Liebhaberei bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden

Wenn das Hobby Geld aus der Tasche zieht

Manch einer macht das Hobby zum Beruf und baut sich neben dem eigentlichen Job noch ein kleines Geschäft auf. Wenn man nicht Geld und Zeit in die Hand nimmt, um das Geschäft zu bewerben, kann man auch schnell im Minus landen. In solchen Fällen ist es möglich, dass die Nebeneinkünfte als Liebhaberei eingestuft werden. Was genau ist damit gemeint? Welche Auswirkungen hat die Liebhaberei auf die Steuererklärung?

Kurz & knapp

  • Ob deine Tätigkeit unter Liebhaberei fällt oder nicht, hängt von der sogenannten Gewinnerzielungsabsicht ab
  • Liegt Liebhaberei vor, musst du die Einnahmen nicht versteuern
  • Du darfst aber auch die Ausgaben nicht in der Steuererklärung angeben
  • Die Umsatzsteuererklärung musst du trotzdem abgeben

Was ist Liebhaberei?

Liebhaberei ist eine Tätigkeit, die du ohne Gewinnerzielungsabsicht ausführst. Das bedeutet, dass du mit der Tätigkeit keinen Gewinn machen kannst oder willst. Zum Beispiel hast du dir eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach montieren lassen, um so selbst Strom erzeugen zu können. Den Rest, den du nicht selbst verbrauchst, verkaufst du an den Netzbetreiber. Damit verdienst du aber nicht das große Geld.

Dahinter steckt die gesetzliche Regelung, dass nur Einkünfte bei der Steuer herangezogen werden, die auch zu einem Gewinn führen. Denn der Staat möchte natürlich Steuern einnehmen und das geht nur auf Gewinne. Im Steuerjargon spricht das Finanzamt dabei von positiven Einkünften.

Kein Gewinn, also muss es auch nicht in die Steuererklärung?

Es ist gar nicht immer so einfach zu entscheiden, ob die Nebentätigkeit bei der Steuer angegeben werden muss. Das Finanzamt prüft zunächst immer, ob du mit der Tätigkeit Gewinne erzielst. Passiert das regelmäßig und auch nachhaltig – also immer wieder – handelt sich bei der Nebentätigkeit erstmal um eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit, die bei der Steuer anzugeben ist.

Auch andere Steuerarten können dann nämlich ins Spiel kommen: die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer. Gerade bei der Umsatzsteuer kommt es nicht darauf an, dass man Gewinne erzielen möchte. Allein die Tätigkeit und die Absicht regelmäßig Einnahmen zu haben, kann diese Steuer auslösen.

Achtung Icon

Es drohen Strafen

Wichtig: Gibst du deinen Nebenjob mit regelmäßigen Gewinnen nicht bei der Steuererklärung an, droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

Verluste am Anfang der Selbstständigkeit

Es ist durchaus normal, dass du am Anfang deiner Tätigkeit Verluste machst. Also, dass deine Einnahmen kleiner als deine Ausgaben sind. Das liegt vor allem daran, dass du bei der Gründung eines Gewerbes oder einer Selbstständigkeit viele Dinge anschaffen musst. Zum Beispiel Computer, sonstige Ausstattung und Waren.

Wichtig ist, dass das Finanzamt auf einen langen Zeitraum schaut. Können die Verluste, die du zu Anfang hattest, wieder ausgeglichen werden? Oder häufen sich über die Jahre hinweg immer mehr Ausgaben bei dir an? Wenn nicht abzusehen ist, dass du früher oder später im Plus landen wirst, dann wird das Finanzamt deine Tätigkeit vielleicht als Liebhaberei einstufen. Damit gehört sie in den Privatbereich und hat in der Steuererklärung nichts zu suchen.

Beispiel Selbstständige

Beispiel 1: Liebhaberei oder nicht?

