Wer Mitglied in einer Kirche ist, muss 8 beziehungsweise 9 Prozent Kirchensteuer zahlen. Doch die Steuer lässt sich auch ohne Austritt mithilfe der Steuererklärung sparen. Wie das funktioniert und was es mit dem Kirchgeld auf sich hat, zeigen wir hier.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Die Kirchensteuer kannst du als Sonderausgabe von der Steuer absetzen
- In bestimmten Fällen müssen Paare Kirchgeld statt der Kirchensteuer zahlen
- Mit einem Austritt vermeidest du die Kirchensteuer dauerhaft
So viel Kirchensteuer musst du zahlen
Als Arbeitnehmer wird die Kirchensteuer mit deiner monatlichen Gehaltsabrechnung automatisch von deinem Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt weitergegeben. Deswegen taucht sie auch auf deiner jährlichen Lohnsteuerbescheinigung auf.
Die Höhe berechnet sich anhand der Einkommensteuer, die du pro Jahr zahlen musst. Das bedeutet: Je höher dein Einkommen ist, desto mehr Einkommensteuer zahlst du – und umso höher fällt auch die Kirchensteuer aus.
Bundesland | Höhe der Kirchensteuer |
---|---|
Baden-Württemberg | 8 % |
Bayern | 8 % |
Berlin | 9 % |
Brandenburg | 9 % |
Bremen | 9 % |
Hamburg | 9 % |
Hessen | 9 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 9 % |
Niedersachsen | 9 % |
Nordrhein-Westfalen | 9 % |
Rheinland-Pfalz | 9 % |
Saarland | 9 % |
Sachsen | 9 % |
Sachsen-Anhalt | 9 % |
Schleswig-Holstein | 9 % |
Thüringen | 9 % |
Beispiel: Du verdienst im Jahr 40.000 Euro brutto. Dafür zahlst du eine jährliche Einkommensteuer von 6.845 Euro. Da du in Nordrhein-Westfalen wohnst, liegt die Kirchensteuer bei 9 Prozent:
6.845 Euro x 0,09 = 616,06 Euro
Ergebnis: Pro Jahr zahlst du Kirchensteuer in Höhe von 616,06 Euro.
Bin ich überhaupt kirchensteuerpflichtig?
Wann in Deutschland die Kirchensteuerpflicht besteht, wird im Kirchensteuergesetz festgehalten, wofür jedes Bundesland eine eigene Version hat. Gehörst du dazu, musst du die Steuer an die Landeskirche in deinem Bundesland zahlen.
Du bist kirchensteuerpflichtig, wenn du die folgenden Voraussetzungen erfüllst:
1. Mitgliedschaft in einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft
Was sind staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften? Das sind solche, die einen Körperschaftsstatus und damit das Recht haben, bei ihren Mitgliedern Steuern einzuziehen. Dazu gehören vor allem die evangelische und die katholische Kirche, aber auch einzelne jüdische Gemeinden, die Altkatholiken und Altlutheraner, die Baptisten, die Mennoniten.
2. Wohnsitz in Deutschland
Tipps: Kirchensteuer ganz einfach sparen
Die gesamte gezahlte Kirchensteuer kannst du bei deiner Steuererklärung angeben – denn sie zählt zu den Sonderausgaben. Wichtig ist, dass du sie nur in dem Steuerjahr einträgst, in dem du sie tatsächlich gezahlt hast. Zum Beispiel: Du hast in 2023 Kirchensteuer gezahlt, also gehört sie in die Steuererklärung 2023.
Gib einfach die Daten aus deiner Lohnsteuerbescheinigung ein oder lass sie automatisch abrufen. WISO Steuer übernimmt die gezahlte Kirchensteuer selbst an die richtige Stelle. Du sparst dir das lästige Tippen – nur noch Angaben kontrollieren und fertig!
Du hattest eine Erstattung oder Nachzahlung im letzten Jahr? Dann trägst du sie in der aktuellen Steuererklärung ein. Das geht im Abschnitt Allgemeine Ausgaben > Kirchensteuer und Kirchgeld.
Für verstorbene Angehörige zahlen
Verstirbt ein Angehöriger, der vor dem Tod zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet war, geht diese Pflicht auf den oder die Erben über. Wird dabei eine Nachzahlung berechnet, muss hier der Erbe ebenfalls einspringen.
