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Krankheitskosten und die Steuer

Mit Brille, Zahnersatz und Co. Steuern sparen

Ausgaben für Medikamente, Arztbesuche und Reha sind Krankheitskosten, die als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung Geld zurückbringen. Wie genau, zeigen wir hier.

Kurz & knapp

  • Ausgaben rund um die Gesundheit bringen dir bei der Steuer Geld zurück
  • Allerdings erst dann, wenn die Krankheitskosten einen bestimmten Anteil deines Jahreseinkommens übersteigen
  • Für viele Heilmaßnahmen benötigst du ein Attest, für einige sogar vorab ein amtsärztliches Gutachten
  • Als Nachweis solltest du Rezepte, ärztliche Verordnungen und Rechnungen unbedingt aufbewahren

Was haben Krankheitskosten mit Steuern zu tun?

Nicht nur die Gesundheit leidet während der Krankheitszeit. Auch der Geldbeutel. Denn es kommt oft vor, dass die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Medikamente oder Behandlungen nicht übernimmt.

Doch hier hilft das Finanzamt: Bleibst du selbst auf den Krankheitskosten sitzen, kannst du einen Teil als  außergewöhnliche Belastungen  von der Steuer abziehen. Und zwar in dem Jahr,  in dem du die Kosten bezahlt hast.

Neben einem üblichen Kaufbeleg verlangt das Finanzamt außerdem einen Nachweis für die medizinische Notwendigkeit der Medikamenteneinnahme oder der Behandlung. Hierzu brauchst du meist eine ärztliche Verordnung oder ein Rezept.

Hast du beispielsweise eine Sehschwäche und brauchst eine Brille? Dann reicht üblicherweise aus, das vom Augenarzt ausgestellte Rezept einmalig vorzulegen. Kaufst du später eine neue Brille, genügt die Sehschärfenbestimmung durch einen Optiker. Belege musst du aber generell erst dann nachreichen, wenn dich das Finanzamt dazu auffordert.

In welcher Höhe kann ich Krankheitskosten absetzen?

Krankheitskosten und andere außergewöhnliche Belastungen wirken sich steuerlich erst aus, wenn sie insgesamt die zumutbare Belastung übersteigen. Nur der Teil, der über dieser Grenze liegt, reduziert deine Steuer. Die zumutbare Belastung hängt von diesen Faktoren ab:

  • der Höhe deiner Einkünfte
  • deinem Familienstand
  • der Zahl deiner Kinder

Hat dir die Krankenkasse Kosten erstattet, musst du das angeben. Nur die Aufwendungen, die du selbst getragen hast, darfst du absetzen.

Experten Tipp

Über den Grenzbetrag kommen

Wegen der zumutbaren Belastung kann es passieren, dass sich deine Krankheitskosten steuerlich überhaupt nicht auswirken. Handelt es sich aber um planbare Kosten, wie zum Beispiel für eine Brille oder Zahnersatz, solltest du solche Ausgaben möglichst geballt in einem Kalenderjahr tätigen. So überschreitest du eher die Schwelle für die Eigenbeteiligung, damit du mit deinen Ausgaben die Steuerbelastung senken kannst.

Bei Kosten aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer typischen Berufskrankheit gilt: Diese können eventuell in unbegrenzter Höhe als Betriebsausgabe oder Werbungskosten berücksichtigt werden. Der eindeutige Nachweis für den beruflichen Zusammenhang kann in der Praxis aber schwierig sein. Gelingt er nicht, kannst du die Kosten als außergewöhnliche Belastungen angeben.

Welche Krankheitskosten kann ich absetzen?

Wichtig ist, dass die Kosten als Folge von Krankheiten oder auch Unfällen entstanden sind. Ausgaben für vorbeugende Maßnahmen sind nicht absetzbar.

1. Arztkosten

Hierzu zählen alle Kosten, die rund um eine ärztliche Behandlung entstanden sind. Dabei ist es unerheblich, ob die Ausgaben für eine ärztliche, stationäre oder ambulante Behandlung angefallen sind.

Voraussetzung für den steuerlichen Abzug: Dein Behandler hat eine Zulassung. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben vom:

  • Hausarzt
  • Zahnarzt
  • Physiotherapeuten
  • Psychotherapeuten
  • Logopäden
  • Heilpraktiker

Auch Krankenhauskosten kannst du absetzen – selbst Zuzahlungen für ein Ein- oder Zweibettzimmer. Kosten für Telefon oder Fernseher gehören aber nicht in die Steuererklärung.

