Wer sein Konto nicht bei einer reinen Online-Bank anlegen möchte, muss Kontoführungsgebühren in Kauf nehmen. Doch die gute Nachricht ist: Einen Teil der Kosten bringen mit der Steuererklärung Geld auf das Konto. Wir zeigen, wie das geht.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Arbeitnehmern werden 16 Euro als Pauschale für Kontoführungsgebühren angerechnet
- Liegen die für den Beruf tatsächlich gezahlten Gebühren darüber, kannst du die Kosten in der Steuererklärung angeben
- Mit WISO Steuer ist das besonders einfach
16 Euro Pauschale für Kontoführungsgebühren
Als Arbeitnehmer kannst du pauschal 16 Euro Kontoführungsgebühren im Jahr in der Steuererklärung absetzen. Das geht jedoch nur, wenn tatsächlich Gebühren angefallen sind. Das Gute daran: Das Finanzamt möchte für die Pauschale keine Belege haben.
Die Kosten für das Konto gehören zu deinen Werbungskosten. Hattest du höhere Gebühren, erkennt das Finanzamt sie nur an, wenn sie für berufliche Überweisungen entstanden sind. Dazu zählen beispielsweise:
Das kannst du nicht absetzen:
Kontoführungsgebühren ganz bequem absetzen
Das gilt für andere Personengruppen
1. Vermieter
Auch als Vermieter profitierst du von der 16 Euro-Pauschale im Rahmen der Werbungskosten für die Vermietung. Möchtest du höhere Gebühren absetzen, kommt es auf darauf an, um welches Konto es sich dreht:
- Privates Girokonto: Schätze den Anteil der Kontoführungsgebühren, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen.
- Gesondertes Konto für deine Vermietungstätigkeit: Du kannst die volle Höhe der Gebühren absetzen.
2. Rentner
Rentner und Pensionäre erhalten die 16 Euro-Pauschale für Kontoführungsgebühren. Sie zählt zu den Werbungskosten deiner Altersbezüge.
3. Unternehmer
Bei dir kommt es darauf an, um welche Art Konto es sich handelt:
- Separates Geschäftskonto: Du gibst alle angefallenen Gebühren als Betriebsausgaben bei der Steuer an
- Gemischtes Konto (privat und betrieblich): Schätze den Anteil der Kontoführungsgebühren, der auf dein Unternehmen fällt und trage diesen ein
4. Anleger
Seit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 ist der Abzug von Kontoführungsgebühren für Kapitalanleger in der Steuererklärung nicht mehr möglich.
Kann ich Kreditkartengebühren absetzen?
Du kannst auch die Gebühren für die Kreditkarte absetzen. Auch hier zählt: Es muss eine berufliche Nutzung vorliegen. Wenn du deine Kreditkarte zum Beispiel ausschließlich im Rahmen der Auswärtstätigkeiten nutzt und das belegen kannst, kannst du die Kosten voll ansetzen.
Wenn du die Kreditkarte hingegen auch zu privaten Zwecken nutzt, muss der private Nutzungsanteil abgezogen werden. Als Nachweis dient zum Beispiel die Kreditkartenabrechnung, in der du alle Ausgaben markierst, die zu beruflichen Zwecken getätigt wurden.
Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung eintragen
Ganz einfach Kontoführungsgebühren absetzen – mit WISO Steuer. Nur ein Häkchen zu setzen und schon erhöhst du deine Steuerrückerstattung.
In WISO Steuer findest du die Pauschale unter:
Ausgaben (Werbungskosten) > Pauschale für Kontoführungsgebühren