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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Lohnsteuerbescheinigung: Was mache ich jetzt damit?

Alles rund um die Lohnsteuer

Die Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr muss der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern bis Ende Februar geben. Dieses Dokument ist wichtig für die Steuererklärung, um zu viel bezahlte Lohnsteuer rückerstatten zu lassen. Wir zeigen dir in diesem Beitrag alles Wichtige über die Lohnsteuer und die Lohnsteuerbescheinigung.

Kurz & knapp

  • Dein Arbeitgeber führt von deinem Gehalt monatlich Lohnsteuer ans Finanzamt ab – als Vorauszahlung für die Einkommensteuer
  • In der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung weist er die abgeführten Steuern und Sozialabgaben aus
  • Als Arbeitnehmer erhältst du bis Ende Februar eine Kopie der Lohnsteuerbescheinigung per Post oder digital vom Arbeitgeber
  • Mit WISO Steuer wird sie automatisch in deine Steuererklärung eingetragen und du holst dir damit zu viel bezahlte Lohnsteuer zurück

Die Lohnsteuerbescheinigung: Ein wichtiger Beleg

Der erste Schritt zur Steuererstattung ist oft die Eingabe der Lohnsteuerbescheinigung. Was auf dieser Bescheinigung steht und wie sie ohne Abtippen in deine Steuererklärung gelangt, zeigt dieses Video.

Wer zahlt Lohnsteuer?

Als Arbeitnehmer zahlst du Lohnsteuer – und zwar monatlich. Das kannst du anhand deiner monatlichen Gehaltsabrechnung sehen, denn dein Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer und gibt sie automatisch an das Finanzamt weiter (gegebenenfalls mit dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer). Dementsprechend niedriger fällt dein ausgezahltes Nettogehalt aus.

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Im Grunde ist sie eine Vorauszahlung auf deine jährliche Einkommensteuerschuld. Mit der Steuererklärung erfolgt dann die Endabrechnung. Wenn du neben deinem Arbeitslohn noch andere Einnahmen hast – zum Beispiel als Vermieter – musst du eventuell noch Steuern nachzahlen. Bist du aber nur als Angestellter tätig, ist in vielen Fällen keine Steuererklärung notwendig.

Wenn das Finanzamt darauf verzichtet, dass du mit ihm abrechnest, hat das einen Grund: Du hast wahrscheinlich schon zu viel Lohnsteuer bezahlt. Und die solltest du dir mit einer freiwilligen Steuererklärung zurückholen.

Lohnsteuerbescheinigung: Wofür ist sie gut?

Dein Arbeitgeber fasst deinen Lohn, die einbehaltenen Steuern und Sozialabgaben des gesamten Jahres in der Lohnsteuerbescheinigung zusammen. Bis Ende Februar muss er diese Daten fürs Vorjahr dem Finanzamt mitteilen. Du erhältst per Post oder digital eine Kopie. Für deine Einkommensteuererklärung ist das ein sehr wichtiges Dokument. Überprüfe es also immer auf Richtigkeit.

Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung muss der Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen. Wenn du in einem Jahr mehrere Arbeitsverhältnisse hattest, bekommst du mehrere Lohnsteuerbescheinigungen. Von jedem Arbeitgeber eine.

Deine Lohnsteuerbescheinigung ist da? Leg direkt los!

Du hast endlich die Lohnsteuerbescheinigung von deinem Arbeitgeber bekommen? Dann starte direkt mit der Steuererklärung, denn oft werden dir Steuern erstattet.

Mit WISO Steuer ist das besonders einfach. Du hast 2 Möglichkeiten, wie du deine Bescheinigung in die Erklärung bekommst – ganz automatisch:

1. Rufe die elektronische Bescheinigung ab

Nutze die elektronische Version deiner Lohnsteuerbescheinigung. Du kannst sie mit dem Steuer-Abruf abrufen und eintragen lassen. Das erledigt WISO Steuer automatisch für dich.

Alles, was du dafür tun musst: Du beantragst den Abruf bei deiner ersten Steuererklärung. Hast du das noch nicht getan, hilft dir die App dabei. Einmal freigeschaltet, kannst du die Funktion jedes Jahr wieder benutzen.

