Lohnersatzleistungen

Was haben sie mit der Steuer zu tun?

Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld sind eigentlich steuerfrei. Wir erklären, warum die Steuererklärung trotzdem Pflicht ist.

Kurz & knapp

  • Lohnersatzleistungen ersetzen einen Teil deines entgangenen Einkommens
  • Dazu zählen unter anderem Krankengeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld
  • Wer Lohnersatzleistungen erhält, muss eine Steuererklärung abgeben
  • WISO Steuer hilft dir, deine Steuererklärung schnell und korrekt auszufüllen

Was sind Lohnersatzleistungen?

Können Arbeitnehmer aus bestimmten Gründen nicht arbeiten, fließt logischerweise kein Gehalt. In diesem Fall dienen Lohnersatzleistungen als eine Art finanzielle Rettungsleine. Sie sollen dir helfen, deine laufenden Kosten zu decken, wenn dein normales Einkommen wegfällt. Meist fällt die jeweilige Leistung jedoch niedriger als das reguläre Gehalt aus.

Beispiele von Lohnersatzleistungen

Es gibt verschiedene Situationen, in denen du Lohnersatzleistungen beziehen kannst. Hier einige Beispiele für Lohnersatzleistungen:

  • Krankengeld: Bist du länger krank und kannst deshalb nicht arbeiten, erhältst du nach einer bestimmten Zeit Krankengeld von deiner Krankenkasse.
  • Arbeitslosengeld: Wenn du deinen Job verlierst und arbeitslos wirst, kannst du Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten.
  • Elterngeld: Als frisch gebackene Mutter oder frisch gebackener Vater, hast du Anspruch auf Elterngeld.
  • Kurzarbeitergeld: In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann dein Arbeitgeber Kurzarbeit anmelden. In diesem Fall kannst du Kurzarbeitergeld erhalten.
  • Mutterschaftsgeld: Wenn du schwanger bist und in die gesetzliche Schutzfrist vor und nach der Geburt gehst, bekommst du Mutterschaftsgeld.
  • Insolvenzgeld: Wird dein Arbeitgeber insolvent und kann deshalb die Löhne nicht mehr zahlen, kannst du Insolvenzgeld beantragen.
  • Entschädigung für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz: Wenn du wegen einer möglichen Corona-Infektion nicht arbeiten durftest und statt Lohn vom Arbeitgeber diese Ersatzleistung erhalten hast.

Diese Lohnersatzleistungen beeinflussen deine Steuer nicht:

  • Arbeitslosengeld II (Bürgergeld, ehem. Hartz IV)
  • Aufwandsentschädigung aus Ein-Euro-Job
  • Eingliederungshilfe
  • Erziehungsgeld
  • Gründungszuschuss
  • Kindergeld
  • Krankentagegeld
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Sozialhilfe
  • Streikgeld
  • Wohngeld

Wie hoch fallen Lohnersatzleistungen aus?

Wie viel Geld bekommt man eigentlich, wenn man Lohnersatzleistungen erhält? Die Antwort ist: Das kommt darauf an. Die Höhe der Lohnersatzleistungen variiert je nach Art der Leistung und deinen persönlichen Umständen.

  • Krankengeld: Im Allgemeinen beträgt das Krankengeld etwa 70 Prozent deines Bruttoeinkommens, aber nicht mehr als 90 Prozent deines Nettoeinkommens.
  • Arbeitslosengeld: Das Arbeitslosengeld I beträgt in der Regel 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens, oder 67 Prozent, wenn du Kinder hast.
  • Elterngeld: Das Elterngeld liegt zwischen 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat, je nach deinem vorherigen Einkommen.
  • Kurzarbeitergeld: Bei Kurzarbeit erhältst du in der Regel 60 Prozent deines ausgefallenen Nettolohns, oder 67 Prozent, wenn du Kinder hast.
  • Mutterschaftsgeld: Das Mutterschaftsgeld ist im Wesentlichen so hoch wie dein durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor der Geburt.
  • Insolvenzgeld: Das Insolvenzgeld entspricht deinem Nettolohn für bis zu 3 Monate vor der Insolvenz des Unternehmens.

Warum muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich Lohnersatzleistungen erhalte?

Empfänger von Lohnersatzleistungen sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet – so legt es das deutsche Steuerrecht fest. Aber warum ist das so? Der Grund für diese Pflicht ist der sogenannte Progressionsvorbehalt.

„Progressions-what?“ Lohnersatzleistungen sind grundsätzlich steuerfrei, das heißt, sie werden nicht direkt besteuert. Aber: Diese Leistungen ignoriert das Finanzamt trotzdem nicht. Stattdessen werden sie bei der Berechnung deines persönlichen Steuersatzes berücksichtigt.

Das führt dazu, dass dein steuerpflichtiges Einkommen durch die Lohnersatzleistungen erhöht wird, wodurch auch dein individueller Steuersatz steigen kann. Und mit diesem höheren Steuersatz werden deine steuerpflichtigen Einkünfte besteuert. Ergebnis: Unter Umständen musst du auf diese Weise mehr Steuern zahlen muss, als wenn du keine Lohnersatzleistungen erhalten hättest.

  • WISO Steuer kannst du einfach ausrechnen, wie sich deine Lohnersatzleistung auf die Höhe deiner Steuern auswirkt.

Steuern bei Lohnersatz: Beispielrechnung

Ohne LohnersatzMit Lohnersatz
Zu versteuerndes Einkommen30.000 €30.000 €
Lohnersatzleistung/9.000 €
Einkommen zur Berechnung des Steuersatzes30.000 €39.000 €
Steuersatz daraus19,55 %23,21 %
Steuerbelastung5.865 €6.963 €
Steuer-Differenz1.098 €
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Muss ich immer mit einer Nachzahlung rechnen?

