Ist ein Familienmitglied oder der Partner pflegebedürftig, ist das häufig mit hohen Kosten verbunden. Wer keinen Pflegedienst beauftragen möchte oder kann, übernimmt die Pflege meist selbst. Das kann in vielerlei Hinsicht – vor allem aber auch zeitlich – eine Belastung sein. Zusätzlich nehmen die Pflegenden oft Einbußen beim Gehalt in Kauf. Zum Glück gibt es einige Möglichkeiten, den Staat an den Pflegekosten zu beteiligen. Eine davon ist der Pflegepauschbetrag.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Pflegekosten und Pflegepauschbetrag – Welche Möglichkeiten gibt es?
- Kosten für die eigene Pflege absetzen
- Kosten für die Pflege eines Angehörigen absetzen
- Was ist der Pflegepauschbetrag?
- Neuregelung beim Pflegepauschbetrag ab 2021
- Pflegepauschbetrag oder tatsächliche Kosten – was bringt mehr?
- Welche weiteren Hilfen gibt es neben dem Pflegepauschbetrag?
- Pflegepauschbetrag und Pflegekosten in die Steuererklärung eintragen
Kurz & knapp
- Kosten für die Pflege kann man als außergewöhnliche Belastung oder haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen
- Das geht unter bestimmten Voraussetzungen auch, wenn du die Kosten für eine andere Person übernimmst
- Der Pflegepauschbetrag kommt bei der unentgeltlichen Pflege einer nahestehenden Person in Betracht
- Ab 2021 profitierst du hierbei von erhöhten Pauschalen und erleichterten Voraussetzungen
Pflegekosten und Pflegepauschbetrag – Welche Möglichkeiten gibt es?
Steuerlich gibt es einige Optionen, wie man Pflegekosten absetzen kann.
Du bist selbst auf Pflege angewiesen?
Dann gib deine Ausgaben bei den Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung oder haushaltsnahe Dienstleistungen an.
Du pflegst jemanden?
Auch bei der Pflege einer anderen Person kannst du unter Umständen die Kosten in der Steuererklärung absetzen. Und zwar dann, wenn du die Kosten für die pflegebedürftige Person selbst bezahlt hast.
Welche Option dabei für dich infrage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen ist die Art der Pflege entscheidend. Übernimmst du die Pflege selbst? Kümmert sich ein ambulanter Pflegedienst? Oder ist die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim untergebracht? Zum anderen ist die Höhe der Pflegekosten wichtig. Du hast nämlich unter Umständen ein Wahlrecht, entweder den Pflegepauschbetrag als Pauschale in Anspruch zu nehmen. Oder aber du setzt die tatsächlichen Kosten ab, wenn diese höher als die Pauschale sind. Wir zeigen dir hier, wie das geht.
Kosten für die eigene Pflege absetzen
Medikamente, Therapien, Pflegedienst und zusätzliche Fahrtwege: Die Liste der pflegebedingten Kosten ist lang, die Rechnungssumme oft hoch. Doch bei der Steuererklärung kannst du dir einen Teil der Ausgaben erstatten lassen.
Pflegekosten
Ausgaben aufgrund der eigenen Pflegebedürftigkeit kannst du als außergewöhnliche Belastung angeben. Dabei ist es egal, aus welchen Gründen du Pflege benötigst. Die Pflegebedürftigkeit kann zum Beispiel auf eine Krankheit, Behinderung oder altersbedingte Erscheinungen zurückzuführen sein.
Absetzen kannst du Kosten für Pflegedienste, wenn diese Kosten ausschließlich auf die Pflege entfallen. Sind in den Ausgaben beispielsweise auch die Zubereitung von Essen enthalten, gehört das nicht zu den Pflegekosten. Eine besondere Ausbildung oder Qualifikation der Pflegekräfte spielt für den steuerlichen Abzug übrigens keine Rolle.
Pflegekosten & zumutbare Belastung
Kosten für ein Pflegeheim absetzen
Steuerlich begünstigt sind hier nur Kosten für eine krankheits- beziehungsweise behinderungsbedingte Heimunterbringung. Kosten für einen Heimaufenthalt, der allein auf das Alter zurückzuführen ist, kann man nicht absetzen. Hierzu würden beispielsweise die Kosten für betreutes Wohnen fallen, bei dem die Bewohner zwar diverse Unterstützung erhalten, gesundheitlich aber keine Pflege benötigen.