Das Gute daran: Zahlst du für den Verstorbenen Kirchensteuer nach, kannst du diese ebenfalls in deiner Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen.
Durch Austritt gar nicht erst zahlen
Du kannst die Kirchensteuer auch sparen, indem du sie gar nicht erst zahlst. Das geht mit einem Austritt aus der Kirchengemeinschaft. Wie hoch deine Ersparnis ist, hängt davon ab, in welchem Monat du austrittst. Um jeden Monat, den du nicht Mitglied der Kirche warst, verringert sich deine Kirchensteuer jeweils zu 1/12. Die Steuerbefreiung beginnt nach Ablauf des Monats, in dem du ausgetreten bist.
Möchtest du aus der Kirche austreten, genügt der Gang zum Standesamt oder Bürgerservice. Je nach Bundesland wird für den Kirchenaustritt eine Gebühr von 10 Euro bis 60 Euro fällig.
Tipp: Geh auf Nummer sicher und leg für das Jahr deines Austritts die Bescheinigung deiner Steuererklärung bei. Hast du für das Jahr zu viel Kirchensteuer gezahlt, wird sie dir bei der Steuererklärung erstattet.
50 Prozent auf Antrag sparen
In einigen Fällen ist es möglich, einen Teil der Kirchensteuer zu sparen. Und zwar beispielsweise bei Abfindungen oder wenn du deinen Betrieb oder Mitunternehmeranteil verkaufst. Dann verzichtet die Kirche auf die Hälfte der Kirchensteuer.
Achtung: Das passiert nicht automatisch! Damit deine Kirchensteuer erlassen wird, musst du das bei deiner Kirche beantragen. Allerdings sind die Kirchen nicht dazu verpflichtet, den Antrag auch zu bewilligen – einen Versuch ist es aber allemal wert.
Was ist Kirchgeld?
Das Kirchgeld ist eine besondere Form der Kirchensteuer. Es geht direkt an die Kirchengemeinde. Es gibt 2 Arten von Kirchgeld:
1. Allgemeines Kirchgeld
Kirchenmitglieder mit einem geringen Einkommen müssen eigentlich keine Kirchensteuer zahlen. Und hier kommt in einigen Bundesländern das allgemeine Kirchgeld ins Spiel. Das ist eine Art Mindestbetrag, den alle Kirchenmitglieder zahlen müssen. Also auch Mitglieder, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, sodass bei der Steuererklärung oder der monatlichen Gehaltsabrechnung keine Kirchensteuer herauskommt. Die Höhe des allgemeinen Kirchgelds beträgt je nach individueller Situation zwischen 5 Euro und 120 Euro pro Jahr.
2. Besonderes Kirchgeld
Das besondere Kirchgeld betrifft Ehepaare, bei denen ein Partner kirchensteuerpflichtig ist (zum Beispiel katholisch oder evangelisch) und der andere Partner konfessionslos ist. Man bezeichnet das auch als glaubensverschiedene Ehe (im Gegensatz zur konfessionsverschiedenen Ehe, wo die Ehepartner beide Kirchensteuern zahlen, aber verschiedenen Konfessionen angehören).
Das Kirchgeld wird in diesen Fällen auf das gemeinsame zu versteuernde Einkommen des Paares berechnet, auch wenn nur einer der Ehepartner kirchensteuerpflichtig ist. Aber hat ein Ehepartner bereits als Angestellter monatlich über die Gehaltsabrechnung Kirchensteuer gezahlt, wird diese angerechnet. Zu einer doppelten Zahlung kommt es also nicht.
Das Finanzamt berechnet das besondere Kirchgeld im Rahmen der Einkommensteuererklärung des Paares. Diese Regelung soll eine Umgehung der Kirchensteuer verhindern, wenn der kirchenangehörige Ehepartner über ein geringes oder kein eigenes Einkommen verfügt.