2. Mach ein Foto von deiner Bescheinigung

Im Bereich Arbeitnehmer der WISO Steuer App wählst du zunächst Lohnsteuerbescheinigung aus. Drücke auf + Neuer Eintrag und schon kannst du in der App ein Foto von deiner Lohnsteuerbescheinigung machen. Hast du deine Lohnsteuerbescheinigung als PDF bekommen? Lade es an dieser Stelle einfach hoch.

WISO Steuer liest alle Daten für dich aus und trägt sie automatisch an der richtigen Stelle in deiner Steuererklärung ein.

Lohnsteuerbescheinigung abfotografieren eintragen Steuererklärung

Teste, wie viel Geld du zurück bekommst

Dadurch, dass du die Kosten von deiner bereits gezahlten Einkommensteuer abziehst, bekommst du in den meisten Fällen Geld vom Finanzamt zurück. Mit WISO Steuer sind das im Schnitt 1.674 Euro. Starte gleich heute deinen kostenlosen Test und finde heraus, wie viel das Finanzamt dir schuldet.

Das steht drin

Ein Muster der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2024 findest du beim Bundesfinanzministerium. Sie enthält zum Beispiel folgende Daten:

  • Steueridentifikationsnummer
  • Personalnummer (vov Arbeitgeber festgelegt)
  • Geburtsdatum
  • Steuerklasse
  • Zahl der Kinderfreibeträge
  • eingetragener Lohnsteuerfreibetrag
  • Anschrift und Steuernummer deines Arbeitgebers
  • Bruttoarbeitslohn
  • Einbehaltene Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer
  • Beiträge zur Versicherungen (Rente-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung)
  • Zuschüsse an den Arbeitnehmer (zum Beispiel bei Fahrtkosten oder Verpflegungsmehraufwand)
  • Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld
  • Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
  • Steuerfreier Arbeitslohn

In Zeile 2 findest du in manchen Fällen Großbuchstaben. Das bedeuten die unterschiedlichen Buchstaben:

  • U: Lohnzahlung war für mindestens fünf aufeinanderfolgende Arbeitstage unterbrochen (z. B. Kranken- oder Elterngeld)
  • E: Energiepreispauschale wurde ausgezahlt (gilt nur für die Bescheinigung 2022)
  • F: Steuerfreie Sammelbeförderungen zur Firma (erste Arbeitsstätte)
  • M: Mahlzeiten, die während einer Auswärtstätigkeit zur Verfügung gestellt wurden
  • S: Wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer von einem „sonstigen Bezug“ berechnet hat
  • FR: Französische Grenzgänger bei denen der Lohnsteuerabzug nicht greift

Das kannst du bei Fehlern in oder Verlust von der Bescheinigung tun

Entdeckst du in deiner Lohnsteuerbescheinigung einen Fehler, benachrichtige deinen Arbeitgeber und fordere eine korrigierte Version an. Dein Arbeitgeber muss dem Finanzamt korrekte Daten übermitteln. In deiner Steuererklärung trägst du natürlich die korrekten Daten ein. Achte im Steuerbescheid darauf, dass das Finanzamt diese auch richtig übernommen hat.

Solltest du deine Lohnsteuerbescheinigung verlieren, ist das kein Drama. Bitte deinen Arbeitgeber darum, dass er dir eine Kopie schickt. Selbst ohne diese Bescheinigung kann das Finanzamt deine Steuererklärung bearbeiten, da es auf die elektronisch übermittelten Daten zugreifen kann. Außerdem kannst du den Steuer-Abruf nutzen. Darüber kannst du deine Lohnsteuerbescheinigung ansehen, ausdrucken und sogar die Daten direkt in deine Steuererklärung übernehmen.

ELStAM: Die elektronische Lohnsteuerkarte

ELStAM steht für elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale. Es handelt sich hier um ein elektronisches Verfahren, das die Lohnsteuerkarte in Papierform ersetzt hat.

In einer Datenbank speichert die Finanzverwaltung deine individuellen Informationen, die für die Ermittlung der Lohnsteuer wichtig sind. Dein Arbeitgeber ruft diese für die Gehaltsabrechnung und die jährliche Lohnsteuerbescheinigung ab. Dazu gehören unter anderem:

  • Steuerklasse
  • Kirchensteuerzugehörigkeit
  • Zahl der Kinderfreibeträge
  • Individueller Lohnsteuerfreibetrag

Steuerabzug mit Lohnsteuerfreibetrag reduzieren

Hast du während des Jahres höhere Ausgaben, die sich steuerlich auswirken, musst du nicht unbedingt bis zur Steuererklärung im nächsten Jahr warten. Du kannst dir einen individuellen Steuerfreibetrag bei den ELStAM eintragen lassen und zahlst so monatlich weniger Lohnsteuer.