Handelt es sich um ein Heim, in dem man aufgrund einer Krankheit oder Behinderung untergebracht ist, sind die Kosten hingegen außergewöhnliche Belastungen. Dabei ist es egal, ob es sich um ein Pflegeheim, die Pflegestation eines Altenheims oder einen Seniorenstift handelt. Wichtig: Die Pflegebedürftigkeit musst du dem Finanzamt nachweisen. Am besten mit einer offiziellen Pflegestufe oder einem Schreiben vom Arzt.
Nicht absetzbar ist eine Einmalzahlung, die an das Pflegeheim gegen die Zusicherung der lebenslangen Pflege gezahlt wurde. Auch wenn du den Behindertenpauschbetrag in Anspruch nimmst, sind die Unterbringungskosten nicht abzugsfähig.
Heimunterbringen absetzen
Alternative: Haushaltsnahe Dienstleistungen
Wer keine Pflegekosten absetzen kann, sollte von den Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen Gebrauch machen. Hier kann man zum Beispiel Kosten für die alters- und nicht krankheitsbedingte Betreuung erfassen. Oder die Pflegekosten, die nicht als außergewöhnliche Belastung begünstigt sind. Dazu zählen die Zubereitung von Essen, Reinigungskräfte oder Gartenarbeiten. Ebenfalls fällt hierunter der Teil der Pflege- und Betreuungsleistungen, der sich aufgrund der zumutbaren Belastung bei den außergewöhnlichen Belastungen nicht auswirkt.
Das kannst du absetzen:
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Haushalt: 20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro
- Beschäftigung auf Minijob-Basis: 20 Prozent der Kosten, maximal 510 Euro
- Haushaltsnahe Dienstleistung ohne Anstellung: 20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro
Exkurs: Behindertenpauschbetrag
Falls du eine Behinderung hast, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen den Behindertenpauschbetrag beantragen. Das ist eine Pauschale, die das Finanzamt als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt. Eine zumutbare Eigenbelastung wird hierbei nicht abgezogen. Wie hoch der Pauschbetrag ist, hängt vom Grad der Behinderung und den Merkzeichen ab.
Die Pauschale soll alle laufenden und typischen behinderungsbedingten Kosten abdecken. Wie beispielsweise den Mehrbedarf an Wäsche. Zusätzlich kann man Ausgaben wie Krankheitskosten oder Ausgaben für private Fahrtwege absetzen. Diese sind also in der Pauschale nicht enthalten.
Grad der Behinderung | Behindertenpauschbetrag (seit 2021) |
---|---|
20 | 384 € |
30 | 620 € |
40 | 860 € |
50 | 1.140 € |
60 | 1.440 € |
70 | 1.780 € |
80 | 2.120 € |
90 | 2.460 € |
100 | 2.840 € |
Merkzeichen „Bl“ oder „H“, Pflegegrad 4 oder 5 | 7.400 € |
Wahlrecht zwischen Pauschale und tatsächlichen Kosten
Kosten für die Pflege eines Angehörigen absetzen
Nicht jeder, der auf Pflege angewiesen ist, kann die Kosten dafür aus eigener Tasche zahlen. Deshalb ist es wichtig, auf die Unterstützung der eigenen Familie oder dem Verwandtenkreis zählen zu können. Im Gegenzug ermöglicht der Gesetzgeber, die Pflegekosten für den Angehörigen bei der eigenen Steuererklärung zu berücksichtigen. Dies erfolgt, ebenso wie bei den eigenen Pflegekosten, als außergewöhnliche Belastung.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Voraussetzung ist, dass die Kosten aus rechtlichen, tatsächlichen oder moralischen Gründen zwangsläufig entstanden sind. Beispielsweise, wenn man zum Unterhalt der pflegebedürftigen Person verpflichtet ist. Meistens ist das der Fall, wenn Kinder für ihre Eltern sorgen.
Bei entfernteren Verwandten reicht die bloße Kostenübernahme nicht aus, um die Pflegekosten absetzen zu können. Hier müssen die Umstände so sein, dass die Pflege dieser Person für dich unausweichlich ist. Beispielsweise, weil die pflegebedürftige Person die Kosten nicht selbst tragen kann und es keinen unterhaltspflichtigen Ehepartner oder Kinder gibt.
Kann die pflegebedürftige Person die Kosten selbst tragen?
Wichtig: Keine Bezahlung durch die zu pflegende Person
Eine außergewöhnliche Belastung kann nur dann abgesetzt werden, wenn deine Hilfe nicht bezahlt wird. Die Pflege eines Angehörigen muss also unentgeltlich erfolgen.
