankheitsbedingten Ausfall auf der Arbeit gezahlt. Was bedeutet das für die Steuer? Was, wenn das eigene Kind krank ist und Betreuung braucht? Wir klären auf.

Kurz & knapp

  • Krankengeld ist steuerfrei, aber unterliegt dem Progressionsvorbehalt
  • Hast du in einem Jahr mehr als 410 Euro erhalten, musst du eine Steuererklärung abgeben
  • WISO Steuer trägt die Daten automatisch für dich ein

Wann gibt’s Krankengeld?

Krankengeld wird nicht gezahlt, sobald du einen Tag krank bist. Erst bei längerer Krankschreibung gibt es die Lohnersatzleistung. Die Zahlungen erfolgen rückwirkend bis zu dem Datum, an dem die aktuellste Krankmeldung vom Arzt ausgestellt wurde. Es kommt also nicht darauf an, bis wann dich der Arzt krankschreibt.

Für die ersten 6 Wochen zahlt dein Arbeitgeber den vollen Arbeitslohn weiter. Im besten Fall bist du bis dahin wieder gesund und gehst wie gewohnt wieder zur Arbeit. Nun erhältst du deinen Lohn.

Bist du gesetzlich krankenversichert, springt ab der 7. Woche die Krankenkasse ein und du erhältst Krankengeld anstatt Arbeitslohn. Der Anspruch besteht tageweise für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Für einen vollen Monat werden 30 Tage berechnet. Allerdings wird es innerhalb von 3 Jahren, längstens 78 Wochen gezahlt.

Wer privat krankenversichert ist, erhält unter Umständen kein Krankengeld. Denn das ist nicht automatisch in der privaten Versicherung enthalten. In der Regel vereinbarst du eine Krankengeld-Zahlung zusätzlich zu deinem „normalen“ Vertrag.

Information zum Thema

Arbeitslohn & Krankengeld?

Dein Anspruch auf die Lohnersatzleistung besteht eigentlich bereits vom 1. Tag an. Hat dein Chef in den ersten 6 Wochen weiter Lohn gezahlt, bekommst du in dieser Zeit nicht noch zusätzlich Krankengeld.

Die Krankenkasse zieht diese 6 Wochen von den 78 Wochen maximal Zeit ab. Für das Krankengeld bleiben in der Regel also noch 72 Wochen übrig.

Voraussetzungen für das Krankengeld

  • Du bist Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse
    (privat meist nicht per se inkludiert)
  • Ein Arzt bescheinigt die Arbeitsunfähigkeit lückenlos
  • Du musst die Krankschreibung innerhalb von 1 Woche bei deiner Krankenkasse einreichen

Höhe des Krankengelds

Für die Berechnung der Leistung ist die Höhe deines Arbeitslohns wichtig. Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten werden ebenfalls berücksichtigt (zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld).

Das Krankengeld beträgt:

  • 70 Prozent deines letzten Bruttolohns
  • Maximal 90 Prozent deines Nettogehalts
  • Maximal 120,75 Euro pro Tag (2024)

Das so errechnete Krankengeld ist ein Bruttowert. Das heißt, dass wie bei deinem Arbeitslohn noch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden (also gesetzliche Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Die Hälfte dieser Beiträge sowie die gesamte Krankenversicherung übernimmt die Krankenkasse. Du zahlst also nur die andere Hälfte.

Den Betrag, der danach übrig bleibt, erhältst du als Krankengeld netto auf dein Bankkonto überwiesen.

Beispiel Selbstständige

Beispiel: Berechnung des Krankengelds

Stefan ist kinderlos und über 23 Jahre alt. Sein monatlicher Arbeitslohn beträgt brutto 3.000 Euro und netto 1.970 Euro.

Bis zur 6. Woche zahlt Stefans Arbeitgeber ganz normal den Lohn weiter (1.970 Euro netto). Ab der 7. Woche hat er Anspruch auf Krankengeld. Das berechnet sich dann wie folgt:

Bruttolohn 3.000 Euro x 70 Prozent = 2.100 Euro
Nettolohn 1.970 Euro x 90 Prozent = 1.773 Euro

Ergebnis: Monatlich erhält Stefan 1.773 Euro brutto. Nach Abzug der Sozialversicherung bekommt er für einen vollen Monat 1.554 Euro netto überwiesen. Tageweise sind das 51,80 Euro.

Krankengeld versteuern

Gute Nachrichten: Krankengeld ist steuerfrei. Trotzdem bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Grund dafür ist der sogenannte Progressionsvorbehalt.

Das Krankengeld wird dabei zu deinem restlichen Einkommen dazugerechnet und für die Gesamtsumme dein persönlicher Steuersatz bestimmt. Dadurch musst du mehr Steuern auf deine übrigen Einnahmen zahlen.

Wo trage ich Krankengeld in die Steuererklärung ein?

Für die Steuererklärung ist all das Krankengeld relevant, was du in dem entsprechenden Jahr erhalten hast. Diese Summe trägst du hier ein:

Thema hinzufügen > Ersatz für Einkommen > Erhaltene Leistungen

Krankengeld automatisch eintragen lassen

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Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld

Dein Kind ist krank und unter 12 Jahre alt? Berufstätige Eltern von Kindern haben Anspruch auf Kinderkrankentage. Zahlt dein Arbeitgeber in dieser Zeit dein Gehalt nicht weiter, springt die gesetzliche Krankenkasse ein. Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts.

Wichtig: Privatversicherte haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Voraussetzungen

  • Du und dein Kind seid gesetzlich krankenversichert.
  • Dein Kind ist unter 12 Jahre alt.
  • Ein ärztliches Attest liegt vor.
  • Niemand anderes im Haushalt kann die Betreuung übernehmen.

Dein Anspruch für die Jahre 2024 und 2025

  • Pro Elternteil und Kind: 15 Tage, maximal 35 Tage bei mehreren Kindern.
  • Alleinerziehende: 30 Tage pro Kind, maximal 70 Tage bei mehreren Kindern.

Kinderkrankentage auf den Partner übertragen – geht das?

Ja, eine Übertragung der Kinderkrankentage auf deinen Partner ist möglich, wenn deine Tage aufgebraucht sind. Dein Arbeitgeber muss allerdings zustimmen, dass du länger zu Hause bleiben kannst. Für Details wende dich an deine Krankenkasse.

Information zum Thema

So beantragst du Kinderkrankengeld

Das geht direkt bei deiner Krankenkasse – oft sogar bequem online. Alles, was du brauchst, ist ein ärztliches Attest.

Kinderkrankengeld und Steuern

Das Kinderkrankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, da es eine sogenannte Lohnersatzleistung ist. Auch in diesem Fall kann es also passieren, dass du mehr Steuern auf dein restliches Einkommen zahlen musst.

Hast du im Jahr mehr als 410 Euro an Kinderkrankengeld und anderen Lohnersatzleistungen erhalten? Dann musst du eine Steuererklärung abgeben – am besten einfach mit WISO Steuer. Gib das erhaltene Kinderkrankengeld unter Ersatz für Einkommen> Erhaltene Leistungen bei den Einkommensersatzleistungen an.

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