Steuern sparst du so aber nicht unbedingt. Denn: Mit einem Steuerfreibetrag wird dir zunächst weniger Lohnsteuer abgezogen, sodass du ein höheres Nettogehalt hast. Du bist aber auch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wenn du weniger Steuern vorausgezahlt hast, kann es sein, dass du vielleicht sogar Steuern nachzahlen musst. Endgültig abgerechnet wird mit der Steuererklärung. Erst dann steht fest, welche Ausgaben das Finanzamt akzeptiert und wie hoch deine Einkommensteuer ist.

Voraussetzungen für den Freibetrag

Für einen Freibetrag musst du beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Damit kannst du dir einen individuellen Freibetrag eintragen lassen, der bis zu 2 Jahre gültig ist.

Allerdings musst du im Antrag bereits höhere Ausgaben nachweisen können. Stützt du deinen Antrag nur auf Werbungskosten, müssen deine beruflichen Ausgaben mindestens 1.830 Euro betragen.

Weitere Möglichkeiten und wie du den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung in WISO Steuer stellst, erfährst du in unserem ausführlichen Ratgeber.

So bekommst du zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück

In vielen Fällen ist die vorausgezahlte Lohnsteuer zu hoch. Wenn das bei dir auch zutrifft, gibt es diese Möglichkeiten:

„Lohnsteuererklärung“ abgeben

Selbst wenn du nur Lohnsteuer gezahlt hast und dir die zu viel bezahlte Steuer zurückholen willst, gibst du hierfür eine Steuererklärung ab. Einige Leute sprechen zwar von der Lohnsteuererklärung, korrekt formuliert gibt es aber ausschließlich die Einkommensteuererklärung. Und die erledigst du am besten mit WISO Steuer.

Lohnsteuerjahresausgleich durch deinen Arbeitgeber

Wenn Steuerlaien vom „Lohnsteuerjahresausgleich“ sprechen, meinen sie meist die Einkommensteuererklärung, die ein Arbeitnehmer entweder freiwillig oder verpflichtend abgibt.

Früher hieß die freiwillige Steuererklärung Lohnsteuerjahresausgleich. Den gibt es auch heute noch, doch gemeint ist damit ein anderes Verfahren: Arbeitgeber mit mindestens 10 Mitarbeitern müssen am Jahresende den Lohnsteuerabzug für das komplette Jahr überprüfen. In der Praxis betrifft das aber nur Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I.

Wenn dein Gehalt im Laufe des Jahres geschwankt hat, weil du zum Beispiel eine Gehaltserhöhung oder eine Sonderzahlung bekommen hast, kann es vorkommen, dass dein Arbeitgeber die Lohnsteuer mit der Dezember-Gehaltsabrechnung korrigieren muss. Du musst dafür nichts tun.

In vielen Fällen darf der Arbeitgeber jedoch keinen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen. Zum Beispiel, wenn du nicht das ganze Jahr beim selben Arbeitgeber beschäftigt warst.

Wie wird die Lohnsteuer berechnet?

Als steuerpflichtiges Gehalt zählt nicht nur dein Lohn, sondern auch viele Sachbezüge (geldwerte Vorteile). Ein Beispiel dafür ist der Dienstwagen, den du auch privat fahren darfst. Auch diese Einnahmen werden dazu genommen, wenn die Höhe deiner Lohnsteuer berechnet wird.

Die Einkommensteuer ist progressiv. Das heißt, mit steigendem Bruttogehalt erhöht sich die Lohnsteuer. Die Berechnung der Lohnsteuer erfolgt normalerweise mithilfe von Software. Hierbei greift der Arbeitgeber auf folgende Datensätze zu:

  • Die Formel zur Berechnung der Lohnsteuer: Sie beinhaltet neben dem Steuertarif auch Freibeträge (zum Beispiel Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Versorgungsfreibetrag)
  • Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Beispielsweise die Steuerklasse und dein individueller Steuerfreibetrag, der dir aufgrund eines Lohnsteuer-Ermäßigungsantrags eingetragen wurde

Wenn du deine Lohnsteuer und deinen Nettolohn selbst berechnen willst, kannst du unseren kostenlosen Brutto-Netto-Rechner verwenden.