Kosten für die häusliche Pflege absetzen
Sind die oben genannten Voraussetzung erfüllt, kannst du folgende Kosten absetzen, wenn du sie selbst bezahlt hast:
Kosten für ein Pflegeheim absetzen
Die von dir bezahlten Ausgaben für die Unterbringung der gepflegten Person in einem Heim darfst du dann absetzen, wenn der Heimaufenthalt krankheitsbedingt erforderlich ist. Es gelten dann die gleichen Regelungen wie wenn die pflegebedürftige Person die Kosten selbst trägt:
- Die Kosten sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar
- Wurde der Haushalt des Pflegebedürftigen aufgelöst, muss die Haushaltsersparnis von den Kosten abgezogen werden
- Für jeden Monat 1/12 des Grundfreibetrags
Erstattungsbetrag
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Ähnlich wie bei den eigenen Pflegekosten kann man als Angehöriger unter Umständen auch haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Und zwar dann, wenn Pflege- und Betreuungsdienstleistungen nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind. Diese Kosten kann man in der eigenen Steuererklärung angeben, wenn man die Leistungen für die pflegebedürftige Person selbst bezahlt hat. Voraussetzung ist jedoch, dass die Pflege oder Betreuung im Haushalt des Pflegebedürftigen ausgeführt wird.
Kosten für die Pflege einer sonstigen Person
Übernimmst du die Pflege für eine Person, für die du nicht zum Unterhalt verpflichtet bist? Dann kommt nur unter bestimmten Umständen ein steuerlicher Abzug der Kosten infrage. Und zwar dann, wenn du zumindest aus sittlichen Gründen dazu verpflichtet bist, die Pflegekosten zu tragen. Kurz gesagt: Immer dann, wenn die Pflege von dir aus rein moralischen und sittlichen Gründen aufgrund deiner Beziehung zu einer Person erwartet wird. Das kann beispielsweise beim Lebenspartner (nicht verheiratet) der Fall sein.
Das gilt allerdings nicht für jeden Mitbürger in Not, sondern nur für nahestehende Personen und Angehörige. Das Finanzamt wird deine Angaben genau prüfen.
Was ist der Pflegepauschbetrag?
Der Pflegepauschbetrag ist eine Pauschale, die bei der Steuer abgezogen wird. Man hat Anspruch auf den Pflegepauschbetrag, wenn man eine pflegebedürftige Person unentgeltlich in deren eigenen Zuhause pflegt. Das gilt auch dann, wenn ein ambulanter Pflegedienst bei der Pflege hilft. Auch, wenn die pflegebedürftige Person im Heim untergebracht ist, kann man vom Pflegepauschbetrag profitieren. Vorausgesetzt ist, dass man die Person zumindest an den Wochenenden in der eigenen Wohnung betreut.
Welche Voraussetzungen gelten für den Pflegepauschbetrag?
- Die Pflege wurde aus zwangsläufigen Gründen (z. B. rechtliche Unterhaltsverpflichtung) übernommen
- Die pflegebedürftige Person ist hilflos (gilt nur bis einschließlich 2020)
- Die Pflege findet in deinem eigenen Haushalt oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen statt
- Du erhältst keine Entlohnung für die Pflege
Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag?
Der Pflegepauschbetrag beträgt bis einschließlich 2020 jährlich 924 Euro. Mit dieser Pauschale sollen alle Einzelkosten der Pflege abgegolten sein, wie beispielsweise Hilfsmittel, Telefonkosten, Fahrtkosten oder bestimmte Kleidung. Wichtig ist: Welche Kosten man tatsächlich hatte, muss man für den Pflegepauschbetrag nicht nachweisen.
Pflegepauschbetrag für mehrere pflegende Personen
Neuregelung beim Pflegepauschbetrag ab 2021
Ab dem Steuerjahr 2021 können Betroffene mit mehr Unterstützung rechnen. Denn es tut sich einiges beim Pflegepauschbetrag. Hier die wichtigsten Änderungen:
Pflegepauschbetrag oder tatsächliche Kosten – was bringt mehr?
Hier hat man die Wahl: Entweder man entscheidet sich für den Abzug der tatsächlichen Kosten, die für die Pflege entstehen. Oder aber man wählt den Pflegepauschbetrag – ohne Nachweis der entsprechenden Kosten. Es lohnt sich also zu prüfen, welche Option die höchstmögliche Steuererstattung bringt! Am einfachsten kannst du das mit WISO Steuer berechnen.