So hoch ist das besondere Kirchgeld
Die Höhe des besonderen Kirchgelds hängt vom gemeinsamen zu versteuernden Einkommen des Ehepaares ab. Typischerweise ist das besondere Kirchgeld gestaffelt und steigt mit dem Einkommen des Paares an:
Gemeinsames zu versteuerndes Einkommen | Jährliches besonderes Kirchgeld |
---|---|
30.000 – 37.499 € | 96 € |
50.000 – 62.499 € | 276 € |
75.000 – 87.499 € | 540 € |
100.000 – 124.999 € | 840 € |
150.000 – 174.999 € | 1.560 € |
200.000 – 249.999 € | 2.220 € |
Ab 300.000 € | 3.600 € |
Ausnahmefall Bayern
In Bayern In Bayern ist der Kirchensteuersatz mit 8 Prozent niedriger angesetzt. Dies liegt daran, dass Kirchenmitglieder zusätzlich ein verpflichtendes Kirchgeld entrichten müssen: das sogenannte obligatorische Kirchgeld. Die Höhe des Kirchgeldes wird jährlich festgelegt und variiert je nach Einkommen der Kirchenmitglieder. Dabei ordnen sich die Mitglieder selbst nach ihrem Einkommen ein und leisten Zahlungen direkt an die Kirche.
Abweichende Berechnung bei Austritt
Bist du ausgetreten, verringert sich die Kirchensteuer um 1/12 pro Monat, in dem du nicht mehr Mitglied der Kirchengemeinde warst. Die Steuerbefreiung beginnt nach Ablauf des Monats deines Austritts.
Du hast in einem Jahr keine Kirchensteuer bezahlt, weil du aus der Kirche ausgetreten bist – und das Finanzamt hat dir gleichzeitig Kirchensteuer erstattet? Dann handelt es sich um einen sogenannten Erstattungsüberhang. Denn erstattete Kirchensteuer wird mit im selben Jahr gezahlter Kirchensteuer verrechnet. Leider wird ein Erstattungsüberhang dann auf dein Einkommen wieder draufgeschlagen.
Kirchensteuer-Kappung bei hohem Einkommen
Um bei hohem Einkommen eine sehr hohe Kirchensteuer zu vermeiden, gibt es in einigen Bundesländern die Möglichkeit, die Kirchensteuer zu begrenzen. Das nennt man Kirchensteuer-Kappung. Für die Berechnung der Kirchensteuer zählt dann nicht mehr die Einkommensteuer, sondern das zu versteuernde Einkommen. Je nach Bundesland beträgt die gekappte Kirchensteuer 2,75 bis 4 Prozent.
In Bayern ist eine Kappung nicht vorgesehen. In den anderen Bundesländern passiert sie entweder automatisch oder auf Antrag:
1. Automatische Kappung
Die Kappung erfolgt automatisch, wenn du in einem dieser Bundesländer wohnst:
Das passiert ab einer bestimmten Kappungsschwelle. Die Höhe hängt dabei vom jeweiligen Bundesland ab. Grundsätzlich ist die Schwelle erreicht, sobald die „normale“ Kirchensteuer höher ausfällt als die gekappte. Das passiert jedoch erst bei einem sehr hohen Einkommen von über 100.000 Euro.
Diese Werte gelten für 2023:
Kirchensteuersatz (Einkommensteuer) | 8 % | 9 % | 9 % |
Kappungssatz (z.v.E.) | 2,75 % | 3% | 3,5 % |
Kappungsschwelle (Grundtarif) | 130.800 € | 115.100 € | 230.200 € |
Kappungsschwelle (Splittingtarif) | 261.600 € | 299.500 € | 599.000 € |
Wenn deine Kirchensteuer bereits gekappt wurde, kannst du das natürlich auch bei deiner Steuererklärung angeben. So geht’s:
Wähle das Thema Allgemeine Ausgaben > Kirchensteuer und Kirchgeld
Beantworte die Frage Wurde ein Antrag auf Kappung der Kirchensteuer gestellt? mit Ja. Nun rechnet das Programm automatisch mit deiner gekappten Kirchensteuer weiter.
2. Antrag auf Kappung
Für die Kirchensteuer-Kappung musst du in folgenden Bundesländern einen Antrag stellen:
Diesen reichst du direkt bei deiner Landeskirche beziehungsweise Diözese ein. Das geht aber erst, wenn du für das jeweilige Jahr bereits den Steuerbescheid erhalten hast. Den legst du dann einfach zu deinem Antrag.