So viel Prozent beträgt die Lohnsteuer

Für die Berechnung der monatlichen Lohnsteuer kommt es darauf an, in welcher Steuerklasse du bist. Sie hängt von deinem Familienstand ab. In den Steuerklassen werden Freibeträge unterschiedlich berücksichtigt.

Die Steuerklasse bestimmt aber nur die Höhe des (vorläufigen) Lohnsteuerabzugs. Die tatsächliche Einkommensteuer steht erst fest, wenn du deine Steuererklärung abgegeben hast.

Bist du in der Steuerklasse 1, wird dir im Jahr 2024 bis zu einem Gehalt von rund 1.360 Euro im Monat keine Lohnsteuer abgezogen. Danach beginnt der Eingangssteuersatz von 14 Prozent, wobei die Besteuerung progressiv erfolgt.

Mit steigendem Einkommen nimmt der Steuersatz zu. Beim progressiven Tarifverlauf der Einkommensteuer ist zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz zu unterscheiden. Der Grenzsteuersatz bezieht sich auf den nächsten verdienten Euro.

Der Einkommensteuertarif 2024 teilt sich in 5 Tarifzonen auf:

  • Tarifzone 1: Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 11.604 Euro im Jahr (Grundfreibetrag für Ledige) fällt keine Einkommensteuer an.
  • Tarifzone 2: Das darüberliegende Einkommen wird zunächst mit 14 Prozent versteuert, wobei der Grenzsteuersatz schnell bis 24 Prozent steigt. Das heißt, dass der 11.605te Euro mit 14 Prozent, der 17.000te Euro bereits mit 24 Prozent versteuert wird.
  • Tarifzone 3: Ab 17.006 Euro zu versteuerndem Einkommen steigt der Grenzsteuersatz langsamer von 24 Prozent bis zu 42 Prozent.
  • Tarifzone 4 (Spitzensteuersatz): Im Bereich von 66.761 Euro bis 277.826 Euro wird jeder Euro mit 42 Prozent besteuert.
  • Tarifzone 5 (Reichensteuer): Hier wird jeder zusätzliche Euro mit 45 Prozent versteuert.

Der Lohn wird in den verschiedenen Tarifzonen unterschiedlich hoch besteuert. Jede Tarifzone hat ihre eigene Formel, die den ansteigenden Steuersatz berücksichtigt. Der höhere Grenzsteuersatz gilt nur den Teil des Lohns oberhalb des Tarifeckwerts.

Beispiel: Liegt das zu versteuernde Einkommen 2024 bei 70.000 Euro, würde ein zusätzlicher Euro mit 42 Prozent versteuert werden. Der Durchschnittssteuersatz (persönlicher Steuersatz) für das gesamte Einkommen liegt jedoch bei nur 28 Prozent.

Auf Basis der Lohnsteuer werden auch die Zusatzsteuern (Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) als Aufschlag ermittelt. In Bayern und Baden-Württemberg müssen Kirchensteuerpflichtige 8 Prozent, in den anderen Bundesländern 9 Prozent von der Lohnsteuer als Kirchenlohnsteuer bezahlen.

Musst du als Single im Jahr 2024 mehr als 18.130 Euro Einkommensteuer zahlen, kommt noch zusätzlich der Solidaritätszuschlag hinzu.

Nicht amtliche Lohnsteuertabellen

Bis 2003 gab es offizielle Lohnsteuertabellen von der Finanzverwaltung, mit denen Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug ermitteln konnten. Seitdem veröffentlicht die Finanzverwaltung ausschließlich Programmabläufe zur genauen und stufenlosen Berechnung der Lohnsteuer. Einige private Unternehmen geben weiterhin nicht amtliche Lohnsteuertabellen heraus – auch online. Damit kannst du den Lohn manuell abrechnen.