Möchtest du die tatsächlichen Kosten ansetzen, musst du Folgendes beachten: Hier wird die individuelle zumutbare Belastung von den Kosten abgezogen. Das kann dazu führen, dass sich die Kosten steuerlich nicht auswirken. In diesem Falle lohnt sich die Wahl des Pflegepauschbetrags. Die zumutbare Eigenbelastung wird hier nicht abgezogen.
Pflegepauschbetrag und haushaltsnahe Dienstleistungen?
Entscheidet man sich für den Pflegepauschbetrag, dürfen die Kosten für unterstützende Pflege- und Betreuungsdienstleistungen, die keine außergewöhnlichen Belastungen sind, als haushaltsnahe Dienstleistungen angegeben werden. Die Kosten sind dann bis zu dem jeweils geltenden Höchstbetrag abzugsfähig.
Welche weiteren Hilfen gibt es neben dem Pflegepauschbetrag?
Die finanzielle Situation von pflegenden Angehörigen wird nicht nur durch die Kosten für Pflegedienste oder Medikamente beeinflusst. Oftmals kommt es auch zu Verdienstausfällen. Denn für Vollzeitjob und häusliche Pflege bräuchte es wohl Tage, die länger als 24 Stunden sind. Damit man dennoch die Zeit für seine Liebsten nehmen kann, gibt es weitere staatliche Unterstützung. Die Hilfen sollen sicherstellen, dass man durch die Pflege finanziell keine allzu großen Einbußen hinnehmen müssen.
Pflegeunterstützungsgeld
Pflegeunterstützungsgeld gibt es für Arbeitnehmer, die zur Pflege einer angehörigen Person bis zu 10 Tage von der Arbeit fernbleiben. Die soziale oder private Pflegeversicherung erstattet 90 Prozent des an diesen Tagen ausgefallenen Nettogehalts. 100 Prozent werden erstattet, wenn in den letzten 12 Monaten vor der Freistellung eine sozialversicherungspflichtige Einmalzahlung ausbezahlt wurde. Hierzu gehört zum Beispiel das Weihnachts- oder Urlaubsgeld. In beiden Fällen wird jedoch höchstens der Krankengeldsatz erstattet. Dieser beträgt im Jahr 2020 pro Tag 109,38 Euro.
Für die Berechnung der Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes musst du und der Arbeitgeber die Entgeltbescheinigung auszufüllen.
Zinsloses Darlehen
Für eine längere Pflegezeit kann man bis zu 6 Monate ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen. Damit soll maximal die Hälfte des ausfallenden Nettogehalts abgedeckt werden. Ein Informationsblatt zum zinslosen Darlehen gibt es beim Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Familienpflegezeit
Arbeitet man in einem Betrieb mit mehr als 25 Angestellten, kann man die Familienpflegezeit beantragen. Bei der Familienpflegzeit hat man einen Rechtsanspruch, die Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu kürzen. Während der teilweisen Freistellung hat man zudem Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Dieses deckt die Hälfte des ausgefallenen Gehalts ab. Die Familienpflegezeit musst du dem Arbeitgeber ankündigen. Damit der Freistellung nichts im Wege steht, empfiehlt es sich, die Checkliste des Bundesamts für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beachten.
Nahe Angehörige nach dem Familienpflegezeitgesetz sind folgende Personen:
- Großeltern
- Eltern
- Schwiegereltern
- Stiefeltern
- Ehegatten
- Lebenspartner
- Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft
- Geschwister
- Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten
- Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner
- Kinder
- Adoptiv- oder Pflegekinder
- die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners
- Schwiegerkinder
- Enkelkinder
Auswirkungen der Familienpflegezeit auf die eigene Rente
Freistellung zur Betreuung pflegebedürftiger Kinder
Angehörige eines pflegebedürftigen Kindes können sich für die Betreuung dieser Kinder ebenfalls ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Dabei ist es egal, ob das Kind zu Hause oder außerhäuslich untergebracht ist. Wie bei den Regelungen zur Familienpflegezeit kann die Freistellung bis zu 6 Monate und die teilweise Freistellung bis zu 24 Monate beansprucht werden. Auch hier kann man ein zinsloses Darlehen für das ausfallende Gehalt beantragen.
Freistellung zur Begleitung vor dem Tod
Ebenso wichtig wie die Zeit für die Pflege ist auch die Zeit, die man mit einem Angehörigen in dessen letzter Lebensphase verbringt. Um den Angehörigen in dieser Zeit Beistand zu leisten, kann man sich ganz oder teilweise bis zu 3 Monate von der Arbeit freistellen lassen. Wo die Betreuung oder Pflege des Angehörigen stattfindet, ist hierbei egal.
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