Die Steuererklärung macht niemandem Spaß – weder Mann noch Frau. Doch vor allem die Reihenfolge der ersten steuerpflichtigen Person in den Formularen führt immer wieder zu Diskussionen. Wer zuerst in den Formularen erscheint, sollte doch egal sein? Doch das Finanzamt ist da pingelig – und Fehler können zu längeren Wartezeiten auf den Einkommensteuerbescheid führen!
Schnelleinstieg
Reihenfolge im Steuerformular: Mann zuerst
Im Hauptvordruck der Steuererklärung gibt es eine vorgeschriebene Reihenfolge bezüglich der Steuerpflichtigen: Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten ist an erster Stelle grundsätzlich der Ehemann und an zweiter Stelle die Ehefrau einzutragen. Dies gilt auch dann, wenn nicht der Mann, sondern die Frau das Geld nach Hause bringt.
Person A und B?
In den Formularen erscheint oft statt der Bezeichnung Ehemann bzw. Ehefrau die Angabe Person A und B. Was genau bedeutet das?
- Person A = die erste steuerpflichtige Person, erscheint in den Formularen zuerst (Ehemann)
- Person B = die zweite steuerpflichtige Person, erscheint in den Formularen als Zweites (Ehefrau)
Der Streit um die Reihenfolge unter Eheleuten wurde in der Vergangenheit sogar schon gerichtlich geklärt: Wenn du als Ehefrau mit deinem Mann zusammen veranlagt wirst, dann musst du es hinnehmen, dass dein Name an zweiter Stelle erscheint. Das gilt für den Bescheid, wie auch für den sonstigen Schriftwechsel mit den Finanzbehörden. So entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit dem Urteil vom 14.01.2009 (3 K 1147/06).
Reihenfolge bei gleichgeschlechtlichen Ehen
Wie sieht es aus, wenn in der Ehe zwei Männer oder zwei Frauen sind? Hier sind bei Wahl der Zusammenveranlagung folgende Kriterien relevant:
- Person A = der Nachname, der im Alphabet zuerst kommt
- Der Nachname ist gleich
Person A = der Vorname, der im Alphabet vorne steht - Auch der Vorname ist gleich
Person A = derjenige, der älter ist
Dies alles gilt unabhängig davon, wer und wie viel Geld verdient.
Reihenfolge bei Lebenspartnern
Seit dem 01.10.2017 ist die „Ehe für alle“ (endlich) Realität. Was gilt bei Lebenspartnern, die vor diesem Zeitpunkt eine Lebenspartnerschaft nach altem Lebenspartnerschaftsgesetz begründet hatten? Wie auch bei gleichgeschlechtlichen Ehen entscheidet zunächst der Nachname, dann der Vorname und ggf. das Alter.
Steuer-Software von der Finanzverwaltung ist schuld
Die Finanzrichter meinen, dass das Grundrecht einer Ehefrau auf Gleichbehandlung der Geschlechter nicht durch die Praxis der Finanzbehörden verletzt werde, nur weil ihr Name an zweiter Stelle genannt wird. Dabei handele es sich um ein von der Datenverarbeitung der Finanzverwaltung zwingend vorgegebenes, wertungsfreies Ordnungssystem. Welcher der Ehepartner das gesamte oder den größeren Teil des Familieneinkommens erwirtschafte, spiele dabei keine Rolle.
Vor allem im Zeitalter des wiederaufblühenden Feminismus und gleichgeschlechtlicher Ehen dürfte diese Tatsache vielen bitter aufstoßen. Die Software auf den Stand von heute zu bringen, wäre nur die logische Konsequenz hieraus.
Zwei steuerpflichtige Personen in die Steuererklärung eintragen
Die Eingaben zu beiden steuerpflichtigen Personen machst du in WISO Steuer im Unterpunkt Persönliches > Steuerpflichtige Person. Nachdem du die Angaben zu Person A gemacht hast (wichtig ist vor allem der Familienstand), findest du bei Persönliches auch einen neuen Unterpunkt Ehefrau bzw. Ehepartner.
Falls du einen Fehler machst (zum Beispiel, wenn du die Ehefrau zuerst eingibst), dann wird WISO Steuer eine Fehlermeldung anzeigen, damit du deine Eingaben direkt korrigieren kannst.
Vom Steuerpflichtigen zum Ehepartner
Hat Person A im Vorjahr mit WISO Steuer keine Steuererklärung gemacht, dann leg zuerst eine neue Steuererklärung an und gib die Daten von Person A manuell ein. Danach funktioniert auch die Datenübernahme von Person B.
FAQ: Reihenfolge im Steuerformular
Welche Person wird bei Zusammenveranlagung als Erstes im Formular genannt?
Sind Ehepartner verpflichtet, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben?
Ist die Reihenfolge bei einer Einzelveranlagung auch zu beachten?
Warum kann ich bei WISO Steuer die Ehefrau nicht zuerst nennen?
Hier schafft jeder die Steuer