Beim Kauf von Immobilien fallen einige Kosten an – unter anderem Gebühren für den Notar. Steuervorteile gibt es aber nur in bestimmten Fällen. Wann und wie du die Notarkosten absetzen kannst, haben wir für dich zusammengefasst.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Kosten für den Notar lassen sich absetzen, wenn du die Immobilie nicht selbst bewohnst
- Sie gehören steuerlich gesehen zu den Anschaffungs- oder Finanzierungskosten
- WISO Steuer gibt dir Tipps, was du noch als Vermieter absetzen kannst
In diesen Fällen sind Notarkosten steuerlich absetzbar
Ob du die Notarkosten in der Steuererklärung abziehen kannst, hängt von der Nutzung der Immobilie ab. Grundsätzlich gilt: Du kannst Notarkosten nur dann von der Steuer absetzen, wenn sie im Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen stehen.
Das trifft in diesen Fällen zu:
Nutzt du dagegen deine Immobilie privat, musst du die Notarkosten im vollen Umfang selbst tragen. Bei der Steuer bekommst du dann keinen Vorteil dafür. Ein Ausnahmefall ist das häusliche Arbeitszimmer. Als Teil der Anschaffungskosten werden die Notarkosten bei der Abschreibung mitberücksichtigt.
Welche Notarkosten sind absetzbar?
Wichtig ist immer, dass du eine Rechnung als Nachweis für deine Ausgaben hast. Dann kannst du sie von der Steuer absetzen. Folgende Leistungen durch den Notar zählen dazu:
Geld sparen als Vermieter
Notarkosten in die Steuererklärung eintragen
Die Angaben zu den Notargebühren machst du bei den Werbungskosten. Je nachdem, für welche Tätigkeit die Notarkosten anfallen, werden sie in der Steuererklärung unterschiedlich berücksichtigt:
Notarkosten absetzen bei Vermietung
Sind die Notargebühren für Beglaubigungen von Kaufverträgen entstanden, gehören sie zu den Anschaffungsnebenkosten und werden zusammen mit den Anschaffungskosten über mehrere Jahre abgeschrieben.
Hast du die Immobilie vor dem 31. Dezember 2005 gekauft, darfst du die degressive Abschreibung anwenden. Fand der Kauf später statt, schreibst du die Notarkosten mittels linearer Abschreibung mit gleichbleibenden Prozentsätzen ab.
Hier findest du den Eingabebereich in WISO Steuer:
Sparer und Vermieter › Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen › Abschreibung (linear / degressiv) › Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten
Hast du für den Kauf der Immobilie einen Kredit aufgenommen und eine Grundschuld bzw. Hypothek eintragen lassen, gehören die Notargebühren zu den Finanzierungskosten. Diese gibst du bei den Werbungskosten in der Anlage V der Steuererklärung ein. Dann werden sie in voller Höhe im Jahr der Entstehung von den Mieteinnahmen abgezogen.
Bei WISO Steuer ist das:
Sparer und Vermieter › Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen › Weitere Aufwendungen › Geldbeschaffungskosten
Notarkosten absetzen bei Erbschaft
Kosten für den Notar, die bei Erbauseinandersetzungen entstehen, gehören auch zu Anschaffungsnebenkosten. Diese lassen sich über die Absetzung für Abnutzung (AfA) von der Steuer abziehen.
Hier machst du die Einträge dafür bei WISO Steuer: Andere Einnahmen > Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Nach der Eingabe der Daten zum Grundstück trägst du die Notarkosten unter Veräußerungskosten ein.
FAQ: Notarkosten absetzen
Sind Notarkosten generell absetzbar?
In welchen Fällen sind Notarkosten steuerlich absetzbar?
Wo gebe ich die Notarkosten in der Steuererklärung ein?
Hier schafft jeder die Steuer