Stefan hat in seiner Freizeit einen Jagdschein gemacht und sich dafür auch die Ausrüstung gekauft. Nach einiger Zeit verschenkt er das Fleisch, weil seine Kühltruhe schon voll ist. Zunächst an Familie und Freunde, die ihn gerne weiterempfehlen.

Im Gegenzug erhält er ab und zu ein paar Geschenke und auch mal Bargeld, die weder seine Investitionen zu Anfang (für Ausrüstung und Jagdschein), noch seine laufenden Kosten (Sprit, Zeit, und so weiter) abdecken. Er verlangt kein festes Entgelt, hat keine regelmäßigen Einnahmen und will es nur als Hobby betreiben.

Ergebnis: Die Jagd ist der Liebhaberei zuzuordnen und Stefan muss seine Einnahmen nicht in der Steuererklärung angeben.   

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel 2: Liebhaberei oder nicht?

Stefanie hat sich neben ihrem Job als Fotografin selbstständig gemacht. Dafür schafft sie sich eine bessere Kamera an.

Neben Mundpropaganda baut sie sich eine eigene Webseite auf und zeigt ihre Bilder auf Social Media. Sie bekommt immer mehr Aufträge. So kann sie ihre Preise langsam erhöhen. Der Kauf ihrer neuen Kamera hat sich also ausgezahlt und sie bekommt ein bisschen extra Geld in die Haushaltskasse.

Ergebnis: Stefanie kann ihre Fotografie nicht als Liebhaberei einstufen lassen. Sie muss dem Finanzamt in ihrer Steuererklärung alle Einnahmen und Ausgaben aufzeigen.

Warum gehört Liebhaberei nicht in die Steuererklärung?

Das hat einen ganz einfachen Grund: Verluste sind für deine Steuererklärung gut. Wieso das? In der Steuererklärung werden alle deine Einkünfte zusammengerechnet und darauf die Steuer festgelegt. Verluste aus einem Bereich deiner Einkünfte senken dann auch das Einkommen insgesamt. So zahlst du weniger Steuern. Das soll aber nicht der Grund sein, warum du dich selbstständig machst.

Beispiel Selbstständige

Beispiel: Verlust senkt das Einkommen

Stefan ist Angestellter in einem Büro-Job und verkauft nebenher das Fleisch, was er als Hobby-Jäger selbst erlegt hat.

  • Arbeitslohn als Angestellter: 48.000 Euro
  • Verlust aus Jagd: 4.000 Euro
  • 48.000 Euro – 4.000 Euro = 44.000 Euro
  • Zu versteuerndes Einkommen: 44.000 Euro

Durch den Verlust aus dem Verkauf von der Jagd ist es, als ob Stefan 4.000 Euro weniger verdient hätte. Also hat er weniger Einkommensteuer zu zahlen.

Was ist, wenn ich die Angaben in meiner Steuererklärung aber doch mache?

Die Finanzverwaltung beobachtet das Geschehen eine Weile und verschickt die Steuerbescheide zunächst vorläufig. Das bedeutet, dass der Steuerbescheid teilweise noch nicht endgültig ist und vom Finanzamt nachträglich geändert werden kann.

Oft trifft es Vermieter oder die nebenberufliche Selbständigkeit. Gibt man bei der Steuererklärung die Verluste an, reagiert das Finanzamt mit der sogenannten Vorläufigkeit. Im Erklärungsteil des Steuerbescheids steht dann beispielsweise: “Die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit sind vorläufig festgesetzt, da die Gewinnerzielungsabsicht noch nicht abschließend beurteilt werden kann.”

Stellt sich nach einigen Jahren heraus, dass deine Tätigkeit tatsächlich keine Gewinne abwirft und du auch nichts unternimmst, um die Situation zu verbessern? Dann streicht das Finanzamt deine Verluste rückwirkend. Dann kann es sein, dass du Jahre später noch Steuern nachzahlen musst und zusätzlich Zinsen.