Musterschreiben bei WISO Steuer mit dabei
Kirchensteuer ist nicht nur eine Sache für Arbeitnehmer
Die Steuer wird monatlich zusammen mit deiner Lohnsteuer direkt beim Arbeitgeber abgezogen. Du musst also selbst nichts weiter tun.
Du bist verheiratet? Gegebenenfalls gibt es diese Besonderheiten:
- konfessionsverschiedene Ehepartnern (verschiedene Glaubensrichtungen, aber beide zahlen im Bundesland Kirchensteuer)
- glaubensverschiedene Ehepartner (ein Ehepartner zahlt Kirchensteuer, der andere nicht)
Bei konfessionsverschiedenen Ehepaaren gilt der sogenannte Halbteilungsgrundsatz. Jeder zahlt sozusagen seine Kirchensteuer auf die Hälfte der gemeinsamen Einkommensteuer. Gibt man die Steuererklärung alleine ab, zahlt man eben nur auf sein eigenes Einkommen Kirchensteuer.
Bei sogenannten glaubensverschiedenen Ehepaaren gibt es jedoch besondere Regelungen:
- Individuelle Besteuerung: Die Kirchensteuer wird nach dem prozentualen Anteil des Einkommens des kirchenangehörigen Ehepartners berechnet.
- Für den Ehepartner, der keiner steuerhebenden Kirche angehört, kann ein sogenanntes Kirchgeld erhoben werden. Je nach Höhe des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens liegt es zwischen 96 Euro und 3.600 Euro.
- Anrechnung der Kirchensteuer: Immerhin wird die über den Lohnsteuerabzug einbehaltene Kirchensteuer des kirchenangehörigen Ehepartners auf das sogenannte besondere Kirchgeld angerechnet. Das alles geschieht automatisch durch das Finanzamt, welches deinen Steuerbescheid macht.
So funktioniert es bei Selbstständigen
Bist du Selbstständiger, wird die Kirchensteuer als Teil der vierteljährlichen Steuervorauszahlungen bezahlt.
Auch bei Kapitalerträgen
Erhältst du Zinsen auf angelegtes Kapital, musst du darauf die sogenannte Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) zahlen. Die gibt die Bank automatisch an das Finanzamt weiter. Doch damit nicht genug: Neben der Abgeltungsteuer wird auch Kirchensteuer einbehalten. Wie bei der Kirchensteuer auf den Arbeitslohn liegt die Höhe der Steuer auf Kapitalerträge je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent. Grundlage für die Berechnung ist aber nicht die Einkommensteuer, sondern die Abgeltungssteuer.
Kirchensteuer, die du wegen Kapitaleinkünften bezahlst, kannst du nicht bei deiner Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen. Grund dafür ist, dass die Kirchensteuer automatisch bei der Abgeltungssteuer angerechnet wird. So bezahlst du unterm Strich weniger Steuern auf deine Kapitalerträge.
Als Rentner Kirchensteuer zahlen
Rentner müssen auf einen bestimmten Anteil ihrer Rente (Ertragsanteil) grundsätzlich Steuern zahlen – dazu gehört auch die Kirchensteuer. In bestimmten Fällen verlangt das Finanzamt sogar Steuervorauszahlungen: Zahlst du als Rentner mehr als 400 Euro Steuern pro Jahr, musst du diese Abschlagszahlungen (meist vierteljährlich) leisten. Darin enthalten sind dann auch Kirchensteuer-Vorauszahlungen.
Ausnahme: Liegt der Besteuerungsanteil deiner Rente unter dem Grundfreibetrag, musst du keine Einkommensteuer und damit auch keine Kirchensteuer zahlen.
FAQ: Kirchensteuer & Kirchgeld
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Wie viel bekomme ich von der Kirchensteuer zurück?
Muss ich vom Finanzamt erstattete Kirchensteuer in der Steuererklärung angeben?
Wird Kirchensteuer automaitsch in die Steuererklärung eingetragen?
Wann kann ich Kirchensteuer als Sonderausgaben von der Steuer absetzen?
Wie hoch ist die Kirchensteuer in Bayern?
Was ist das allgemeine Kirchgeld?
Kann ich Spenden an die Kirche von der Steuer absetzen?
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Das heißt: Null Risiko für dich.
Quelle: § 51a EStG (Einkommensteuergesetz)