2. Medikamente & Rezeptgebühren

Medikamente können in der Steuererklärung generell nur angesetzt werden, wenn eine  ärztliche Verordnung, also ein Rezept vorliegt. Auch frei verkäufliche Medikamente sind abzugsfähig, wenn ein Arzt sie verordnet hat.

Übrigens: Bei andauernden und chronischen Erkrankungen genügt es, das Attest nur einmal vorzuweisen. Du musst also nicht nach jedem Kauf eines Medikaments oder einer Behandlung ein neues Attest einreichen.

Ausgaben für Rezeptgebühren und per Privatrezept verordnete Medikamente darfst du in vollem Umfang von der Steuer absetzen. Lass dir daher immer eine Quittung ausstellen. Gehst du regelmäßig zur gleichen Apotheke, bietet diese für registrierte Kunden oft einen zusätzlichen Service an. Am Ende des Jahres kann man einen Kontoauszug aller gekauften Medikamente erhalten.

3. Fahrtkosten und Besuchsfahrten ins Krankenhaus

In der Regel kosten nicht nur Medikamente oder Behandlungen Geld. Auch die Fahrten zum Arzt oder in die Klinik müssen bezahlt werden. Und auch diese Kosten kannst du absetzen.

  • Öffentliche Verkehrsmittel: Du kannst die tatsächlichen Kosten in der Steuererklärung eintragen. Hebe also die Fahrkarten als Nachweis gut auf.
  • Pkw: Du kannst eine Pauschale von 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer absetzen.

Du besuchst einen Spezialisten in einer anderen, weiter entfernten Stadt? Dann kannst du neben den Fahrtkosten auch Ausgaben für Übernachtungen absetzen.

Aufwendungen für Besuchsfahrten zum Angehörigen ins Krankenhaus stehen nur in einem mittelbaren Zusammenhang mit der Krankheit. Solche Fahrten sind allgemein üblich und weder außergewöhnlich noch zwangsläufig. Daher sind sie normalerweise steuerlich nicht absetzbar.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Besuchsfahrten zum Ehepartner ins Krankenhaus als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, wenn die Besuche nicht nur einem privaten Bedürfnis entspringen, sondern unmittelbar der Heilung oder Linderung der Krankheit dienen. Das muss aber der behandelnde Krankenhausarzt bescheinigen (BFH-Beschluss vom 12. Januar 2011, VI B 97/10).

Liegt dein Kleinkind im Alter bis zu einem Jahr im Krankenhaus, sind sämtliche Besuchsfahrten – sogar tägliche – als außergewöhnliche Belastung absetzbar. In diesem Fall benötigst du keine Bescheinigung des Arztes über die medizinische Notwendigkeit der Besuche (FG Münster vom 15. Oktober 1985, EFG 1986 S. 239).

4. Medizinische Hilfsmittel: Rollstuhl, Brille & Co.

Hilfsmittel erleichtern den Alltag kranker Menschen – und sind daher grundsätzlich als Krankheitskosten abzugsfähig. Wichtig ist, dass dein Arzt dir vor dem Kauf durch ein Attest bestätigt, dass das Hilfsmittel für dich medizinisch notwendig ist.

Das Finanzamt unterscheidet hier zwischen Hilfsmittel im engeren und weiteren Sinne:

Hilfsmittel im engeren Sinne: Gegenstände, die ausschließlich von kranken Menschen oder Menschen mit Behinderung angeschafft werden, um ein Leiden zu lindern. Für einen gesunden Menschen bringen diese Hilfsmittel keine Vorteile. Die Ausgaben dafür sind generell als Krankheitskosten in der Steuererklärung absetzbar. Beispiele:

  • Rollstuhl
  • Brille
  • Zahnersatz
  • Prothesen
  • Hörgerät mit Batterien
  • Gehhilfen
  • Schuheinlagen

Hilfsmittel im weiteren Sinne: Sie können auch von gesunden Menschen genutzt werden, um den Alltag zu erleichtern oder zur Gesundheitsvorsorge eingesetzt zu werden. Das Finanzamt erkennt die Kosten nur an, wenn die medizinische Notwendigkeit bereits vor dem Kauf durch ein Attest des Amtsarztes oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes nachgewiesen wurde. Beispiele:

  • Gesundheitsschuhe
  • Spezialbetten
  • Massagegerät
  • Fahrradergometer

5. Behandlungen

Auch medizinische Behandlungen reduzieren als Krankheitskosten deine Steuer. Ausgaben für vorbeugende Maßnahmen ohne ärztliche Anordnung werden leider nicht akzeptiert. Grundsätzlich gilt: Erst die Verordnung einholen und dann mit der Behandlung beginnen. Diese Reihenfolge erhöht die Chancen auf einen steuerlichen Abzug.

