Beim Kauf von Immobilien fallen einige Kosten an – unter anderem Gebühren für den Notar. Steuervorteile gibt es aber nur in bestimmten Fällen. Wann und wie du die Notarkosten absetzen kannst, haben wir für dich zusammengefasst.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Kosten für den Notar lassen sich nicht immer absetzen
- Entscheidend für den Steuervorteil ist die Nutzung der Immobilie
- Notarkosten gehören zu den Anschaffungs- oder Finanzierungskosten
- WISO Steuer gibt dir Tipps, was du noch als Vermieter absetzen kannst
Kann ich Notarkosten von der Steuer absetzen?
Wer eine Immobilie kauft, verkauft, schenkt oder sich um Nachlassangelegenheiten kümmert, nimmt auch die Leistungen eines Notars in Anspruch. Die Gebühren, die dabei erhoben werden, können den Geldbeutel sichtlich schmälern.
Dabei können folgende Leistungen durch den Notar erbracht werden:
- Beratung durch den Notar
- Eintragung oder Löschung der Grundschuld beim Grundbuchamt
- Anfertigung eines Kaufvertragsentwurfs
- notarielle Beurkundung des Kaufvertrags
- Vormerkung und Auflassung zum Grundstück
Doch lassen sich die Notarkosten von der Steuer absetzen? In bestimmten Fällen, ja. Und zwar dann, wenn Haus oder Wohnung nicht selbst bewohnt werden – etwa bei Vermietung. Nutzt du dagegen deine Immobilie privat, musst du die Notarkosten im vollen Umfang selbst tragen. Bei der Steuer bekommst du dann keinen Vorteil dafür.
Ausnahme: häusliches Arbeitszimmer. Als Teil der Anschaffungskosten werden die Notarkosten bei der Abschreibung mitberücksichtigt.
So hoch sind die Notarkosten
Wie hoch die Notargebühren sein dürfen, ist im Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG) festgelegt. Im Durchschnitt betragen sie etwa 1,5 Prozent der Kaufsumme. Dabei entfallen etwa 1 Prozent auf die reinen Notarkosten und 0,5 Prozent auf die Grundbuchkosten.
In diesen Fällen sind Notarkosten steuerlich absetzbar
Ob du die Notarkosten in der Steuererklärung abziehen kannst, hängt von der Nutzung der Immobilie ab. Grundsätzlich gilt: Du kannst Notarkosten nur dann von der Steuer absetzen, wenn sie im Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen stehen.
Kaufst du also eine Immobilie, um sie zu vermieten, lassen sich die Notarkosten in diesem Fall steuerlich absetzen. Dann gilt:
- Kaufst du als Privatperson, trägst du die Gebühren als Werbungskosten in deiner Steuererklärung an. Wichtig: Ein Zahlungsbeleg sollte ebenfalls vorliegen.
- Bist du Unternehmer und gehört die Immobilie zu deinem Betriebsvermögen, gibst du die Notargebühren als Betriebsausgaben in deiner Steuererklärung an.
Notarkosten bei Erbschaft
Wer eine Mietimmobilie erbt, kann auch Notar- und Grundbuchkosten für Erbschaft als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Wo gebe ich die Notarkosten in der Steuererklärung ein?
Die Angaben zu den Notargebühren machst du bei den Werbungskosten. Je nachdem, für welche Tätigkeit die Notarkosten anfallen, werden sie in der Steuererklärung unterschiedlich berücksichtigt:
Notarkosten absetzen bei Vermietung
Beglaubigung von Kaufverträgen: Notarkosten abschreiben
Sind die Notargebühren für Beglaubigungen von Kaufverträgen entstanden, gehören sie zu den Anschaffungsnebenkosten und werden zusammen mit den Anschaffungskosten über mehrere Jahre abgeschrieben.
Kredit & Hypothek: Notarkosten bei den Finanzierungskosten angeben
Hast du für den Kauf der Immobilie einen Kredit aufgenommen und eine Grundschuld bzw. Hypothek eintragen lassen, gehören die Notargebühren zu den Finanzierungskosten. Diese gibst du bei den Werbungskosten in der Anlage V der Steuererklärung ein. Dann werden sie in voller Höhe im Jahr der Entstehung von den Mieteinnahmen abgezogen.
Notarkosten absetzen bei Erbschaft
Kosten für den Notar, die bei Erbauseinandersetzungen entstehen, gehören auch zu Anschaffungsnebenkosten. Diese lassen sich über die Absetzung für Abnutzung (AfA) von der Steuer abziehen.
FAQ: Notarkosten absetzen
Sind Notarkosten generell absetzbar?
In welchen Fällen sind Notarkosten steuerlich absetzbar?
Wo gebe ich die Notarkosten in der Steuererklärung ein?
Hier schafft jeder die Steuer