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Anzeichen für Gewinnerzielungsabsicht

Vor allem zu Anfang einer neuen Tätigkeit macht man eher Miese. Wie also will das Finanzamt erkennen, ob man eine Gewinnerzielungsabsicht hat oder nicht? Da kommen mehrere Dinge in Betracht:

  • Was für eine Tätigkeit ist es? Kann sie dem Freizeitbereich zugeordnet werden?
  • Machst du das Ganze haupt- oder nebenberuflich?
  • Hast du als Selbständiger beziehungsweise Gewerbetreibender nach längerer Zeit ohne Plus in der Kasse einfach so weitergemacht?
  • Hast du was verändert in der Hoffnung doch mehr Einnahmen zu bekommen (zum Beispiel Werbung geschaltet)?
Information zum Thema

Kein festes Schema

Es gibt kein festes Schema, nach dem das Finanzamt bei der Prüfung vorgeht. Es wird bei jedem Einzelfall genau hingeschaut und die Umstände miteinander abgewogen.

Welchen Vorteil habe ich bei der Steuer?

Du sparst es dir viele lästige Steuerformulare auszufüllen. Denn du musst keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mehr abgeben. Falls du mit deiner Tätigkeit ein bisschen Plus machst, musst du das nicht in deiner Steuererklärung angeben. Der Gewinn bleibt also steuerfrei!

Welche Nachteile gibt es?

Zwar musst du in deiner Steuererklärung die Einnahmen zu deiner Tätigkeit nicht angeben, auf der anderen Seite kannst du dann aber auch keine Ausgaben von der Steuer abziehen. Hast du extra Maschinen, Computer & Co. angeschafft, bleibst du auf den Kosten sitzen. Du darfst also beispielsweise keine Abschreibung (AfA) eintragen.

Solar-Anlagen und Blockheizkraftwerke: Wahlrecht zur Liebhaberei

Mit einem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen werden die Regelungen für Besitzer von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) und vergleichbaren Blockheizkraftwerken vereinfacht: Es gibt die Möglichkeit die Liebhaberei zu wählen. Und das schon ab der Steuererklärung 2020. Dafür gibt es aber auch einige Voraussetzungen:

  • Eine oder mehrere Solar-Anlagen haben eine Gesamtleistung von maximal 10,0 kW
  • Eine oder mehrere Blockheizkraftwerke haben eine Gesamtleistung von maximal 2,5 kW
  • Der erzeugte Strom darf nur für Flächen genutzt werden, die man selbst bewohnt

Du willst mehr wissen? Hier haben wir alles Wichtige für dich zusammengefasst:

Liebhaberei in die Steuererklärung eintragen

Wenn deine Tätigkeit der Liebhaberei zugeordnet wird, dann brauchst du keine Angaben in der Steuererklärung machen. So einfach kann es manchmal sein!

Für alle Besitzer von PV-Anlagen gibt es eine große Arbeitserleichterung bei WISO Steuer: Du kannst die Abgabe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausschalten, aber die Umsatzsteuererklärung wird trotzdem automatisch befüllt und mit deiner Steuererklärung abgegeben. So hast du gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen!

Gehe dazu zum Bereich Thema hinzufügen > Weitere Einkunftsarten > Selbständige > Gewerbebetriebe.

Liebhaberei Screenshot

FAQ: Liebhaberei & Steuer

Dann ist deine Tätigkeit steuerlich nicht von Bedeutung. Das heißt du gibst weder die Einnahmen, noch die Ausgaben in deiner Steuererklärung an.
Dafür gibt es keine pauschale Antwort. Das Finanzamt prüft bei jedem Fall gemäß den Umständen ob deine Tätigkeit Liebhaberei ist oder nicht.
Wenn du Unternehmer bist, dann musst du auch Umsatzsteuer zahlen. Liebhaberei gilt nämlich nur für die Einkommensteuer, nicht aber für die Umsatzsteuer.
Der Grundfreibetrag liegt für 2021 bei 9.744 Euro pro Person. 2022 sind es 10.347 Euro pro Person. Das Gute: WISO Steuer zieht ihn automatisch ab.
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