Zu den medizinischen Behandlungen gehören beispielsweise:

  • Krankengymnastik
  • Physiotherapeutische Behandlung
  • Psychotherapeutische Behandlung
  • Logopädische Behandlung
  • Akupunktur
  • Beiträge zu Selbsthilfegruppen
  • Heimdialyse

Wird eine Fettabsaugung zur Behandlung eines Lipödems (krankhafte Ansammlung von Fettdepots) vorgenommen, können die Kosten ohne vorherige Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sein (BFH vom 10. August 2023, VI R 18/21 und VI R 36/20).

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Alternative Behandlungsmethoden

Auch alternative Behandlungsmethoden muss das Finanzamt anerkennen. Dazu gehören beispielsweise Frisch- und Trockenzellenbehandlungen, Sauerstoff-, Chelat- oder eine Eigenbluttherapie. Wichtig ist dabei aber ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen.

6. Pflegeheim

Die altersbedingte Unterbringung im normalen Altenheim wird leider nicht als Krankheitskosten anerkannt. Aber Ausgaben für deine krankheits- oder pflegebedingte Unterbringung in einem Pflegeheim oder der Pflegeabteilung eines Altenheims kannst du von der Steuer absetzen. Das gilt auch dann, wenn du erst im Laufe der Zeit krank oder pflegebedürftig wirst. Ein Steuerabzug ist dann möglich, wenn bei dir ein Grad der Behinderung oder eine Pflegestufe festgestellt wurde.

Neben den Kosten für medizinische Leistungen und Pflege sind dann auch die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung abzugsfähig.

Kostenerstattungen von der Krankenkasse und das Pflegegeld der Pflegeversicherung musst du aber von den Heimkosten abziehen. Wird der eigene Haushalt bei einem Umzug in ein Seniorenstift aufgelöst, wird von den Krankheits- und Pflegekosten pauschal eine sogenannte Haushaltsersparnis abgezogen. Diese ist für das gesamte Jahr so hoch wie der Grundfreibetrag.

Achtung: Auch bei pflege- oder krankheitsbedingter Unterbringung greift die zumutbare Belastung.

Einen Teil der Pflegekosten musst du also selbst tragen. Aber diesen „steuerlichen Eigenanteil“ kannst du in deiner Steuererklärung bei den haushaltsnahen Dienstleistungen ansetzen. Wenn in der Rechnung des Heims weitere Ausgaben für die Essenszubereitung, Zimmerreinigung und Reinigung der Wäsche ausgewiesen sind, kannst du diese dort ebenfalls angeben. 20 Prozent dieser Rechnungsbeträge (bis höchstens 20.000 Euro) können dir so eine Steuerermäßigung bis zu 4.000 Euro bringen. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen die Kosten sogar bei einer altersbedingten Heimunterbringung.

Steht dir ein Behindertenpauschbetrag zu? Dann könntest du statt den tatsächlichen Pflegekosten diese Pauschale zur Abgeltung deiner gesamten Pflegekosten nutzen – ohne Abzug der zumutbaren Belastung. Zusätzlich darfst du noch die in Rechnung gestellten Kosten für die Unterbringung als außergewöhnliche Belastung ansetzen.

Tipp: Gib am besten in WISO Steuer alle Heimkosten und den Grad der Behinderung an. Das Programm prüft dann, welche Alternative für dich günstiger ist.

7. Kur

Kurkosten, für die die Krankenkasse oder Rentenversicherung nicht aufkommt, können absetzbar sein. Voraussetzung: Die Kur ist zur Heilung oder Linderung einer festgestellten Krankheit notwendig. Das solltest du dem Finanzamt durch ein amtsärztliches Attest oder Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachweisen können. Es genügt, wenn die Krankenversicherung die Unterkunft und Verpflegung während des Kuraufenthalts bezuschusst.