Da der Progressionsvorbehalt in der Regel deine Steuer erhöht, musst du daher meist mit einer Steuernachzahlung rechnen. Ob und in welcher Höhe du dann tatsächlich Steuern nachzahlen musst, hängt davon ab, wie viele Steuern du bereits vorausgezahlt hast (beispielsweise als monatliche Lohnsteuer, die dein Arbeitgeber ans Finanzamt abführt).

Die Lohnersatzleistungen erhöhen deinen Steuersatz, deshalb kann es sein, dass du im Laufe des Jahres zu wenig Steuern gezahlt hast und diese nachzahlen musst.

Anleitung: Wie trage ich Lohnersatzleistungen in die Steuererklärung ein?

Schritt 1: Bereite notwendige Unterlagen vor

Bevor du loslegst, sammle alle wichtigen Unterlagen. Dazu gehören:

  • Lohnsteuerbescheinigung (zum Beispiel für Kurzarbeitergeld oder Mutterschaftsgeld)
  • Belege für Werbungskosten (Fahrtkosten, Fortbildungen etc.)
  • Kontoauszüge, die spezielle Ausgaben belegen (zum Beispiel für Handwerker)
  • Nachweise für Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Bescheide für Arbeitslosengeld oder Krankengeld)
Experten Tipp

Scanne deine Belege ein und lass sie von der Software sortieren und zuordnen

Mit WISO Steuer-Scan kannst du diese Unterlagen digital speichern und ordnen. Das ist nicht nur praktisch, sondern auch sicher. Wenn du die Unterlagen einmal eingescannt hast, sind sie für künftige Steuererklärungen oder eventuelle Rückfragen vom Finanzamt leicht zugänglich.

Schritt 2: Trage deine Daten ein

Die vom Arbeitgeber gezahlte Leistung findest du auf deiner Kopie der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung. Sie wird aber auch elektronisch ans Finanzamt gesendet. Die Daten kommen in die Anlage N der Steuererklärung.

In WISO Steuer machst du deine Angaben unter: Thema hinzufügen > Ersatz für Einkommen 

  • Spar dir das Abtippen:

    Der Steuer-Abruf zieht automatisch alle relevanten Daten für deine Steuererklärung. So vergisst du sicher keine Abzüge.

Schritt 3: Schicke deine Steuererklärung ab

Sind die Daten eingetragen, steht der letzte und entscheidende Schritt an: die Abgabe deiner Steuererklärung. Die Unterlagen sendest du an das für dich zuständige Finanzamt.

  • Kein Suchen mit WISO Steuer:

    Das Programm findet ganz automatisch anhand deiner Adresse heraus, bei welchem Finanzamt du deine Erklärung abgeben musst. Anschließend kannst du deine Steuererklärung direkt digital dorthin senden. Kein Ausdrucken, kein Porto!

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Was passiert, wenn ich keine Steuererklärung abgebe?

Vor der Abgabe drücken? Vor der Abgabe drücken? Keine gute Idee funktioniert auch gar nicht. Denn viele Träger wie Krankenkassen oder Elterngeldstellen melden deine Zahlungen direkt an das Finanzamt. Ausnahme: Liegen deine gesamten Bezüge unter 410 Euro, musst du sie nicht in der Steuererklärung berücksichtigen.

In der Regel bist du zur Abgabe verpflichtet. Solltest du dich also weigern, die Steuererklärung abzugeben, kann die ernsthaften Konsequenzen haben. Zunächst einmal besteht die Möglichkeit, dass das Finanzamt eine Schätzung deiner zu zahlenden Steuern vornimmt. Diese Schätzungen fallen oft zu deinem Nachteil aus und können eine unerwartet hohe Steuernachzahlung zur Folge haben.

Befürchtest du, die Steuern nicht nachzahlen zu können, solltest du dennoch die Abgabe der Steuererklärung nicht verzögern. Sollte sich eine Nachzahlung ergeben, kannst du sicher gemeinsam mit dem Finanzamt eine Lösung finden, zum Beispiel eine Ratenzahlung.

FAQ: Lohnersatzleistungen & Steuererklärung

Lohnersatzleistungen können dazu führen, dass du einen höheren Steuersatz bekommst. Das kann zu Steuernachzahlungen führen. Deshalb möchte das Finanzamt von den Empfängern dieser Sozialleistungen eine Steuererklärung haben.
Ja. ALG I, also Arbeitslosengeld I, zählt zu den Lohnersatzleistungen, ebenso wie Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Elterngeld.
Das Arbeitslosengeld II (ALG II bzw. Bürgergeld, ehem. Hartz IV) muss nicht in der Steuererklärung eingetragen werden, da es nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Der Grund dafür ist der so genannte Progressionsvorbehalt. Dieser besagt, dass Lohnersatzleistungen zwar steuerfrei sind, jedoch bei der Berechnung des individuellen Steuersatzes berücksichtigt werden. Eventuell musst du deswegen Steuern nachzahlen.
Die Höhe deiner Lohnersatzleistungen findest du in deiner jährlichen Lohnsteuerbescheinigung oder in Bescheinigungen der Agentur für Arbeit und der Krankenkasse.
Ja, das Kurzarbeitergeld gehört zu den Lohnersatzleistungen.
Die Ersatzleistung trägst du in Anlage N in der Steuererklärung ein. Tipp: WISO Steuer kann die Daten aus deiner Lohnsteuerbescheinigung selbst in die Steuererklärung eintragen! Einfach den Steuer-Abruf beantragen und automatisch ausfüllen lassen.