Wegen unterschiedlicher Vorsorgepauschalen gibt es zwei unterschiedliche Lohnsteuertabellen:

  • Allgemeine Tabelle für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Besondere Tabelle für Arbeitnehmer, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, wie zum Beispiel Beamte, Richter, Berufssoldaten und Gesellschafter-Geschäftsführer

Pauschale Berechnung in bestimmten Fällen

Normalerweise ermittelt dein Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen. In einigen Fällen kann er ihn jedoch pauschal ermitteln. Der Arbeitgeber schuldet die pauschale Lohnsteuer. Oft trägt er sie selbst, kann sie aber auf dich abwälzen.

Bei einer pauschalen Lohnsteuer sind alle steuerlichen Folgen abgegolten. Sie wird nicht auf die Einkommensteuer angerechnet und gehört daher nicht in deine Steuererklärung.

Mit 25 Prozent kann der Arbeitgeber beispielsweise folgende Arbeitslohnbestandteile pauschal versteuern:

  • Kurzfristige Beschäftigung
  • Unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Mahlzeiten
  • Betriebsveranstaltungen
  • Zuschüsse für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale

Mit 15 Prozent kann er zum Beispiel folgende Arbeitslohnbestandteile pauschal versteuern:

  • Zuschüsse zu Fahrtkosten mit dem privaten Auto für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mit Anrechnung auf die Entfernungspauschale
  • Dienstwagengestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz

Wird die Lohnsteuer pauschaliert, kommen noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und pauschale Kirchenlohnsteuer hinzu.

FAQ: Lohnsteuer & Lohnsteuerbescheinigung

Seit 2009 liegt die Lohnsteuer zwischen 14 und 45 Prozent deines zu versteuernden Einkommens. Eine Faustregel ist: Je mehr du verdienst, desto mehr Steuern bezahlst du auch.
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Dein Arbeitgeber behält sie monatlich ein und führt sie ans Finanzamt ab.
Bist du in der Steuerklasse I, dann erfolgt im Jahr 2024 bis zu einem Gehalt von rund 1.360 Euro im Monat kein Lohnsteuerabzug.

Hast du einen Minijob, kannst du im Jahr 2024 bis zu 538 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Die pauschale Lohnsteuer von 2 Prozent übernimmt in vielen Fällen der Arbeitgeber.

Du erhältst die Lohnsteuerbescheinigung von deinem Arbeitgeber – entweder per Post oder in digitaler Form. Hast du sie noch nicht bekommen, fragst du am besten in der Personalabteilung nach.
Bis Ende Februar muss dein Arbeitgeber die lohnsteuerrelevanten Daten fürs Vorjahr an das Finanzamt mitteilen. Anschließend erhältst auch du eine Kopie.
Arbeitgeber mit mindestens 10 Mitarbeitern müssen am Jahresende den Lohnsteuerabzug für das komplette Jahr überprüfen. In der Praxis betrifft das aber nur Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I.
Eine offizielle Lohnsteuertabelle von der Finanzverwaltung gibt es seit 2003 nicht mehr. Wenn du selbst deine Lohnsteuer und deinen Nettolohn berechnen willst, kannst du unseren kostenlosen Brutto-Netto-Rechner verwenden. Die aktuelle Lohnsteuertabelle ist darin enthalten.
Dafür stellst du beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Nach Prüfung deines Antrags wird dir ein individuellen Steuerfreibetrag eingetragen. Achtung: Durch einen Lohnsteuerfreibetrag musst du zwingend eine Steuererklärung abgeben.
Für das laufende Jahr kannst du den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung bis zum 30. November stellen. Das Beste: Den Antrag kannst du elektronisch über WISO Steuer absenden – ohne Zusatzkosten.
ELStAM steht für elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale. Es handelt sich hier um ein elektronisches Verfahren, das die Lohnsteuerkarte in Papierform ersetzt hat.

In einer Datenbank speichert die Finanzverwaltung deine individuellen Informationen, die für die Ermittlung der Lohnsteuer wichtig sind (zum Beispiel Steuerklasse und Religionszugehörigkeit).

Deine aktuellen ELStAM weist der Arbeitgeber in jeder Lohnabrechnung aus. Du kannst sie auch in Mein ELSTER abrufen. Nach der Anmeldung mit deinem Signaturzertifikat beantragst du im Bereich Formulare & Leistungen die Auskunft zur Elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM).
Die meisten Arbeitnehmer zahlen zu viel Lohnsteuer. Eine Rückerstattung sicherst du dir mit einer Steuererklärung. Die machst du am besten einfach mit WISO Steuer.

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