Zu den Kurkosten zählen:

  • Arztkosten
  • Medikamente
  • Heilmittel
  • Gebühren für Atteste oder Bescheinigungen
  • Bäder
  • Massagen
  • Kurtaxe
  • Kosten für An- und Abreise sowie
  • Unterbringung
  • Verpflegung
  • Fahrtkosten

Verpflegungskosten werden nicht voll anerkannt. Diese musst du um die sogenannte Haushaltsersparnis von 20 Prozent kürzen.

Auch die Heilkur deines Kindes kannst du in deiner Steuererklärung angeben. Beachte:

  • Das Kind muss während der Kur in einem Kinderheim untergebracht sein.
  • Hast du dein Kind begleitet? Dann muss die vor Kurantritt ausgestellte amtsärztliche Bescheinigung unbedingt beinhalten, dass und warum der Kurerfolg auch bei einer Unterbringung außerhalb des Kinderheims gewährleistet ist.
  • Bei minderjährigen Kindern sind auch die Kosten der Begleitperson von der Steuer abzugsfähig.

Wo trage ich die Krankheitskosten in der Steuererklärung ein?

Die Krankheitskosten gehören in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen der Steuererklärung. In WISO Steuer gibst du einfach die einzelnen Kosten im Abschnitt Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten an – das Programm rechnet die Gesamtsumme anschließend für dich aus.

Und das Beste daran: WISO Steuer zeigt dir immer an, wie hoch deine zumutbare Belastung ist und wie viele Ausgaben dir noch fehlen, damit die Krankheitskosten dir eine Erstattung bringen.

FAQ: Krankheitskosten absetzen

Ja, solange die Kosten medizinisch notwendig waren. Das Finanzamt benötigt als Nachweis deine Rechnungen und Rezepte bzw. ärztliche Verordnungen. Allerdings musst du mit deinen gesamten außergewöhnlichen Belastungen die Grenze deiner zumutbaren Belastung überschreiten, damit sie sich steuerlich auswirken können.
Hast du öffentliche Verkehrsmittel genutzt, gibst du deine tatsächlichen Kosten an (Fahrkarten). Für Fahrten mit dem Pkw berechnest du pauschal 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer.
Liegt dein Kleinkind bis zu einem Jahr im Krankenhaus, kannst du jede Besuchsfahrt absetzen. Handelt es sich um deinen Ehepartner, musst du nachweisen können, dass deine Besuchsfahrten der Heilung oder Linderung der Krankheit unmittelbar dienen.
Wenn du eine medizinisch notwendige Brille wegen einer Sehschwäche benötigst, kannst du die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Dafür benötigst du in der Regel ein ärztliches Attest oder eine Verordnung. Die Ausgaben werden aber erst dann steuerlich berücksichtigt, wenn deine individuelle zumutbaren Belastungsgrenze überschritten ist.
Nein. Denn Ausgaben für die Ausübung von Sport gehören grundsätzlich zu den Kosten der Lebensführung. Dies bestätigte das Sächsische Finanzgericht in einem Urteil und versagte den Kostenabzug für Krankengymnastik und Gesundheitssport als außergewöhnliche Belastungen (FG Sachsen, Urteil vom 24. Januar 2011, 8 K 1403/09).
Im Einzelfall können Perücken, Toupets oder Echthaarteile aus medizinischen Gründen erforderlich sein. Hierfür ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Das Finanzgericht Köln entschied, dass die Mehraufwendungen für eine glutenfreie Diätverpflegung steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung absetzbar sind (FG Köln, 13. September 2018, 15 K 1347/16). Begründung: Das gesetzliche Abzugsverbot für Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen.
Hat deine Krankenkasse die Kosten nicht oder nur teilweise übernommen und dir liegt eine ärztliche Bescheinigung über deine Nikotinsucht und die medizinische Notwendigkeit der Rauchentwöhnung vor, kannst du die Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Dazu zählen:

  • Verschriebene Arzneimittel
  • Nikotinpflaster
  • Kosten für Arzt, Heilpraktiker, Krankenhausaufenthalt
  • Selbsthilfegruppe
  • Heilkur
  • Psychotherapie
  • Fahrtkosten

Video: Krankheiten richtig absetzen

In diesem Video zeigen wir dir, wie du mit Medikamenten und Arztkosten Steuern sparst.

Quelle: § 33 EStG (Einkommensteuergesetz)